Angemeldetes Auto verkauft,meldet nicht um ...

habe vor ca 2wochen mein Auto verkauft,leider hat er es noch nicht umgemeldet.Hab auch schon nen bischen gegoogelt,aber nix richtiges gefunden.Angenommen er meldet es nicht um/ab,versicherung hat ne kopie vom kaufvertrag,zur zulassungsstelle fahr ich morgen mal hin.Frage was kommt da noch auf mich zu?Steuern/versicherung weiterbezahlen bis KFZ endgültig abgemeldet?Hab auch irgendwo gelesen das die Polizei das Auto sucht und die Nmmernschilder abschraubt und dieser amtsvorgang soll was kosten,stimmt das?das auto war ein 5000€-auto also kein Schrottteil.Hatte vor Jahren mal nen Trabbi gehabt,auch angemeldet verkauft,auch nicht richtig drum gekümmert,der lief dann noch 2monate auf meinen nahmen,dann hat er das teil irgendwo abgestellt.hatte damals nen kaufvertrag gemacht den dann der zulassung gezeigt,kam nie mehr was auf mich zu.

23 Antworten

Zitat:

 
Original geschrieben von Finsbert
das mit der Polizei werde ich auch morgen tun,.. ich weiss wo der wohnt nur hab ich keinen bock auf "Anzeige wegen schwerer Körperverletzung" da ist mir noch weniger geholfen
 
Ich denke dass ist (oder war) dein Freund ?
Also, ich weis nicht, da muss aber schon vorher etwas nicht gepasst haben, zwischen euch beiden.....

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von mattalf
rein rechtlich ist der besitzer vom fahrzeugbrief eigentuemer!

Das stimmt so nicht.

Eigentumsverhältnisse werden durch Kaufverträge o.ä. geregelt. Der einfache Besitz des KFZ- Brief ist eben kein Eigentumsnachweis.

Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum.

ja eben nehmen wir mal an ich sage bei der Polizei ich hätte ihm das Auto geliehen und der Brief lag im Handschuhfach (Dummheit) wie siehts dann aus ? wie gesagt Kaufvertrag gibts nicht

ja wir sind die letzten 5 Jahre zusammen Rallyes gefahren, dann hatt er Höhenflüge bekommen sich an meinen Ersatzteilen vergriffen usw. hab halt immer seine finanziellen Engpässe gekannt und wohl zuviel Rücksicht genommen , bis jetzt

Zitat:

Original geschrieben von Finsbert
ja eben nehmen wir mal an ich sage bei der Polizei ich hätte ihm das Auto geliehen und der Brief lag im Handschuhfach (Dummheit) wie siehts dann aus ? wie gesagt Kaufvertrag gibts nicht

 

dann ist das Irreführung der Behörden und dem zu Folge strafbar.

Noch einmal im Klartext.

Gehe bitte zum Rechtsanwallt und versuche hier nicht irgend etwas zu drehen.

MT ist nicht dazu da, Hilfestellung oder Anleitung zu unredlichen Vorgehensweisen zu geben.

Auch juristische Beratung darfst du hier nicht erwarten.

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von mattalf
rein rechtlich ist der besitzer vom fahrzeugbrief eigentuemer!

Das stimmt so nicht.

Eigentumsverhältnisse werden durch Kaufverträge o.ä. geregelt. Der einfache Besitz des KFZ- Brief ist eben kein Eigentumsnachweis.

Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum.

bist du dir da sicher? ich kenne das anders. schliesslich brauchst beim umelden auch keinen kaufvertrag sondern nur den brief. oder z.b. beim raten kauf behælt die bank den brief aber du bist eingetragen. z.b kønnte ich ein auto ohne vertrag verkaufen,die papiere aushændigen ,bargeld kassieren und dann die polizei holen und eine anzeige machen. 😁

gruss

Es steht IMHO sogar in dem Fzg-Brief das das keine besitzurkunde ist. Die Bank behält den Brief damit kein anderer anmelden kann. Du unterschreibst aber einen Kreditvertrag in dem das Fzg als Sicherheit genannt wird.
 
grüße
Steini

hab da was was die sache mit dem brief klært, ist schon kompliziert😁

http://www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/BGH_NJW_2006_3488.htm

Danke vielmals!

die Zulassungstelle hatt mich heute informiert das das Auto endlich umgemeldet wurde.
was ein Glück das nix weiter passiert ist

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von mattalf
rein rechtlich ist der besitzer vom fahrzeugbrief eigentuemer!

Das stimmt so nicht.

Eigentumsverhältnisse werden durch Kaufverträge o.ä. geregelt. Der einfache Besitz des KFZ- Brief ist eben kein Eigentumsnachweis.

Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum.

Tach auch.

Genau so ist es. Läßt sich auch ganz einfach erklären. Der Brief wird erst nach dem Kaufvertrag geändert. Somit lassen sich aus dem Kaufvertrag ältere Rechte ableiten.

Ciao

F 213

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