Anhängerkupplung / Zugöse D-Wert
Hallo,
wir spielen mit dem Gedanken uns eine mobile Siebmaschine zu kaufen. Es handelt sich hier um ein Tandemfahrgestell. Gesamtgewicht 18t, Länge 12m.
Auf der Straße würde wir diese mit einem Traktor fahren. Die Siebmaschine wird mit der 50mm Zugöse ausgerüstet sein. Die Anhängerkupplung am Traktor besitzt einen 38mm Bolzen, der D-Wert ist mit 98 angegeben, die Stützlast mit 2000kg. Die 50er Öse passt in die Anhängerkupplung, da diese ein größeres Maul hat.
Es gibt für den Schlepper auch eine Anhängerkupplung mit 50er Bolzen. Der D-Wert wird hier mit 93,5 bei 2000kg Stützlast angegeben.
Kann das ganze mit der normalen 40er Kupplung gefahren werden oder muss die teure 50er Kupplung her?
Der Schlepper hat ein Gesamtgewicht von 14t, Leergewicht beträgt ca. 9t
29 Antworten
Danke Zocker. Genau so ist es. Die Kupplung fasst 40er und 50er Öse. Hatten schon öfters eine 50er Öse drin, das passt. Auf Baustellen mit einem Tandemkipper Sand gefahren.
Werde mal über den Herstellern eine Anleitung besorgen, da wird dann wohl drin stehen, welche Öse gefahren werden darf.
Falls nicht, kommt die 50er Kupplung dahinter, dann ist alles im grünen Bereich.
Evtl kommen demnächst noch Transporte mit 4-Achser Tieflader hinzu. Die haben ja auch alle 50er Öse.
Gäbe es eine Möglichkeit, das hinter einem Lkw mit normaler Kupplung einmal die Standard Anhänger und Tandemanhänger mit 50er Öse gefahren werden können? Die Traverse muss dafür ausgelegt sein das ist bekannt.
Zitat:
@Charly250 schrieb am 18. April 2021 um 12:48:55 Uhr:
...Auf Baustellen mit einem Tandemkipper Sand gefahren.
...
...das ist aber keine land- und /oder forstwirtschaftliche Nutzung mehr sondern genehmigungspflichtiger gewerblicher Güterverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)... Lizenz? Lenk-und Ruhezeiten? Tachograph? Führerschein CE? Frachtversicherung? Fachkunde?
vgl. auch https://www.agrarheute.com/.../...en-transporten-landwirtschaft-535309 , https://www.topagrar.com/.../...nen-richtig-teuer-werden-11808677.html
Zitat:
@gast356 schrieb am 18. April 2021 um 12:56:05 Uhr:
Zitat:
@Charly250 schrieb am 18. April 2021 um 12:48:55 Uhr:
...Auf Baustellen mit einem Tandemkipper Sand gefahren.
......das ist aber keine land- und /oder forstwirtschaftliche Nutzung mehr sondern genehmigungspflichtiger gewerblicher Güterverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)... Lizenz? Lenk-und Ruhezeiten? Tachograph? Führerschein CE? Frachtversicherung? Fachkunde?
vgl. auch https://www.agrarheute.com/.../...en-transporten-landwirtschaft-535309 , https://www.topagrar.com/.../...nen-richtig-teuer-werden-11808677.html
Ich kann dich beruhigen, alles vorhanden. Lizenz vorhanden, CE+95, Versicherung, schwarzes Kennzeichen alles da. Tacho wird nicht benötigt, da 40km/h
Du musst halt schauen welche Ösen freigegeben sind. In manchen Kupplungen zerstört man mit der 50er Öse die Kupplung da die Verschränkung nicht gegeben ist, daher auch keine Freigabe. Die Schlepperkupplung kann 50°, bei einer Standart LKW Kupplung ist bei 25° Ende, daher braucht es das Spiel, auch bei der 50er. Der Schlepper kommt mit Anhänger über Hügel und durch Senken, da hat es beim LKW schon längst das Zugstück und die Kupplung zerstört. Eine Geländegänge LKW Kupplung, die das gleiche kann wie die Schlepper Kupplung hat ein zusätzliches Gelenk und dadurch keine Stützlast mehr.
Was du meinst ist eine Adapterkupplung. Von 50er Kupplung auf 40er Öse, aber nur zulässig an Drehschemel, Alternativ gibt es Zuggabel mit Wechselzugstück da kann man das Zugstück drehen von 40er auf 50er Öse. Ein Tandem kannst du egal aus welcher Kombination nicht mit Adapterkupplung fahren.
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@Charly250 ...ich schreib das nur immer wieder mal gerne, weil sich das noch nicht überall rumgesprochen hat und nach einem Referenten vom BAG, der das Thema mal bei einem Vortrag breitgetreten hat gerade in dem Bereich bei den Kontrollbehörden regelrecht zur Jagd geblasen wird... wobei es dabei nicht mehr um Ordnungswidrigkeiten, sondern "richtig ins Fleisch" geht.
Zitat:
@Charly250 schrieb am 18. April 2021 um 13:05:24 Uhr:
Zitat:
@gast356 schrieb am 18. April 2021 um 12:56:05 Uhr:
...das ist aber keine land- und /oder forstwirtschaftliche Nutzung mehr sondern genehmigungspflichtiger gewerblicher Güterverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)... Lizenz? Lenk-und Ruhezeiten? Tachograph? Führerschein CE? Frachtversicherung? Fachkunde?
vgl. auch https://www.agrarheute.com/.../...en-transporten-landwirtschaft-535309 , https://www.topagrar.com/.../...nen-richtig-teuer-werden-11808677.html
Ich kann dich beruhigen, alles vorhanden. Lizenz vorhanden, CE+95, Versicherung, schwarzes Kennzeichen alles da. Tacho wird nicht benötigt, da 40km/h
Bist du dir mit dem Tacho da ganz sicher? Ein Mautgerät brauchst du aber zu 100%
...gem. §1 Absatz 2 Nr. 1. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bräuchtest du die Weiterbildung ("95"😉 nicht.
Zitat:
...
(2) Dieses Gesetz gilt nicht für Beförderungen mit
1. Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
2....
...
(Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR257510020.html?...)
Bzgl. Tachograph müßte man mal die Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten fläddern... hab ich jetzt nicht gemacht...
Zitat:
@gast356 schrieb am 18. April 2021 um 13:16:39 Uhr:
...gem. §1 Absatz 2 Nr. 1. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) bräuchtest du die Weiterbildung ("95"😉 nicht.(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR257510020.html?...)
Bzgl. Tachograph müßte man mal die Verorsnung zu den Lenk- und Ruhezeiten fläddern... hab ich jetzt nich gemacht...
Das sollte unter Gewerblichem Güterverkehr laufen. Auch Lohnunternehmer fallen da drunter. Ich mein er braucht einen DTCO. Es ist keine Land und Forstwirtschaft auch keine Nachbarschaftshilfe. Alle Transporte was nicht unter Land u. Forstwirtschaft fällt sind Güterverkehr, daher meine ich braucht es den Fahrtenschreiber, aber auf alle fälle ein Mautgerät, da zählen die 40km/h nicht wirklich, da es da nicht mehr um Land o. Forstwirtschaftliche Transporte geht. Transporte von Sand von und zur Baustelle fallen da auf alle fälle drunter.
😕😕😕 ...Maut & Tachograph hab ich garnicht angesprochen bzw. offen gelassen... dazu müßte man mal bei TollCollect bzw. in der Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten nachgucken.
Mein Beitrag bezieht sich -siehe zitierte Textstelle bzw. Link- auf das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und da gibts zu Fahrzeugen die weniger als 45km/h fahren eine Ausnahme.
Meinte ein Lkw mit normaler Kupplung für Drehschemel soll gelegentlich einen Tandemanhänger mit 50er Öse ziehen. Gibt es da ne Möglichkeit ?
Drehschemel umrüsten auf andere Deichsel mit 50er Öse fällt aus.
Zitat:
@Charly250 schrieb am 18. April 2021 um 13:27:37 Uhr:
Meinte ein Lkw mit normaler Kupplung für Drehschemel soll gelegentlich einen Tandemanhänger mit 50er Öse ziehen. Gibt es da ne Möglichkeit ?
Drehschemel umrüsten auf andere Deichsel mit 50er Öse fällt aus.
Das geht nicht, da es keine Zulässigen Adapterkupplungen für Tandemanhänger gibt. Egal ob 40er auf 50er oder 50er auf 40er. Das funktioniert nur bei Drehschemel Anhänger.
Zitat:
@gast356 schrieb am 18. April 2021 um 13:25:09 Uhr:
😕😕😕 ...Maut & Tachograph hab ich garnicht angesprochen bzw. offen gelassen... dazu müßte man mal bei TollCollect bzw. in der Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten nachgucken.
Es gab da viel Chaos, zwecks Nachrüstung. Da ja auf Baustellen viele mit 60er Schlepper und Kipper unterwegs waren. die liesen dann alles auf 40 Drosseln damit sie kein Mautgerät brauchen, nur wurde das geändert, bzw. angepasst. Die Mautbefreiung gibt es nur noch für Land u. Forstwirtschaft und fahrten die mit dem Betrieb von Land u. Forstwirtschaft zusammen hängen. Fahren für einen Bauunternehmer fällt da komplett raus.
Zitat:
@Zoker schrieb am 18. April 2021 um 13:33:26 Uhr:
Zitat:
@Charly250 schrieb am 18. April 2021 um 13:27:37 Uhr:
Meinte ein Lkw mit normaler Kupplung für Drehschemel soll gelegentlich einen Tandemanhänger mit 50er Öse ziehen. Gibt es da ne Möglichkeit ?
Drehschemel umrüsten auf andere Deichsel mit 50er Öse fällt aus.Das geht nicht, da es keine Zulässigen Adapterkupplungen für Tandemanhänger gibt. Egal ob 40er auf 50er oder 50er auf 40er. Das funktioniert nur bei Drehschemel Anhänger.
Zitat:
@Zoker schrieb am 18. April 2021 um 13:33:26 Uhr:
Zitat:
Ein Mautgerät braucht man auch nur wenn du mit dem Schlepper über Bundesstraßen fahren würdest und dann könnte man noch Online Maut buchen.
@gast356 schrieb am 18. April 2021 um 13:25:09 Uhr:
😕😕😕 ...Maut & Tachograph hab ich garnicht angesprochen bzw. offen gelassen... dazu müßte man mal bei TollCollect bzw. in der Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten nachgucken.Es gab da viel Chaos, zwecks Nachrüstung. Da ja auf Baustellen viele mit 60er Schlepper und Kipper unterwegs waren. die liesen dann alles auf 40 Drosseln damit sie kein Mautgerät brauchen, nur wurde das geändert, bzw. angepasst. Die Mautbefreiung gibt es nur noch für Land u. Forstwirtschaft und fahrten die mit dem Betrieb von Land u. Forstwirtschaft zusammen hängen. Fahren für einen Bauunternehmer fällt da komplett raus.
Zitat:
@F90 schrieb am 18. April 2021 um 20:50:50 Uhr:
Zitat:
@Zoker schrieb am 18. April 2021 um 13:33:26 Uhr:
Das geht nicht, da es keine Zulässigen Adapterkupplungen für Tandemanhänger gibt. Egal ob 40er auf 50er oder 50er auf 40er. Das funktioniert nur bei Drehschemel Anhänger.
Zitat:
@F90 schrieb am 18. April 2021 um 20:50:50 Uhr:
Zitat:
@Zoker schrieb am 18. April 2021 um 13:33:26 Uhr:
Es gab da viel Chaos, zwecks Nachrüstung. Da ja auf Baustellen viele mit 60er Schlepper und Kipper unterwegs waren. die liesen dann alles auf 40 Drosseln damit sie kein Mautgerät brauchen, nur wurde das geändert, bzw. angepasst. Die Mautbefreiung gibt es nur noch für Land u. Forstwirtschaft und fahrten die mit dem Betrieb von Land u. Forstwirtschaft zusammen hängen. Fahren für einen Bauunternehmer fällt da komplett raus.
Ein Mautgerät braucht man auch nur wenn du mit dem Schlepper über Bundesstraßen fahren würdest und dann könnte man noch Online Maut buchen.
Nach 15 Jahren sollte man das Zitieren eigentlich beherrschen. 🙁
Dann auch noch gleich zwei Vollzitate.
Moin
Steht in der Zulassung das Wort-
"selbstfahrende Arbeitsmaschine" und
Ist der Hauptzweck die Arbeit und
nicht das Fahren zahlt man keine Maut,
auch wenn die Arbeitsmaschine 90 Km/ h fährt und Tachopflichtig ist .
Mfg
Zitate machen ein Thema uninteressant und
Verwirren den Geist.