Angehalten mit nicht eingetragenem Motor. Hilf!!

VW Vento 1H

Hallo,

ich wurde mit nicht eingetragenem Motor angehalten. habe nun nach ca 3 Monaten den Bescheid bekommen. 3 Punkte 150 Euro.
Was kann ich nun machen? 2 Tage später habe ich den Motor eingetragen bekommen vom tüv. Das auto war gerade umgebaut.

Nun meine Frage:
Habe ich irgendeine Chance, wenn ich einspruch erhebe und die Sache vor gericht geht?

Würde mich über schnelle und gute Antworten freuen. Was sind eure Erfahrungen?

Mfg

39 Antworten

so versuchen sie dich davon zu überzeugen lieber gleich zu zahlen als denen noch länger auf die nerven zu gehen, so klingts zumindest! falls du ne rechtschutzversicherung hast kannste ja mal bei nem anwalt nachfragen ob ne chance geben würde, was aber meist sehr langwierig wird! falls du's dir finanziell leisten kannst, zahl lieber und nim die punkte hin, da ersparste dir ne menge rennerei und anderen ärger

Wieso soll ich zahlen wenn ich im recht bin?
Wo bekommt man einen schriftlichen Werkstatt termin?
Wo bekommt man einen schriftlichen Tüv Termin?
Mit roten Nummern Fahren ist nicht erlaubt (Doppelte bekennzeichnung)
Wie soll man sonst Testen ob alles geht, bzw wie soll man sonst zum Tüv kommen oder sonst irgendwas.

Was können für Mehrkosten entstehen, falls ich Verliere?
Anwalt wollte ich mir eigentlich nicht nehemn...

Ich will die Punkte nicht haben, da ich mir 07er Nummern beantragen will. Mit 3 Punkten bekomm ich sie nicht.
Darum will ich nicht Zahlen.

die termine bekommst du dort bestätigt, wo du sie auch hattest, also im autohaus und bei deiner tüv station, musst halt nur mal nett fragen ob die dir den termin mal mit stempel und unterschrift bestätigen, dürfte eigentlich kein problem sein. Mehrkosten wären dann sämtliche auslagen des gericht und kosten für deinen anwalt, ausser du hast ne rechtschutzversicherung, die zahlt auch wenn du verlierst, aber ich glaub nur wenn die auch ne chance auf einen sieg sehen! ich sag ja erstmal nen anwalt fragen, was er davon hält, das dürfte eigentlich nicht viel bzw. garnichts kosten soweit ich weiß!

Naja ich werde einfach mal gucken was passiert....
Aber falls jemand mal einen ähnlichen fall hatte würde ich mich trotzdem freuen wenn er ihn kurz schildert.

Ähnliche Themen

Natürlich bekommt man 07er wenn man Punkte hat! Nur wenn man zB einträge wg fahren mit Alkohol hat, dann gibts eher keine!

Zitat:

Original geschrieben von CorradoVr6Turbo


[...]
Anwalt wollte ich mir eigentlich nicht nehemn...
[...]

Bist du im ADAC?

Zitat:

kommt ganz drauf an ob mit personenschaden oder nur sachschaden, im höchstfall gehst du dafür sogar in den knast, und die versicherung muss soweit ich weiß in diesem fall noch nichtmal zahlen.

Genau...soweit ich weiß 😁 *schmunzel*...ist die obige Aussage leider falsch😁

Ist das so schwer zu verstehen, dein Auto hat durch den Umbau die Betriebserlaubnis verloren, ganz einfach.
Es hilft dir auch kein Termin beim Tüv VW oder sonst wo, der Wagen darf nicht bewegt werden.

1. Keine Betriebserlaubnis
2. Kein Versicherungsschutz

Zitat:

Original geschrieben von CorradoVr6Turbo


Wieso soll ich zahlen wenn ich im recht bin?
Wo bekommt man einen schriftlichen Werkstatt termin?
Wo bekommt man einen schriftlichen Tüv Termin?
Mit roten Nummern Fahren ist nicht erlaubt (Doppelte bekennzeichnung)
Wie soll man sonst Testen ob alles geht, bzw wie soll man sonst zum Tüv kommen oder sonst irgendwas.

Was können für Mehrkosten entstehen, falls ich Verliere?
Anwalt wollte ich mir eigentlich nicht nehemn...

Ich will die Punkte nicht haben, da ich mir 07er Nummern beantragen will. Mit 3 Punkten bekomm ich sie nicht.
Darum will ich nicht Zahlen.

aber du bist nicht im recht! kann mich da meinem vorschreiber nur anschließen!

jedem sollte klar sein, dass du mit diesem auto nicht fahren durftest!

gruß
akki

Zitat:

Es hilft dir auch kein Termin beim Tüv VW oder sonst wo, der Wagen darf nicht bewegt werden.

Eine (leider) falsche Aussage....

Zitat:

. Kein Versicherungsschutz

Und noch eine falsche Aussage.....

Mal schaun was sonst noch so an Tipps kommen....

Zitat:

Original geschrieben von brezelpaul1


 

Eine (leider) falsche Aussage....

Und noch eine falsche Aussage.....

Mal schaun was sonst noch so an Tipps kommen....

begründe

Zitat:

begründe

Ach Leute....das kann länger dauern....fange mal mir der Versicherungsgeschichte an, wo ja (fast) immer alle meinen, man fährt ohne Versicherungsschutz....

Bis gleich - wie gesagt, dauert ein bisschen.

Ich wollte den Mund nicht aufmachen... ich habe ja das Problem. Aber fahren darf man defenitiv mit einem solchen fahrzeug. Nur bei den Probefahrten bin ich mir nicht sicher.

ich lasse mich gerne besseren belehren

Von Jeder behörde bekommt man was anderes zu hören... Wenn man nicht immer gleich alles mit Stempel und unterschrift hat ist man verloren....
Mehr interessiert die nicht....

Kennt sich zufällig denn einer mit den Gerichtskosten aus wiehoch die werden könnten?
Bzw ob es sich überhaubt lohnt gegenan zu gehen?
ist das im Bereich von 50 Euro oder ist das weitaus mehr?
Mir Wurde von der Bußgeldstelle gesagt, nur der Richter kann das Verfahren einstellen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen