Anhängelast SZM
Hallo wollte mal nachfragen, ob hier jemand weiß was eine 7,5t SZM ziehen darf?
Wichtig für mich wäre zu wissen wäre für mich ob man beim zulässigen Gesamtzuggewicht das zul. GGW SZM + Anhängelast ansetzt, oder ob man das tats. Gew. SZM+Anhängelast ansetzt.
Viele Grüße und besten Dank
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Mit dem 3er darf bis 18,5 Tonnen (...) aber nicht als Sattelzug-Gespann - mit dem 3er darf ein Sattelgespann nur bis 7,5 Tonnen zuggesamtgewicht bewegt werden.
Bei mehr muss der Euroführerschein her
wo steht denn das ?
Lieber Pleindespoir,
das geht daraus hervor, dass Sattelzüge über 7,5 Tonnen unter der Klasse 2 geführt wurden und die Klasse 3 alle Kraftfahrzeuge betraf, die nicht unter einer der anderen Klassen geführt werden!
Sollte man aber als LKW-Fahrer wissen.
Anhänger und Auflieger wurden und werden NICHT gleich behandelt.
--------------------
Klasse 2:
Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich dem eines aufgesattelten Anhängers) mehr als 7,5 t beträgt,und
Züge mit mehr als drei Achsen (wobei Achsen, mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) ohne Rücksicht auf die Klasse des ziehenden Fahrzeugs - das Mitführen der nach § 18 Abs. 2 Nr. 6 zulassungsfreien Anhänger bildet keinen Zug im Sinne dieser Vorschrift -;
Klasse 3:
alle Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören;
---------------------------
Dann noch einige Texte dazu:
---------------------------
4. KLassen C1 und C1E (Klasse 3-alt)
4.3 Besitzstand
Bei Sattel-KFZ darf hingegen die zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine und des Sattelanhängers max. 7,5t nicht überschreiten.
------------------------------------------
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Krausenstr. 17 - 20
10117 Berlin
Datum: 20. Juli 2000
Führen von Sattelkraftfahrzeugen nach Umstellung einer Fahrerlaubnis Klasse 3
Ihr Schreiben vom 13. Juli 2000
Sehr geehrter Herr,
für Ihr o.g. Schreiben danke ich Ihnen. Dazu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Mit der Fahrerlaubnisklasse C1E dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse C1 (Zugfahrzeuge, maximal 7,5 t zulässiger Gesamtmasse) mit Anhängern über 750 kg geführt werden. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt höchstens 12.000 kg, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen darf.
Mit der durch die Schlüsselnummer 79 eingeschränkten Klasse C1E wird die aufgrund der bisherigen Klasse 3 resultierende Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 auf Antrag weitergeführt (vgl. Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV - zur Schlüsselnummer 79).
Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
-------------------------
".. Vielen Anfragen folgend wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aus der früheren Klasse 3 resultierende Berechtigung nicht für Sattelzüge über 7,5 t gilt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass die nach der Umstellung erteilte Klasse C1E auch zum Führen von Sattelzügen berechtigt. Die Klasse C1E ist jedoch auf eine zulässige Gesamtmasse von 12 t beschränkt."
--------------------------
Bei Sattel-Kfz gilt folgendes:
Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf.
* Klasse 3-alt = Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t
* Klasse C1E = Sattelkraftfahrzeuge bis 12 t
Ist ja lustig!
Bei uns ist so ein "Leichtgespann" seit Jahren unterwegs - meist mit Altklasse 3 - Fahrern ...
Wurde auch schon einige Male kontrolliert- aber bisher wussten das auch wohl die Kontrollies nicht.
Als "LKW-Fahrer" habe ich mir darüber noch keine Gedanken gemacht - wieso sollte ich das auch mit CE - mich betrifft's ja nicht.
Als Chef ( der zum Glück nicht ich bin ) sollte man sich allerdings etwas besser informieren, bevor man die falschen Leute auf die Kisten setzt.
Aber Chef ist auch in anderen Dingen beratungsresistent.
Werde jedenfalls den Fahrern, die das betrifft, Deine Infos diskret zukommen lassen - die können dann ja selbst entscheiden, ob sie lieber ohne Fahrerlaubnis fahren oder arbeitslos sein wollen.
na wenn der Führerschein dann erst mal weg ist wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, ist der Job eh weg