Angefahren, Gutachten da, was machen?
Hallo,
letzte Woche hat mich eine nette Mercedesfahrerin angefahren. Hinten links hinter dem Reifen, da hat sie mich getroffen. Der Sichtliche Schaden ist für mich... nunja, nicht mehr als Kratzer ^^ Nach dem Gutachten sind es aber 1000€ netto und gut 1200€ brutto, was da als Schaden rauskam.
Wenn ich ehrlich bin, ich will nicht das ganze Geld da reinhaun, weil das Auto für mich nicht schlechter geworden ist. Allerdings bekomme ich ja die Arbeitsstunden nicht ausgezahlt, wenn gar nichts gemacht wird (so wie ich das verstanden habe). Wie sollte ich das am Besten reparieren lassen, damit ich quasi das meiste Geld für was anderes ausgeben kann?
Ich würd da lieber mein ABS, neue Reifen oder mal nen ATP Ölwechsel machen lassen ^^ Hätte ich glaube ich mehr von, als dass ich da für 1200€ kratzer ausbügeln lasse ^^
Gruß Martin
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Joe-hof
...wird es auf jedenfall Abschläge geben...
FALSCH: Aus eigener Erfahrung bei etlichen selbst durchgezogenen Fällen gab's früher 100% Schadensersatz gem. Gutachter. Heute wird die MWSt. nur bei quittierten Leistungen erstattet. D.h., wenn du keine Rechnungen vorlegen kannst, wird lediglich die Netto-Schadensumme erstattet. Legst du aber eine Teile-Rechnung über x EUR vor, b ekommst du die darauf ausgewiesene MWSt. erstattet; weitere Abzüge gibt es nicht!
Außerdem wird der Nutzungsausfall lt. Gutachten bezahlt!!
Ein Reparatur-Nachgutachten kostet 20-30€ und reicht den Versicherungen auch zur vollständigen Auszahlung.
Wird von den meisten Gutachtern auch angeboten.
Warum Reparatur-NACHgutachten? Die gegnerische Versicherung muss auch das Schaden-Gutachten ohne Wenn und Aber bezahlen, und das ist im Fall der Fälle auf jeden Fall stichhaltig, da es den Zustand VOR der wie auch immer ausgeführten oder nicht ausgeführten Reparatur dokumentiert. Ein NACHgutachten macht sowieso keine Sinn, wenn nicht repariert wird und die Kohle so in die eigene Tasche fließen soll.
SO,
ich habe Post von der Versicherung bekommen, Sie übernehmen die Kosten (also keine Streitigkeiten, hoffe ich). Im Brief steht, dass ich Mitteilen soll, wie das ablaufen soll, entweder Reparatur mit Übermittlung von Reparaturrechnungen oder Abrechnen nach Gutachten... aber da steht in Klammern Wiederbeschaffungswert - Restwert. Und der beträgt beim Gutachten nur 900€. Reparatur netto sind 1007€.
Kann ich denen jetzt sagen, dass ich Teilreparatur mache und denen ne Rechnung über die Teilreparatur zuschicke. Und quasi dann die Reparatur inkl. Mehrwertsteuer bekomme + Reparaturwert Netto (Gutachten) abzüglich Teilreparatur Netto (laut Rechnung)?
Wäre das OK? So würde ich ja quasi das "Meiste" aus der Situation rausbekommen, wenn ich das richtig Sehe.
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Moin
Normal wenn alles vom Betrieb gemacht wird müssen sie die Umsatzsteuer auf den vollen Betrag mitbezahlen. Beispiel: Schadensumme 1000eur+19%= 1190eur zu zahlen.
Machst du die Hälfte selber siehts so aus:
500eur=Eigenleistung oder Verzicht auf Reparatur= 500eur netto zu zahlen.
Es verbleiben 500eur Restsumme für den Betrieb, hier kommen dann: 500eur+19%=595eur zu zahlen, gesamt zu zahlen: 500eur+595eur=1095 eur.
Überlegst du dir später doch noch die restlichen Arbeiten in Höhe von 500eur doch noch vom Betrieb auszuführen dann reichst du die Rechnung ein und erhälst dann noch mal die Umsatzsteuer von 95eur.
Hallo,
ich kann aus Eigner Erfahrung ( einige male selber mit der Versicherung abgerechnet ) sagen, dass Du die Mehrwertsteuer nur bekommst wenn du sie auch Zahlst ( z.B. an eine Werkstat, egal wann ).
Ausfalltage für das Auto bekommst Du, wenn Du nachweisen kannst das der Wagen nicht benutzt werden konnte ( in den meisten fällen Werkstatrechnung mit Hinweis auf Ausfalltage ).
In einer billigeren Werkstat reparieren lassen um dann die MwSt. zu bekommen scheint ja ganz clever zu klingen, aber Vorsicht! auf der Rechnung darf nicht der niedrige Betrag stehen, ansonsten Freut sich die Versicherung und Rechnet den niedrigeren Betrag ab.
MfG
@Lappen89:
mann mann mann, diese Quängelei um ein paar MwSt-Kröten.
Lass doch mal fünf gerade sein, immerhin bekommst Du 900 geschenkt für einen Kratzer, der Dich eh nicht stört.
Die "Karre" hat sich mal eben selbst bezahlt.
Die Versicherung könnte auch so agieren:
Restwert 900, Schaden 1000, also wirtschaftlicher Totalschaden,
Schrotti XY (den benennen die auch) zahlt noch 150, also bekommst Du 750 ausgezahlt.
Wenn die Versicherung ohne Murren 900 überweist, also ich würde mich freuen.
Gruß, JoJo
aber warum nur 900 und nicht die 1007? Das ist doch der entstandene Schaden.
Ergo ist Teilreparatur riskant?
Hallo,
also ich hab mich entschlossen nach Gutachten abrechnen zu lassen.
Wenn jetzt trotzdem noch reparieren lasse, kann ich dann immer noch die MwSt. geltend machen oder ist die Versicherung damit raus?