Anhängelast
Hab mal eine Frage, die Anhängelast meines 1,8T (150PS) beträgt nur 1250kg (gebremst).
Mein Bruder hat sich ein Auto ohne Tüv gekauft, aus Österreich, nun kam er auf die Idee das wir zusammen das Auto holen (mit Hänger).
Dann hab ich gemeint das ich nur 1,25t Anhängelast habe. Da meinte er das das nicht normal sein kann bei einem Auto das immerhin 150PS hat, Opel Omegas haben deutlich mehr Anhängelast bei weniger Leistung. Ich meine die Bremsen sollten doch eigentlich wegen der höheren Leistung im Vergleich anderer Autos besser dimensioniert sein und daher eine höhere Anhängelast ermöglichen. (Nur so ein logischer Gedanke).
Daher, wie kann ich die Anhängelast erhöhen, was muss ich tun um diese heraufzusetzen. Einerseits um eben die Erlaubniss zu erhalten mehr ziehen zu dürfen, andererseits soll es auch sicher sein. Ich würde auch gerne bei hoher Anhängelast sicher Bremsen können.
Was kann man da tun?
Beste Antwort im Thema
Das einzige Worauf du noch achten musst ist das das Auto die 1,3t ziehen darf.
Denke aber das ist kein Problem.
Zusammengefasst:
man darf immer einen 750kg Hänger ziehen.
Ansonsten:
Max. Gesamtgewicht des Hängers muss größer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs.
Max. Gesamtgewicht des Hängers und das Max. Gesamtgewicht des Fahrzeugs zusammen dürfen die 3,5t nicht überschreiten.
(Dabei völlig uninteressant wieviel tatsächlich geladen ist)
Das tatsächliche Gewicht des Hängers (samt Ladung) darf die zul. Anhängelast des Fahrzeugs nicht überschreiten.
Zu den 8%:
Eine 8%ige Steigung sollte schon ausgeschrieben sein denke ich.
Ist sie das nicht kann dir keiner einen Vorwurf machen, selbst während der Fahrt die Steigung einer Strecke zu bestimmen ist unzumutbar.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger darf ich ziehen?' überführt.]
24 Antworten
1700 kg
allso bei mir sind 1700kg gebremst und 750 ungebremst eingetragen ! 😉
ist aber auch ein 2,8er quattro 😉
gruss
Hallo,
Ich besitze keinen Anhängerführerschein nach Klasse BE aber laut Internet darf man ja unter Berücksichtigung von Maximalgewichten dennoch einen Anhänger ziehen. Kennt sich wer von euch damit besser aus? Blicke nicht mehr so ganz durch.
Beispiel:
Mein A4 Avant mit Technisch zugelassenden Leermasse 1345kg.
Anhängelast gebremst: 1250 kg
Anmerkung im Schein 1450 kg bei 8% Steigung.
Die Frage ist bis was darf ich nun einen Anhänger hinten dran hängen.
Und wie sind die 8% Steigung zu rechnen kann ja wohl schlecht aussteigen und höhen Unterschied messen 😉
Laut Formel im Internet dürfte ich Masse des Autos + Zulässiges Gewicht des Anhängers < 3,5t ziehen.
Und Anhänger darf nicht schwerer sein als die Leermasse des Autos.
Darf ich nun nen 1,3t Anhänger ziehen?
weil 1300kg + 1345kg < 3,5 t stimmen (Und 850kg gepäck fahr ich nicht rum)
aber Anhängelast gebremst einmal 1250kg das würde bei mir zum verbot führen
oder gilt der andere Wert mit 1450kg dann dürfte ich wieder fahren?
Also im grunde dürfte ich doch bis 1450kg ziehen weil das Gespann dann auch nicht die 3,5t überschreitet nur meine maximale Anhängelast limitiert das.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger darf ich ziehen?' überführt.]
du darfst max 750kg ziehen, mehr ist nach Gesetz ohne BE nicht Erlaubt.
Zudem darf das Gesammt gewicht niocht über 3,5t betragen
Also wenn du nen T5 mit bsp 2,9t hast darfst du max noch 600kg dran hängen.
Grüße
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger darf ich ziehen?' überführt.]
Ne stimmt nicht 😉
Hab jetzt auch nen Rechner gefunden im Internet der das gut ausrechnet.
http://www.fahrschule-frank.com/bbe_rechner.html
Damit hat sich meine Frage erledigt 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger darf ich ziehen?' überführt.]
Hier meine Interpretation des gefundenen Halbwissens ohne Anspruch auf Korrektheit: Dein Auto darf 1450kg tatsächliches Gesamtgewicht ziehen, wenn die gefahrene Steigung 8% nicht übersteigt (wie auch immer man das nachmisst...), ansonsten eben nur 1250kg tatsächliches Gesamtgewicht (beides gebremst).
Für den Führerschein dagegen ist das zulässige Gesamtgewicht entscheidend. Bei Klasse B darf der Anhänger 750kg zulässiges Gesamtgewicht nur überschreiten wenn
a) das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als das Leergewicht des Fahrzeugs
und
b) die Summe der zulässigen Gesamtgewichte 3500kg nicht überschreitet
Bei 8% Steigung ergibt sich dann:
1) wg. Auto: max 1450kg tatsächliches Gesamtgewicht
2) wg. Klasse B: max. 1345kg zulässiges Gesamtgewicht, da Anhänger nicht schwerer als das leere Auto sein darf, d.h. die Anhängelast des PKW kann nicht vollständig genutzt werden
3) wg. Klasse B: Wenn das zulässige Gesamtgewicht des PKW <2155kg (3500kg-1345kg) ist gibt es keine weitere Einschränkung
D.h. das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf 1345kg nicht überschreiten und der Anhänger darf bei 8% Steigung auch noch voll beladen werden. Über 8% Steigung darf der Anhänger nur bis 1250kg Gesamtgewicht beladen werden.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger darf ich ziehen?' überführt.]
Ich habe auch lange mit rumgekämpft.
Mein Auto 8E 2,5 TDI
Leergewicht: 1595 kg
zul. Gesamtgewicht: 2195 kg
Mein Wohnwagen zul. Gesamtgewicht 1300 kg
Leergewicht vom PKW ist höher als das zul. Gesamtgewicht vom Wohnwagen --> erlaubt
2195 kg + 1300kg = 3495kg also unter 3,5 Tonnen --> erlaubt
Dies fahre ich seit 2 Jahren mit der Klasse B !!!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger darf ich ziehen?' überführt.]
Das einzige Worauf du noch achten musst ist das das Auto die 1,3t ziehen darf.
Denke aber das ist kein Problem.
Zusammengefasst:
man darf immer einen 750kg Hänger ziehen.
Ansonsten:
Max. Gesamtgewicht des Hängers muss größer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs.
Max. Gesamtgewicht des Hängers und das Max. Gesamtgewicht des Fahrzeugs zusammen dürfen die 3,5t nicht überschreiten.
(Dabei völlig uninteressant wieviel tatsächlich geladen ist)
Das tatsächliche Gewicht des Hängers (samt Ladung) darf die zul. Anhängelast des Fahrzeugs nicht überschreiten.
Zu den 8%:
Eine 8%ige Steigung sollte schon ausgeschrieben sein denke ich.
Ist sie das nicht kann dir keiner einen Vorwurf machen, selbst während der Fahrt die Steigung einer Strecke zu bestimmen ist unzumutbar.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger darf ich ziehen?' überführt.]
Danke da bin ich erstmal beruhigt aber bissel unsinn finde ich das auch irgentwie ich mein.
Z.b. der aktuelle A4 8K mit 1,8 tfsi wiegt 1595kg und zulässiges Gesamtgewicht 2080kg dürfte also auch 1,3t fahren.
Wenn aber nen schwereren Motor drin hab aller 3.0 tdi bei Leergewicht 1765kg und zulässiges Gesamtgewicht 2265kg, dürfte den 1,3t anhänger wieder nicht fahren da 2265kg+1,3t sind 3565kg also mehr als 3,5t.
Also nur weil man nen neues Auto fährt soll man nicht mehr in der Lage sein Anhänger zufahren ich find es ja gut das man Anhänger fahren kann mit B aber irgentwie auch murks mit gemacht dann sollen sie lieber sagen bis 1,5 t basta 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger darf ich ziehen?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Destructor
Ansonsten:
Max. Gesamtgewicht des Hängers muss größer sein als das Leergewicht des Fahrzeugs.
hey hey hey .....schön aufpassen!!!!!
das leergewicht darf nicht!!!! kleiner sein als das gesamtgewicht des anhängers
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger darf ich ziehen?' überführt.]
Ach scheiße 😁
Meinte natürlich es muss kleiner sein.
Dummer Fehler 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Anhänger darf ich ziehen?' überführt.]