Anhänger-Blinker Kontrollleuchte

Der Anhänger benötigt eine eigene Kontrollleuchte, damit man merkt, wenn der Anhängerblinker nicht funktioniert. Im Daimler-Werkstatthandbuch ist dazu die von mir eingebaute Leuchte dargestellt (Bilder 1+2). Nun habe ich erfahren, daß diese Leuchte mit der römischen "II" eigentlich für den zweiten Anhänger einer Zugmaschine gedacht ist (z.b.Unimog). Man sollte eigentlich eine römische "I" haben. Diese ist aber nicht zu bekommen. Ich habe nur noch eine ohne Zahl (Bild 3).
Ist das mit der römischen "I" irgendwo gesetzlich vorgeschrieben?

Werkstatthandbuch
Eingebaut
Ohne Zahl
14 Antworten

StVZO § 54 Absatz 2:
,,Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern."

ECE R 48 Nr.6.5.8 Satz 3:
,,Kraftfahrzeuge, die zum Ziehen eines Anhängers ausgestattet sind, müssen mit einer besonderen Funktionskontrolleuchte (C2) für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers ausgerüstet sein, es sei denn, jede Funktionsstörung eines der Fahrtrichtungsanzeiger des so gebildeten Zuges läßt sich an der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges ablesen."

ECE R 48 Nr. 2.18 :
„Funktionskontrolle“ ist eine optische oder akustische Signaleinrichtung ( oder eine gleichwertige Signaleinrichtung ), die anzeigt, ob eine eingeschaltete Einrichtung einwandfrei arbeitet.“

hmm, ich sehe eher eine andere Rechtsgrundlage, was die Ausgestaltung der Kontrollleuchten angeht:

StVZO § 39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
"(1) Die in Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen – eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht."

Anhang zu § 39a Absatz 1:
"Anhänge I bis der Richtlinie 78/316/EWG des Rates vom 21. Dezember 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge (Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger) (ABl. L 81 vom 28.3.1978, S. 3), geändert durch die
a) Richtlinie 93/91/EWG der Kommission vom 29. Oktober 1993 (ABl. L 284 vom 19.11.1993, S. 25),
b) Richtlinie 94/53/EG der Kommission vom 15. November 1994 (ABl. L 299 vom 22.11.1994, S. 26)."

Wenn ich es richtig recherchiert habe wurde die 78/316/EWG mittlerweile durch die GSR (VO(EU)661/2009) abgelöst; da es sich dabei um eine EU-Verordnung handelt braucht es keine Änderung der nationalen Verweise. Die GSR wiederum verweist für die Betätigungs- und Kontrolleinrichtungen auf die ECE-Regelung Nummer 121.

Eine besondere Kennzeichenung für die Kontrollleuchte der Anhänger-Blinker habe ich allerdings in keiner der Rechtsvorschriften gefunden.

Damit würde ich sagen:
Die Kontrolle für die Blinker des Motorwagens ohne und die für die Blinker des Anhängers mit der römischen Zahl II sollte in Ordnung gehen.

Aus dem Bauch heraus hätte ich sonst auch eher gesagt I ist für den Motorwagen und II für den Anhänger, eine Unterscheidung zwischen erstem und zweitem Anhänger würde ich auch technisch für ausgesprochen anspruchsvoll halten?!

Edit ergänzt noch schnell die Übergangsvorschrift:
§39a(1) ist für Fahrzeuge ab EZ 01.10.2001 anzuwenden.

Gefühlt gehören die Bilder im Eröffnungspost zu älteren Fahrzeugen 😉

Was da grünn Mitblinkt wenn ein Anhänger
hinten drann hängt ist in dem Fall
Pupsegal,
Hauptsache es geht und es ist Grün !
Auch eine Akustisches Gerät wäre o.K
wenn es nicht anders geht!

Betrachte das Zugfahrzeug wie
die EINS und
das was direkt hinten drann hängt wie
die ZWEI.

Ein zusätzlicher zweiter Anhänger wäre dann
die DREI .

dann erkennt man auch die Logik der Anzeigeinstrumente,Grins

Mfg

Sehe ich auch so. Bei den ersten Nachrüstungen habe ich irgendwo ein Loch gebohrt für eine kleine Lampenfassung oder Diode, irgendwo wo Platz war in einem Blindstopfen und fertig. Beschriftet war das nie.

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Redet ihr von LKW oder PKW Anhänger? Bei PKW Anhänger gibt es schon lange keine Kontrollleuchte mehr.

Kommt drauf an, wenn das Steuergerät den erkennt, dann nicht.
Bei den Bildern am Anfang meine ich einen alten Mercedes G zu erkennen.

Nen alter G erste Serie (W460) ist auch mein Tipp.
Beim LKW ist die Blinkkontrolle für den Anhänger vorgeschrieben, beim PKW wie erwähnt nicht mehr.
Das mit der grünen Diode kenne ich auch noch vom Strich Achter meines Vaters 🙂

Gruß
Andre

Sagen wir mal so: Die Leuchte im PKW nicht mehr, die Ausfallerkennung schon. Heutzutage wird es über die Blinkfrequenz geregelt. Wenn du einen Anhänger dran hast und der Blinker geht doppelt so schnell, dann ist da was durch. Die alte Version mit Lampe geht aber noch, wird nur nicht mehr angewendet.

Wie der Kollege @nogel schon aus der ECE-R48 zitiert hatte, sind die Regeln für PKW und LKW auch heute noch identisch.

Die neueren PKW mit denen ich in letzter Zeit dahingehend zu tun hatte zeigen den Ausfall eines Anhänger-Blinkers entweder durch schnelles Blinken der "normalen" Kontrollleuchte an (man kann also nicht erkennen, ob der Defekt am PKW oder am Anhänger ist) oder durch eine entsprechende Meldung im Bordcomputer.

Der Bedienungsanleitung unseres neuen Atego habe ich gerade entnommen, dass auch der den Ausfall eines Anhänger-Blinkers im Bordcomputer anzeigen würde.

Korrekt, im Zentral Display steht dann gelb unterlegt Störung Anhänger Blinker links oder so ähnlich.
Hatte das erst 1x bei nem Trailer der noch keine LED Rückleuchten besaß.

Gruß
Andre

Es geht auch anders darzustellen!

Der Truck hat eine Anzeugeleuchte für das
Zugfahrzeug und
eine Anzeigeleuchte für den Anhänger.

Alles i.O blinken beide Leuchten
geht nur am Zugfahrzeug ne Blinkleuchte defekt,
erhöht sich die Blinkfrequenz .
Geht nur am Anhänger ne Blinkleuchte defekt
Geht die zweite Kontrolleuchte aus und
Es kommt eine Meldung ,
Blinker links Anhänger prüfen,
Ohne Erhöhung der Blinkfrequenz .und der Qlou ,
eine andere Leuchte Rücklicht links am Anhänger
wird als "neue" Blinkleuchte definiert bzw
funktioniert als Blinkleuchte allerdings in Rot !

Mfg

Dann lasse ich es so wie es ist. Ja es ist ein 1991er W461 ("Wolf"😉

Welcher Motor steckt in Deinem Wolf, noch der 240er oder schon der 250er?

Gruß
Andre

Moin Moin !

1.

Zitat:

Kraftfahrzeuge, die zum Ziehen eines Anhängers ausgestattet sind, müssen mit einer besonderen Funktionskontrolleuchte (C2) für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers ausgerüstet sein,

Zumindestens für alle älteren Fzge wird dies nicht so , wie man erwartet, erfüllt

2.

Zitat:

es sei denn, jede Funktionsstörung eines der Fahrtrichtungsanzeiger des so gebildeten Zuges läßt sich an der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges ablesen."

Sondern es ergibt sich die Fehlermeldung auf andere Art und Weise. Und zwar ergibt sich die Fehlermeldung wie folgt:
Ohne Anhänger gilt die "normale" Kontrolleuchte
Mit Anhänger gilt C2 als die "normale" Kontrolleuchte des Zugfzgs.
Bei 2 Anhängern gilt entsprechend C3 als "normale" Kontrolleuchte des Zugfzgs.
Damit wird Satz 2 der Vorschrift erfüllt!

Die meisten , alle älteren Fzge können nicht unterscheiden , welche Lampe wo ausgefallen ist, sondern die Relais machen nur eine Summenbetrachtung! Man muss wissen ob und wieviele Anhänger mitgeführt werden und danach richtet es sich , welches die Kontrolleuchte des Zugfzges ist!

MfG Volker

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