Anhängerzuglast überschreitung
Hallo ich habe einen Opel Signum 2.2 Direct
Mit einer Anhängerzuglast von 1500 KG darf mein Auto dann auch trotzdem einen 1700KG Wohnwagen ziehen ??? habe BE Führereschein
Beste Antwort im Thema
Evtl. verrät der/die TE ja mal, um welchen genauen Wohnwagenhersteller und -typ es sich überhaupt handelt. Er/sie spricht bislang immer nur von "1700Kg Wohnwagen".
Deswegen gingen die ersten Antworten ja auch davon aus, dass es sich dabei um das im Brief/Schein eingetragene zGG handelt und nicht wie anscheinend der Fall, um einen rein hypothetischen Fall.
Wie ich auf "hypothetisch" komme?? Nun, nachdem der/die TE jetzt auch noch den Augenkrebsthread gestartet hat, gehe ich davon aus, dass er/sie noch gar keinen Wohnwagen besitzt.
Zitat:
Original geschrieben von Opel1990
Moin ich überlege mir ein Wohnmobil oder Wohnwagen zu Kaufen für maximal 20.000 € gebraucht nur was soll man nehmen !?
Die Frage läßt darauf schliessen, dass er/sie derzeit maximal einen entsprechenden Wohnwagen angeboten bekommen hat. Somit handelt es sich wohl um eine rein theoretische Frage, welche man damit abschliessend relativ einfach beantworten könnte:
Kauf einen Wohnwagen, dessen Gewicht zu Deinem Auto passt!!
Gruß
NoGolf
32 Antworten
Hallo,
ja ist möglich aber der WoWa darf nur mit 1500kg beladen sein, auch wenn 1700kg möglich wären.
Gruß Markus
Zitat:
Original geschrieben von Opel1990
Hallo ich habe einen Opel Signum 2.2 Direct
Mit einer Anhängerzuglast von 1500 KG darf mein Auto dann auch trotzdem einen 1700KG Wohnwagen ziehen ??? habe BE Führereschein
Entscheidend ist NICHT das zulässige Gesamtgewicht des Wohnanhängers, sondern das tatsächliche Gewicht. Dieses darf in Deinem Fall die 1500kg nicht überschreiten.
Dazu gibt es bei vielen Zugfahrzeugen die Möglichkeit, eine eingeschränkte Erhöhung der Zuglast eintragen zu lassen. Zum Beispiel auf 1800kg bis 12 Prozent Steigung.
Infos zur Erhöhung der Zuglast bekommst Du entweder im passenden Opel-Unterforum oder direkt bei den zuständigen Prüfdiensten.
Gruß
NoGolf
wenn der WW leer 1700 wiegt dann geht's nicht mit dem Opel
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Und was erwartest Du als Antwort, wenn Dein Auto eine zulässige Anhängelast von 1500Kg hat und der WW echte 1700Kg wiegt??
Nein ... darfst Du ohne eingetragene Erhöhung der Anhängelast in den Papieren des Zugfahrzeugs NICHT ziehen.
Gruß
NoGolf
naja, vielleicht könnte ja doch noch jemand eine Idee haben, wie man 1700 kg WoWa mit 1500kg Zulässigen Anhängelast kombinieren kann?????
Vielleicht steht beim Opel ja im "Kleingedruckten" noch irgendwo (z.B. unter den Bemerkungen im Fz-Schein), dass du 1700kg z.B. bis 8% ziehen darfst, wie @Nogolf ja auch schon schrieb.
Die 1500kg beziehen sich ja wahrscheinlich auf 12%.
Zitat:
Original geschrieben von navec
Vielleicht steht beim Opel ja im "Kleingedruckten" noch irgendwo (z.B. unter den Bemerkungen im Fz-Schein)..................
Moin,
auch einmal in der CoC nachsehen.
Dort sind wesentlich mehr Angaben, nämlich alle,
als in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Zitat:
Original geschrieben von happymax
naja, vielleicht könnte ja doch noch jemand eine Idee haben, wie man 1700 kg WoWa mit 1500kg Zulässigen Anhängelast kombinieren kann?????
In dem man den WW nur bis zu einen Gewicht von 1500 kg beladen tut.
In deinen Fall dürfte der WW inkl. Stützlast 1550 kg wiegen wenn die zulässige Stützlast am PKW 50 kg beträgt.
Die Stützlast zählt nicht zur Anhängelast.
Hallo,
die Stützlast zählt zur Anhängelast oder man versucht es da:
http://www.fahrzeugauflastung.de/zuglasterh%C3%B6hung/opel/
Ich fürchte du hast das falsche Zugfahrzeug 1700 KG gingen meines Wissens nach nur mit 6 Zylindern oder Turbo. Der 2,2 Benziner ist eh nicht die Wucht vor nem Anhänger. Du könntest beim TÜV vorsprechen und nach der Anhängelast bei 8% fragen aber 200 KG dürfte das nicht ausmachen, dazu kommt dass du dann auch nur noch 80 Km/h fahren darfst da dein Zugwagen leichter als dein Anhänger ist. UNO
Evtl. verrät der/die TE ja mal, um welchen genauen Wohnwagenhersteller und -typ es sich überhaupt handelt. Er/sie spricht bislang immer nur von "1700Kg Wohnwagen".
Deswegen gingen die ersten Antworten ja auch davon aus, dass es sich dabei um das im Brief/Schein eingetragene zGG handelt und nicht wie anscheinend der Fall, um einen rein hypothetischen Fall.
Wie ich auf "hypothetisch" komme?? Nun, nachdem der/die TE jetzt auch noch den Augenkrebsthread gestartet hat, gehe ich davon aus, dass er/sie noch gar keinen Wohnwagen besitzt.
Zitat:
Original geschrieben von Opel1990
Moin ich überlege mir ein Wohnmobil oder Wohnwagen zu Kaufen für maximal 20.000 € gebraucht nur was soll man nehmen !?
Die Frage läßt darauf schliessen, dass er/sie derzeit maximal einen entsprechenden Wohnwagen angeboten bekommen hat. Somit handelt es sich wohl um eine rein theoretische Frage, welche man damit abschliessend relativ einfach beantworten könnte:
Kauf einen Wohnwagen, dessen Gewicht zu Deinem Auto passt!!
Gruß
NoGolf
er weiß ja anscheinend noch nicht mal, ob es eventuell ein WoMo sein soll...
Fazit:
auf die ungelegten Eier muss man jetzt nicht besonders intensiv eingehen.
Zitat:
Original geschrieben von MarkusZa4a
Hallo,
die Stützlast zählt zur Anhängelast oder man versucht es da:
http://www.fahrzeugauflastung.de/zuglasterh%C3%B6hung/opel/
Hallo Markus,
du liegst falsch, lies mal hier:
http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html
Liebe Grüße
Herbert