Anhängelast bei Insignia ST?
Hallo,
ich habe im Fahrzeugschein folgendes zum Anhängerbetrieb gesehen und frage mich, was die einzelnen Angaben bedeuten und wieviel der Insignia nun tatsächlich ziehen darf?
"F.1/F.2:bei Anhängebetrieb 2345*7.2/8.2:bei Anhängebetrieb 1265*0.1:1700 bis 10% Steig."
Kann mir jemand etwas zu den einzelnen Angaben sagen?
Gruß
Bitbutcher
26 Antworten
BE ist sicher die beste Idee wenn man keinen alten Schein hat, denn um 1 KG verrechnet und man fährt ohne gültige Fahrerlaubnis. Übrigens darf beim B der Hänger mehr als 750kg haben, nur das das zusammengerechnete Gesamtgewicht 3500kg nicht überschreiten. Bei BE dürfen Zugfahrzeug und Hänger je 3500kg Gesamtmasse haben.
Gerade mal bei meinem Kleinen geschaut. Für Inhaber von B eh schion kritsich, Fahrzeug Gesamtmasse 2510kg bei 1800kg Anhängelast. Aber bei B ist darf der Hänger nur 990 kg zulässige Gesamzmasse haben, eh schon eine blöde Gewichtsklasse da die Meisten wohl exakt 1000kg haben dürften. Jetzt kommt das Gemeine, bei Hängerbetrieb erhöht sich die zulässige Gesamtmasse des Autos um 85kg auf 2595kg, ergo wäre man schon mit einem popeligen Hänger mit 905kg an der Grenze. Und wer schaut da schon so genau hin? Sprinter & Co sind da auch gefährlich da eh schon an der 3500kg Grenze und auch da gibt es Welche mit dem Zusatz das sich bei Hängerbetrieb die Gesamtmasse erhöht und wer schaut bei der Betriebsschlampe schon in die Zulassungsbescheinigung? Wenn man Die überhaupt zu Gesicht bekommt.
Besonders Traurig ist das sich der Gesetzgeber darum drüclkt diese Sache zu klären.
Zitat:
@Bitbutcher schrieb am 24. Juni 2018 um 12:29:52 Uhr:
"F.1/F.2:bei Anhängebetrieb 2345*7.2/8.2:bei Anhängebetrieb 1265*0.1:1700 bis 10% Steig."
Kann es sein, dass du diese Werte aus Ziffer 22 (Anmerkungen) abgelesen hast? Dann fehlt zur Beantwortung deiner eigentlichen Frage noch der Grundeintrag unter Ziffer O.1. Dieser wird niedriger sein als die erwähnten 1700 kg. Welcher Wert dann zu beachten ist, hängt dann davon ab, wie steil es auf der geplanten Strecke wird.
Hallo,
Wir haben kürzlich einen Insignia gekauft und einen Pferdeanhänger (Böckmann Comfort)
Leider werde ich so überhaupt nicht schlau aus dem Geschriebenen.
Im Fahrzeugschein steht ähnlich wie vom Poststeller:
F.1/F.2: bei Anhängebetrieb 2335
7.2/8.2: bei Anhängebetrieb 1265
Ich meine, dass der Pferdeanhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,0t hat. Die Nutzlast beträgt beträgt, wenn ich richtig gerechnet habe, 1223kg, somit hat der Anhänger ein Leergewicht von 777kg.
Zuladen möchte ich mein Pferd mit 561kg. Laut Papier darf der 1600kg ziehen.
Darf ich damit so losfahren?
Bekomme ich mit dem Auto die 100-er Zulassung für den Hänger? Der Anhänger hat aktuell eine 100-er Zulassung beim Vorbesitzer, der Hänger ist demnach dafür ausgelegt.
gelöscht
Ähnliche Themen
Zitat:
@DEPCHEN schrieb am 11. November 2020 um 13:00:13 Uhr:
Hallo,Wir haben kürzlich einen Insignia gekauft und einen Pferdeanhänger (Böckmann Comfort)
Leider werde ich so überhaupt nicht schlau aus dem Geschriebenen.
Im Fahrzeugschein steht ähnlich wie vom Poststeller:
F.1/F.2: bei Anhängebetrieb 2335
7.2/8.2: bei Anhängebetrieb 1265Ich meine, dass der Pferdeanhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,0t hat. Die Nutzlast beträgt beträgt, wenn ich richtig gerechnet habe, 1223kg, somit hat der Anhänger ein Leergewicht von 777kg.
Zuladen möchte ich mein Pferd mit 561kg. Laut Papier darf der 1600kg ziehen.
Darf ich damit so losfahren?
Bekomme ich mit dem Auto die 100-er Zulassung für den Hänger? Der Anhänger hat aktuell eine 100-er Zulassung beim Vorbesitzer, der Hänger ist demnach dafür ausgelegt.
Es steht oben. F1 / F2 ist die zulässige Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb. 7.2/8.2 die zulässige Achslast.
Deine Anhängerlast steht unter O.1
DEPCHEN - Führerschein BE haste?! Brauchste! Sonst fahren ohne Führerschein und das ist 'ne Straftat...
....ohne Fahrerlaubnis
Erstaunlich, es wird eine Frage gestellt die nix mit der Fahrerlaubnis zu tun hat, und trotzdem lenkt jemand das Thema darauf. 😁
Zitat:
@Ben_F schrieb am 12. November 2020 um 12:46:22 Uhr:
Erstaunlich, es wird eine Frage gestellt die nix mit der Fahrerlaubnis zu tun hat, und trotzdem lenkt jemand das Thema darauf. 😁
So erstaunlich ist es nun auch wieder nicht. So mancher hat schon übershen, dass sein Auto zwar den Anhänger ziehen kann, er das Gespann mit seinem "B" aber nicht fahren darf. Da mal am Rande drauf hinzuweisen, ist wohl nicht verkehrt.
Grüße vom Ostelch
Selbstverständlich habe ich den BE Führerschein. Als Pferde Mami unabdingbar
Mich interessiert halt, ob ich den Pferdeanhänger mit diesem Auto auf 100 zugelassen bekomme. Wie gesagt- der Hänger ist dafür ausgelegt, die Vorbesitzerin hat den aktuell auf 100 zugelassen. Ich werde es morgen erfahren
Anhänger werden nicht mehr mit einem bestimmen Auto "auf 100 zugelassen", sondern allgemein.
Im Fahrzeugschein sollte dann stehen, welches Leergewicht das Zugfahrzeug mindestens haben muss, um Tempo 100 mit dem Anhänger fahren zu dürfen.
Die Bedingungen und die Formel zum Nachrechnen finden sich auch in diesem Informativ (pdf)
Zitat:
@DEPCHEN schrieb am 12. November 2020 um 20:41:49 Uhr:
Selbstverständlich habe ich den BE Führerschein. Als Pferde Mami unabdingbarMich interessiert halt, ob ich den Pferdeanhänger mit diesem Auto auf 100 zugelassen bekomme. Wie gesagt- der Hänger ist dafür ausgelegt, die Vorbesitzerin hat den aktuell auf 100 zugelassen. Ich werde es morgen erfahren
Bei Pferdeanhängern ist üblicherweise keine Antischlinger-Kupplung verbaut, ob der Insignia eine Anhänger-ESP hat weiß ich nicht steht aber im Fahrzeugschein. Es empfiehlt sich aber eigentlich immer eine Antischlinger-Kupplung am Hänger nachzurüsten. Damit darf man dann wahrscheinlich 100 fahren, wenn die Reifen nicht zu alt sind und der Geschwindigkeitsindex passt.