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Anhänger überführen Gesamtmasse?

Themenstarteram 2. Dezember 2016 um 20:52

Hallo Schrauber!

Ich will einen Anhänger überführen der max 2,6t gesamtgewicht hat!

Habe aber nur den B C1 und C Führerschein

Da mein auto eine GG von knapp 2t hat sprengt das ja die 3,5 Grenze

Ich hab aber eine Rotenummer und den Anhänger könnte man auch als

1,5t GG anmelden!

Darf ich dann also doch mit dem Anhänger nachhause fahren ?

Lg Marley

Beste Antwort im Thema

@leuchtturm86 Wenn Du Deinen Führerschein nicht bei Neckermann gewonnen hättest wüsstest Du das auch.

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Ich glaube nicht, dass du den fahren darfst. Wie du schon selber schreibst, bist du über 3,5 Tonnen Grenze.

Gruß Markus

was hat er denn als Leer gewicht ? das zählt doch, und nicht das was du da schreibst.

und das mit der ablastung , ist doch mist, kostet nur geld. du darfst so und soviel Laden auf den Anhänger, so das du ein Gesammt gewicht von 3,5 T hast. also fahr , und gut ist es. du must auf das Leer gewicht achten. wenn er ca 1,,4 T hat kannst 0,1 T laden und das war es. denn leichter vom Jetzigen gewicht wird er so oder so nicht, es sei denn du nimmst eine Flex !!

also schu mal in den Papieren was das Leer gewicht ist. und nicht das Gesammt Gewicht mit Ladung.

mfg

Führerscheinrechtlich zählen leider nur die zulässigen Gesamtmassen, das Tatsächliche interessiert keinen toten Hund.

@ TE

Such dir lieber einen Fahrer mit mindestens einer Fahrerlaubnis BE. Um den Hänger abzulasten musst Du erst mal zum TÜV und das ganze eintragen lassen. Kostet Zeit und Geld, das Du leichter in einen Hängerführerschein investieren solltest.

@leuchtturm86 Das is ja mal wieder der größte Quatsch.

Wenn das Leergewicht zählen würde, dann dürften diejenigen, die ihren Lappen vor 1999 gemacht haben, mit Klasse 3 auch einen großen Sattelzug mit max 3 Achsen fahren. Ein Actros mit Sattel hat ca 16t.

In Wirklichkeit dürfen Sie aber nur einen Zug mit max 17,99t Gesamtgewicht und max 3 Achsen fahren.

dann macht mal, immer diese besser wisser

@leuchtturm86 Wenn Du Deinen Führerschein nicht bei Neckermann gewonnen hättest wüsstest Du das auch.

Ach du ScheiXXXe und ich hab trotz der "Klasse 3 Pappe" vor ein paar Jahren extra den CE gemacht... es zählt, wie @baerschatz schreibt in diesem Fall, wenn es um die Fahrerlaubnis geht das zulässige Gesamtgewicht.

Das tatsächliche Gewicht ist ausschlaggebend, wenn es z.B. um Anhängelasten geht. An meinen PKW mit einer zulässigen Anhängelast (gebremst) von 1500kg darf ich problemlos einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 , 2,5 oder 3,5 to. anhängen... allerdings darf ich nur soviel aufladen bis Leergewicht + Ladungsgewicht = 1500kg.

PS:... ein Planensattel geht schon bei knapp über 14 Tonnen los, wie ich vor ein paar Jahren beim Wiegen nach dem Entladen in einer Stahlbude erfahren hab. Ein Kühlsattel, den ich leer mal hab wiegen lassen war dafür bei 17Tonnen.

@gast356 Da hättest Du Dir den teuren Führerschein ja sparen können.

Wobei, Klasse 2 ist ja garnicht teuer. :-)

Mar_ley, was hast du denn nun ?

>Hier deine Angaben :Habe aber nur den B C1 und C Führerschein<

Wenn du C1 und C hast , wie du schreibst , dann darfst du doch . Vorraussetzung dein Zuggesamtgeeicht und Anhängelast stimmen.

Von der Fahrerlaubnisordnung dürftest du .

Giovanni.

C1 und C bedeuten, daß er LKW fahren darf, aber nur ohne Anhänger. Dann müsste er noch das E dahinterstehen haben.

Mit C oder C1 könnte er sich einen Abschleppwagen/Lkw mieten und den Anhänger huckepack transportieren.

 

Alternativ ein Anhänger mit geringem Gesamtgewicht und den großen Anhänger als Ladung oben drauf.

 

Ist zwar blöd, ist aber so.

Zitat:

@Markus1181 schrieb am 5. Dezember 2016 um 16:19:57 Uhr:

C1 und C bedeuten, daß er LKW fahren darf, aber nur ohne Anhänger. Dann müsste er noch das E dahinterstehen haben.

Richtig, und das Gemeine ist das bei C1 und C max 750kg angehängt werden dürfen.

Markus und Bochumer , das ist nicht richtig, Donald hat den Treffer .

Sowohl C1 als auch C berechtigen einen Anhänger bis 750 Kg zGw dahinter zu hängen .

Bochumer , einen Anhänger mit 750 kg zGw mit einem Anhänger darauf .

Na, dass muss man sich erstmal vorstellen können . Weißt du denn wie groß ein solcher Anänger ist und was der für ein Leergewicht hat . Was der Anhänger obendrauf wiegen sollte ?

Da gehen wohl ein paar Gedanken und Gewichte durcheinander .

Giovanni.

Wo schließe ich denn den 750 Kg Anhänger aus? Mein erster Vorschlag war nur, den C-Schein zu nutzen und den Anhänger aufzuladen.

 

Wie groß der Anhänger ist weiß ich natürlich nicht, was er wiegt auch nicht. Schätze aber mal unter 500/600Kg leer. Könnte also mit nem 750Kg Anhänger dadrunter klappen, die gibt es ja auch größer als die Teile vom Obi...

 

Eigentlich war der Vorschlag nur dazu gedacht das Absurde aufzuzeigen. Ich darf einen Anhänger nicht ziehen, da für den FS zu schwer. Lade ich ihn auf einen anderen Anhänger, so passt es.

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