Anhängerzuglast überschreitung

Opel Signum Z-C/S

Hallo ich habe einen Opel Signum 2.2 Direct
Mit einer Anhängerzuglast von 1500 KG darf mein Auto dann auch trotzdem einen 1700KG Wohnwagen ziehen ??? habe BE Führereschein

Beste Antwort im Thema

Evtl. verrät der/die TE ja mal, um welchen genauen Wohnwagenhersteller und -typ es sich überhaupt handelt. Er/sie spricht bislang immer nur von "1700Kg Wohnwagen".

Deswegen gingen die ersten Antworten ja auch davon aus, dass es sich dabei um das im Brief/Schein eingetragene zGG handelt und nicht wie anscheinend der Fall, um einen rein hypothetischen Fall.

Wie ich auf "hypothetisch" komme?? Nun, nachdem der/die TE jetzt auch noch den Augenkrebsthread gestartet hat, gehe ich davon aus, dass er/sie noch gar keinen Wohnwagen besitzt.

Zitat:

Original geschrieben von Opel1990


Moin ich überlege mir ein Wohnmobil oder Wohnwagen zu Kaufen für maximal 20.000 € gebraucht nur was soll man nehmen !?

Die Frage läßt darauf schliessen, dass er/sie derzeit maximal einen entsprechenden Wohnwagen angeboten bekommen hat. Somit handelt es sich wohl um eine rein theoretische Frage, welche man damit abschliessend relativ einfach beantworten könnte:

Kauf einen Wohnwagen, dessen Gewicht zu Deinem Auto passt!!

Gruß
NoGolf
 

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Moin Moin !

Habe es schon einmal hier irgendwo geschrieben :

Es gibt einen Unterschied bei der Stützlast und der zul. Anhängelast in der deutschen StVZO und in den internationalen EG.Vorschriften !
Nach EG gehört die Stützlast zum Gewicht des Anhängers ,nach StVZO zur Beladung des Zugfzges .

Da hier nur noch sehr wenige Fzge unterwegs sein dürften ,deren Masse und Gewichte nicht nach EG-Vorschriften ermittelt wurden und die zusätzlich eine AHK besitzen ,die nach nat. Recht geprüft wurde ,kann man fast allgemeingültig sagen, dass die Stützlast sehr wohl zum Anhängergewicht zählt. Die StVZO ist nur noch für Young-und Oldtimer anzuwenden (oder Einzelabnahmen).
Insofern ist der "Kuhnert" Link irreführend ,dort ist ein PKW mit EG-BE aufgeführt , bei diesem darf die Stützlast nicht zum zGG addiert werden ,da sie bereits darin enthalten ist.

MfG Volker

Klar gehört die Stützlast zum Gesamtgesicht des Anhängers. Aber sie zählt nicht in die Anhängelast rein, die der Zugwagen ziehen darf.

Hallo Volker,

ich danke dir und gebe dir recht, ich war nicht auf dem neusten Stand.
Ist echt zum k..., diese dauernden unnötigen Änderungen.
Habe hier einen Link gefunden, der deine Angabe bestätigt und den ich für aktuell halte.

http://www.verkehrslexikon.de/...ger_Wissenswertes_fuer_Fahrlehrer.pdf

Zitat:
Was ist Anhängelast?
Die gängigen Definitionen müssen Fahrlehrer parat haben. Dazu gehört zum Beispiel
die Anhängelast. Vor der Einarbeitung der EG-Bestimmungen definierte die StVZO
Anhängelast als tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers abzüglich der Stützlast.
Heute ist Anhängelast die tatsächliche Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers
zuzüglich der tatsächlichen Stützlast. Das bedeutet, dass zur Feststellung der
Anhängelast der Anhänger abgekuppelt werden muss, um Stützrad und Achse(n)
wiegen zu können.

Liebe Grüße
Herbert

Momang. Das Dokument ist fehlerhaft:

Zitat:

Heute ist Anhängelast die tatsächliche Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers
zuzüglich der tatsächlichen Stützlast.

Also wird die Stützlast doppelt gezählt? 😕

Hier mal ein Link in ein anderes Forum, wo es genau um das Dokument geht.

Der Betreiber der Seite Verkehrslexikon kennt mich schon - ich funke ihn gleich mal an.

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Hallo,

in der Zulassungsbescheinigung des Signum 2,2 direct meines Kollegen stehen 1700 kg bis 8 % Steigung. Damit hätte sich das Eingangsthema des TE gelöst. Er sollte mal bei Opel nachfragen, falls es nicht schon in der ZB oder im COC seines Wagens steht.

Gruß Rainer

Ich weiß selber nicht mehr was richtig ist.

Der ADAC schreibt das gleiche wie Kuhnert:

http://campingfuehrer.adac.de/.../...uetzlast-bei-caravangespannen.php

Anhänge- und Stützlast bei Caravangespannen

Bei jedem Pkw gibt der Hersteller eine maximale Stützlast an. Das ist dann die Kraft, die bei Betrieb mit Anhänger vertikal auf die Kugel der Anhängerkupplung wirken darf (meistens 75 kg). Auch der Caravanhersteller gibt für seinen Anhänger eine maximale Deichsellast an (meistens 100 kg). Im Fahrbetrieb ist der kleinere Wert einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist. Bei „Tempo 100 Gespannen“ muss sich sogar die zulässige Stützlast des Gespannes an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers orientieren.

Es taucht immer wieder mal die Frage auf: In welchen Fällen darf der Anhänger wegen der Stützlast, die ja dem Pkw zugerechnet wird, mehr beladen werden?

Hierzu 3 Beispiele:

Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens
zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher
belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

Das Beispiel 3 ist auch mein Kenntnisstand.

Hallo,

diese Variante wurde mir auch für meinen BMW 520d Mj. 2009 von BMW so schriftlich bestätigt.

Gruß Rainer

Moin Moin !

Tja ,das zeigt mal wieder ,dass da so viele falsche Informationen kursieren !

Falsch ist die ADAC Information sowie die von BMW. Richtig ist die aus dem Verkehrslexikon ,wobei aber anzumerken ist ,dass auch diese nicht fehlerfrei ist. Ich habe es schon richtig dargestellt. Für Fzge mit nat.BE und AHK mit nat. BG gilt die StVZO , also Anhängerachslast ist die tatsächliche Anhängelast, für Fzge mit EG-BE und AHK mit EG-BG (grob gesagt ,so ca. 20 Jahre und neuer ,je nach Fzg-Typ) gilt : Tatsächliche Anhängelast ist der abgekuppelte Anhänger.

MfG Volker

Das Beispiel 3 (Anh. ZGG 1300kg, Fz, zul Anhängelast 1200kg) wäre in meinen Augen auch Unsinn (was natürlich nicht bedeutet, dass es trotzdem zulässig ist....):

Wenn die zul. Anhängelast des Fz 1200kg beträgt, darf die Masse, die ich hinten dran hänge auch nicht größer sein als 1200kg. Ist, für mich zumindest, logisch.
Die Stützlast gehört aber eindeutig zur Masse, die hinten dran gehängt wird.

Im Beispiel 3 werden daher nun mal 1275kg hinten dran gehängt und somit wirkt eine Masse von 1275kg auf das Fz (die AHK, deren Aufhängung usw) und es sind 1275kg die zusätzlich abgebremst werden müssen.
Die Stützlast kann m.E. quasi immer nur in zweiter Instanz betrachtet werden:
Zuerst muss die angehängte Masse stimmen und dann muss, nach folgend, darauf geachtet werden, dass sich die Stützlast, also definitiv eine Teilmenge der Anhängelast, auch noch im richtigen Rahmen befindet.

Finde ich ganz gut, dass das jetzt anscheinend einfacher zu verstehen ist, als früher mit diesem unsinnigen herum gerechne mit der Stützlast.

Zitat:

Original geschrieben von navec


Das Beispiel 3 (Anh. ZGG 1300kg, Fz, zul Anhängelast 1200kg) wäre in meinen Augen auch Unsinn (was natürlich nicht bedeutet, dass es trotzdem zulässig ist....):

Wenn die zul. Anhängelast des Fz 1200kg beträgt, darf die Masse, die ich hinten dran hänge auch nicht größer sein als 1200kg. Ist, für mich zumindest, logisch.
Die Stützlast gehört aber eindeutig zur Masse, die hinten dran gehängt wird.

Im Beispiel 3 werden daher nun mal 1275kg hinten dran gehängt und somit wirkt eine Masse von 1275kg auf das Fz (die AHK, deren Aufhängung usw) und es sind 1275kg die zusätzlich abgebremst werden müssen.

Ist also jetzt anders geregelt, auch gut.

Aber das mit den Bremsen spielt da keine Rolle, es muß eh immer im Rahmen
des zulässigen Gesamtgewichtes der PKWs und des gesamt Zuggewicht sein.
Könntest die 75 kg statt im Hänger genauso gut in den Kofferraum legen.

Zitat:

Original geschrieben von reidi


.......................
In dem man den WW nur bis zu einen Gewicht von 1500 kg beladen tut.
...............

wenn das Ding aber schon:

Zitat:

Original geschrieben von Opel1990


der Wohnwagen wiegt ja 1700 KG deshalb frage ich ja

dann kannste den schlecht nur bis 1550 kg beladen. Oder willst die Schränke teilweise ausbauen?

@reidi:

Zitat:

Aber das mit den Bremsen spielt da keine Rolle, es muß eh immer im Rahmen

des zulässigen Gesamtgewichtes der PKWs und des gesamt Zuggewicht sein.

Könntest die 75 kg statt im Hänger genauso gut in den Kofferraum legen.

...dann müsste man aber immer noch beachten, dass das zul.GG des Fz nicht überschritten wird. Von daher ist es nicht unbedingt gesagt, dass man die 75kg genau so gut in den Kofferraum legen könnte.

Prinzipiell hast du ja recht, wenn man nur die abzubremsende Gesamtmasse sieht.

Die Aufteilung der Bremsleistung (FZ zu Anhänger) ist aber anders und das könnte eine Rolle spielen.

75kg mehr Masse des Fz wäre da beim Bremsen wahrscheinlich (u.a. für die Stabilität des Gespanns) besser, als wenn die 75kg hinten dran hängen und erst über die, im Verhältniss zu modernen PKW-Bremsanlagen, unsensiblen Anhängerbremsanlagen verzögert werden müssen.
Bei ungebremsten Anhängern wird das m.E. am deutlichsten.

@happymax, mittlerweile wissen wir:
1. @Opel1990 hat anscheinend noch gar keinen WoWa (vielleicht will er sogar ein WoMo haben oder u.U. ist ihm noch nicht mal klar, ob er überhaupt Campen möchte...)
2. der Signum 2,2 direct darf 1700kg ziehen.

[

Zitat:

Original geschrieben von Opel1990


der Wohnwagen wiegt ja 1700 KG deshalb frage ich ja

Zitat:

dann kannste den schlecht nur bis 1550 kg beladen. Oder willst die Schränke teilweise ausbauen?

Ich ging davon aus das der WW ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg hat

Dann wird er geschätzt ca.1400 kg leer wiegen.

Also noch 100 kg Zuladung über !

es kommt noch eine Gewichtskomponente hinzu, die ich hier noch nicht gelesen habe, bei einigen Fahrzeugen ist das zulässige Gespanngewicht eingetragen, welches schon mal geringer sein kann, wie die erlaubte Anhängelast und das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens.
Der TE sollte sich mal deutlicher auswickeln: ist es das zulässige Gewicht oder das angenommene Leergewicht des Wohnwagens, er sollte auch angeben, ob er nur eine Überführung machen möchte oder auf Dauer reisen möchte, da kann das Gespann per se untermotorisiert sein. Ich finde es sind zu viele Variablen nicht angegeben

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