Anhängelast
Hallo,
habe an meinem W211 (E200NGT, Bauj. 12/2004) eine nachträglich angebaute AHK (Firma BOSAL). Eigetragen ist ab Werk eine maximale Last von 1900 kg. Möchte jedoch gelegentlich einen Wohnwagen von 2,1 to ziehen. Wer hat Erfahrungen damit, eine höhere Anhängelast eintragen zu lassen?? Eine Beschränkung auf eine gewisse max. Steigung ist dabei für mich kein Problem.
Gruß
Winfried
Beste Antwort im Thema
Jungs müsst Ihr immer gleich agresiv werden, selbst wenn der Beitrag von Schar01 nicht
stimmen "sollte" kann man das doch sachlich berichtigen oder😕 schließlich wollen doch
(😉 die meisten jedenfalls) nur helfen.
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kutjub
Mich wundert, warum der 211 "nur" 1,9 t ziehen darf.
Mein S210 darf 2,1t.Oder handelt es sich beim TE um einen Handschalter.
Da darf der 210er auch nur 1,9 t.grüße
Soweit ich weiss, darf der 211 in der Allrad- Version 2,1 t ziehen. In der "normalen" Ausführung 1,9 t.
Hat denn keiner Erfahrungen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä zum Auflasten gemacht???
Ich habe KEIN Allrad-Fahrzeug und habe volle 2100 kg Anhängelast (gebremst) im Fahrzeugschein stehen.
Was die Nachrüstung von AHK betrifft:
Bei einer AHK ab Werk ist ggf. die Kühlung des Fahrzeugs anders ausgelegt - zB. zusätzlicher Ölkühler oder einfach nur eine größere Dimensionierung.
Bei den Nachrüstteilen wird einfach nur ein Haken drangeschraubt - an die ggf. erforderlichen Anpassungen am Restfahrzeug denkt dann keiner bzw. die macht keiner.
Vermutlich ist der Haken vom TE einfach nur bis 1,9 t geprüft und freigegeben.
Das Ding muss eine ABE haben und da steht's drin.
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von Jongert
eine OWI??? 😕Zitat:
Original geschrieben von chili_con_carne
hallo,
was passiert da eigentlich, wenn einer mit B Führerschein ein Auto mit 1200 kg Anhängelast und einen leeren Anhänger mit 1400 kg zul. Gesamtgewicht z.B. nen Unfall verursacht? Ist das dann ne OWi oder ernster?und kann man eigentlich so einen 1400kg Anhänger umschreiben lassen auf 1200kg zul Gesamtgewicht?
das ist eine Straftat nach § 21 StVG, da Du dann keinen (!) Führerschein für dieses Gespann hast- siehe:
Klugscheißmodus an:
Nicht nur keinen Führerschein - wäre ja nicht so schlimm - aber keine Fahrerlaubnis, dass ist das was schlimm ist (Führerschein ist nur das Dokument mit dem man das Vorhandensein der Fahrerlaubnis nachweist)
Klugscheißmodus aus:
Neben dem Strafverfahren wird die Versicherung den Fahrzeugführer auch noch in Regress nehmen ...
Zitat:
Original geschrieben von Jongert
seid milde...ist ggf. noch Polizeischüler und hat da etwas durcheinander gebracht:bei den Lasten bezogen auf die Zugfahrzeug / Anhänger Kombination zählen die tatsächlichen Lasten (Stütz-, Anhängelasten und zulässiges Gesamtgewicht Fahrzeug)...hierzu mal ein Link mit einer guten Erläuterung
www.anhaengerhandel.de/lasten.html
Aber es gibt auch ein Thema, wo die zulässige Last zählt, nämlich bezogen auf den Fahrer:
hat der nur eine Fahrerlaubnis Klasse B, dann darf die Gespannkombination eine zulässige Masse von 3,5 t nicht überschreiten - und die hat man mit einem 211er und entsprechendem Wohnwagen oder Sportanhänger sehr schnell erreicht - also Vorsicht und Obacht für all diejenigen, die die Gnade der frühen Fahrerlaubnis in Klasse 3, damit neu B, BE, C1 (über 3,5 bis 7,5 t), C1E (C1 + Anhänger über 750 kg), L (selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge, land- und forstwirtschf. Fz. bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h) und M (Kleinkrafträder bis 59 cm³/45 km/h) nicht erfahren durften!
Hallo Jongert, vielen Dank für deinen Beitrag gesamt. Besonders den Link zur Firma Kunert, diesen habe ich mir gleich runtergeladen. Ich gehöre zu den "begnadeten" Führerscheinbesitzer mit C1E. Ein schönes Wochenende aus der Ukraine von Pistensenior.
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Zitat:
Original geschrieben von kutjub
Mich wundert, warum der 211 "nur" 1,9 t ziehen darf.
Mein S210 darf 2,1t.Oder handelt es sich beim TE um einen Handschalter.
Da darf der 210er auch nur 1,9 t.grüße
Hi,
das verstehe ich auch nicht, mein E320 (´04) Auto. , 4Matic, darf 2100kg gebremst ziehen, könne auch auf 2500 für Sprortzwecke hochschreiben!
LG
Zitat:
@PocoScooterTracks schrieb am 12. April 2010 um 12:46:27 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von kutjub
Mich wundert, warum der 211 "nur" 1,9 t ziehen darf.
Mein S210 darf 2,1t.Oder handelt es sich beim TE um einen Handschalter.
Da darf der 210er auch nur 1,9 t.grüße
Hi,
das verstehe ich auch nicht, mein E320 (´04) Auto. , 4Matic, darf 2100kg gebremst ziehen, könne auch auf 2500 für Sprortzwecke hochschreiben!
LG
Das verstehe ich garnicht!
Mein E320 Bj. 04 Automatic und 4-matic darf gebremst "nur" 1900Kg ziehen. Hängerkupplung ist ab Werk.
Es kommt noch darauf an, ob es sich um einen Kombi, oder eben um eine Limousine handelt.
Der Kombi darf mit Automatik auch ohne 4matic 2,1 t anhängen, eine Limo nicht, soweit ich das
vom freundlichen erklärt bekommen habe.
Ach ja, ein Kombi, das habe ich gestern Abend überlesen. Das erklärt die Sache!
Zitat:
@-KingAyk- schrieb am 6. März 2016 um 09:06:14 Uhr:
Ach ja, ein Kombi, das habe ich gestern Abend überlesen. Das erklärt die Sache!
Mercedes hat mittlerweile auch eine Seite, wo man so etwas "nachsehen" kann:
http://www.mercedes-benz.de/.../technical_data.html?...
http://www.mercedes-benz.de/.../e-class_s211.html
MfG Günter
Ja, die kenne ich, ich dachte gestern nur es handelt sich um eine Limo die 2,1to. ziehen kann!