angebliche kfz steuerschulden
Hallo zusammen ich wollte mein kfz zulassen
Da teilte man mir mit ich hätte kfz steuerschulden , von einer vespa die ich nie bessen habe wie kann sowas sein und was mache ich jetzt es geht nicht um viel Geld (300euro) aber bin natürlich auch nicht gewillt es zu bezahlen , warum auch
Könnte ich jetzt auch einfach zur zulassungsstelle gehen und behaupten der Herr xxx hat das Auto gekauft obwohl es nicht gekauft hat , und die verlangen dann vom Herrn xxx kfz steuern ?
Mfg alex
Beste Antwort im Thema
Ich sehe da wenig Unterschied, ob ein Fahrzeug, dass man nie besessen hat, falsch geparkt oder nicht versteuert wird.
Beides ist Nonsens, aber bei unseren Bürokraten nicht unmöglich 😉
25 Antworten
Mit der Logik muss ich jedem, der Geld von mir zu bekommen hat, eine Einzugsermächtigung erteilen. UND DANN HÖLLISCH AUF DER HUT SEIN, DASS NICHTS FALSCH ABGEBUCHT WIRD?
Zitat:
@Lattementa schrieb am 19. Oktober 2016 um 14:39:00 Uhr:
Du wiederrufst Deine Einzugsermächtigung und wunderst Dich dann das irgendwann Schulden offen stehen?
Wenn du aufmerksam gelesen hättest, hättest du gemerkt, dass mir das vor 5 Jahren passierte und es sich zu diesem Zeitpunkt um schon mehrere Jahre alte Mahngebühren handelte. Also aus der Zeit vor dem Zeitalter der Einzugsermächtigungen.....
Zitat:
@Lattementa schrieb am 19. Oktober 2016 um 14:39:00 Uhr:
Was soll der Staat den noch machen? Porto investieren um Dir zu schreiben, dass Du noch ein paar Cent schuldest?
Ne eMail tuts auch - das ist kostenlos und geht im Jahr 2016 sogar ganz automatisch.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 19. Oktober 2016 um 14:39:00 Uhr:
Schon mal drüber nachgedacht, was das für ein Aufwand wäre, wenn die Steuerschuldner (also wir) keine Einzugsermächtigung erteilen? Wenn das alle machen kann jedes Amt gleich fünf neue Mitarbeiter einstellen, deren Kosten natürlich wieder wir, nämlich die Steuerzahler bezahlen.
Totaler Schwachsinn. Bis vor ca. 10 Jahren ging es doch auch ohne die Einzugsermächtigungen. Ich kann nicht erkennen, dass sich seit der Einführung dieses Gebahrens der Beamtenapparat deutlich verschlankt hätte. Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall - mit dem Übergang der Zuständigkeit der KfZ-Steuer an den Zoll wurden dort tausende neue Planstellen geschaffen.
Unabhängig davon entscheide einzig und allein ich und lasse mir nicht von einer Behörde diktieren, wer von meinen privaten oder meinen Geschäftskonten abbucht. Darüber nachgedacht habe ich - und ich würde mir wünschen, dass das viel mehr Menschen tun würden, als immer brav alles stumm hinzunehmen und abzunicken.
Und umgekehrt betrachtet - wenn ich ne Steuererstattung, z. B. beim Lohnsteuerjahresausgleich, bekomme, erteilt mir das Finanzamt auch keine Einzugsermächtigung, dass ich abbuchen kann. Stattdessen muss ich wochen- oder monatelang darauf warten, dass sich einer der Mitarbeiter einmal bequemt, meine Akte zu bearbeiten und die Erstattung vorzunehmen....
Ja habe den Namen und die Telefonnummer genau so wie von der Zulassung in Mönchengladbach mal schauen was da morgen kommt halte euch aber weiter auf den laufenden
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Oktober 2016 um 12:02:08 Uhr:
Krassestes mir bekannte Beispiel behördlicher "Leistungen": Vergnügungssteuerbescheid über eine Diskoveranstaltung - ausgegebene Eintrittskarten 100 - zurück gegebene Karten 98 - zu versteuern 2 Karten a' 0,10 DM - zu zahlen daher 0,20 DM. Das ganze dann frankiert mit dem damals erforderlichem Porto von 0,60 o. 0,80 DM. Schon da ein Verlustgeschäft für die Stadt. Ging aber noch weiter. Der Brief ging an die falsche Person, die hat dann per Anwalt Rechtsmittel eingelegt, über den die Stadt noch bescheiden durfte. Hab leider den Ausgang nicht mehr mitbekommen, da meine Tätigkeit in dem Büro beendet war.
Stimmt, über den Fall hab ich auch gelesen.
Wo war das noch gleich, Grimms Hausmärchen? 🙄
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Zitat:
@Pasha78 schrieb am 19. Oktober 2016 um 15:00:02 Uhr:
Ne eMail tuts auch - das ist kostenlos und geht im Jahr 2016 sogar ganz automatisch.
Nur dass Du dich nach "ner Mail" vielleicht in die endlose Reihe der MT Schreiber die dem Motto folgen "Amt behauptet Mahnung, hab ich aber nie erhalten. Muss ich jetzt zahlen?" einrehen würdest.
Glaubs oder nicht: Die Behörden wissen schon, warum sie welchen Kommunikationsweg einschlagen und warum welchen gerade nicht.
Zitat:
@thardy schrieb am 20. Oktober 2016 um 11:57:28 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Oktober 2016 um 12:02:08 Uhr:
Krassestes mir bekannte Beispiel behördlicher "Leistungen": Vergnügungssteuerbescheid über eine Diskoveranstaltung - ausgegebene Eintrittskarten 100 - zurück gegebene Karten 98 - zu versteuern 2 Karten a' 0,10 DM - zu zahlen daher 0,20 DM. Das ganze dann frankiert mit dem damals erforderlichem Porto von 0,60 o. 0,80 DM. Schon da ein Verlustgeschäft für die Stadt. Ging aber noch weiter. Der Brief ging an die falsche Person, die hat dann per Anwalt Rechtsmittel eingelegt, über den die Stadt noch bescheiden durfte. Hab leider den Ausgang nicht mehr mitbekommen, da meine Tätigkeit in dem Büro beendet war.Stimmt, über den Fall hab ich auch gelesen.
Wo war das noch gleich, Grimms Hausmärchen? 🙄
Die Gebrüder Grimm lebten zwischen 1785 und 1863, da gab's weder DM noch Vergnügungssteuer. Bisschen Allgemeinwissen ist manchmal angebracht.
Und das "Märchen" war ein Bescheid der Stadtverwaltung Lingen/Ems im Jahre 1983. Gab's dich da schon und wo hast du denn davon gelesen?
Nur mal so nebenbei ,Vespa war doch nie steuerpflichtig.
Gibt dafür auch keine Zulassung sondern nur ne BE.
sollte ich da etwas übersehen haben ?
Das gilt nur für 50er Vespa. Für die 125er und größer fällt Steuer an.
Steuer muss man nur zahlen, wenn die Vespa mehr als 125ccm hat
Stimmt, oder 125 ccm und mehr als 11 kw. Gibt aber Vespas, die z.B. 200 ccm haben und dann steuerpflichtig sind. 1,84 € je angefangene 25 ccm. Gäbe bei einer 200er Vespa damit 14,72 € Jahressteuer.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 20. Oktober 2016 um 16:22:49 Uhr:
Nur mal so nebenbei ,Vespa war doch nie steuerpflichtig.
Gibt dafür auch keine Zulassung sondern nur ne BE.
Au contraire!
Steuerbefreit sind Zweiräder bis 125ccm.
Aber natürlich gibts auch Vespen 😉 mit 150, 175, 200, 250, 300 ccm
Nur so nebenbei...
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 20. Oktober 2016 um 16:22:49 Uhr:
sollte ich da etwas übersehen haben ?
Scheint fast so.