Anhängersteckdose bei HU

Hallo Forum,

ich habe eine Frage, für die ich bitte nicht gleich den Kopf abgerissen zu bekommen: Wenn meine Anhängersteckdose komplett tot ist, ist das dann auch nur ein geringer Mangel bei der HU? Mir ist klar, das eine ausgefallene Lampe erstmal nur ein geringer Mangel ist, ich stelle mir aber die Frage, ob das auch so ist, wenn der (theoretische) Anhänger komplett düster bleibt.

Und wenn direkt jemand die Antwort hat, muss sich auch niemand weiter über die blöde Frage aufregen.. 😉 (Und zu meiner Verteidigung: Ich habe durchaus g**gle und SuFu befragt, bin aber nicht schlauer geworden.)

Vielen Dank schonmal für sachdienliche Hinweise!

Beste Antwort im Thema

Hallo Jup,

sicher ist das so nicht. Wurde bei mir vor einiger Zeit mal geprüft. Warum??
Keine Ahnung.
Mir ging es eher um was anderes:
Wenn schon eine AHK vorhanden, dann sollte sie auch (elektrisch) funktionieren.
Ob TÜV hin oder her prüft, ist dabei egal.

Wenn die AHK vom TE nicht benötigt wird, dann abbauen und fertig.
Dann erübrigt sich die Diskussion bezüglich TÜV. 😁

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Huch, irgendwie hat es mit den Benachrichtigungen nicht hingehauen, hier ist ja was los.. 😁

Komme da nur eingeschränkt mit. Um es nochmal zu klären: In der Praxis habe ich kein Problem. Im normalen Betrieb ist die AH-Steckdose nicht angeschlossen, damit die Auto-NSL funktioniert. Will ich ausnahmsweise einen Hänger ziehen, schließe ich die AH-Steckdose an und alles funktioniert vorschriftsgemäß. Der tatsächliche Mangel besteht also nur darin, dass nicht alle Funktionen gleichzeitig erfüllt werden können, da wohl das Modul des E-Satzes kaputt ist (oder halt vielleicht ein Schalter in der Steckdose? Die wurde vom Vorbesitzer scheinbar schon einmal getauscht)...

Wie auch immer, ist mir jetzt egal, war heute zur HU und die AH-Steckdose wurde nicht gecheckt! 🙂

Dafür gab's ne ganze Latte anderer EM's, obwohl ich mit der Karre 4 Wochen zuvor bei der Inspektion war und nochmal explizit drum gebeten hatte, auf HU-relevante Sachen zu achten. 🙁

Diese Mängel wären dann aber wohl OT...

... prima Werkstatt! 🙄

Ich war gestern zur HU bei DEKRA. Meine Anhängersteckdose wurde intensiv geprüft und für OK befunden.

Zitat:

Original geschrieben von xY2kx


Ein defektes Leuchtmittel ist auch kein erheblicher Mangel.
Sonst bräuchte es ja gar nicht erst diese Einstufung, wenn selbst sowas eine Wiedervorführung nötig machen würde.

Dann haben sich da wohl die Regeln geändert in der Vergangenheit. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Fernsehbericht gesehen, wo die Arbeit von HU-Prüfern (ich glaube am Dekra-Beispiel) gezeigt wurde. Dort sind Leute quasi "reihenweise" durchgefallen, weil z. B. "nur" bei der Kennzeichenbeleuchtung die Birne nicht leuchtete.

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Zitat:

Original geschrieben von GaGaGonzo


Und was ist dann also mit der toten AH-Steckdose?

idR. Wiedervorführung, wenn sie entdeckt wird.

Dabei ist es egal, ob nur eine Gruppe oder ein Anschluß betroffen ist oder Dose komplett funktionslos ist.

Es gibt auch Prüfer, die das als geringen Mangel ansehen, der umgehend zu beheben ist.

Naja, sagen wir mal so. Was angebaut ist muß funktionieren. Wenn sie nicht funktioniert, bau sie ab.

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks


Naja, sagen wir mal so. Was angebaut ist muß funktionieren. Wenn sie nicht funktioniert, bau sie ab.

... und alles was eingetragen ist, muss auch angebaut sein...

Zitat:

Original geschrieben von burbaner



Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks


Naja, sagen wir mal so. Was angebaut ist muß funktionieren. Wenn sie nicht funktioniert, bau sie ab.
... und alles was eingetragen ist, muss auch angebaut sein...

Hi,

....und funktionieren....

MfG

Super-TEC

Zitat:

Original geschrieben von burbaner



... und alles was eingetragen ist, muss auch angebaut sein...

Dies ist wiederum

nicht war

! Siehe eingetragene AHK ab Werk und trotzdem nicht verbauter AHK.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Super-TEC



Zitat:

Original geschrieben von burbaner


... und alles was eingetragen ist, muss auch angebaut sein...

Hi,
....und funktionieren....
MfG
Super-TEC

Das meinte ich. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Golfschlosser


Dies ist wiederum nicht war! Siehe eingetragene AHK ab Werk und trotzdem nicht verbauter AHK.
Gruß

Du meinst wohl die Buchstaben-/Zahlenkombi unter "K" in der Zulassungsbescheinigung Teil 1?!

Das ist die Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE, also keine Eintragung...

Wenn also eine AHK eingetragen ist, dann muss sie auch montiert sein, oder eben spätestens bei der HU ausgetragen werden.

Hallo,

meine Steckdose wurde bei der letzten HU ebenfalls mit einem Prüfgerät auf Funktion getestet.

Find ich OK.

So weiss ich auch für mich, daß alles korrekt funktioniert.

Gruß Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von tuttavista


Hallo,
meine Steckdose wurde bei der letzten HU ebenfalls mit einem Prüfgerät auf Funktion getestet.
Find ich OK.
So weiss ich auch für mich, daß alles korrekt funktioniert.

Gruß Jürgen

So ist der richtige Weg bei einer anständigen HU...

Naja, ich finde es übertrieben.
Bei mir ist eine verbaut (abnehmbar, vom Vorbesitzer), habe ich noch nie benutzt, werde ich auch nicht benutzen. Damit die Dose funktioniert muss erstmal wieder ein Kabel gezogen werden. Und da ich dafür den halben Innenraum auseinandernehmen muss (und dabei wieder 10 Halter abbrechen) hab ich´s noch nicht gemacht.
Und für sowas kann man dann durchfallen....

Genauso unnötig wie beim Heckwischer. Ist er dran, muss er funktionieren, ist keiner dran, interessierts niemanden.
"Funktion" ist beide Male gleich.
Aber ich schweife ab 😁

Wo fängt man mit der Toleranz an und wo hört man auf?

Der Nächste versichert, dass er nie im Dunkeln fährt und deshalb keine Scheinwerfer braucht. Scheibenwischer und Blinker könnten ja auch überflüssig sein...
Aber wie du schon schreibst: "Wir schweifen ab!"

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