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Anhängerkupplung

VW Touran 1 (1T)

Hallo!

Frage: Muss ich eine abnehmbare AHK jedesmal abbauen wenn ich sie nicht benötige,oder ist es erlaubt sie auch dauerhaft dran zulassen?

MfG Lupo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pit 2


Es kann ja nicht sein, dass hier im Unfallfall unterschiedlich abgewickelt wird nur weil jemand eine abnehmbare AHK hat.

Versicherungen sind, wenn es ums NICHT zahlen geht, immer sehr kreativ 😉 Und ich denke es gibt viele die so etwas einfach dann hinnehmen. Gerne wird von den Versicherungen hier mit der "Pflicht" zur Schadensminderung argumentiert und das wäre dann der Fall ohne AHK gewesen. Und wenn sich derjenige nicht wehrt, dann zahlt er halt mit......und die Versicherung spart.

Gruß

Afralu

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Interessantes Thema, das man noch weiterführen kann.

Folgende Fragen tauchen dann auf:

- Darf ich mit meiner (abnehmbaren) AHK und darauf montierten Fahrradträger - ohne Fahrräder - fahren? Eigentlich doch nicht, wenn die obigen Aussagen korrekt sind, dass nicht benötigte AHK abzubauen sind.

- Und wenn ich einen leeren Anhänger an meine abnehmbare AHK anhänge? Darf ich das auch nicht? Weil nicht benötigte Teile abzubauen sind?

Hmm

Eine abnehmbare AHK ist nur abzunehmen, wenn das Kennzeichen nicht mehr einwandfrei ablesbar ist. Versteht sich eigentlich von selbst. Deshalb wird bei Fahrradträgern auf der AHK auch ein Wiederholgungskennzeichen gefordert. Sind die Beleuchtungseinrichtungen des Zugfahrzeugs durch Anbauteile verdeckt, sind auch diese zu wiederholen. Wenn nicht, die rote Kelle kommt früher oder später. 

Es erfolgte früher auch eine entsprechende Eintragung im Fahrzeugschein, dass die abnehmbare AHK bei fehlendem Anhängerbetrieb abzunehmen ist. Das ist eine Auflage! In der heutigen Zulassungsbescheinigung steht dergleichen - zumindest bei meinem CrossTouran - nicht. Eine starre AHK bei tief hängendem Kennzeichen ist unzulässig, auch wenn so etwas im Straßenverkehr zu beobachten ist. 

Die Fahrradträger haben eine Betriebserlaubnis. Sie dürfen auch ohne Fahrräder montiert sein.  

Versicherungsentscheidungen müssen nicht akzeptiert werden!   

Hallo,
es ist seit Jahren Praxis,dass derjenige einen Teil der Kosten tragen muss,der eine abnehmbare AHK dranlässt-ob mit oder ohne Anwalt spielt keine Rolle.
Ua. deswegen hab ich mich auch für ne feste entschieden-ist doch sowieso egal bei nem Lastesel wie dem Touran!

Ergänzung:

Es gibt ein Merkblatt über die Verwendung von Hecktragesystemen an Pkw und Wohnmobilen vom 16.07.1993 (VkBl. 93, 577). Dazu eine Fußnote: Um sicherzustellen, dass das Hecktragesystem den geltenden Vorschriften entspricht, sollten nur Systeme verwendet werden, die eine Betriebserlaubnis gemäß § 22 StVZO haben.

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