Anhängerbremse geht nur vorwärts

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo,

ich habe einen älteren gebrauchten Anhänger gekauft.

Das Ding ist Bj 81 und hat keine Rückfahrautomatikbremse, d.h.
wenn man nach rückwärts fährt, sollen die Räder bremsen,
es sei denn, man legt vor dem Rückwärtsfahren
an der Auflaufeinrichtung einen kleinen Hebel ein.

Leider hat die Bremse oder Auflaufeinrichtung oder ???
ein kleines Problem und zwar geht die Bremse nur in Fahrtrichtung.

Also :
Auflaufbremse (ist ja immer in Fahrtrichtung) : funktioniert gut
Handbremse anziehen und vorwärts fahren : funktioniert auch richtig gut

Handbremse anziehen und Rückwärtsfahren : keine Bremswirkung
Rückwärtsfahren ohne Hebel einlegen : keine Bremswirkung

Der Hänger verhält sich also so, als ob man ständig den kleinen
Hebel der Auflaufeinrichtung eingelegt hätte.

Es ist eine BPW Achse (mit Bremsen ohne Rückfahrrautomatik) und
eine Grümer Auflaufeinrichtung.

Frage :
Ist das ein bekanntes Fehlerbild und wo sollte ich
anfangen zu suchen ? Eher in den Bremstrommeln
(dann wären ja nicht alle 4 Räder betroffen oder ??)
oder in der Auflaufeinrichtung ?

Viele Grüße

Ralf

31 Antworten

Prüforganisation wechseln.

Hallo,

Prüforganisation zur schriftlichen Stellungnahme auffordern!
Der Prüfer soll Mal schriftlich erklären, warum der Hänger rückwärts nennenswert bremsen soll...

Die Bremse hat eine Rückfahrautomatik. Das ist an der ausmittigen Position und der freien Lagerung zu sehen.
Normale Trommelbremsbacken sitzen zentral und sind am "passiven" Stoß auf einem festen Lagerbolzen abgestützt.
Die freie obere Lagerung sieht man auf dem ersten Foto. Die Nachstelleinrichtung sitzt verschiebbar auf einem eigenen Trägerblech, das man gut fetten sollte, da sich dort die Farbe ruckzuck wegschmirgelt.

Durch die einseitige, nach vorn gerichtete Lagerung, die durch die starke Feder sichergestellt wird, setzt der linke Backen gleich bei Beginn der Bremsung auf der Bremsfläche (Trommel) auf. Dadurch bäumt er sich auf und zieht sich an die Trommelfläche. Der rechte Belag wird durch die Drehrichtung erst mal vom Spreizhebel weggegezogen und wird erst bei stärkerem Bremsen auf die Trommel gedrückt. Deshalb verschleißen Anhänger-Bremsbacken einseitig und unterschiedlich.
Beim Rückwärtsfahren schiebt es den vorderen Ansatzpunkt der linken Bremsbacke gegen die Hebelwirkung.
Der selbstverstärkende Effekt der Trommelbremse findet nicht statt, der Bremsbackenblock hebt sich in die Trommel.
Die Bremse soll dabei immer noch mit 10-20% bremsen, und das drückt der Zugwagen i.d.R. weg.
Das geht so lange gut, bis der schwer beladener Hänger eine Steigung rückwärt hoch muss, oder eine Bordsteinkante o.Ä. kommt.
Dann spreizt sich die Bremsbetätigung so weit, das die Bremsleistung nicht mehr vom Zugfahrzeug überwunden werden kann.

Hier noch ein Video von Knott:
https://www.youtube.com/watch?v=I9eywk3hTHQ

Grüße

Thorsten

Zitat:

Nochmal zum Test einer Auflaufbremse: Bei angezogener Bremse kann man nicht vorwärts fahren , wenn man rückwärts fährt , zieht der Handbremshebel weiter an und dann bremst die Bremse . Dabei ist die Schwierigkeit , die Bremswirkung zu beurteilen. Als gesamte Bremskraft aller Räder reicht eine Summe von 16% des zGG vom Anhänger aus. Das bedeutet ,dass bei nicht ganz leichten Anhängern oder teilbeladenen die Räder auf halbwegs griffigem Untergrund keinesfalls blockieren müssen.

MfG Volker

Hallo Volker,
(bzw. auch Thorsten - du schreibst ja ähnliches)

gibt es eine gesetzliche Grundlage oder technische Vorschrift o.ä. für die von dir genannten
"16% des zGG vom Anhänger" was ich dem TÜV-Prüfer zeigen könnte ?

Viele Grüße

Ralf

Hallo Ralf,

ich habe die genannten 10 - 20 % "Restbremsleistung beim Rückwärtsfahren in einer Info über die Rückfahrautomatik gefunden.
Idealerweise sollte die Bremse rückwärts gar nicht bremsen, aber das geht systembedingt nicht.
Mit den genannten Wertten sichern sich die Hersteller eher gegen Beschwerden ab, wenn Anwender das (stark eingeschränkte) Bremsen rückwärts bemängeln.

Der Tüvver hatte entweder einen schlechten Tag oder einfach keine Ahnung von Anhängern...

Grüße

Thorsten

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Zitat:

@thoritz schrieb am 6. März 2018 um 19:53:58 Uhr:


Hallo Ralf,

ich habe die genannten 10 - 20 % "Restbremsleistung beim Rückwärtsfahren in einer Info über die Rückfahrautomatik gefunden.
Idealerweise sollte die Bremse rückwärts gar nicht bremsen, aber das geht systembedingt nicht.
Mit den genannten Wertten sichern sich die Hersteller eher gegen Beschwerden ab, wenn Anwender das (stark eingeschränkte) Bremsen rückwärts bemängeln.

Der Tüvver hatte entweder einen schlechten Tag oder einfach keine Ahnung von Anhängern...

Grüße

Thorsten

Danke dir Thorsten. Ich hatte mir das ausgedruckt, mit dem TÜV geredet und die Plakette bekommen.

Schöne Grüße

Ralf

Hallo Ralf,

Glückwunsch!
Und viel Spaß/praktische Transporte mit dem Hänger...

Grüße

Thorsten

Moin Moin !

Zitat:

gibt es eine gesetzliche Grundlage oder technische Vorschrift o.ä. für die von dir genannten

"16% des zGG vom Anhänger" was ich dem TÜV-Prüfer zeigen könnte ?

Na klar : StVZO §41 . Allerdings habe ich mich geirrt , es sind 18 %.

Das Video hilft hier nun gar nicht weiter , da dort die Feststellbremse nicht einmal erwähnt wird.

MfG Volker

Zitat:

@thoritz schrieb am 6. März 2018 um 13:26:06 Uhr:


Die Bremse soll dabei immer noch mit 10-20% bremsen, und das drückt der Zugwagen i.d.R. weg.

Die Erklärung ist richtig, das ist falsch! Die geringe Restbremswirkung bezieht sich auf den Fahrbetrieb, nicht auf die gezogene Handbremse. Die muss die 15-18% (je nach Baujahr) bei voll beladenem Anhänger bringen - ohne wenn und aber. Sonst würde der Anhänger hangabwärts nicht mehr mit Handbremse stehen bleiben, das muss er aber.

Bei leerem Anhänger heißt das in der Praxis genau das was der Prüfer beim ersten Mal gemacht hat. Bei Rückwärtsfahren mit gezogener Handbremse muss der Hebel federgestützt nachdrücken und eine deutlich erkennbare Bremsleistung da sein - das reicht eigentlich bei leerem Anhänger fast immer zum blockieren.

Da hoffe ich nicht dass da jetzt ein Prüfer eine Plakette auf einen Anhänger gemacht hat der am Berg keine Handbremswirkung hat.

15-18% sollen reichen einen voll beladenen Anhänger am Berg zu halten? Welcher Unterschied ergibt sich aus der Betätigung des Gestänges beim rückwärtsfahren und beim zusätzlichen betätigen der Handbremse? Wirken beide gleich auf die Bremsseile oder?

Hallo,

@Moers75
Ich kann Dir nur empfehlen das gepostete vor Absenden erst Mal durchzulesen...
Der erste Absatz ist ja völlig sinnfrei.

Bei einem leerem schweren Hänger reicht die Bremswirkung rückwärts nicht zum Blockieren und das ist auch am Hang nicht notwenig.

Die Haltekräfte sind im Vergleich zu den notwendigen Bremskräften vernachlässigbar gering.
100 ! kg speichert bei 80 km/h 24 Tonnen kinetischer Energie.
Nur deshalb kann dich ein wenige Gramm schweres Geschoss zerfetzen.

Grüße

Thorsten

Zitat:

@thoritz schrieb am 8. März 2018 um 11:04:08 Uhr:


Bei einem leerem schweren Hänger reicht die Bremswirkung rückwärts nicht zum Blockieren und das ist auch am Hang nicht notwenig.

Die Haltekräfte sind im Vergleich zu den notwendigen Bremskräften vernachlässigbar gering.
100 ! kg speichert bei 80 km/h 24 Tonnen kinetischer Energie.
Nur deshalb kann dich ein wenige Gramm schweres Geschoss zerfetzen.

Erst Nachdenken, dann Posten: Die Bremswirkung der Handbremse ist rechtlich festgelegt zu den von mir genannten ca. 15% je nach Baujahr. Der Wert muss bei voller Beladung erreicht werden, d.h. ein voll beladener Anhänger muss an einer 15%igen Steigung stehen bleiben.

Anhänger haben bei offenen teils bis zu Faktor 5 zwischen Leergewicht und zulässigem Gewicht. D.h. ein 400kg leer 2000t Tandemachser müsste bei 18% auf zulässigem Gewicht leer 90% Bremsen - das reicht fast immer zum blockieren.

Die kinetische Energie ist uninteressant, wir reden von Bremskräften. Kraft ungleich Energie. Die gleiche Kraft ergibt unabhängig von der Geschwindigkeit die gleiche Bremsverzögerung. 24 Tonnen sind auch keine kinetische Energie.

Moin Moin !

Zitat:

15-18% sollen reichen einen voll beladenen Anhänger am Berg zu halten?

Das ist die gesetzliche Mindestanforderung an die Feststellbremse.

Zitat:

Welcher Unterschied ergibt sich aus der Betätigung des Gestänges beim rückwärtsfahren und beim zusätzlichen betätigen der Handbremse? Wirken beide gleich auf die Bremsseile oder?

Eben nicht. Bei Anhängerachsen mit Rückfahrautomatik hast du meine andere Art der Feststellbremsbetätigung, entweder wird der Bremshebel über einen Federspeicher betätigt oder du hast einen Federspeicher im Gestänge. Beides sorgt dafür , dass, wenn die Bremse durch Rückwärtsdrehen gelöst wird , sie wieder durch die vorgespannte Feder nachgezogen wird. Bei der ersten Version ist das deutlich zu sehen , bei angezogener Handbremse und rückwärts fahren zieht sich der FB-Hebel weiter hoch.

MfG Volker

Wenn man mit dem Druck des Autos den Hebel betätigen würde könnte man ihn auch mit der Hand weiter bringen, ziehen immernoch am gleichen Seil und Betätigung, alternativ könnte man ja auch den Handbremshebel mit nem Rohr verlängern dann bewegt der sich beim rückwärtsfahren auch nicht mehr.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 8. März 2018 um 10:59:46 Uhr:


Welcher Unterschied ergibt sich aus der Betätigung des Gestänges beim rückwärtsfahren und beim zusätzlichen betätigen der Handbremse?

Der Weg ist der Unterschied:

Die Rückfahrautomatik sorgt dafür, dass auch bei ganz eingeschobenem Auflaufrohr (weiter geht halt nicht) die Räder noch drehen können.

Der Handbremshebel kann aber das Gestänge noch weiter bewegen (wenn sein eigener Freiraum nicht durch irgendwelche Aufbauten auf der Deichsel eingeschränkt wird!) und dadurch die Rückfahrautomatik übersteuern und so das Zürückrollen des Anhängers verhindern.

Die Feder sorgt dafür, dass der Handbremshebel diesen Weg auch geht, wenn durch die Rückfahrautomatik die Gegenkraft der Radbremsen nachlässt.

Danke : Dann ist der Weg im Zugrohr begrenzt und der Handbremshebel kann noch nachlegen.

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