angefahren
Hallo leute,
mein Passat wurde angefahren, weil der vor mir unfähig war auszuparken. Zum glück ist nicht wirklich ein Schaden. Er ist gegen mein Nummernschild gefahren. Der Rahmen vom Nummernschild ist gebrochen und das Nummernschild ist verbogen. Ich frage mich ob bei so einer geringen geschwindigkeit ( 10 km/h) unten drunter noch etwas kaputt gegangen sein kann. Sollte ich es checken lassen ? Was kostet der Ersatz von beiden ? was sollte ich anschlagen?
14 Antworten
Moin,
sieh mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...-im-sg-abgespeichert-t4374376.html?...
Eigentlich sollte bei Geschwindigkeiten < 8 km/h nix passieren. Aber unter dem Stoßfänger sitzt der Querträger und der kann durchaus eingedrückt sein - von außen sieht man gar nix. Kannst ja mal Spaltmaße am Übergang zum Kotflügel/Radhaus vergleichen.
Kommt halt immer auch auf die Anstoßposition drauf an.
Fährt der andere winklig (und nicht flächig) genau zwischen die vorderen Längsträger, bestehen gute Chancen, dass man von außen nix sieht und unten drunter der Querträger verbogen ist.
Seit ich ein anderes Auto mal gaaaanz leicht angestoßen habe und daraus eine Rechnung von 1000,- EUR gekommen ist, bin ich vorsichtig. Oft ist aussen nichts zu sehen aber innen sind Trägerteile betroffen. Sieht man erst, wenn die Werkstatt sich das anschaut.
Ich gehe da immer gleich zur Werkstatt und die können das besser beurteilen. Nur jetzt bezahlt es der Unfallgegner... wenn Du es in einem halben Jahr merkst oder beim Verkauf, dann ist es zu spät...
Geht ja nur darum, jeden Schaden jetzt sofort festzustellen... nicht, den anderen zu ärgern.
Ist natürlich ärgerlich. Wenn Du Adresse / Daten des Schädigers hast etc. gleich ab zum Freundlichen und checken lassen (den Gegner davon informieren). Wenn ein Gutachten erstellt werden muss (ca. 270 - 400,-€ je nach Fall), wird das der Freundliche empfehlen. Ansonsten reicht ein Kostenvoranschlag. Wenn es wirklich nur der Träger und das Nummernschild ist, habt ihr beide Glück gehabt und das Ding ist mit 25-50,-€ inkl. Lauferei gegessen. Du warst aber leider nicht dabei, als es passierte unterliegst u.U. im Zweifelsfall einem Zirkelschluss samt Schutzbehauptungen des Verursachers. Hat nichts mit "Mimimi" oder Boshaftigkeit zu tun, sondern hier gehts ganz schnell ins Geld auch wenn von außen wenig bis gar nichts zu sehen ist. Das wird leider zu oft unterschätzt...Du entscheidest.
Aus einem kleinen Auffahrunfall mit geschätzten 15 km/h hinten direkt rein (ich stand an einer roten Ampel) war das ein Schaden von 1800,-€ inkl. Gutachten. Obwohl nur ein kaum sichtbarer Kratzer am Stoßfänger und Kofferraumdeckel samt verbogenen Nummernschild und rausgefallenem PDC-Sensor war.
Hatte im letzten Herbst auch so einen kleinen "Bumms". Am Ende waren die Halter betroffen und die Sensoren für Park-Distance-Control. Schaden über 2000 €. Dazu kam noch Gutachter und ein Leihwagen für insgesamt 4 Reparatur Tage.
Für euer verständnis : Ich hatte gerade hinter ihr geparkt und bin ausgestiegen und da seh ich die lichter der Rückwertsleuchte und denk mir was macht den die .. ah ... gegen mein auto fahren naja glück das ich gerade dabei war vllt wer sie ja abgehauen !
Hatte ebenfalls mal ein Aufahrunfall. Am VW Touren, auf den ich mit geringere Geschwindigkeit aufgefahren bin, war nicht viel zu sehen.
Tja... Anhängerkupplung kaputt usw. Wahr teuer!
Also auf jeden Fall checken lassen. Bei mir auch mehr kaputt, als man eigentlich annahm. Wei eben der Träger verbogen war.
Und die Parksensoren sind ja auch hinten. Und falls du den Side Assist hat, sind hinter der Heckschürze auch Sensoren dafür.
@TE
ok, hättest mal gleich dazu schreiben sollen 😁 Also bist vorn leicht angestoßen worden während Du noch drin gesessen hast. Da kannst Du das Ganze natürlich viel besser beurteilen als wir alle zusammen, denn wir waren nicht dabei. Trotzdem gilt allg. immer bei solchen Schäden: Kosten vom Freundlichen checken lassen. Wenn der sagt, keine Spaltmaße verzogen (geht sehr schnell bei dem Plastik heute), keine Kratzer nur Haltergebrochen und Schild verbogen, liegts an Dir:
1. Schwamm drüber, Obulus in die Kasse des Freundlichen, Schild ausdellen, ein kostenloser Halter mit Werbung des Freundlichen anbringen lassen und fertig (evtl. noch nen Zwanni/Fuffi für die Unanehmlichkeiten einfordern)
2. die alte so richtig lang machen, Versicherung einschalten / Daten austauschen und diese für Dich alles regeln lassen, Mietwagen, Nutzungsausfallgeld etc.
3. wenn nicht nur Halter und Schild defekt sind, tritt automatisch 2. in Kraft. Das ganze ohne Polizei / Ordnungsgeld / Verwarnung, weil die Jungs und Mädels in grün/blau hast Du ja nicht gleich geholt.
Zitat:
Original geschrieben von Alfamat156
@TEok, hättest mal gleich dazu schreiben sollen 😁 Also bist vorn leicht angestoßen worden während Du noch drin gesessen hast. Da kannst Du das Ganze natürlich viel besser beurteilen als wir alle zusammen, denn wir waren nicht dabei. Trotzdem gilt allg. immer bei solchen Schäden: Kosten vom Freundlichen checken lassen. Wenn der sagt, keine Spaltmaße verzogen (geht sehr schnell bei dem Plastik heute), keine Kratzer nur Haltergebrochen und Schild verbogen, liegts an Dir:
1. Schwamm drüber, Obulus in die Kasse des Freundlichen, Schild ausdellen, ein kostenloser Halter mit Werbung des Freundlichen anbringen lassen und fertig (evtl. noch nen Zwanni/Fuffi für die Unanehmlichkeiten einfordern)
2. die alte so richtig lang machen, Versicherung einschalten / Daten austauschen und diese für Dich alles regeln lassen, Mietwagen, Nutzungsausfallgeld etc.
3. wenn nicht nur Halter und Schild defekt sind, tritt automatisch 2. in Kraft. Das ganze ohne Polizei / Ordnungsgeld / Verwarnung, weil die Jungs und Mädels in grün/blau hast Du ja nicht gleich geholt.
Hab mir zum Glück ein Schuldeingeständniss unterschreiben lassen egal was jetzt raus kommt sicher ist Sie muss zahlen !
Also wenn wie 3. nicht ist . Dann ist 1 okay forder einfach ein fuffi für unannehmlichkeiten ein.
Zitat:
Original geschrieben von Wayneb7
Hab mir zum Glück ein Schuldeingeständniss unterschreiben lassen egal was jetzt raus kommt sicher ist Sie muss zahlen !Zitat:
Original geschrieben von Alfamat156
@TEok, hättest mal gleich dazu schreiben sollen 😁 Also bist vorn leicht angestoßen worden während Du noch drin gesessen hast. Da kannst Du das Ganze natürlich viel besser beurteilen als wir alle zusammen, denn wir waren nicht dabei. Trotzdem gilt allg. immer bei solchen Schäden: Kosten vom Freundlichen checken lassen. Wenn der sagt, keine Spaltmaße verzogen (geht sehr schnell bei dem Plastik heute), keine Kratzer nur Haltergebrochen und Schild verbogen, liegts an Dir:
1. Schwamm drüber, Obulus in die Kasse des Freundlichen, Schild ausdellen, ein kostenloser Halter mit Werbung des Freundlichen anbringen lassen und fertig (evtl. noch nen Zwanni/Fuffi für die Unanehmlichkeiten einfordern)
2. die alte so richtig lang machen, Versicherung einschalten / Daten austauschen und diese für Dich alles regeln lassen, Mietwagen, Nutzungsausfallgeld etc.
3. wenn nicht nur Halter und Schild defekt sind, tritt automatisch 2. in Kraft. Das ganze ohne Polizei / Ordnungsgeld / Verwarnung, weil die Jungs und Mädels in grün/blau hast Du ja nicht gleich geholt.
Also wenn wie 3. nicht ist . Dann ist 1 okay forder einfach ein fuffi für unannehmlichkeiten ein.
Mit dem Schuldeingeständnis hat die Perle ihren Versicherungsschutz verloren und darf alles aus eigener Tasche löhnen.
Das mit dem Schuldeingeständnis kann ich nicht bestätigen.
Ein Schuldeingeständnis hat keine Wirkung, wenn der Beleg noch am Unfallort sofort unterschrieben wird. Er ist nicht gültig. Das Eingeständnis ist lediglich ein Indiz für die Schuld des Unfallgegners, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Dadurch ist m.E. nach auch nicht automatisch der Versicherungsschutz verloren.
Ich hole, auch wenn die Polizei sich gerne darüber aufregt, in Rheinland-Pfalz immer die Polizei dazu und lasse von denen den Unfall aufnehmen (ist Pflicht bei meinem Geschäftswagen). Zeugen sind definitiv auch hilfreich; eigentlich sogar der beste Beweis, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Ohne Zeugen kann es da seitens der Versicherung Probleme geben.
Auf jeden Fall schriftlich eine Bestätigung von der gegnerischen Versicherung einholen, dass sie den Schaden laut Kostenvoranschlag übernehmen und keinen Gutachter von der Versicherung zulassen.
Als "Angefahrener" hat man im Zweifel das Recht auf einen Anwalt, der von der gegnerischen Versicherung übernommen werden muss. Würde ich aber nur machen, wenn es wirklich hart auf hart kommt, weil es auch passieren kann, dass die gegnerische Versicherung das im ersten Schritt ablehnt und man dann die Kosten vorstrecken muss.
Meiner Erfahrung nach hängt es immer vom Verhalten der gegnerischen Versicherung ab und nicht vom Unfallgegner selber. Viel Glück damit!!
Warum soll man den Versicherungsschutz verlieren, wenn man das Eindeutige zugibt und nicht abstreitet ? Dass man das von Fall zu Fall nicht machen sollte steht auf einem anderen Blatt, dafür müsste dann wieder die Polizei hinzugezogen werden um den Unfall aufzunehmen. Nicht aber bei so einem klaren (Bagatell)Fall. Dafür ist schließlich die Haftpflicht da. Wenn ich meiner Versicherung melde, ich hätte irgendein Auto angefahren, dann fragt die nur: Halter / Kennzeichen des gegn. Fahrzeugs bitte und Erreichbarkeit der Person, alles weitere wird von denen geregelt und ich steige in meiner Schadenfreiheitsklasse eine Nummer höher (wenn man keinen Rabattretter hat). Falls an meinem Auto auch noch was ist, kommt evtl. noch die Frage Kaskoschaden oder nicht, das wars.
Aber mal im Ernst: wenn es sich nur um einen Schaden i.H.v. ca. 50 - 100,-€ handelt, wer bitte schaltet da seine Versicherung ein ??? So eine Verhältnismäßigkeit erschließt sich mir nicht wirklich. Kommt im direkten Einvernehmen mit kleiner Obuluszahlung viel billiger.
WENN es sich um einen so kleinen Schaden handelt... bei mir war nur ein winziger Kratzer am Auto... Korrektur: Kurz hintereinander an beiden Autos und die Schadenshöhe war einmal 700,- und einmal 1100,- EUR... reine Reparatur. Da ich meine Autos irgendwann ordentlich wieder verkaufen möchte, mag ich mich nicht mit 100,- abspeisen lassen; will auch kein Geld damit machen, aber der Schaden muss ordentlich repariert sein. Was anderes ist es bei einem 15 Jahre alten Auto mit vielen kleinen Kratzern oder Dellen.
Zitat:
Original geschrieben von DUEW
WENN es sich um einen so kleinen Schaden handelt... bei mir war nur ein winziger Kratzer am Auto... Korrektur: Kurz hintereinander an beiden Autos und die Schadenshöhe war einmal 700,- und einmal 1100,- EUR... reine Reparatur. Da ich meine Autos irgendwann ordentlich wieder verkaufen möchte, mag ich mich nicht mit 100,- abspeisen lassen; will auch kein Geld damit machen, aber der Schaden muss ordentlich repariert sein. Was anderes ist es bei einem 15 Jahre alten Auto mit vielen kleinen Kratzern oder Dellen.
Selbstverständlich aber ich mein ich lass das auto jetzt durchschaun und kratzer hat es nichts dann ist das einfach mit 100 € gegessen wenn kein schaden da ist. BTW : Zeugen hab ich auch
Es sei Dir gegönnt... ein Schaden von mir wurde auch anstandslos repariert... der zweite ist nach einem halben Jahr beim Anwalt immer noch nicht durch, weil die Versicherung sich querstellt.... ich sehe heutzutage eher das Problem bei den Versicherungen. Die Fahrer der Wagen wissen i.d.R. genau, ob sie den Unfall verursacht haben oder nicht. Die Erfahrung musste ein Bekannter von mir und auch ich im letzten Jahr machen.
Drücke Dir die Daumen, dass es alles gut ausgeht!
😎