Angemeldetes Kfz verkaufen – Versicherungsschutz / Steuer

Hallo Versicherungsexperten.

ich habe derzeit eine kleine Diskussion mit einem guten Bekannten und wir würden gerne wissen wer hier richtig liegt.

Er verkauft derzeit sein Auto über Ebay und will den Wagen komplett angemeldet mit Kennzeichen, Schein, Brief, HU/ AU Bericht übergeben.

Ich habe ihn geraten er soll die Karre abmelden und den Käufer mit roten Kennzeichen antanzen lassen.

Daraufhin meinte er: Ich habe keine Garage und kann die Karre nicht eine Woche abgemeldet im öffentlichen Verkehrsraum stehen lassen.

Er will separat einen Kaufvertrag aufsetzen, inkl. einer Veräußerungsanzeige nach § 13 Abs. 3 StVZO, einmal für Straßenverkehrsamt und einmal für die Versicherung.

So steht es ja auch im Netz:

Zitat:

Mit Eingang der vollständigen Verkaufsanzeige / des Kaufvertrags wird die steuerliche Abmeldung des Fahrzeuges veranlasst. Der Autokäufer wird damit steuerpflichtig. Der bisherige Halter kann mit dem Kaufvertrag das Auto bei seiner Versicherung selbst abmelden.
Quelle: http://www.meldebox.de/Kfz-Zulassungsstelle/auto-verkaufen.php

Nun würde ich gerne wissen ob das heutzutage so abläuft und er tatsächlich aus dem Schneider ist wenn der Käufer mit der Karre oder den Kennzeichen Bockmist baut.

Denn ich hatte vor ca. 17 Jahren einen ähnlichen Fall, ich habe damals auch privat mein Fahrzeug an einen Russen mittleren Alters verkauft, ebenfalls einen Kaufvertrag mit Veräußerungsanzeige aufgesetzt, diese auch bestätigen lassen inkl. Personalausweisnummer des Käufers.

Habe tags darauf meinem zuständigen Straßenverkehrsamt eine Kopie des Kaufvertrages, sowie die Veräußerungsanzeige zukommen lassen. Woraufhin ich mit dem Spruch: "Nehmen wir zur Kenntnis aber Papier ist geduldig – das Fahrzeug bleibt solange gemeldet bis es vom Käufer ab- oder umgemeldet wurde“

Und so nahm es seinen Lauf – in den ersten 3 Wochen erhielt ich 6 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretungen, diese konnte ich ja noch mit Kaufvertrag abwehren (obwohl es natürlich auch wieder zeitaufwändig und nervig war).

Wie sich später herausstellte wurde der Wagen ins Ausland transportiert und der Personalausweis des Käufers war gefälscht. Dementsprechend durfte ich für 2 weitere Jahre Steuern und Versicherungsgebühren bezahlen, bis der Wagen im dritten Jahr nach dem Verkauf, zwangsabgemeldet wurde. All meine Bemühungen dagegen anzugehen, scheiterten trotz Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige.
Seitdem bin ich “geheilt“ und verkaufe meine Wagen sofern ich privat verkaufe, nur noch im abgemeldeten Zustand.
Deswegen versuche ich meinen Bekannten auch dazu zu bewegen die Karre abzumelden, aber er meint das wäre heute nicht mehr so….

Hat er Recht?

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


@Crymo
....ich wäre vorsichtig mit Ratschlägen, dass der TE irgendwo ohne Kennzeichen hinfahren darf.... Das darf er selbstverständlich nicht!

Unsere Kunden fragen uns diese Frage sehr häufig. Und man darf mit einem entwerteten Fahrzeug auf direkten Weg zum Abstellplatz fahren (ohne zwischenstop bei MC Donalds).

§10 FZV - (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Hab bisher auch alle Fahrzeuge angemeldet verkauft. Einmal gab es nen Strafzettel, aber konnte ohne Problem abgewendet werden. Und einmal hat de rKäufer sich 2 Wochen Zeitgelassen mit dem ummelden. Nach einen freundlichen Anruf bei ihm, und auch beim Ordnungsamt, hat er einen Tag später bei mir angerufen, warum da sAuto zwangsstillgelegt worden ist :-)
das geht hier in ffm recht simpel...

Wichtig ist Ausweiskopie des käufers, und alle Daten auf BEIDEN Kaufverträgen, den eigenen und den des Käufers... Fax/Mail an Versicherung und Zulassungsstelle, somit ist man im Regelfall fein raus.

Vorteil eines zugelassenen Autos ist, das es von Käufern Probegefahren werden kann, nicht jeder weiß wie das mit dem Kurzzeitkennzeichen geht, zumal ist dies dann auch immer nur für ein Auto... dranschrauben, runde drehen, wars doch nicht, schilder in die tonne...

ich hab damals versucht das Auto von meinen Schwager ohne Zulassung zu verkaufen... war ein absoluter Krampf... am Ende hat es ein Export-Typ gekauft... da kein Interesent das Auto Probefahren konnte...

Und Abmelden hier in FFM ist ein Horror... da Schreib ich lieber ein zwei Briefchen wenn nötig an Zulassungsstelel, Polizeipräsidium, ect... als mir die Qual der Zulassungsstelle zu geben...

Zitat:

Original geschrieben von Crymo



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


@Crymo
....ich wäre vorsichtig mit Ratschlägen, dass der TE irgendwo ohne Kennzeichen hinfahren darf.... Das darf er selbstverständlich nicht!
Unsere Kunden fragen uns diese Frage sehr häufig. Und man darf mit einem entwerteten Fahrzeug auf direkten Weg zum Abstellplatz fahren (ohne zwischenstop bei MC Donalds).

§10 FZV - (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Du hattest geschrieben:

Zitat:

Lediglich der direkte Weg von der Abmeldung (bei der Zulassungsstelle) zum Abstellort darf ohne Kennzeichen gefahren werden (nur gleicher bzw. angrenzender Landkreis).

Ich habe den entsprechenden Passus mal fett makiert!

Ich habe auch dieses Problem habe vor einem monat mein auto angemeldet verkauft mit der klausel im vertrag das der käufer es innerhalb einer woche um/abzumelden hat nichts ist passiert versicherung hat den kaufvertrag zulassungsstelle auch polizei macht auch nichts?????????????????????????????????????????????????????????

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Deswegen wird dir jede Zulassungsstelle raten ein Auto nie angemeldet zu verkaufen.
Hast du mit dem Verkäufer schon Kontakt aufgenommen?
Was haben Polizei & Zulassungsstelle zu dir gesagt?

Polizei macht nichts oder können nichts machen weil keine strafftat besteht weil es einen vertrag gibt versicherung und zullassungsstelle haben denn kaufvertrag. waren auch persönlich dort wird nicht geöffnet. und jetzt wird mir noch die schuld gegeben das er das auto reperieren muste obwohl im kaufvertrag aussdrücklich steht gekauft wie besichtigt ist doch nicht mein problem wenn er das auto im dunklen holt keine probefahrt oder besichtigung mache .also kurz gesagt geld auf den tisch unterschrift auf vertag und weg

Sagen wir es mal so, du brauchst als Privat Person keine Gewährleistung geben, du darfst aber offensichtliche Mängel die man nicht übersehen kann und somit dir bekannt sein müssen mit angeben bzw. bekannt geben und nicht verheimlichen, denn in diesem Fall zählt das schon zu betrug und hier wird der Satz "gekauft wie gesehen" Rechtlich anfechtbar.

Gruß Gero

Hallo,

in der Regel reicht eine Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle und der Versicherung.
Diese hat zeitnah durch den Verkäufer zu geschehen - steht auch so in den Gesetzen.
Ganz unabhängig davon, welche Pflichten auch der Käufer hat.

Wird nach dieser Veräußerungsanzeigenicht vom Käufer nicht innerhalb einer Frist reagiert, bekommt dieser eine Aufforderung von Amtsseiten, dass das Fahrzeug in einer neuen Frist von wenigen Tagen stillgelegt oder umgemeldet werden muss.
Verstreicht auch diese Zeit so kann dann erst die Polizei oder das Ordnungsamt mit der Fahrzeugsuche und Entplakettierung der Kennzeichen (Zwangsstilllegung) eingreifen.

Zitat:

Original geschrieben von nfsumw


Polizei macht nichts oder können nichts machen weil keine strafftat besteht weil es einen vertrag gibt versicherung und zullassungsstelle haben denn kaufvertrag. waren auch persönlich dort wird nicht geöffnet. und jetzt wird mir noch die schuld gegeben das er das auto reperieren muste obwohl im kaufvertrag aussdrücklich steht gekauft wie besichtigt ist doch nicht mein problem wenn er das auto im dunklen holt keine probefahrt oder besichtigung mache .also kurz gesagt geld auf den tisch unterschrift auf vertag und weg

Anscheinend hast du Mängel absichtlich verschwiegen, dann funktioniert das nicht so, wie du es dir vorstellst.

Du darfst bei einem Verkauf eines Kfz Mängel, die dir bekannt sind, nicht verschweigen.

Nochmal, was hat die Zulassungsstelle genau zu dir gesagt? Manches von dem, was du schreibst, ist sehr schwer verständlich..

Das ist alles schön und gut, aber wenn man die Moral von Ämter und Behörden kennt, weiß man dass man als kleiner Bürger den kürzeren zieht und man hier immer hinterher rennen muss bis was geschieht oder was bereinigt wird. Aus diesem Grund würde ich keine Gefahr eingehen und kein Wagen der angemeldet ist übergeben. Natürlich musst man ohne Zulassung ein Platz auswählen, wo das Auto dann stehen kann.

Glaube wenn der Rote Zettel dran hängt, gibt es noch kein Busgeld, aber es kann teuer werden wenn man nicht darauf reagiert und der Wagen Zwangs Abgeschleppt wird, denn dann wird der Motorraum geöffnet und durch die Fahrzeugnummer der letzte Besitzer ermittelt. Hier kommen dann Abschleppkosten, Tägliche kosten der Unterstellung, Bußgeld und Gebühren die man bezahlen muss. Meldet man sich nicht und wird der Wagen nicht eingelöst, wird der Wagen Zwangsversteigert und wenn man Glück hat, kommt soviel dabei raus, dass man keine Kosten hatte oder nur wenig dazu zahlen muss.

Gruß Gero

ne ich hab im gesagt das er ölverlust hat und schweller und dichtungen am motor hinüber sind das habe ich auch in der anzeige erwähnt das es die mir bekannten mängel sind

na hoffentlich nicht nur gesagt, sondern auch in die entsprechenden Felder im Kaufvertrag eingetragen.
Daran ist schon so vieles an Mängeln das genannt wurde nach hinten los gegangen.

Aber irgendwas ist doch auch faul wenn die käufer das auto nach 19.00 uhr erst hohlen wollten da ich im einen termin nachmittags angeboten hab wie schon gesagt er kam unterschrieb legte das hin und weg

Was ist dabei heraus gekommen?

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