Anhängersteckdose bei HU
Hallo Forum,
ich habe eine Frage, für die ich bitte nicht gleich den Kopf abgerissen zu bekommen: Wenn meine Anhängersteckdose komplett tot ist, ist das dann auch nur ein geringer Mangel bei der HU? Mir ist klar, das eine ausgefallene Lampe erstmal nur ein geringer Mangel ist, ich stelle mir aber die Frage, ob das auch so ist, wenn der (theoretische) Anhänger komplett düster bleibt.
Und wenn direkt jemand die Antwort hat, muss sich auch niemand weiter über die blöde Frage aufregen.. 😉 (Und zu meiner Verteidigung: Ich habe durchaus g**gle und SuFu befragt, bin aber nicht schlauer geworden.)
Vielen Dank schonmal für sachdienliche Hinweise!
Beste Antwort im Thema
Hallo Jup,
sicher ist das so nicht. Wurde bei mir vor einiger Zeit mal geprüft. Warum??
Keine Ahnung.
Mir ging es eher um was anderes:
Wenn schon eine AHK vorhanden, dann sollte sie auch (elektrisch) funktionieren.
Ob TÜV hin oder her prüft, ist dabei egal.
Wenn die AHK vom TE nicht benötigt wird, dann abbauen und fertig.
Dann erübrigt sich die Diskussion bezüglich TÜV. 😁
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Was nicht mehr benutzt wird kann auch weg. Was ist wenn das Auto mal verliehen wird, verkauft wird oder ähnliches und sich der Fahrer dann auf die dank frisch TÜV wohl funktionierende AHK verlässt? Aus dem Grund gilt halt das Motto "was dran ist muss funktionieren"
Das erste wird
niemalspassieren 😁 Wäre auch gar nicht erlaubt.
Und wer ein Auto verkauft und solche Sachen verheimlicht sollte eh vom Erdboden getilgt werden.
Von daher
für michziemlich unnötig, aber man kann ja eh nicht immer einer Meinung sein.
Nur irgendwie treffen in diesem Forum die Meisten nicht den richtigen Ton.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
... Es gibt halt noch keine Eintragung "Fahrzeug nur für Fahrer XY zugelassen" in den Papieren...
So etwas gibt´s; da durfte dieses Fahrzeug nur von dieser einen bestimmten Person im öffentlichen Strassenverkehr bewegt werden (war eine Einzelgenehmigung eines Umbaus).
Es gibt (oder gab) z.B. auch solche Steuerbefreiungsstempel, wenn der Fahrer schwerbehindert ist. Dann darf auch kein Anderer fahren, es sei denn, er chauffiert den Behinderten.
mfg
Das ist bei behinderten gerechten Umbauten der Fall, das diese Fahrzeuge nur von einer Person gefahren werden dürfen.
Sollte ein anderer das Fahrzeug zu einem anderen Zweck nutzen als den behinderten abzuholen oder zum Arzt zu bringen, wird das Bußgeld richtig teuer, zudem gibt es Ärger mit dem Finanzamt, wegen Hinterziehung von KFZ Steuern..
,
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Zitat:
Original geschrieben von burbaner
So ist der richtige Weg bei einer anständigen HU...Zitat:
Original geschrieben von tuttavista
Hallo,
meine Steckdose wurde bei der letzten HU ebenfalls mit einem Prüfgerät auf Funktion getestet.
Find ich OK.
So weiss ich auch für mich, daß alles korrekt funktioniert.Gruß Jürgen
Nein, so ist es nunmal, dafür gibt es Richtlinien und die Dose muss laut Anlage 8a StVZO nur auf Beschädigung und Korrison geprüft werden, alles weitere ist HU-Plus (also bei Verdacht oder bei mehr als 2 Monaten überfälliger HU).
Auch stimmt die Aussage: Alles was vorhanden ist muss funktionieren nicht mehr, bis vor kurzem war das so. Inzwischen ist aber z.B. ein defekter Heckscheibenwischer nur noch ein Hinweis, wenn das Auto 2 Außenspiegel hat. Sowie diverse Ähnliche Sachen.
Es muss auch nicht alles was eingetragen ist verbaut sein, sonst müsste man beim Wechsel der Sommer/Winterreifen jedes mal die Papiere ändern lassen.
Hier gibt es etwas "spielraum" z.B. jemand kommt mit orginal Abgasanlage, hat aber eine andere Eingetragen, da wird kein Prüfer etwas sagen.
Ansonsten sind die Eintragungen eigentlich mit "wahlweise" zu versehen.
Zitat:
Original geschrieben von snooopy365
Nein, so ist es nunmal, dafür gibt es Richtlinien und die Dose muss laut Anlage 8a StVZO nur auf Beschädigung und Korrison geprüft werden, alles weitere ist HU-Plus (also bei Verdacht oder bei mehr als 2 Monaten überfälliger HU).
Wieso sollte die Funktion einer Anhängersteckdose bei einer "HU-Plus" vorgeschrieben, bei einer normalen HU unwichtig sein?
Zitat:
Auch stimmt die Aussage: Alles was vorhanden ist muss funktionieren nicht mehr, bis vor kurzem war das so. Inzwischen ist aber z.B. ein defekter Heckscheibenwischer nur noch ein Hinweis, wenn das Auto 2 Außenspiegel hat. Sowie diverse Ähnliche Sachen.
Ein defekter Heckscheibenwischer führt zur Verweigerung der Plakette. Wurde bis letztes Jahr noch als geringfügiger Mangel notiert.
Zitat:
Es muss auch nicht alles was eingetragen ist verbaut sein, sonst müsste man beim Wechsel der Sommer/Winterreifen jedes mal die Papiere ändern lassen.
Hier gibt es etwas "spielraum" z.B. jemand kommt mit orginal Abgasanlage, hat aber eine andere Eingetragen, da wird kein Prüfer etwas sagen.
Ansonsten sind die Eintragungen eigentlich mit "wahlweise" zu versehen.
Bei Rad-/Reifenkombinationen war es schon immer so, das der Eintrag wahlweise war. Meist standen schon ab Werk mehrere Größen im Brief. Seit Autos nach EG-Papieren zugelassen werden, stehen die Kombis zwar nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, dafür aber in dem COC und davon darf nicht abgewichen werden. Es sei denn etwas Anderes wurde mit dem Zusatz "auch genehmigt" eingetragen...
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Ein defekter Heckscheibenwischer führt zur Verweigerung der Plakette. Wurde bis letztes Jahr noch als geringfügiger Mangel notiert.Zitat:
Auch stimmt die Aussage: Alles was vorhanden ist muss funktionieren nicht mehr, bis vor kurzem war das so. Inzwischen ist aber z.B. ein defekter Heckscheibenwischer nur noch ein Hinweis, wenn das Auto 2 Außenspiegel hat. Sowie diverse Ähnliche Sachen.
Hi,
stimmt 100% ( Bestimmungen haben sich eben auch mal geändert und die HU kostet ja auch jetzt ca. 90 €.
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Bei Rad-/Reifenkombinationen war es schon immer so, das der Eintrag wahlweise war. Meist standen schon ab Werk mehrere Größen im Brief. Seit Autos nach EG-Papieren zugelassen werden, stehen die Kombis zwar nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, dafür aber in dem COC und davon darf nicht abgewichen werden. Es sei denn etwas Anderes wurde mit dem Zusatz "auch genehmigt" eingetragen...Zitat:
Es muss auch nicht alles was eingetragen ist verbaut sein, sonst müsste man beim Wechsel der Sommer/Winterreifen jedes mal die Papiere ändern lassen.
Hier gibt es etwas "spielraum" z.B. jemand kommt mit orginal Abgasanlage, hat aber eine andere Eingetragen, da wird kein Prüfer etwas sagen.
Ansonsten sind die Eintragungen eigentlich mit "wahlweise" zu versehen.
Hi,
genauso ist es. Alles was nicht zusätzlich in den COC Papieren steht muss nachträglich abgenommen werden und eingetragen werden. Steht inzwischen auch in den ABE Bescheinigungen drin, das man es zusätzlich eintragen lassen muss.
MfG
Super-TEC
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Wieso sollte die Funktion einer Anhängersteckdose bei einer "HU-Plus" vorgeschrieben, bei einer normalen HU unwichtig sein?Zitat:
Original geschrieben von snooopy365
Nein, so ist es nunmal, dafür gibt es Richtlinien und die Dose muss laut Anlage 8a StVZO nur auf Beschädigung und Korrison geprüft werden, alles weitere ist HU-Plus (also bei Verdacht oder bei mehr als 2 Monaten überfälliger HU).
Weils so ist, ich mach grade die Ausbildung und so ist es einfach geregelt.
Genauso ist die Funktion von Gurten kein Prüfpunkt bei der normalen HU, nur ihr vorhanden sein.
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Ein defekter Heckscheibenwischer führt zur Verweigerung der Plakette. Wurde bis letztes Jahr noch als geringfügiger Mangel notiert.Zitat:
Auch stimmt die Aussage: Alles was vorhanden ist muss funktionieren nicht mehr, bis vor kurzem war das so. Inzwischen ist aber z.B. ein defekter Heckscheibenwischer nur noch ein Hinweis, wenn das Auto 2 Außenspiegel hat. Sowie diverse Ähnliche Sachen.
Ja bis letztes Jahr geringfügiger Mangel, dieses Jahr: HINWEIS oder gar nichts.
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Bei Rad-/Reifenkombinationen war es schon immer so, das der Eintrag wahlweise war. Meist standen schon ab Werk mehrere Größen im Brief. Seit Autos nach EG-Papieren zugelassen werden, stehen die Kombis zwar nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, dafür aber in dem COC und davon darf nicht abgewichen werden. Es sei denn etwas Anderes wurde mit dem Zusatz "auch genehmigt" eingetragen...Zitat:
Es muss auch nicht alles was eingetragen ist verbaut sein, sonst müsste man beim Wechsel der Sommer/Winterreifen jedes mal die Papiere ändern lassen.
Hier gibt es etwas "spielraum" z.B. jemand kommt mit orginal Abgasanlage, hat aber eine andere Eingetragen, da wird kein Prüfer etwas sagen.
Ansonsten sind die Eintragungen eigentlich mit "wahlweise" zu versehen.
In der Praxis wird zurückgerüstet auf Serie trotz Eintragung akzeptiert.
Es sei denn es geht nicht um HU sondern um Sonderabnahmen, da kann man natürlich kein Lenkrad eintragen lassen wenn das schon eingetragene Fahrwerk zu dem Zeitpunkt in der Garage steht.
Herzliches Beileid!
Bist du noch im Studium (vom Alter eher nicht) oder bereits in der 9-monatigen Ausbildung?
Ich weiß nicht, wie die Vorgehensweisen in anderen Bundesländern geregelt sind, aber ich such dir gerne die Anweisungen vom RP-Stuttgart heraus.
Mit gnädigem über Mängel hinwegsehen wäre ich mittlerweile sehr vorsichtig. Weiß ja: Big Brother ist watching you!
Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Ich weiß nicht, wie die Vorgehensweisen in anderen Bundesländern geregelt sind, aber ich such dir gerne die Anweisungen vom RP-Stuttgart heraus.
Seit der 47. Änderungsverordnung im letzten Jahr ist das fast ausnahmslos bundesweit einheitlich geregelt worden.
Gurte sind neben dem Vorhandensein auch auf den Zustand zu überprüfen = Sichtprüfung.
Der Heckscheibenwischer hängt bei seiner Mangeleinstufung von der Anzahl der Außenspiegel ab, bei vorhandenem rechten Außenspiegel nur Hinweis, kein Mangel, ohne rechten Außenspiegel Mangel. Grund ist ganz einfach, es müssen immer zwei Spiegel Sicht bieten.
Neben den Pflichtprüfpunkten gibt es eben auch die Ergänzungsprüfpunkte die der Prüfer im eigenen Ermessen prüfen soll/kann. Ist ein Fahrzeug mehr als 2 Monate überfällig ist die sog. HU plus nötig, das was landläufig mit 20%-Strafgeld bezeichnet wird. Hierbei werden aus den Ergänzungsprüfpunkten Pflichtprüfpunkte.
Was mindestens zu prüfen ist kann jeder in der Anlage VIIIa der StVZO nachgucken.
Das mit dem erheblichen Mangel beim kaputten Heckwischer erscheint mir auch sehr unlogisch. Es ist imho auch völlig wumpe, ob ich einen Innenspiegel habe, solange ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist. Sonst würde ja kein Transporter oder LKW eine Zulassung bekommen.
mfg
Zitat:
Der Heckscheibenwischer hängt bei seiner Mangeleinstufung von der Anzahl der Außenspiegel ab, bei vorhandenem rechten Außenspiegel nur Hinweis, kein Mangel, ohne rechten Außenspiegel Mangel. Grund ist ganz einfach, es müssen immer zwei Spiegel Sicht bieten.
Es sind auch im Jahre 2013 noch Autos auf den Straßen unterwegs, die weder über einen rechten Aussenspiegel verfügen, noch, über einen Wischer an der Heckscheibe.
Egal, ob Stufen- oder Fließheck oder Kombi..
Der Wischer kam erst in den 1970ern als Zusatzausstattung gegen Aufpreis. Nachdem damit kein Geld mehr zu verdienen war, gehörte er in vielen Modellen zur Serienaustattung, später, in den 1980ern, kam der bis dahin aufpreispflichtige rechte Spiegel zur Serienaustattung.
Von daher, kann der defekte Wischer an der Heckscheibe nicht als erheblicher Mangel eingestuft werden.
Der Wischer wird und ist anders gewichtet als eine defekte Steckdose für den Anhänger.
Den Wischer kann man abschrauben und das Loch dafür verschliessen, egal, ob rechter Aussenspiegel dran oder nicht, die AHK muss ab, wenn man die Steckdose nicht reparieren will.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Seit der 47. Änderungsverordnung im letzten Jahr ist das fast ausnahmslos bundesweit einheitlich geregelt worden.Zitat:
Original geschrieben von burbaner
Ich weiß nicht, wie die Vorgehensweisen in anderen Bundesländern geregelt sind, aber ich such dir gerne die Anweisungen vom RP-Stuttgart heraus.Gurte sind neben dem Vorhandensein auch auf den Zustand zu überprüfen = Sichtprüfung.
Der Heckscheibenwischer hängt bei seiner Mangeleinstufung von der Anzahl der Außenspiegel ab, bei vorhandenem rechten Außenspiegel nur Hinweis, kein Mangel, ohne rechten Außenspiegel Mangel. Grund ist ganz einfach, es müssen immer zwei Spiegel Sicht bieten.
Neben den Pflichtprüfpunkten gibt es eben auch die Ergänzungsprüfpunkte die der Prüfer im eigenen Ermessen prüfen soll/kann. Ist ein Fahrzeug mehr als 2 Monate überfällig ist die sog. HU plus nötig, das was landläufig mit 20%-Strafgeld bezeichnet wird. Hierbei werden aus den Ergänzungsprüfpunkten Pflichtprüfpunkte.
Was mindestens zu prüfen ist kann jeder in der Anlage VIIIa der StVZO nachgucken.
Völlig richtig!
allerdings kann der PI laut Absatz 2, jederzeit die "schärferen" Maßstäbe anlegen. Originaltext:
Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI...
Außerdem ist unter 6.3 nur von Scheibenwischer die Rede. Es wird also nicht nach Einbauort unterschieden. Bei der Pflichtuntersuchung wird Zustand und Funktion überprüft. Zugegeben etwas spitzfindig, doch völlig korrekt...
Was die Funktion der Anhängersteckdose anbelangt, muss ich gestehen, dass diese tatsächlich nur bei der Ergänzungsuntersuchung kontrolliert werden soll. Asche auf mein Haupt, das mir das wohl wichtiger ist als dem Gesetzgeber...
Beim Sicherheitsgurt gehört für mich das Einrasten ins Schloss und ein kurzer Ruck beim Einsteigen genauso zum Zustand, wie der optische Eindruck. Alles drei ist für die Pflichtuntersuchung relevant...
Sorry, aber ich entscheide oftmals nach dem Gesamtzustand des Fahrzeugs, wie genau ich hinsehe...
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Von daher, kann der defekte Wischer an der Heckscheibe nicht als erheblicher Mangel eingestuft werden.
Der Wischer wird und ist anders gewichtet als eine defekte Steckdose für den Anhänger.
Den Wischer kann man abschrauben und das Loch dafür verschliessen, egal, ob rechter Aussenspiegel dran oder nicht, die AHK muss ab, wenn man die Steckdose nicht reparieren will.
Hi,
da gilt wohl eher: Was montiert ist, muß auch funktionieren. Nebelscheinwerfer waren lange (oder sind immer noch?) keine Pflichtausrüstung - bei der HU müssen sie aber funktionieren (oder man muß sie demontieren).
Grüße
Einen Heckscheibenwischer kann man demontieren, aber er muss nicht funktionieren, anders als der NSW oder die NSL oder die 7 oder 13 polige Steckdose.
Der Heckscheibenwischer kann, wie die Heckscheibenheizung, funktionieren oder auch nicht.