Angeblich einen Steinschlag verursacht
Hallo zusammen.
Eine Kollegin erzählte mir heute von einem Vorfall der ihr passiert ist. Sie wurde auf einer Bundesstraße gestikulierend von einem anderen Fahrwr dazu aufgefordert anzuhalten was sie auch tat.
Der Fahrer teilte ihr mit (in zweifelhafter Art) dass sie eben Steine aufgewirbelt habe und an seiner Windschutzscheibe nun ein Steinschlag ist den sie verursacht habe.
Sie ist sich keiner Schuld und auch einem überfahren von Steinen bewusst. (Kann das natürlich aber auch nicht widerlegen)
Die hinzugezogen Polizei fragte ob man den wirklich benötigt würde nur um Personalien zu tauschen.
Das Ende vom Lied war dass die Personalien getauscht wurden, er hat es der Versicherung der Kollegin gemeldet und die scheint nicht abgeneigt zu sein zu regulieren (und dann die Kollegin hochzustufen)
Krasse Nummer wenn das so kommt. Hat das schon mal erlebt?
Was kann sie tun? Der Versicherung die Regulierung zu verbieten ist ja nicht möglich.
110 Antworten
Zitat:
Zitat:
Steinschlag kommt übrigens nicht vom Aufwirbeln der Steine, sondern von Steinen, die sich im Profil des Reifens eingeklemmt haben, und dann irgendwann abfliegen.
Woher hast du diese These und was wäre deiner Meinung nach der Unterschied?
Wider ich das habe... Habe mich mit den Thema Mal in den 200x-ern beschäftigt, und bin zu diesem Ergebnis gekommen.
Fakt 1: Auf der Autobahn gibt es per se keine Steine. Es gibt keine Quelle dafür.
Fakt 2: Schau mal Deine Reifen durch. Mit Sicherheit findest Du Steine drin. Was meinst Du, wohin sie verteilt werden, während sich der Reifen abfährt?
Was wäre die Konsequenz daraus: eine Verpflichtung, vor jeder Fahrt oder beim Verlassen von Baustellen die Reifen zu prüfen, und Steine zu entfernen.
Zumindest für Deutschland sehe ich das als möglich an, falls sich die DUH des Themas annimmt.
Zitat:
@Paschke20071988 schrieb am 27. März 2021 um 11:2:13 Uhr:
Ja und Fall 2 "vorrausfahrendes Fahrzeug - ergo egal ob Auto oder LKW" wurde natürlich nicht durchgelesen.
Icj habe mich auf Fall 2 bezogen. Für Deine Leseschwäche kann ich nichts.
Also TE, es bleibt dabei. Wurde der Stein von der Straße hochgeschleudert, haftet der Fahrer nicht.
Zitat:
@xis schrieb am 27. März 2021 um 11:13:45 Uhr:
Was wäre die Konsequenz daraus: eine Verpflichtung, vor jeder Fahrt oder beim Verlassen von Baustellen die Reifen zu prüfen, und Steine zu entfernen.
Die Pflicht gilt für LKW schon immer. Bei einem zwischen den Zwillingsreifen eingeklemmten Stein haftet der Fahrer. Das ist dann gleichzusetzen mit verlorener Ladung.
Den Spaß hatte ich früher oft genug. Die Steine kriegst Du manchmal kaum mit der Brechstange raus.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 27. März 2021 um 11:34:45 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 27. März 2021 um 11:13:45 Uhr:
Was wäre die Konsequenz daraus: eine Verpflichtung, vor jeder Fahrt oder beim Verlassen von Baustellen die Reifen zu prüfen, und Steine zu entfernen.Die Pflicht gilt für LKW schon immer. Bei einem zwischen den Zwillingsreifen eingeklemmten Stein haftet der Fahrer. Das ist dann gleichzusetzen mit verlorener Ladung.
Den Spaß hatte ich früher oft genug. Die Steine kriegst Du manchmal kaum mit der Brechstange raus.
Das wären aber keine Steine sondern Brocken :-)
Die Steine klemmen aber auch im Profil, auch bei meinen PKW, auch jetzt...
Es gibt auch keine Physik, wie man Steine von der Autobahn oder von Asphalt "aufwirbeln" könnte. Die Steine kommen immer im hohen Bogen angeflogen, die haben deutlich mehr Geschwindigkeit, als ein Aufwirbeln (durch Schlupf) überhaupt erzeugen kann, es sei denn, man kann annehmen, dass ein mit 400 kg+++ ins Profil gedrückte Stein mit der Fluchtgeschwindigkeit, die der Fahrgeschwindigkeit entspricht, sofort wieder aus dem Profil geschleudert wird. Das ist utopisch.
Bessere Erklärung: der Stein klemmt schon im Reifen, und wird durch Abrieb freigesetzt.
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Zitat:
@xis schrieb am 27. März 2021 um 11:13:45 Uhr:
Was wäre die Konsequenz daraus: eine Verpflichtung, vor jeder Fahrt oder beim Verlassen von Baustellen die Reifen zu prüfen, und Steine zu entfernen.
Zumindest vor dem Verlassen von Baustellen, wo so viele Steine auf den Fahrwegen herumliegen, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, welche ins Profil zu fahren, könnte das erforderlich sein. Auch deshalb gibt es Reifenwaschanlagen für LKW.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. März 2021 um 14:34:39 Uhr:
Zitat:
@xis schrieb am 27. März 2021 um 11:13:45 Uhr:
Was wäre die Konsequenz daraus: eine Verpflichtung, vor jeder Fahrt oder beim Verlassen von Baustellen die Reifen zu prüfen, und Steine zu entfernen.Zumindest vor dem Verlassen von Baustellen, wo so viele Steine auf den Fahrwegen herumliegen, dass die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, welche ins Profil zu fahren, könnte das erforderlich sein. Auch deshalb gibt es Reifenwaschanlagen für LKW.
Grüße vom Ostelch
Kenne ich zwar nicht, bzw. ab jetzt sehr wohl, klingt aber auch logisch und ist auch ein deutlicher Hinweis, dass nicht das "Aufwirbeln" die Ursache für Steinschläge ist.
Zitat:
@xis schrieb am 27. März 2021 um 16:19:11 Uhr:
Kenne ich zwar nicht, bzw. ab jetzt sehr wohl, klingt aber auch logisch und ist auch ein deutlicher Hinweis, dass nicht das "Aufwirbeln" die Ursache für Steinschläge ist.
Unfug. Natürlich können Steine hochgeschleudert werden, wenn man drüberfährt.
Frage, wo gibt es denn Reifenwaschanlagen die Steine entfernen?
Ich kenne nur die Wasserbecken zum entfernen von Erde/Dreck usw.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 27. März 2021 um 17:52:02 Uhr:
Frage, wo gibt es denn Reifenwaschanlagen die Steine entfernen?Ich kenne nur die Wasserbecken zum entfernen von Erde/Dreck usw.
Ich habe mal die vom Eisenbahntunnel in Rastatt in Aktion gesehen. Das war schon deutlich mehr als ein Wasserbecken...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. März 2021 um 16:42:05 Uhr:
Zitat:
@Paschke20071988 schrieb am 26. März 2021 um 14:15:29 Uhr:
1. Baustelle oder anderweitig zu erwartenden Risiko? Haftung ja.
2. Normale Straße? Haftung nein.Thread kann zu.
https://anwaltauskunft.de/.../...durch-aufgewirbelte-steine-wer-haftet
1. gilt nur für LKW und nur unter engen Voraussetzungen.
Thread kann offen bleiben.
Nur als Denkhilfe:
Die Moderation kann immer über die Klingel oder die PN-Funktion erreicht werden.
Beiträge zum Thema kann zu oder nicht sind immer OT!
Moorteufelchen
MT-Team/Moderation
Moin Moin !
Zitat:
Auf das Verschulden kommt es bei Schäden, die durch das Fahrzeug entstehen eben nicht an.
Deswegen ja Gefährdungshaftung
Der Schaden wurde nicht durch das Auto , sondern durch den Stein verursacht. Also musst du den Stein verklagen.
Zitat:
Es gibt auch keine Physik, wie man Steine von der Autobahn oder von Asphalt "aufwirbeln" könnte. Die Steine kommen immer im hohen Bogen angeflogen, die haben deutlich mehr Geschwindigkeit,
Dann sehen wir das Ganze doch mal physikalisch:
Es dürfte wohl Einigkeit darüber bestehen , dass Steine keinen eigenen Antrieb besitzen und daher weder durch die Gegend fliegen können noch , wenn sie sich bewegen , dabei beschleunigen können.
daraus folgt logischerweise, dass ihre Höchstgeschwindigkeit nicht höher sein kann als die des Mediums, mit dem sie sich bewegen.
Betrachten wir ein Fzg , welches sich mit 100 km/h bewegt. Dabei rotieren logischerweise die Räder , der Reifen hat eine Umfangsgeschwindigkeit. Diese beträgt logischerweise auch 100km/h , möglichen Schlupf vergessen wir mal. Nur kommt jetzt dummerweise die Sache mit der relativen Geschwindigkeit ins Spiel.
Wenn wir uns nämlich jetzt den Augenblick ansehen , in dem dieses Fzg über einen Stein fährt, dann gilt folgendes:
das Fzg fährt mit einer Geschwindigkeit von 100 km /h über den Stein.
1. der Reifen trifft mit 0 km/h auf den Stein und verlässt den Stein auch mit 0 km/h .
der Stein wird sich praktisch kaum bewegen
2. Der Stein wird im Profil kurz eingeklemmt und fällt nach wenigen cm Fahrtstrecke heraus.
Der Stein wird mit der Geschwindigkeit des Reifenprofils wegfliegen. Wie ist diese Geschwindigkeit?
Sehr niedrig und nach vorne und oben gerichtet ! In der Praxix würde der Stein vielleicht einen leichten Hüpfer von 30 cm nach oben und vorne machen.
3. Der Stein wird nach einer 1/4 Umdrehung aus dem Profil geschleudert. Auch jetzt natürlich mit der Geschwindigkeit des Reifenprofils. Zu diesem Zeitpunkt beträgt diese 100 km/h nach vorne (also exakt die Geschwindigkeit des Fzges) und 100 km/h nach oben. Der Stein knallt also in den Radkasten des Fzges.
4. Der Stein wird nach einer halben Umdrehung aus dem Profil geschleudert. Hier beträgt die Geschwindigkeit 200km/h , und ist nach vorne gerichtet , der Stein schlägt also in den Radkasten des Fzges mit 100 km/h ein.
Aus alledem ergibt sich, dass ein hinterher fahrendes Fzg von einem Stein praktisch gar nicht getroffen werden kann , solange dessen Radabdeckungen in Ordnung sind.
richtig gefährlich ist dagegen die Begegnung! Begegnen sich 2 Fzge mit jeweils 100 km/h und von einem Fzg löst sich ein Stein aus dem Profil , während er gerade oben am Reifen ist, so wird er , z. B. bei eingeschlagenen Rädern oder Fehlender Radabdeckung, mit 300km/h auf das andere Fzg treffen.
Wobei das nicht so schlimm ist , als wenn das andere die Räder eingeschlagen hätte 😁
Wenn man sich erstmal die Zusammenhänge klar gemacht hat , dann versteht man auch warum alte Fzge, die in den 50ern bis in die 70er Jahre noch Kotflügel mit integrierten Lampentöpfen hatte, immer als erstes oben über den Lampentöpfen bzw, diese durchrosteten.
MfG Volker
Nach besagter These muss der Stein IMMER den Abflug aus den vorderen Radkästen nehmen?
Da aber viele Steine aus den hinteren Radläufen sich verabschieden, landen die perfekt auf einer Frontscheibe.
Da der hintere Radkasten zum Überbang Stoßstange weniger Winkel hat, wird der Stein beim Abflug nicht abgelenkt.
Ehrlich gesagt, verstehe ich Deine Physik nicht. Im Endeffekt ist es auch egal, weil unnützes Wissen. Für behörden werden Steine aufgewirbelt. Behörden sind aber nicht für intellektuelle Leistungen mit Steuergeldern gesegnet, sondern für das stupide Abarbeiten definierter Prozesse. Deswegen ist das Aufwirbeln von Steinen durch behördlicher KFZ Fakt. Punkt.
Wer also unnützes Wissen sucht, kann hier weiterlesen:
Zum einen: wie willst Du einen Stein bei 100 km/h "aufwirbeln"? Zum "Aufwirbeln" muss der Stein irgendwie gegriffen werden. Wenn Du keinen Schlupf hast (und den hast Du auf Asphalt nicht in dem Maß, dess es am Berührungspunkt mit dem Boden relevante Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Profil und Untergrund gibt), kannst Du nichts aufwirbeln.
Du kannst aber eine Stein "greifen" und "wegschleudern" (mit dem Profil). Dafür muss der Stein in den Profil gedrückt werden, und sich dann noch rechtzeitig wieder befreien. Das heißt: wenn Du einen Stein auf Asphalt "aufwirbeln" willst, musst Du ihn erst mit X Tonnen in den Reifen drücken, Du musst ihn auf die Radialgeschwindigkeit Deines Reifens beschleunigen, also von 0 auf 100 in 0,0 s (in diesem Moment müsste unter Deinem Auto eigentlich ein schwarzes Loch entstehen), und dann muss die Fliehkraft (die es nicht gibt) plötzlich größer werden als die Kraft der Gummibacken, die den Stein aus VOLLER FAHRT bereits festgehalten haben. Woher nehmen?
OK, es gibt Grenzwerte - es KÖNNTE passieren, dass die Kraft zum Eindrücken gerade so zum Festhalten gereicht hat, und beim Weiterdrehen nicht mehr reicht. In dem Fall würde ein Stein etwas in die Höhe geschleudert werden, und Du krachst mit Deiner Reisegeschwindigkeit in den Stein.
Das ist im übrigen genau das, was auch mit den Steinen, die eine weile mitgereist sind, passiert: sie fliegen eher hoch als nach hinten - und Du krachst in sie, nicht die krachen in Dich. So einfach ist die Sache.
Moin Moin !
Zitat:
Nach besagter These muss der Stein IMMER den Abflug aus den vorderen Radkästen nehmen?
Davon habe ich nun rein gar nichts geschrieben
Zitat:
Ehrlich gesagt, verstehe ich Deine Physik nicht
Komisch , ich habe gerade den Eindruck , du hast es verstanden!,
Zitat:
wie willst Du einen Stein bei 100 km/h "aufwirbeln"? Zum "Aufwirbeln" muss der Stein irgendwie gegriffen werden. Wenn Du keinen Schlupf hast (und den hast Du auf Asphalt nicht in dem Maß, dess es am Berührungspunkt mit dem Boden relevante Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Profil und Untergrund gibt), kannst Du nichts aufwirbeln.
Das ist exakt das , was ich geschrieben habe (Punkt 1)
Zitat:
Du kannst aber eine Stein "greifen" und "wegschleudern" (mit dem Profil).
Soweit erst einmal richtig!
Zitat:
musst Du ihn erst mit X Tonnen in den Reifen drücken,
Nein , warum sollten das Tonnen sein ? jenach Grösse des Steins und der Rille im Profil reichen ev. wenige Zehntel Gramm.
Zitat:
Du musst ihn auf die Radialgeschwindigkeit Deines Reifens beschleunigen,
Könnte man so sehen......
Zitat:
also von 0 auf 100 in 0,0 s
Aber hier kommt der Fehler! jetzt muss man zwischen relativer und absoluter Geschwindigkeit unterscheiden! Wie du nämlich bei 1. richtig erkannt hast , beträgt an der Aufstandfläche des Reifens dessen Geschwindigkeit 0 ! Nach deiner Rechnung müsste er sofort zerreissen , weil er ja anschliessend innerhalb von 0,0 Sekunden auf 100 beschleunigt würde! Die Erfahrung zeigt jedoch , dass ein Reifen tatsächlich 100 km/h aushält.
Zitat:
OK, es gibt Grenzwerte - es KÖNNTE passieren, dass die Kraft zum Eindrücken gerade so zum Festhalten gereicht hat, und beim Weiterdrehen nicht mehr reicht. In dem Fall würde ein Stein etwas in die Höhe geschleudert werden, und Du krachst mit Deiner Reisegeschwindigkeit in den Stein.
Genau das ist es was passieren kann ! Nur sind genau deswegen von den Behörden Radabdeckungen vorgeschrieben , die genau dieses verhindern.
Und wer sich das immer noch nicht vorstellen kann , greife bitte zu Papier, Bleistift und Zirkel !
und zirkele sich ein Rad, ein simpler Kreis von 10 cm Durchmesser mit Mittelpunkt genügt. Dieses soll sich mit 100 km / h nach links bewegen.
Das stellen wir zeichnerisch dar, indem wir, am Mittelpunkt beginnend , einen waagerechten Strich nach links zeichnen , meinetwegen mit 5 cm Länge . Warum am Mittelpunkt beginnen ? Nun , ganz einfach, das Fzg fährt mit 100 km/h nach links, also bewegt sich die Radachse auch mit 100 km/h nach links. Beides relativ zum Boden !
Unten , wo das Rad den Boden berührt, findet keine Bewegung zwischen Boden und Reifen statt , hier ist die Geschwindigkeit des Reifens ( Relativ zum Boden !!! ) gleich 0.
Nun ziehen wir eine Senkrechte vom Aufstand des Reifens durch den Mittelpunkt nach oben zur oberen Reifenkante.
Dann verbinden wir mit einer Linie den Aufstandspunkt mit dem linken Endpunkt der waagerechten Linie durch den Mittelpunkt , die dessen Geschwindigkeit darstellt, und verlängern diese Linie bis nach oben.
Die waagerechte Entfernung zwischen Senkrechte und dieser Linie gibt uns in jedem Punkt die jeweilige Geschwindigkeit des Reifens relativ zum Boden an . Sie beträgt also zwischen 0 an der Aufstandsfläche und 200 km/h ganz oben.
und noch etwas: Sie ist immer nach vorn , also in Richtung des Fzges gerichtet! Die Vorstellung , ein Reifen könnte also etwas "nach hinten schleudern" , ist also völlig falsch ! das geht nur, wenn das Rad durchdreht !
MfG Volker
OK - vielleicht war ich zu müde. Jedenfalls bleibt es bei dem Ergebnis, dass ohne durchdrehenden Reifen kein schleudern eines Steins möglich ist.
Meine Garagenauffahrt wurde halb fertiggestellt - und es liegt Split da. Den Split, den ich auf dem weg zur Arbeit aufnehme, "schleudere" ich noch 1 km nach der abfahrt HÖRBAR im Radkasten herum.
Ansonsten bleibe ich dabei, das auf der Autobahn keine Steine herumliegen, die "gewirbelt" werden. Der Stein war schon vorher da.
Übrigens habe ich Steine schon seitlich abfliegen sehen: in Rechtskruven nützt das ganze Fahrzeug nichts, das eigentlich "im Weg" sein müsste. Der Stein ist nicht aufzuhalten. Aus Sicht des nachfolgenden (überholenden) Fahrzeugs fliegt der Stein eine "schöne" Parabelbahn im "spitzen" Winkel hinter dem Fahrzeug ab.