Anhänger ziehen mit Fahrzeug auf 07er- Zulassung erlaubt?

Wir bauen gerade einen Audi 100 von 1988 auf, der dann auf das 07er Sammlerkennzeichen zugelassen werden soll.
Da der Audi mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet ist, und wir noch einen 1984er Wohnwagen regulär zugelassen haben, würde sich hier ein zeitgeistiges Gespann ergeben.
Es stellt sich aber nun die Frage, ob dieses zulassungsrechtlich erlaubt ist.
Mir ist schon klar, dass ich hier keine verbindliche Rechtsauskunft erwarten darf, aber vielleicht doch den einen oder anderen Hinweis.

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Zur Pflege des Hobbies (auf Treffen Und zu Rallyes) ist auch der Anhänger erlaubt. Für Probefahrten (thermische Gesundheit) auch. Für den Campingurlaub nicht. Nimm besser ein H-Kennzeichen.

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Zitat:

Zitat:

@-colt- schrieb am 1. Januar 2020 um 22:21:22 Uhr:


Die Haftpflicht ist für den Fall dass ein Anhänger, der nicht an einem Zugfahrzeug hängt einen Schaden verursacht.

Der Hänger braucht, bis auf die Ausnahmen, doch trotzdem immer eine eigene Haftpflicht. Was nützt die Diskussion überhaupt?

Grüße vom Ostelch

Das frage ich mich hier auch immer wieder.... 😁

Aber ausnahmsweise habe ich nicht diskutiert, sondern den Zweck einer Anhängerhaftpflichtversicherung dargelegt. Diese tritt nur in relativ wenigen Fällen ein und ist deshalb auch ziemlich günstig.

Zitat:

@newt3 schrieb am 1. Januar 2020 um 22:39:31 Uhr:


frag die zulassungstelle also diejenige die das 07 herausgeben. ggf liefern sie dir eine erklärung dazu. fällt das wort zeitgenössischer anhänger kannst ja wenn du möchtest trotzdem mal hinterfragen woher genau diese idee denn nun stammt (verordnung, gesetz, persönliches ermessen desjenige der dir den brief beantwortet). mit dieser antwort im handschuhfach dann in die verkehrskontrolle und mal gucken was rauskommt 🙂

Du wirst keine Vorschrift finden, in der das Wort "zeitgenössischer Anhänger" vorkommt. Entscheidend für das 07er ist der Zweck der Fahrt. Fahrten zu Veranstaltungen sowie Probe- und Überführungsfahrten sind erlaubt, der Rest nicht. Auf zulässigen Fahrten darf auch ein Anhänger mitgeführt werden, z.B. weil man den Wohnwagen auf dem Treffen zum Übernachten nutzt. Ist eigentlich ganz einfach.

Moin Moin !

Zitat:

Auf zulässigen Fahrten darf auch ein Anhänger mitgeführt werden, z.B. weil man den Wohnwagen auf dem Treffen zum Übernachten nutzt. Ist eigentlich ganz einfach.

Völlig richtig! trotzdem würde ich bei der Versicherung nachfragen wg. des Anhängers. Schliesslich handelt es sich bei der Versicherung eines 07er KZ um einen Sondervertrag für mehrere Fzge. Und Sonderverträge können durchaus irgendwelche Einschränkungen enthalten. Diese müssen natürlich im immer zugeschickten Versicherungvertrag stehen. Nur liest sich den keiner durch und die wenigsten bewahren ihn auf , um später nachlesen zu können, warum die Vers. nicht zahlt.
MfG Volker

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