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Anhängelast 3500 ?

BMW X5
Themenstarteram 31. August 2014 um 11:39

Hallo!

Ich habe mir einen gebrauchten BMW X5 3,0D BJ 2005 gekauft. In den Papieren steht

"m.Auss.SA ... für Bootsanh.... 3500kg Anh.l. ... nicht bei 17 Zoll..."

Im Internet finde ich sehr widersprüchliche Angaben dazu. Einige meinen, dass dieses bedeutet,

dass man mit dem X5 unter Einhaltung der Vorschriften (Art des Anhängers, Felgengröße) nun 3500 kg ziehen darf. Andere behaupten m.Auss.SA.. bedeutet, dass man es nur dann darf, wenn man auch wirklich diese Sonderausstattung gebucht hat. Dann wird geschrieben, dass dieses nur Abzocke von BMW sei, da sich die Autos mit und ohne diese Sonderausstattung technisch gar nicht unterscheiden. Dann wird von manchen aber geschrieben, dass man jedes Auto ohne diese Sonderausstattung technisch nachrüsten lassen kann für 110 Euro (anderer Lüfter ...). Ich blicke da nicht mehr durch.

Alle scheinen sich einig zu sein, dass diese Sonderausstattung nicht irgendwie im Fahrzeugbrief vermerkt ist. Alle Fahrer dieser Baureihe haben im Feld Bemerkung die gleiche Bemerkung stehen (siehe oben). Da frage ich mich als Gebrauchtwagenkäufer folgendes:

1) Kann ich so ohne weiteres 3500t immer ziehen, wenn der Zusatz wie oben vermerkt wurde ?

2) Oder brauche ich eine Zusatzausstattung ? wenn ja ?

3) kann man die (zu welchen Kosten?) nachrüsten lassen ?

4) Woran kann ich überhaupt als Gebrauchtwagenkäufer erkennen, ob diese Sonderaussattung vorhanden ist oder nicht ?

5) Woran kann die Polizei das erkennen ? Die sieht ja auch nur die Angaben im Fahrzeugschein und da steht doch auch immer nur: "m.Auss.SA... 3500..". woher soll der Polizist nun wissen, ob der Wagen diese Ausstattung hat oder nicht ? Muss der die Kühlerhaube öffnen und den Lüfter prüfen ? Wohl kaum!

Polizisten sehen doch nur Papiere an!

Vielen Dank, wäre mir eine große Hilfe, wenn mir hier jemand mal Licht ins Dunkle bringen könnte!

Viele Grüße,

Jürgen.

31 Antworten

Hallo Jürgen,

ich antworte dir mal, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, aus meiner Erinnerung heraus, soweit es noch irgendwie erinnerlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von Charliechen

...

1) Kann ich so ohne weiteres 3500t immer ziehen, wenn der Zusatz wie oben vermerkt wurde ?

Grundsätzlich dürfte der X5 auch mit 3,0d die 3,5t schaffen. Zu beachten ist hier jedoch tatsächlich der Hinweis, dass es nur bestimmte Anhängertypen sein dürfen und auch sonstige Einschränkungen (ich glaube nur 8% Steigung/Gefälle zulässig) gegeben sind.

Zitat:

2) Oder brauche ich eine Zusatzausstattung ? wenn ja ?

Wir haben einen 4,4i (N62) bei dem die AHK nachgerüstet wurde. Er hat auch das 3,5t-Gutachten bekommen. Umrüstungen waren keine weiteren erforderlich.

Beim 3,0d glaube ich mich zu erinnern, dass dieser wohl tatsächlich einen anderen Lüfter hatte, wenn er die 3,5t-AHK-SA hatte. Diese Umrüstung dürfte aber jederzeit problemlos möglich sein.

Zitat:

3) kann man die (zu welchen Kosten?) nachrüsten lassen ?

Einfach mal zum örtlichen BMW-Händler fahren und dir die Teile(nummern) raussuchen und ein Angebot machen lassen. Ansonsten kann man dir das auch selber über entsprechende Teilefinder von Online-Händlern machen; z.B. Leebmann24.

Zitat:

4) Woran kann ich überhaupt als Gebrauchtwagenkäufer erkennen, ob diese Sonderaussattung vorhanden ist oder nicht ?

Sämtliche Extras der Werksausstattung sind im Serviceheft hinterlegt/eingeklebt. Ansonsten einfach die letzten 7 Stellen (vmtl. zwei Buchstaben und 5 Ziffern) deiner Fahrgestellnummer nehmen und HIER eingeben. Da müsste dann auch die entsprechende SA aufgeführt sein.

Zitat:

5) Woran kann die Polizei das erkennen ? Die sieht ja auch nur die Angaben im Fahrzeugschein und da steht doch auch immer nur: "m.Auss.SA... 3500..". woher soll der Polizist nun wissen, ob der Wagen diese Ausstattung hat oder nicht ? Muss der die Kühlerhaube öffnen und den Lüfter prüfen ? Wohl kaum!

Polizisten sehen doch nur Papiere an!

Der Teufel steckt immer im Detail. Es gibt auch technisch sehr versierte Polizeibeamte. Die erklären dir dann vor Ort dein Auto bis zur letzten Schraube, so dass selbst dem BMW-Chefmechaniker vor Neid Hören und Sehen vergeht. ;)

Und gerade Sonderausstattungen können problemlos via Internet überprüft werden. Der o.g. Link bspw. ist kein Geheimnis.

Mehr schaffe ich jetzt auf die Fixe leider nicht. Aber vielleicht hilft es dir ja auch schon etwas weiter.

Viel Spaß mit deinem X5...Sterlinggrau ist schon eine echt schicke Farbe.

Themenstarteram 4. September 2014 um 11:49

ALso die sonderausstattung habe ich im Inetrnet gerüft: SA233 ist die Anhlast erh: und ich habe diese NICHT!

Nun beginnt ein Riesenchaos: Habe 3 verschiedene BMW Händler angerufen: 3 Antworten: Andere Stoßdämpfer, Felgen, anderer Lüfter: alles Quatsch!!

Meine ganz einfache Frage: "Was unterscheidet ein E53 3,0 D ohne SA233 technisch von einem mit SA233 kann mir niemand beantworten. Habe BMW selber angeschrieben. Da hat mich jemand zurückgerufen, der auf ganz logische und einfache Fragen nur immer sagte: "Solche Fragen habe ich noch nie gehört".

Der nette Herr meinte, es wäre kein Problem mit 3,5t und hat mir dann vorgelesen unter welchen Bedingungen ich 3,5t ziehen darf:

1) 19 Zoll Felgen (in anderen Angaben hab eich mal 18 Zoll bei Bootsanh, 19/20 Mischbereifung bei allen gefunden/ im schein steht: nur nicht bei 17 Zoll un dWinterreifen, wenn er die Sonderausstattung hat ...) selbst hier gibt es extrem widersprüchliche verschiedene Angaben!!

2) Bestimmte originale Anhängerkupplung mit Prüfzeichen E13-00-0552. Andere BMW Händler konnten in ihrer EDV anhand meiner Fgst Nr sagen, ob ich diese habe- er konnte das aber aus irgendeinem mir nicht erklärlichen Grund nicht einsehen ??

3) Dann meinte er, die vorgeschriebene AHK hätte eine Stützlast von 120 kg, ich dürfte aber nur ziehen, wenn ich auch 150kg auch auslaste ?? Dann habe ich ihn gefragt, ob das nicht ein Widerspruch sei: Darf 120 muss 150 ?? Die Antwort war nur: "Ich erkläre das immer so, da hat noch nie jemand nachgefragt. Alle anderen verstehen das" Auch stellt sich mir die Frage, wie ich es hinbekommen soll eine Punktlandung auf 150kg Stützlast hinzubekommen. Der nette Mann fragte mich, ob ich denn keine Stützlastwaage kenne ? Natürlich kenne ich die: Aber wie soll ich das hinbekommen? Gewichte auch die Deichsel schrauben ?? Kann ja wohl verstehen, dass man eine Bereich angibt von min.max Stützlast bei 3,5t aber nicht, wie ich eine Punktlandung bei 150kg garantieren udn hinbekommen soll? Meine Deichsel des 3,5 Bootstrailers ist bis 100kg Stützlast zugelassen. Der nette Mann hat nun gar nicht mehr verstanden, was ich meine und immer behauptet, wir reden aneinader vorbei: Das sei doch kein Problem! Aber ich sehe das so: Es ist wohl ein problem, da ich bei eine Deichsel mit Stützlast 100kg gar nicht 150 erzeugen darf (was ich ja schon alleine wegen der AHK bis 120kg nicht darf! Diesen Punkt verstehe ich überhaupt nicht!!

4) Es muss die Schlingererkennung in der Autoelektronik aktiviert sein. Sei nur eine Einstellungssache.

5) Ich soll den Reifendruck auf max stellen. Habe dann gefragt: Was bedeutet das ? Wie viel bar ? Auch diese Frage habe er noch nie gehört: Bis jetzt hätten alle immer mit seinen Angaben was anfangen können.

Ich könnte nun von BMW eine Bescheinigung bekommen (ohne weitere Prüfung, ob z.B. auch die Schlingererkennung aktiviert wurde mit der ich zum Tüv soll. (kann der das alles Prüfen ??- die Bescheinigung bekomme ich ja ohne weitere Prüfung!).

So ein unlogisches Chaos. Wäre mir ja recht, wenn das stimmt und ich einfach mit meinen 19 Zoll felgen ohne Mischbereifung eine Freigabe für alle Hänger bekomme (obwohl das ja jetzt anders im Schein steht). Aber der Zusatz, dass ich eine Punktlandung mit Stützlast 150kg produzieren soll mit dem gefühl, dass doch die AHK nur 120 darf gefällt mir logisch, praktisch und rechtlich gar nicht! Da kann doch was nicht!

Ich sehe das ganz einfach: Es steht bereits jetzt im Schein: "m.aus.erh.ahl. 3500 ei Bootsanh/nicht 17zoll" Da steht nichts von Punktlandung 150kg Stützlast. Ich erfülle alles, nur nicht "Ausstattung erh. Anhängerlast". Also sollte es doch möglich sein, dass ich herausbekomme, was genau technisch diese Ausstattung beinhaltet. Dann wird die nachgerüstet und fertig. Ich möchte also keine trickserei, die mir unter bestimmten dubiosen Umständen (Stützlast 150kg auf 120kg Kupplung) erlaubt und bescheinigt auch ohne SA233 (SA erh. Anh.last) 3,5t zu ziehen, sondern ganz normal bescheinigt bekommen, dass mir die SA233 nachgerüstet wurde und ich somit die Auflagen, die bereits im Schein stehen auch erfülle- da steht dann nicht von Punktlandung 150 kg und fertig! Dann könnte iuch auch mein 3,5t Trailer mit 100kg max Stützlast nach Vorgabe des trailers ziehen!

Aber man will meine Frage einfach nicht verstehen. Niemand kann mir sagen, was genau die SA233 technisch darstellt! Immer wieder komme ich in den Trichter, was ich erfüllen muss, damit mein Auto auch ohne SA233 eine Bescheinigung mit viel schlechteren Vorgaben bekommt!!

Hilfe!!! Kann mir jemand helfen ???

Ich kann leider nicht viel beitragen, aber eines. Die Schlingererkennung ist nur aktiv, wenn der X5 die Anhängerkupplung ab Werk hatte. Ansonsten muß man diese SA erst ins DSC codieren.

Das habe ich eben noch gefunden im Text der BMW AHK Nachrüstung. Dort steht von bis zu 150kg und nicht Punktlandung.

***Für hohe Anhängerlasten bis zu 2700 kg bzw. 3500 kg mit Sondergenehmigung zugelassen (bei einer Stützlast von bis zu 120 bzw. 150 kg). Mit Anhänger- Stabilitätskontrolle. ***

Hast Du das schon mal durchgelesen, vielleicht hilft es Dir weiter:

http://www.bmw-syndikat.de/.../..._auf_3500_kg_BMW_X1__X3__X5__X6.html

Bei dem ganzen Hin und Her, kann man sich letztlich glücklich schätzen, wenn man die AHK komplett nachrüsten musste. Denn Westfalia bot ohnehin ab dem Facelift nur noch 3,5t-AHK-Sätze (Stützlast: 150kg) an. Mit deren Gutachten gab es dann auch keine Probleme mehr.

Da diese wohl aber auch werksseitig verbaut wurden, könntest du auch dort noch einmal anfragen.

Laut Preisliste 10/2004 gilt bei BMW Folgendes:

Zitat:

Original geschrieben von BMW - Preisliste 10/2014

Erhöhte Anhängerlast (233)

Anhängelasterhöhung auf 3.500 kg bei max. 12% Steigung. Gilt in Verbindung mit 18’-Felgen für Sportanhänger der Kategorie 2, in Verbindung mit 19’-Felgen (20’-Felgen bei 4.8is) für alle Anhängerarten

Nur in Verbindung mit Automatic-Getriebe, Anhängerkupplung und den Leichtmetallrädern
Sternspeiche 153, Y-Speiche 131, Sternspeiche 74 bzw. Sternspeiche 132

Der verstärkte Kühler und Lüfter scheint bereits beim Automatikgetriebe gegeben zu sein. Dafür spräche auch, dass es die SA233 nicht für den 3,0i gab, da dieser nur die 5-Stufen-Automatikgetriebe anbot.

Die 3,5t durfte man nur mit > 17"-Felgen ziehen. Man sollte dabei die Stützlast maximal ausnutzen. Der Reifendruck soll wohl auf 2,5 und 3,0 bar (VA/HA) angehoben werden.

Das erforderliche Prüfzeichen E13 00-0552 sollte im Übrigen auf dem AHK-System eingeprägt/vermerkt sein. Mit diesem sollte man eigentlich von BMW auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt bekommen.

 

Meine ist auch eine westfalia + Steuergerät, org wie BMW. Habe sie erst kürzlich nachgerüstet. Aber die Schlingererkennung ist deaktiviert. Steht auch als Fehlerspeicher im DXC. Geht erst nach Codierung.

Themenstarteram 4. September 2014 um 20:33

Genau das was norto schreibt ist das Problem

"Stützlast 150kg- diese sollte voll ausgenutzt werden."

Aber genau das bedeutet doch punktlandung!!

Wie soll ich denn einen Anhänger so hinbekommen, diese Punktlandung hinzubekommen ?

Und es gibt ja auch noch den Parameter max Stützlast, die nicht von der ANhängerkupplung, Sonden

Von der Deichsel des Anhängers vorgegeben wird. Hier habe ich 100 kg bei meinem Trailer stehen.

Also darf ich gar nich auf 150 kg gehen, selbst wenn ich das irgendwie durch Verlagerungen des Bootes hinbekommen würde. Also eine Bescheinigung von Westfalia, dass ich 3,5 t ziehen darf unter der Bedingung, dass ich 150kg Stützlast habe und diese per Punktlandung auch voll ausnutze nützt mir nichts. Die x5 mit der Sa233 also mit der sonderausstattung Auslastung dürfen aber 3,5 t ziehen ohne diese blöde Zusatzoption der vollen 150kg Punktlandung. Also muss das doch irgendwie gehen ! Wenn ich mein Auto so umrüste, dass es exakt einer Sa233 entspricht, müsste ich doch meinen Trailer ziehen dürfen, auch wenn er nur eine Stützlast von 100kg auf die Stützlastwaage bringt!

Ich bekomme aber einfach nicht raus, was technisch genau die sa233 ist!

Das steht in meiner Anleitung Bj. 2006:

Anhängerbetrieb:

Die höchst zulässige Deichselstützlast möglichst ausnutzen.

Minimale Deichselstützlast darf 4% der Anhängelast nicht unterschreiten, mind. 25kg

4% von 3500kg = 140kg

In der Theorie mußt bei den 4% schon 40kg mehr belasten, als Dein Hänger überhaupt MAX zuläßt.

In der Praxis würde ich auf die MAX Hänger-Vorgabe bei Dir von 100kg gehen und damit fahren. Meiner Meinung nach wäre alles andere ja Quatsch und würde evtl. die Deichsel Deines Hängers beschädigen!

Wäre ich in Deiner Situation, würde ich so vorgehen:

Hat die AHK das Prüfzeichen E13 00-0552 (das wird hoffentlich irgendwo auf der AHK stehen)

Schlingererkennung: AHK ab Werk, ok! AHK nachgerüstet, dann über Codierung aktivieren --> evtl. Überprüfung durch FS-Lesen im DSC durchführen

Bereifung mind. 18 Zoll (habe wie Du auch 19" aber Mischbereifung)

Im Hängerbetrieb, den Reifendruck auf max (laut dem Aufkleber im Türrahmen je nach Reifengröße) + 0,3 bar (die 0,3 bar stehen in meiner Anleitung drin, wenn das Gewicht 2300kg übersteigt)

Die Bescheinigung von dem BMW Händler holen

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, würde ich mit der Bescheinigung zum TÜV / DEKRA fahren und mich über das Thema 100kg MAX Hänger und 150kg Soll laut Bescheinigung unterhalten.

Wie ich oben schon schrieb, macht es in meinen Augen keinen Sinn mehr als der Hänger zuläßt, zu belasten.

Ich glaube, anders kommst sonst nicht weiter

@ Charliechen:

Du musst weder exakt 150,000 kg auf dem Kugelkopf erreichen, damit es funktioniert. Maßgeblich ist, wie die ohnehin lesenswerten Ausführungen von X5-Baby wiedergeben, die Deichselstützlast. Diese sollte aber tatsächlich möglichst gut ausgenutzt werden. Wenn es aber nur 98 oder 95kg werden, passiert deswegen auch bloß nichts. Vorrangig geht es hierbei darum, dass falsche Lastverteilungen beim Anhänger vermieden werden - denn das ist wirklich gefährlich (bspw. durch erhöhte Schlingergefahr oder gar Abreißen vom Kugelkopf).

Soweit ich mich erinnere, steht übrigens auch im Gutachten der nachgerüsteten AHK nichts von exakt 150kg Stützlast.

Ansonsten würde ich mich, wie von X5-Baby ebenso vorgeschlagen, an eine Prüfstelle zur Klärung von Missverständnissen wenden. Gerade unter Hinzuziehung entsprechender Vergleichsgutachten von der Westfalia-Nachrüstlösung könnte ggf. auch bei dir eine entsprechende Eintragung erfolgen.

Themenstarteram 5. September 2014 um 14:40

norto: Die Deichselstützlast ist doch genau die Stützlast auf dem Kupplungskopf, oder ? Ich lese das so: Wenn ich nach vorgabe der BMW Bescheinigung 150kg voll ausnutzen muss, um 3,5t ziehen zu dürfen, muss ich das auch machen, sonst darf ich es nicht! (ob das geht, ist wa anderes- nur wenn es mal einen Unfall gibt, zählt nicht, was geht, sonders was erlaubt ist) Wenn ich nun die 150kg Stützlast nicht erreichen darf, weil meien Trailerdeichsel nur 100kg zulässt, steh ich eben blöd dar! Dann daf ich eben den Trailer nicht ziehen (natürlich ist es keine Lösung die Deichsel zu überlasten, nur um die Vorgaben von BMW zu erfüllen: Wenn ich "alle" Vorgaben erfüllen möchte, nützt es ja nichts eine Vorgabe zu Ungunsten einer anderen zu erfüllen.) Meine Sorge: Polizei hält mich an. wiegt den Trailer: 3,5 Tonnen. Fragt nach Papieren. Ich zeige dann Schein und BMW Auflastbescheinigung. In der Bescheingung steht "unter der Bedingung, dass 150 Kg auch ausgenutz werden" oder "Die 3,5t durfte man nur mit > 17"-Felgen ziehen. Man sollte dabei die (zul) Stützlast (von 150kg) maximal ausnutzen. Der Reifendruck soll wohl auf 2,5 und 3,0 bar (VA/HA) angehoben werden. " wie es norto schreibt. Polizei holt eine Stützlastwaage und es sind nur 100kg. Bedingung nicht erfüllt ... Versicherung springt im schadensfall nicht ein .....

 

Aber irgendwo muss da noch ein Denkfehler sein! Wo kommt denn auf einmal in diesen BMW Bescheinigungen diese Vorgabe der Aunutzung der vollen 150kg her ?? Wenn ich die SA233 von Beginn gebucht hätte, wäre doch auch niergendwo davon die Rede: Dann würde einfach der bereits im Schein eingetragen Satz zur Geltung kommen: "bei erh. Anhängerlast 3,5t für Bootsanh" ohne irgendwelche Angaben zu diesen blöden 150kg!

Ich müsste einfach nur wissen: Was ist technisch genau die SA233. Dann den Tüv bitten zu bestätigen, dass ich alles habe, was auch SA233 Autos haben. Der Rest würde sich dann aus den bereits bestehen Fahrzeugschein ergeben. dann hätte ich ja Quasi die SA233. Aber mich wurmt einfach der Weg, dass ich nun ohne SA233 ein Gutachten bekomme, dass ich 3,5t trotzdem ziehen darf unter solchen nicht zu erfüllenden Bedingungen!

Die Stützlast ist im Endeffekt ein- und dieselbe. Lediglich deren Maximalwerte variieren (Kugelkopf/Fahrzeug = max. 150kg // Trailer = max. 100kg).

Die "Vorgabe" mit dem Ausnutzen der maximal möglichen 150kg Stützlast auf dem Kugelkopf ist eine Empfehlung. Man sollte halt möglichst viel Last an der Verbindungsstelle zwischen Fahrzeug und Trailer haben. Das ist der Gedanke dahinter. Eine Pflicht wird es nicht geben.

Hast du schon einmal Kontakt mit einem Prüfingenieur von TüV, DEKRA & Co. aufgenommen? Vereinbare am besten dort einen Termin und frage nach, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, dass du auch tatsächlich 3,5t-Anhänger ziehen darfst - unabhängig von der BMW-SA233 bzw. BMW-Vorgaben. Die werden es dir dann detailliert benennen und wenn du das alles erfüllst, holst du dir dein Prüfgutachten und lässt ggf. diese Voraussetzungen anstelle der Standardangaben von BMW in deinen Fahrzeugschein eintragen. Hierbei könnte dir ggf. ein (ABE-) Gutachten der (vmtl. baugleichen) Nachrüstlösung von Westfalia behilflich sein.

Erst wenn dich dieser Weg nicht ans Ziel führt, würde ich mich um die BMW-eigenen Belange kümmern.

Kann mich norto nur anschließen

Themenstarteram 7. September 2014 um 10:36

Hört sich vernünftig an. Wo könnte ich denn ein aber Gutachten meiner Kupplung bekommen? Es ist die original bmw Westfalia Kupplung die alle werksseitigen bmws auch haben.

Themenstarteram 7. September 2014 um 10:37

Sollte nicht " aber gutachten sondern " ABe" Gutachten stehen.

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