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Angebot von anderer Versicherung holen - was brauche ich ?

Themenstarteram 21. Oktober 2017 um 19:15

Hallo,

Ich bekomme Montag n neues Auto und möchte dieses Mal einige Versicherungen vergleichen. Ich fahre seit 7 Jahren. Meine Autos waren bis jetzt nur als Zweitwagen auf meinen Vater versichert, ich war aber als Fahrer eingetragen.

Wenn ich jetzt zu ner anderen Versicherung gehe, was muss ich dann mitnehmen oder braucht der gar nichts und macht mir ein individuelles Angebot ?

Weil ich habe so gesehen ja keine eigene SFK.

Danke schon mal

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21 Antworten
am 22. Oktober 2017 um 7:40

bzgl. sondereinstufung:

grob gesagt: Du kannst nur den echten SFR übernehmen, nicht den Dir geschenkten bei Vertragsbeginn. Wenn Du also mit SF 2 begonnen hast, musst Du diesen in Abzug bringen.

Genaueres ergibt sich nur aus dem Vertragswerk des bisherigen Versicherers.

Bin jetzt kein Versicherungs-Experte, daher stellt sich mir die Frage:

„Kann ich mit einer Zweitwagen Versicherung die abhängig ist vom Erstfahrzeug überhaupt SF Jahre mitnehmen und dann evtl. noch in eine andere Versicherung“?

Weil du schreibst die Autos waren bis jetzt nur als Zweitwagen auf deinen Vater versichert,

bedeutet für mich kein eigenständiger Vertrag!

Ich kenne es nicht anders, deshalb dürft ihr mich gerne eines Besseren belehren!:confused:

Auch der Zweitwagen ist ein ganz normaler Vertrag, wo man einen SF erfährt.

Es gibt auch keinen sogenannten Zweitwagenvertrag, sondern nur eine Zweitwagenregelung, wo man halt zu Beginn einige Jahre geschenkt bekommt. Die werden bei einem Wechsel der Versicherung oder bei einer Übertragung aber i.d.R. nicht weitergegeben

Es sollte vorher geprüft werden ob der Zweitwagen eine Sondereinstufung hatte

Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 21:13

Naja aber da ich selber erst 7 Jahre fahren darf und daher maximal sfk 7 habe spielt es ja keine Rolle oder ?

Das kann man nur beantworten wenn man den jetzigen SFR kennt und hängt auch davon ab ob die Versicherung im ersten oder zweiten Halbjahr angefangen hat

es geht nicht darum was du übernehmen kannst (Füherscheinbesitz, Nutzungszeit,..), sondern was anrechenbar ist (tatsächerlicher Schadenverlauf, 7 Jahres-Frist, Sondereinstufungen)

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