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angebliche kfz steuerschulden

Themenstarteram 18. Oktober 2016 um 18:31

Hallo zusammen ich wollte mein kfz zulassen

Da teilte man mir mit ich hätte kfz steuerschulden , von einer vespa die ich nie bessen habe wie kann sowas sein und was mache ich jetzt es geht nicht um viel Geld (300euro) aber bin natürlich auch nicht gewillt es zu bezahlen , warum auch

 

Könnte ich jetzt auch einfach zur zulassungsstelle gehen und behaupten der Herr xxx hat das Auto gekauft obwohl es nicht gekauft hat , und die verlangen dann vom Herrn xxx kfz steuern ?

 

Mfg alex

Beste Antwort im Thema

Ich sehe da wenig Unterschied, ob ein Fahrzeug, dass man nie besessen hat, falsch geparkt oder nicht versteuert wird.

Beides ist Nonsens, aber bei unseren Bürokraten nicht unmöglich ;)

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Kfz.-Steuerschulden heißt doch zwingend, dass das Fahrzeug zugelassen war. Frag doch beim Finanzamt nach der Steuernummer (die enthält das Kennzeichen) und frag dann bei der Zulassungsstelle nach. Bei einer Vespa 300,- € Steuerschulden müssten ja einige Jahre (oder Vollstreckungsversuche) zusammen kommen.

Hatte ich schon mal zu einem anderen Thema geschrieben.

Ich würde eine Eidesstattliche Versicherung abgeben und per Einschreiben mit Rückschein an die Zulassungsstelle und den Zoll senden.

 

Warum?

Es mag mittlerweile 40 Jahre her sein, da bekam ich ein Knöllchen per Post zugestellt.

Ich hätte meinen Mercedes 450 SEL mit dem Kennzeichen XY in Gladbeck verkehrswidrig geparkt.

Uff - nie einen Mercedes 450 SEL gehabt, mein damaliges Fahrzeug war glaube ich ein R4, das Kennzeichen XY hatte ich auch noch nie und in Gladbeck war ich damals auch noch nie.

Also zur Polizei bei uns am Ort, aber die wollten nichts davon wissen.

Dann einen Brief an den Knöllchenversender gesandt und das vorgenannte mitgeteilt.

Hat nichts genutzt.

Es wurde ein Gerichtstermin anberaumt.

Anwalt genommen und erst dann wurde, einen Tag vor dem Termin, der Prozess abgesagt.

Die Kosten hat die Staatskasse getragen.

Naja, falsch geparkt ist aber was anderes als eine Zulassung.

Die Steuerschulden können ja nur kommen wenn das Fahrzeug auf seinen Namen zugelassen war, und das klappt nur mit einer Vollmacht und den Ausweis. (Den Ausweis vielelicht mal verloren?).

Ansonsten müsste doch die Zulassungstelle Information haben wann wo und wie die Vespa zugelassen wurde und ob Sie eventuell noch angemeldet ist.

Wobei ich auch glaube das es ein durcheinader gegeben hat, den Schulden beim Finanzamt ist schlimmer als kleine Kinder zu Vergewaltigen. Die Schreiben dich an, schicken dir den Gerichtsvollzieher und zur Not machen die ganz schnell eine Kontofändung. Wenn man Steuerschulden hat weiß man das auch und wenn nicht spürt man es.

MfG

Mike

Ich sehe da wenig Unterschied, ob ein Fahrzeug, dass man nie besessen hat, falsch geparkt oder nicht versteuert wird.

Beides ist Nonsens, aber bei unseren Bürokraten nicht unmöglich ;)

am 19. Oktober 2016 um 8:02

Hallo,

also aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass du das nur mit dem Finanzamt bzw. wahrscheinlich zwischenzeitlich dem Zoll klären kannst. Bevor du dir beim Zoll nicht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lässt, macht die Zulassungsstelle gar nichts.

Ich habe vor 5 Jahren das gleiche Problem gehabt, man verweigerte mir die Zulassung wegen "Steuerschulden" - das war wie ein Schlag ins Gesicht und ich wusste erstmal gar nicht, was los ist. Infos zu Höhe und Grund konnte man mir auf der Zulassungsstelle nicht geben. Damals war noch das Finanzamt zuständig (heute ist es ja der Zoll) und bei einem Anruf in meinem Finanzamt wurde mir mitgeteilt, dass 4,50 EUR (das ist wirklich kein Witz) Mahngebühren offen seien, die schon 4 oder 5 Jahre alt waren. Ich solle das überweisen und dann mit der Überweisungsbestätigung ins Amt kommen und dann bekomme ich die Bescheinigung. Gesagt - getan - da mein Auto ja nicht zugelassen war also mit ÖPNV zur Bank, dann mit ÖPNV ans andere Ende der Stadt zum Finanzamt, dann wieder mit ÖPNV ans wieder andere Stadtende zur Zulassungsstelle und dann mit dem Taxi nach Hause um die Kennzeichen zu montieren. Das hat mich einen ganzen Tag gekostet - und alles wegen 4,50 EUR. Wie mir die Dame bei der Zulassungsstelle mitteilte, käme das öfters vor und sie hatte sogar schonmal jemanden wie mich, aber nur mit 1 EUR Schulden.

Bei sowas geht bei mir der Respekt vor diesem Staat immer mehr verloren - und wie ich danach erfahren habe, darf eine Zulassung erst verweigert werden, wenn ein bestimmter Betrag an "Schulden" überschritten ist (ich glaube 5 EUR)..... Das beste ist dann noch, dass diese Mahngebühr da schon jahrelang rumgedümpelt ist - eigentlich hätte man sie ja auch mit meiner jährlichen Lohnsteuer-Rückerstattung verrechnen können - aber nein, das wäre wohl zu einfach gewesen!

Und das absolut irre daran ist, dass sich Mahnungen für Beträge unter 5,- € nicht lohnen, daher unterlassen werden. Aber der Betrag bleibt schon registriert mit den genannten Folgen.

Aber ehrlich, bei den vielen Milliarden, die von der öffentlichen Hand verschleudert werden (Flughafen Berlin, Stuttgart 21, Hamburg Phil., Bankenrettung, Griechenlandhilfe usw.) kann man doch auf die Eintreibung dieser Beträge nicht verzichten. Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

Man kann die kleinen offenen Schulden auch einfach bezahlen. Dann kommt es allen zu Gute. Kleinvieh macht auch Mist...

Wenn man was davon weiß. Bei mir kam z.B. die Einzugsermächtigung einen Tag zu spät beim FA an. Eine Mitteilung über einen Säumniszuschlag von einem Minibetrag (damals unter 5,- DM) erfolgte natürlich nicht, da zu kostenträchtig. Es bei Abmeldung des Fahrzeuges Jahre später wurde der dann einbehalten - natürlich immer noch nicht unter Hinweis auf den damaligen Säumniszuschlag.

Und nur am Rande, diese Minibeträge zahlt das Finanzamt m.W. auch nicht aus.

Krassestes mir bekannte Beispiel behördlicher "Leistungen": Vergnügungssteuerbescheid über eine Diskoveranstaltung - ausgegebene Eintrittskarten 100 - zurück gegebene Karten 98 - zu versteuern 2 Karten a' 0,10 DM - zu zahlen daher 0,20 DM. Das ganze dann frankiert mit dem damals erforderlichem Porto von 0,60 o. 0,80 DM. Schon da ein Verlustgeschäft für die Stadt. Ging aber noch weiter. Der Brief ging an die falsche Person, die hat dann per Anwalt Rechtsmittel eingelegt, über den die Stadt noch bescheiden durfte. Hab leider den Ausgang nicht mehr mitbekommen, da meine Tätigkeit in dem Büro beendet war.

Themenstarteram 19. Oktober 2016 um 10:11

Okay rufe gleich mal direkt den Zoll an . Komischer weiße habe ich bei der Zulassung in Mönchengladbach angerufen ( da sollte ich angeblich das Fahrzeug zugelassen haben ) die haben dann meine Daten durch den PC gejagt und die konnten nichts finden

Themenstarteram 19. Oktober 2016 um 10:32

So mit zoll telefoniert und siehe da es gibt garkeine steuer schuld . Jetzt fahre ich morgen mal wieder zur zulassungsstelle und springe den Mann da voll ins Gesicht , kann ja nicht sein das die sowas mit mir machen , die zeit die mir jetzt als selbständiger flöten gegangen ist , schade das ich die denen nicht in Rechnung stellen kann ( kriegen trotzdem ne Rechnung von mir ).

 

Aber das es trotzdem so vielen Menschen passiert ist kann ja nicht angehen

Ist echt schockierend

Hoffentlich hast du den Namen und die Direktwahl des Zollmitarbeiters notiert.

Könnte passieren, dass der Mitarbeiter der Zulassungsstelle nicht glaubt, was du berichtest.

Könnte aber auch sein, dass der Zoll bei der Aufgabenübertragung nicht alle Informationen des zuständigen Finanzamts bekommen hat.

Bin gespannt wie es weiter geht - Don Quijote im Kampf gegen die Windmühlenflügel der deutschen Bürokratie und anschließend Michael Kohlhaas ;)

am 19. Oktober 2016 um 12:09

Zitat:

@Dreffi schrieb am 19. Oktober 2016 um 11:46:14 Uhr:

Man kann die kleinen offenen Schulden auch einfach bezahlen. Dann kommt es allen zu Gute. Kleinvieh macht auch Mist...

Das ist ein netter Hinweis, allerdings erfährt man in der Regel gar nichts mehr davon. Ich habe in den letzten Jahren weder Zahlungsbescheide noch Mahnungen o. Ä. erhalten.

Ich persönlich - und ich will da jetzt auch keine Grundsatzdiskussion drüber führen - finde es schon eine Frechheit, dass ich gezwungen werde, bei der Zulassung eine Einzugsermächtigung abzugeben. Die kann man denen zwar auch wieder entziehen (was ich auch jedes Mal unmittelbar am Folgetag tue), aber die machen es sich dann eben auch recht einfach und schicken einem nichtmal mehr nen Bescheid oder sonstwas - so nach dem Motto, sieh doch zu, wo du deine Infos herbekommst. Das hat für mich alles schon eine Art Geschmäckle á la Schikane - und dabei wollen die doch Kohle von mir und nicht ich von denen. Noch unverschämter ist in meinen Augen, dass Mahngebühren ohne tatsächlich erfolgte Mahnung erhoben werden (und ja, ich weiß, das Finanzamt oder der Zoll nennen das gemäß AO Säumniszuschlag, letzten Endes ist es aber das Gleiche)..... Das müsste ich als Unternehmer mal bei einer längst fälligen Zahlung probieren, wenn ein Kunde ne überfällige Rechnung hat - ABER da wäre was los kann ich euch sagen!

Fazit ist, dass diese Ämter und Behörden in ihrer Existenz längst eine Art Selbstzweck sehen und oft eine Arroganz an den Tag legen, dass man ko**en könnte. Dass die für die Bürger und Unternehmen da sein sollen, haben die bis heute nicht verstanden und sehen es eher so, dass die Bürger und Unternehmen für die da sind.....

am 19. Oktober 2016 um 12:18

Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Oktober 2016 um 14:07:49 Uhr:

Hoffentlich hast du den Namen und die Direktwahl des Zollmitarbeiters notiert.

Könnte passieren, dass der Mitarbeiter der Zulassungsstelle nicht glaubt, was du berichtest.

Dem kann ich nur beipflichten - erzählen kann man schließlich viel. Und dann musst du auch noch hoffen, dass der liebe Beamte beim Zoll im Moment deines Anrufes nicht gerade in der XXL-Frühstückspause ist, die nahtlos in die Mittagspause übergeht oder von heute auf morgen wegen Spliss oder Sehnenscheidenentzündung für die kommenden 4 Monate bei 100%iger Fortzahlung der Besoldung krank geworden ist und der Kollege vom Nebenschreibtisch, der dann wegen der Doppelbelastung sichtlich genervt drangehen muss nicht nur schulterzuckend und ahnungslos sein Nichtwissen bekundet.

Kurzum - ich würde mir das schriftlich geben lassen.

Du wiederrufst Deine Einzugsermächtigung und wunderst Dich dann das irgendwann Schulden offen stehen? Was soll der Staat den noch machen? Porto investieren um Dir zu schreiben, dass Du noch ein paar Cent schuldest? Ich finde das völlig korrekt, wenn der Staat dann nichts macht und Du es eben erst bei der nächsten Anmeldung merkst!

Schon mal drüber nachgedacht, was das für ein Aufwand wäre, wenn die Steuerschuldner (also wir) keine Einzugsermächtigung erteilen? Wenn das alle machen kann jedes Amt gleich fünf neue Mitarbeiter einstellen, deren Kosten natürlich wieder wir, nämlich die Steuerzahler bezahlen.

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