Angemeldetes Auto abmelden.
Hallo Leute, ich wollte ein Angemeldetes Fahrzeug, auf mich anmelden bzw. ummelden.
Habe alle Papiere Fahrzeugschein, Tüv etc.
Nur das Stva sagt mir ohne die Autohaus Kennzeichen kann ich das Fahrzeug nicht anmelden..
Da das Auto noch auf das Autohaus angemeldet ist, wahrscheinlich nicht geschafft wegen Personalmangel, Sommerferien es abzumelden.
Bietet man mir Jetzt Folgendes an :
Sie können mit dem Fahrzeug was auf uns Angemeldet ist, nach Hause Fahren und einen Termin beim Stva buchen, um das Fahrzeug umzumelden auf mich.
Meine Frage ist : Brauche ich dann außer den Autohaus Kennzeichen noch irgendetwas fürs ummelden.
Papiere und so alles habe ich ja.
Liebe Grüße
14 Antworten
Auf der HP der Zulassungsstelle steht, was man alles für eine Ummeldung braucht. Hast du außer den Kennzeichen und ZB1+2 auch eine eVB deiner Versicherung?
Im voraus das SEPA-Mandat der Zulassungsstelle runterladen, ausfüllen und unterschreiben spart Zeit.
Letzten HU Bericht sicherheitshalber auch noch mitnehmen, beide Kennz., Deinen Ausweis und das was oben schon geschrieben wurde. Dann hast Du wirklich alles beisammen. 👍
Zitat:
@Bmw187187 schrieb am 31. Juli 2025 um 17:10:36 Uhr:
Hallo Leute, ich wollte ein Angemeldetes Fahrzeug, auf mich anmelden bzw. ummelden.
Nur das Stva sagt mir ohne die Autohaus Kennzeichen kann ich das Fahrzeug nicht anmelden..
was auch nicht so ganz richtig ist:
Für einen reinen Halterwechsel brauchen die Kennzeichenschilder nicht vorgelegt zu werden.
Aber vermutlich willst du ein Wunschkennzeichen?
Da liegst du falsch. Beim Ummelden (m)eines noch in einem anderen LK zugelassenen Fahrzeuges musste ich das AKZ mitbringen. Auf dem Amt wurde das Dienstsiegel inkl QR-Code eingescannt.
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Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 1. August 2025 um 14:22:02 Uhr:
@hk_do
Da liegst du falsch. Beim Ummelden (m)eines noch in einem anderen LK zugelassenen Fahrzeuges musste ich das AKZ mitbringen. Auf dem Amt wurde das Dienstsiegel inkl QR-Code eingescannt.
Könnte @windelexpress das mal kommentieren? Stimmt das, und warum sollte das Kennzeichenschild erforderlich sein?
Stimmt natürlich nicht. Hatten wir doch vor kurzem erst.
Seit 01.10.19 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme auch beim Halterwechsel möglich.
Wenn der TE sich Dokumente eines angemeldeten Kfz aushändigen lässt und die Kennzeichen nicht am Auto oder in der Tasche sind, dann kann er das Fahrzeug auf sich ummelden und muss dann darauf achten, dass das AH die gesiegelten Kennzeichen am Fzg belässt.
Meine Zulassungsstelle wollte das gesiegelte Kennzeichen aus dem andere Landkreis vorgelegt haben, weil der QR-Code darauf eingescannt wurde.
Ob das überall so ist, kann ich nicht beurteilen, bei mir war es so. Ich hatte auch keine Zweifel, dass dies nötig war.
Gibt's keine Veranlassung zu.
Der QR Code wird nur einmal gescannt, bei der Zuteilung des Kennzeichens auf das Fahrzeug, und dann ist der beim KBA zusammen mit dem verdeckten SI Code gespeichert.
Beim Halterwechsel eines angemeldeten Fahrzeugs sieht die FZV das vorlegen der Kennzeichen nicht vor.
15 fzv
Der Erwerber hat unverzüglich nach dem Halterwechsel bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde
4. sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.
Ja… so ist das leider als einfacher Kunde, der in dem Thema und allen Vorgängen u.Vorschriften natürlich nicht sattelfest ist und keine Ahnung hat.
Der schluckt das letztendlich ohne nach dem Chef zu schreien und sich die entsprechenden Bestimmungen schriftlich vorlegen zu lassen.
Man will sein Ding ja erledigt wissen und schnellstens wieder raus aus der Bude.
Wenns weiter nix is als Kennz.herzeigen, geht‘s ja noch. Schlimmer wird es wenn einem der ganze Zumassungsakt verweigert wird wegen für den Laien nur schwer oder gar nicht nachvollziehbaren Gründen.
Hatten wir auch schon einige Threads drüber.
und Deine Ummeldung war nach diesem Stichtag 1.10.2019 ?
Kann es sein daß Du vielleicht recht alte Kennzeichen hattest bzw. welche ganz ohne QR Code? Sicherlich nicht, aber hat das eigentlich auch Einfluss auf den Vorgang? Möglich wäre auch, daß die sich überzeugen wollten, ob die Siegel noch lesbar und intakt sind.
Kann man also auch uralte aus einem anderen Bezirk übernehmen?
Das Fahrzeug war EZ 2018 und ich habe 2020 auf mich umgemeldet. Nun fahre ich mit dem AKZ aus Franken in Sachsen-Anhalt.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 1. August 2025 um 16:18:03 Uhr:
@schwarzeBandit
Kann man also auch uralte aus einem anderen Bezirk übernehmen?
Kann man, da der Zwang zum Umtausch auf neue Kennzeichen nicht vorgeschrieben ist.
Lediglich bundesdeutsche Dokumente müssen in ZB 1 und 2 getauscht werden, da diese nicht fortgeführt werden können.