anhänger
hey zusammen,wer kann mir sagen wo ich kerutzgelenke zwecks anhänger bau besorgen kann,oder hat eine adresse für mich.bedanke mich in vorraus .mfg fritz
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golfmeikel
Hallo,eine Frage zu einem relativ alten Thema:
Die Anhängerkupplung muss eingetragen werden, wurde hier berichtet. Sorry für meine Frage: Wo erreicht man denn diese Eintragung? beim TÜV? Und was kostet dann der Spass der Eintragung?
die kupplung muss beim tüv eingetragen werden! dazu brauchst du jedoch ein (beiliegendes ) gutachten!
Hebie hatte da mal was !
es gibt die f1 fürs fahrrad (ca 15€)
und es gab mal die M1 für motorisierte fahrzeuge (ca 45€)! diese war etwas verstärkt und hatte ein gutachten zur eintragung beiliegen ! leider hat hebie diese aus dem programm genommen! mit etwas glück bekommstdu irgendwo über ebay ect noch "altbestände" von händlern!
wenn du dann nen hänger ranhängen willst brauchst du zusätzlich eine steckdose am roller für beleuchtung des hängers!
zudem für den hänger entsprechende bel. mit kabelsatz und schutzbleche für die räder am hänger.........
wir haben so nen umbau mal für nen kunden gemacht
alles in allem hat das mit hänger und umbau und tüvgebuhren ect. ca 550€gekostet!
99% der rollerfahrer schrauben die kupplung aufn gepäckträger und hängen einfach n hänger dran und gut (illegal!)
Zitat:
Rückleuchten sind nur erforderlich wenn die des Zugfahrzeugs verdeckt werden ...
......
hallo,haste recht fast alles muss eingetragen werden vorallen die AHK .aber die meisten kümmern sich nicht da drum .habe auch noch 2 normale AHK liegen. wenn jemand interesse hat ,meldet euch.und einen anhänger habe ich auch noch .mfg fritz
Zitat:
Original geschrieben von Massive_t@web.d
......Zitat:
Rückleuchten sind nur erforderlich wenn die des Zugfahrzeugs verdeckt werden ...
beim 50er stimmt das beim 125er muss die beleuchtung am hänger immer vorhanden sein! wir hatten das mim tüv schon zu genüge diskutiert!
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für roller mit 50 mit einer geschwindigkeit bis 50 -alt und neu45 kmh mus eingetragen werden und braucht keine beleuchtung wen er nur tagsüber betriben wird. Und eine fahrad kuplung darfste nicht nehmen da gibt es velsch für roller . Und die mus auf einer festen platte montiert sein und eine schräg stütze nach unten. Kurz vor der rück leuchte ist eine vor richtung wo die mit ver schraubt werden mus sonst nehmen sie beim tüf sie nicht ab . Damit muste zum tüf sie ab nehmen lassen und der spas kostet dir dann 30 euro ich habe es manen lasen da her weiß ich das. Und das wird dir beim tüf ein getragen.
Zusammenfassend:
Ein Rolleranhänger muss Beleuchtung besitzen, sofern die Leuchten des Zugfahrzeugs bedeckt sind.
-||- muss Schutzbleche über den Reifen besitzen.
-||- muss an einer Kupplung befestigt werden, die auf einer festen Platte verschraubt sein muss, darf keine Fahrrad-Hängerkupplung sein (?), die auf jeden Fall eingetragen werden muss und dafür ein Gutachten benötigt (Woher bekommt man dieses Gutachten eig.?)
Hab ich sonst noch was vergessen?
MfG.: Marcel
Zitat:
Original geschrieben von Schwalbefahrer 1991
Zusammenfassend:
-||- muss an einer Kupplung befestigt werden, die auf einer festen Platte verschraubt sein muss, darf keine Fahrrad-Hängerkupplung sein (?), die auf jeden Fall eingetragen werden muss und dafür ein Gutachten benötigt (Woher bekommt man dieses Gutachten eig.?)
Zitat:
Hebie hatte da mal was !
es gibt die f1 fürs fahrrad (ca 15€)
und es gab mal die M1 für motorisierte fahrzeuge (ca 45€)! diese war etwas verstärkt und hatte ein gutachten zur eintragung beiliegen ! leider hat hebie diese aus dem programm genommen! mit etwas glück bekommstdu irgendwo über ebay ect noch "altbestände" von händlern!
hallo zusammen,zum anhänger, es ist ein baumarkt anhänger (metallrahmen mit so eine art speiss fass)ca 90 liter fassung.neupreis war 90 €.er ist neuwertig ,der hänger war hinter einer mofa .von meinen opa.und der hat keine verwertung mehr. wer intersse hat melden.mit verschicken müsste man sich schlau machen.wegen den kosten.mfg fritz