Anhänger 100km/h, welche Voraussetzungen?
Hallo Leute,
ich würde gerne einmal wissen, was es für Voraussetzungen gibt, damit ich unser Faltzelt mit 100 km/h fahren darf. Laut dem Fahrzeugschein von meinem Touran, hat der Wagen ab Werk bereits eine Gespannstabilisierung, die für die 100 km/h erforderlich sein soll. Was benötige ich aber noch? Der Wagen ist zugelassen am 23.08.2007. Seitdem fahre ich ihn. Die Sommerreifen sind von 2007 und die Winterreifen von 2006.
Besteht eigentlich finanziell ein großer Unterschied zwischen einer Vollzulassung (also das ganze Jahr) und einer Teilzulassung von z.B. 01.03. - 31.10.? Die anderen Monate fallen nämlich komplett heraus, da Wintercamping mit dem Faltzelt schlecht möglich´ist.
Liebe Grüße
Heiko
Beste Antwort im Thema
Da ich nicht weiss, ob dein Faltcaravan Stoßdämpfer oder eine Auflaufbremse hat, kopiere ich Dir einfach mal eine generelle Anleitung zur 100 km/h-Sonderregelung hier rein.
Mit den Reifen deines PKW hat das Ganze im übrigen nichts zu tun, für die gibt es kein Höchstalter- das Alter und die Beschaffenheit deiner Anhänger-Reifen sind entscheident!
Ob sich eine Saisonzulassung für einen Anhänger lohnt- zumal er schon angemeldet ist, wage ich zu bezweifeln- das, was Du da eventuell sparst, zahlst Du sicherlich an's Straßenverkehrsamt für die Umschreibung bzw. die neuen Schilder.
Hier mal die Regelungen, die zu beachten sind:
-Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Anhänger ohne Bremse oder Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer:
-zulässige Masse des Anhängers <= 0,3 × Leermasse des Zugfahrzeugs
-Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
-zulässige Masse des Anhängers <= 0,8 × Leermasse des Zugfahrzeugs oder auch <= 1,0 × Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet oder mit einer anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h nachgewiesen ist
-Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit anderem Anhänger (z. B. Pferdeanhänger) mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
-zulässige Masse des Anhängers <= 1,1 × Leermasse des Zugfahrzeugs oder auch <= 1,2 × Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet oder mit einer anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h nachgewiesen ist
Für alle Kombinationsarten gilt zusätzlich:
-zulässige Masse des Anhängers <= zulässige Masse des Zugfahrzeugs,
-zulässige Masse des Anhänger <= zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein,
-Bereifung des Anhängers hat für 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten,
-Bereifung des Anhängers entspricht mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h),
-Bereifung des Anhängers ist jünger als 6 Jahre.
-Die vom Amt gesiegelte 100-Plakette muss am Anhänger hinten sichtbar angebracht sein.
37 Antworten
Hallo Leute,
habt vielen vielen Dank, Ihr habt mir echt super geholfen!!!
Aber ich hätt da noch eine Frage. Als wir im letzten Jahr mit Wohnwagen unterwegs waren, hatten wir zusätzliche Außenspiegel an den regulären Außenspiegel befestigt gehabt.
Der Trigano ist jetzt ja etwas breiter, als unser Truthahn und da wollte ich mal fragen, ob wir da auch die zusätzlichen Spiegel benötigen?
Vielleicht interessiert es ja einen von Euch, was es bei uns genau wird. Den folgenden, holen wir im Mai endlich ab:
http://trigano-faltcaravan.de/ceylan_vorschau.html
Ach, noch etwas! Im Grunde, die gleiche Frage, wie im letzten Jahr! Wir suchen wieder einen barrierefreien Campingplatz in Frankreich, Italien und Spanien. Im letzten Jahr waren wir auf "Camping Aquarius" in Sant Pere Pescador. Ich würde zwar wieder gerne da hin, aber meine Frau, möchte etwas neues sehen. Somit suchen wir einen Platz mit zusätzlichem Schwimmbad/Badelandschaft und der Boden des Zeltplatzes darf nicht sandig oder sehr locker sein. Denn das ist mit Rolli oder Prothese nur sehr schwer zu gehen.
Unser Wunschplatz sollte auch am Meer liegen und nicht zu klein, aber auch nicht zu groß (bitte nicht so etwas, wie Union Lido!!!).
Habt Ihr vielleicht schon Campingplätze in all den Jahren besucht, von denen Ihr meint, dass Sie auf meine Suchangabe passt? Dann wäre ich für eine kurze Antwort super dankbar.
Ach ja, dieses Jahr wollen wir früher los. Unser Wunschzeitraum ist von Anfang bis Ende Juni. In der Zeit wollen wir mit unserem Faltzelt 3 Wochen unterwegs sein.
Noch einen kleinen Hinweis, für vielleicht andere Rollifahrer oder Gehbehinderte: Ich habe bei Faltzelten noch nie soviele Rollifahrer getroffen. Ein Faltzelt kann man sehr wohl so umrüsten, dass sogar jemand mit einer kompletten Querschnittlähmung wunderbar sich auf das Bett umsetzen kann. Ich durfte so ein umgebautes Faltzelt letztends selbst testen und war völlig begeistert.
Zitat:
Ist ein Anhänger bauartbedingt nicht für 100 geeignet bekommt er auch nach 9. AusnVO keine 100er-Zulassung, er darf nicht über seine bauartbedingte Höchtgeschwindigkeit betrieben werden.
Moin,
und wieso bekommen Anhänger aus den 60er Jahren oder DDR Produktion, die für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100km/h gebaut worden sind, dann eine Tempo 100 Zulassung????
Ergänzung:
Zitat:
Original geschrieben von tomruevel
Dieser Satz ist völlig falsch: Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
Wenn der TÜV Nord davon ausgeht, dass der Anhänger für eine Höchstgeschwindigtkeit von 100km/h geeignet sein muß um die Freigabe für Tempo 100 zu bekommen.
Was will man dann noch prüfen?
Die doch offensichtlich schon vorhanden ist.
Da ist es doch wohl möglich eine, meist kostenlose, Bescheinigung beim Hersteller anzufordern.
Anstelle viel Geld für die Prüfung einer Eignung auszugeben die schon längst feststeht.
Hallo @Garou78,
dein Problem mit den Spiegeln wegen des faltcaravans verstehe ich irgendwie nicht so ganz:
Wieso ist der faltcaravan breiter als der Touran?
Den Daten des Faltcaravans entnehme ich ein Breite von 162cm. Da dürfte der Touran deutlich breiter sein. Der Anhänger ist ohnehin nur 105cm hoch (wie hoch sind die Touranspiegel?), brauchst du dafür ganz bestimmt keine Extraspiegel.
Gruß navec
Zu den Zusatzspiegeln: Rechtlich vorgeschrieben sind die sowieso nicht. Es muss eine einwandfreie Sicht auf den rückwärtigen Verkehr gewährleistet sein- wenn das mit deinen PKW-Spiegeln schon möglich ist, dann brauchst Du keine Zusatzspiegel- das wirst Du dann ja selbst am besten sehen! 🙂
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Bei 162cm maximaler Anhängerbreite muss man schon einen ausgesprochenden Kleinwagen haben, damit Zusatzspiegel erforderlich sind.
Zitat:
Original geschrieben von tomruevel
und wieso bekommen Anhänger aus den 60er Jahren oder DDR Produktion, die für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100km/h gebaut worden sind, dann eine Tempo 100 Zulassung????
Prüfer der keine Ahnung hat. 🙁
Gefordert wird heuzutage immer eine Eignung mit 20km/h Luft. Für die 100er-Zulassung müssen Reifen mit 120km/h montiert sein, wenn Stabilisierungseinrichtungen verbaut sind werden die nach Norm bis 120 geprüft, Stoßdämpfer müssen vorhanden sein, ... . Stoßdämpfer oder Stabilisierungseinrichtungen sind ja nicht unbedingt Bestandteil der Erstzulassung, aber relevant für die 100er-Geschichte. Wer soll das sonst prüfen, der Fahrer seiber? 🙄
Bei neueren Anhängern steht die 100er-Zulassung fast immer eh in den Papieren bei Erstzulasssung, das bescheinigt direkt der Hersteller.
Zitat:
Stabilisierungseinrichtungen sind ja nicht unbedingt Bestandteil der Erstzulassung, aber relevant für die 100er-Geschichte.
Moin,
für die Tempo 100 Zulassung ist eine Stabilisierungseinrichtung doch gar nicht zwingend, es geht durchaus ohne mit geringeren Faktoren:
Beispiel:
Für Caravans gilt der Gewichtsfaktor 0,8 wenn keine Stabilisierungseinrichtung vorhanden ist. Siehe StVOAusnV 9 §1, Punkt 1b
Bei Caravans gilt der Gewichtsfaktor 1,0 mit Stabilisierunsgeinrichtung. Siehe StVOAusnV 9 §1, Punkt 1d ff.
Für "normale" gibt es entsprechende Punkte.
Genauso wenig sind Stoßdümpfer oder eine eigenen Bremse nötig.
Auch Anhänger denen das fehlt bekommen eine Tempo 100 Zulassung.
Mit enstprechend kleinem Faktor.
Siehe StVOAusnV 9 §1, Punkt 1a.
Zitat:
Original geschrieben von tomruevel
Auch Anhänger denen das fehlt bekommen eine Tempo 100 Zulassung.
Mit enstprechend kleinem Faktor.
Genau, und wer legt fest welcher Faktor in die Papiere eingetragen wird und ob der Anhänger überhaupt 100 geeignet ist? Du? 😁 😁 😁
Moin,
damit es auch für Dich nicht allzu schwer wird hatte ich die entsprechenden §en und deren Unterpunkte dazu geschrieben.
Den Link zu dem Text wo alles drin steht bzw. festgelegt ist hatte ich schon weiter oben eingefügt.
Dort ist alles nachzulesen.
Es ist aber vermutlich leichter alle möglichen Texte zu schreiben als ein Mal dort hinein zu schauen.
Zitat:
Original geschrieben von tomruevel
damit es auch für Dich nicht allzu schwer wird hatte ich die entsprechenden §en und deren Unterpunkte dazu geschrieben.
Dann beantworte doch mal meine ganz einfache Frage: Wer soll festlegen welchen Faktor du für deinen Anhänger in die Papiere eingetragen bekommst, du? Gehst du zum Amt und sagst tragen sie mir 1.1 ein, ich weiss dass das so ist? 🙄
Die §en brauch ich mir nicht durchzulesen, die kenne ich in- und auswendig. That's my job 😉
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
...Wer soll festlegen welchen Faktor du für deinen Anhänger in die Papiere eingetragen bekommst, du?
M.E. gar keiner. An den PKW kann man ja verschiedene Anhänger klemmen - da müsste ja das ganze Gesetz eingetragen werden. Und beim Hänger reicht die Befähigung zu 100km/h - für das passende Zugfahrzeug muß man schon selbst sorgen.
Vereinfacht: Für das Einhalten der Vorschriften ist der Fahrzeugführer verantwortlich.
Beispiel: Ich habe am Fendt einen 100er-Aufkleber, die Reifen werden dieses Frühjahr aber über 6 Jahre alt. Also bin ich dafür verantwortlich, nur 80 zu fahren oder neue Schlappen aufziehen zu lassen.
Gruß Walter
Zitat:
Original geschrieben von wno158
M.E. gar keiner.
Ja nee, iss klar 😁
Ohne Eintragung bekommst du gar keinen 100er-Aufkleber. Und die 100er-Befähigung muss beim Anhänger eingetragen werden. Das ist eben wie du in deinen eigenen Links nachgucken kannst die aktuelle Rechtslage. 😉
@Moers75, einen Faktor bekommst du in die Anhängerpapiere m.E. i.d.R. nicht eingetragen.
Es reicht völlig, wenn dort steht, dass der Anhänger für 100km/h gem. der Ausnahmeverordnung geeignet ist. Weitere Angaben müssen eigentlich nicht sein.
Das Mindestleergewicht des Zugfahrzeuges wird aber schon manchmal eingetragen (was ja letztendlich den zulässigen Faktor widerspiegelt)
Sinnvoll ist das aber auch nicht immer, im Gegenteil:
Bei meinem Wohnwagen war in der Zulassungsbescheinigung 1 ein Mindestleergweicht des Zugfahrzeuges von 1250kg eingetragen, wenn man gem der Verordnung 100km/h fahren wollte.
Der WoWa hatte ein zul. GG von 1000kg.
Somit ergibt sich der Faktor 0,8.
So eine Eintragung darf es eigentlich gar nicht geben, denn jeder mit einem ansonsten entsprechend geeigneten Zugfahrzeug, dass ein Mindestleergewicht von über 1000kg mit einem Antischlinger-ESP hat, darf mit diesem WoWa auch 100km/h fahren.
Es muss also letztendlich immer der Fahrer genau darüber unterrichtet sein, was zulässig ist und was nicht. Alle Möglichkeiten, die sich theoretisch mit unterschiedlichen Zugfahrzeugen ergeben, können in der Praxis kaum vollständig in den Papieren aufgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von navec
@Moers75, einen Faktor bekommst du in die Anhängerpapiere m.E. i.d.R. nicht eingetragen.
Weitere Angaben müssen eigentlich nicht sein.
Dann fehlt aber was bei der Eintragung. Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder bekommt der Halter ein Zusatzblatt mit den Details und Gewichtsfaktoren mit das mit Fahrgestellnummer usw.. fahrzeugspezifisch ist oder in der Eintragung wird das Mindestleergewicht - bzw. bei Anhängern ohne Stabilisierungseinrichtung sogar zwei - reingeschrieben.
Bei mir stehen grundsätzlich beide Mindestleergewichte in der Eintragung selber. Alles andere halte ich für wenig kundenfreundlich. Damit steht alles notwendige in den Papieren und es gibt auch bei Kontrollen keinen Stress.
Ich kenne die Ausführungs-Vorschriften der Zulassungsstellen nicht, aber bei meinem WoWa wurde, trotz fehlender ASK an der Deichsel nur ein einziges Mindestleergewicht (für den Faktor 0,8) eingetragen und das ist irreführend.
Beide Mindestleergewichte wären in so einem Fall zwar besser, aber trotzdem muss der Fahrer dann immer noch ein paar Dinge selbst herausfinden. (ABS vorhanden?, bei Faktor 1,0: zugelassenes Anhänger-ESP vorhanden? und natürlich das Reifenalter beim WoWa, denn auch dazu gibt es keinen Hinweis in der Zulassungsbescheinigung 1)
Von daher bringt das auch nicht viel.
Der Hinweis in der Zulassungsbescheinigung 1, dass der Anhänger gem der Ausnahmeverordnung für 100km/h zugelassen ist, reicht daher aus. Alles weitere steht ja in der Ausnahmeverordnung drin (da braucht man keinen Extra-Zettel, der ohnehin nicht zu den amtlichen Papieren gehören würde) und der Fahrer muss sich dann eben insgesamt, mit allen norwendigen Details, vertraut machen. Hilft nichts.
Nur die Mindestleergewichte einzutragen, reicht daher definitiv nicht um die gesamte Sachlage beurteilen zu können und von daher kann man sie sich auch gleich sparen. Die Berechnungsformel mit den richtigen Werten anzuwenden, sollte jeder, der mit dem Gedanken spielt 100km/h mit einem Anhänger fahren zu wollen, dann auch noch hinbekommen. Schließlich werden ähnlich anspruchsvolle Geistes-Leistungen bei jeder Führerscheinprüfung verlangt.
Wenn er das trotzdem alles nicht kann, muss er eben Geld zahlen und diese Frage mit Fachleuten (z.B. TÜV, Werkstatt usw.) klären.