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Anhängelast

Mercedes E-Klasse W211

Hallo,
habe an meinem W211 (E200NGT, Bauj. 12/2004) eine nachträglich angebaute AHK (Firma BOSAL). Eigetragen ist ab Werk eine maximale Last von 1900 kg. Möchte jedoch gelegentlich einen Wohnwagen von 2,1 to ziehen. Wer hat Erfahrungen damit, eine höhere Anhängelast eintragen zu lassen?? Eine Beschränkung auf eine gewisse max. Steigung ist dabei für mich kein Problem.
Gruß
Winfried

Beste Antwort im Thema

Jungs müsst Ihr immer gleich agresiv werden, selbst wenn der Beitrag von Schar01 nicht
stimmen "sollte" kann man das doch sachlich berichtigen oder:confused: schließlich wollen doch
(;) die meisten jedenfalls) nur helfen.

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Hi,
eine Erhöhung der Anhängelast ist meines Wissens nur für sportliche Zwecke möglich,dh zum Beispiel für Pferdeanhänger, Bootanhänger,etc,wobei es da wahrscheinlich auch noch wieder Auflagen gibt.

Mfg

Geh mal zum :) und frag ob es für deinen Wagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
zur Anhängelasterhöhung gibt.
Ich hatte das mal bei einem 126er gemacht.
Gruß Rainer

Bitte nur als Hinweis verstehen.
Entscheidend ist die tatsächliche Anhängerlast.
D. h. wenn der Caravan nicht die 2,1 t wiegt, sondern wenig beladen, 1,9 t nicht überschreitet, ist das Problem auch gelöst.

Zitat:

Original geschrieben von Käptnblaubär


Bitte nur als Hinweis verstehen.
Entscheidend ist die tatsächliche Anhängerlast.
D. h. wenn der Caravan nicht die 2,1 t wiegt, sondern wenig beladen, 1,9 t nicht überschreitet, ist das Problem auch gelöst.

Nein ist falsch!

ACHTUNG - FALLE:

Entscheidend ist IMMER das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, NICHT das tatsächliche Gewicht!

Habe bald wieder auf der Autobahn damit Dienstlich zu tun. Das ist ein Irglaube es zählt immer das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

Beispiel

-Fahrzeug darf 1400 kg ziehen Anhänger hat ein Zulässiges Gesamtgewicht von 1400 kg ist erlaubt.

-Fahrzeug darf 1000 kg ziehen Anhänger hat ein Zulässiges Gesamtgewicht von 1400 kg ist NICHT erlaubt selbst wenn der Anhänger nich beladen ist.

Hatte erst letzte Nacht einen Skoda fahrer durfte ungebremst 500 kg ziehen der Anhänger hatte ein Zulässige Gesamtgewicht von 750 kg Fahrzeugkombination ist nicht erlaubt.

Gruß Uwe

Zitat:

Original geschrieben von Käptnblaubär


Bitte nur als Hinweis verstehen.
Entscheidend ist die tatsächliche Anhängerlast.
D. h. wenn der Caravan nicht die 2,1 t wiegt, sondern wenig beladen, 1,9 t nicht überschreitet, ist das Problem auch gelöst.

Stimmt, aber wie es bei den Wohnis meistens ist wiegt er beladen einiges mehr als angegeben.

Meiner hat damals 1600 kg laut Schein wiegen dürfen, hat aber 1900 kg auf die Waage gebracht.

Konnte den 280 SE von 1500 kg auf 2100 kg aufstocken lassen. Natürlich gegen Bares

:D

Gruß Rainer

Zitat:

Entscheidend ist die tatsächliche Anhängerlast.
D. h. wenn der Caravan nicht die 2,1 t wiegt, sondern wenig beladen, 1,9 t nicht überschreitet, ist das Problem auch gelöst.

Nein ist falsch!

ACHTUNG - FALLE:

Entscheidend ist IMMER das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, NICHT das tatsächliche Gewicht!

Habe bald wieder auf der Autobahn damit Dienstlich zu tun. Das ist ein Irglaube es zählt immer das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.

Beispiel

-Fahrzeug darf 1400 kg ziehen Anhänger hat ein Zulässiges Gesamtgewicht von 1400 kg ist erlaubt.

-Fahrzeug darf 1000 kg ziehen Anhänger hat ein Zulässiges Gesamtgewicht von 1400 kg ist NICHT erlaubt selbst wenn der Anhänger nich beladen ist.

Hatte erst letzte Nacht einen Skoda fahrer durfte ungebremst 500 kg ziehen der Anhänger hatte ein Zulässige Gesamtgewicht von 750 kg Fahrzeugkombination ist nicht erlaubt.

Gruß Uwe

So ein unsinn.

Es geht um das tatsächliche Gewicht.

Wenn Du mit so etwas dienstlich zu tun hast, dann brauchst Du noch eine Nachschulung.

Lese mal § 42 StVZO.

Zitat:

Original geschrieben von Schar01



Zitat:

. . .
Nein ist falsch!
ACHTUNG - FALLE:
Entscheidend ist IMMER das zulässige Gesamtgewicht des Hängers, NICHT das tatsächliche Gewicht!
Habe bald wieder auf der Autobahn damit Dienstlich zu tun. Das ist ein Irglaube es zählt immer das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
. . .

Und so einen lässt man auf die Menscheit los ! ! !
Hoffentlich nicht als Polizist ! ! !

seid milde...ist ggf. noch Polizeischüler und hat da etwas durcheinander gebracht:

bei den Lasten bezogen auf die Zugfahrzeug / Anhänger Kombination zählen die tatsächlichen Lasten (Stütz-, Anhängelasten und zulässiges Gesamtgewicht Fahrzeug)...hierzu mal ein Link mit einer guten Erläuterung

www.anhaengerhandel.de/lasten.html

Aber es gibt auch ein Thema, wo die zulässige Last zählt, nämlich bezogen auf den Fahrer:

hat der nur eine Fahrerlaubnis Klasse B, dann darf die Gespannkombination eine zulässige Masse von 3,5 t nicht überschreiten - und die hat man mit einem 211er und entsprechendem Wohnwagen oder Sportanhänger sehr schnell erreicht - also Vorsicht und Obacht für all diejenigen, die die Gnade der frühen Fahrerlaubnis in Klasse 3, damit neu B, BE, C1 (über 3,5 bis 7,5 t), C1E (C1 + Anhänger über 750 kg), L (selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge, land- und forstwirtschf. Fz. bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h) und M (Kleinkrafträder bis 59 cm³/45 km/h) nicht erfahren durften!

Jungs müsst Ihr immer gleich agresiv werden, selbst wenn der Beitrag von Schar01 nicht
stimmen "sollte" kann man das doch sachlich berichtigen oder:confused: schließlich wollen doch
(;) die meisten jedenfalls) nur helfen.

hallo,
was passiert da eigentlich, wenn einer mit B Führerschein ein Auto mit 1200 kg Anhängelast und einen leeren Anhänger mit 1400 kg zul. Gesamtgewicht z.B. nen Unfall verursacht? Ist das dann ne OWi oder ernster?
und kann man eigentlich so einen 1400kg Anhänger umschreiben lassen auf 1200kg zul Gesamtgewicht?

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne



und kann man eigentlich so einen 1400kg Anhänger umschreiben lassen auf 1200kg zul Gesamtgewicht?

ja !!!

hallo,
danke für die schnelle Antwort!
Wie geht das?
den Anhänger wird man dafür ja nicht extra prüfen lassen müssen, denn wenn er 1400 kg zugelassen ist dann ist er ja logischerweise auch von seiner Bauart für 1200 geeignet.

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne


hallo,
was passiert da eigentlich, wenn einer mit B Führerschein ein Auto mit 1200 kg Anhängelast und einen leeren Anhänger mit 1400 kg zul. Gesamtgewicht z.B. nen Unfall verursacht? Ist das dann ne OWi oder ernster?

und kann man eigentlich so einen 1400kg Anhänger umschreiben lassen auf 1200kg zul Gesamtgewicht?

eine OWI??? :confused:

das ist eine Straftat nach § 21 StVG, da Du dann keinen (!) Führerschein für dieses Gespann hast- siehe:

www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

Mich wundert, warum der 211 "nur" 1,9 t ziehen darf.
Mein S210 darf 2,1t.
Oder handelt es sich beim TE um einen Handschalter.
Da darf der 210er auch nur 1,9 t.
grüße

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