Angeblich beim rumtippen auf Handy beobachtet

Hallo, im Dezember vergangenes Jahres will mich ein Polizist beim "rumtippen" auf dem Handy beobachtet haben... bin mit dem LKW unterwegs gewesen.. ein paar Wochen später habe ich einen gelben Brief im Briefkasten ...in dem stand: ein Beamter hätte mich beobachtet wie ich auf dem Handy rumgetippt hätte...hab mir nen Anwalt genommen..nur ein Beamter- kein foto-kein video- eine einzige aussage... die Sache geht vor gericht Termin ist übermorgen..... was glaubt ihr, wie das ausgeht???

Beste Antwort im Thema

Lieber TE, hattest du deine Finger auf dem Handy oder nicht😁😁

178 weitere Antworten
178 Antworten

Hallo, Harra02041958,

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958


Allerdings akzeptiere ich nicht, daß bei uns generell verweigert wird, die Lasermessungen Beweissicher zu machen, in dem man das dazu erhältliche Aufzeichnungsgerät einfach nicht haben will.

Schon alleine diese Tatsache läßt doch genügend Mißtrauen beim Bürger aufkommen. Dazu dann noch eigene negative Erfahrungen ...

diese Diskussionen habe ich vor Jahren, als ich mit dem Lasern angefangen habe und noch recht häufig wegen diverser Einsprüche zu Gerichtsverhandlungen musste, auch mit einigen Richtern und etlichen Anwälten geführt (und ab und an kommt es auch jetzt noch zu diesen Gesprächen).

Im Endeffekt konnte mir aber keiner sagen, welchen Vorteil eine Videoaufzeichnung beim Handlasergerät, wie z. B. dem Riegl FG 21P, tatsächlich bringen würde.

Tagsüber kann man zwar erkennen, welche Fahrzeuge ankommen und wie hoch das Verkehrsaufkommen ist, aber man kann, da der Laserstrahl nicht sichtbar ist, nicht 100 % sicher erkennen, ob die Visiereinrichtung tatsächlich auf das Kennzeichen oder eine andere gut reflektierende Fläche des zu messenden Fahrzeugs gerichtet war oder ob durch die Scheibe das nachfolgende Fahrzeug gemessen wurde.

Ebenso wenig ist zu erkennen, ob die Funktionstests ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Im Dunkeln bringt die Videoaufzeichnung noch weniger, denn die Messungen werden, gerade bei uns auf der BAB, oft auf Entfernungen von etlichen hundert Metern durchgeführt.

Hast Du schon mal versucht, mit einer Videokamera nachts auf diese Entfernung Fahrzeuge zu filmen?

Wenn ja: Was hast Du gesehen? Vermutlich nur zwei helle Punkte, sonst nix und somit Beweiswert gleich Null.

Dazu kommt die rechtliche Seite:

Möglicherweise kennst Du die Gerichtsurteile, die es vor einigen Jahren bzgl. der Abstandsmessungen und den dabei durchgeführten Videoaufnahmen gab.

Bei den Lasermessungen mit Videoaufzeichnung würden wir uns wieder bei den unrechtmäßigen Aufzeichnungen befinden, was mir die Richter und Anwälte nach diesem Vorhalt auch bestätigt haben.

Nach und nach und auch, weil immer mehr Lasermessungen gemacht wurden und weil sich immer wieder auch durch Gutachten gezeigt hatte, dass diese ordnungsgemäß waren, sind die Richter und viele Anwälte von den Forderungen nach der Videoaufzeichnung abgegangen.

Zum Schluss noch das Totschlagsargument schlechthin:

Bei den wenigsten Kapitalverbrechen, die von Zeugen beobachtet wurden, lief eine Kamera mit.

Sind die Aussagen deshalb nicht zu verwerten?

Hallo, gershX,

Zitat:

Original geschrieben von gershX


so einen mist kann nur jemand erzählen, der nicht tagtäglich über unzählige stunden auf deutschen straßen unterwegs ist.

jemand, der 100.000 km im Jahr fährt, geht ohne Zweifel ein größeres Risiko ein, wegen einer

fahrlässigen

Verkehrsordnungswidirigkeit ein Bußgeld und damit auch Punkte zu bekommen.

Ein Handyverstoß kann dagegen nur vorsätzlich begangen werden, und bei einer vorsätzlichen Tat ist es uninteressant, wie viel man fährt: Wer vorsätzlich gegen geltende Gesetze verstößt, braucht sich nicht über die Sanktionen aufregen und er braucht genauso wenig Mitleid fordern.

Hallo, där kapitän,

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Diese Dämonisierung des Mobiltelefons hat schon absurde Züge angenommen, wenn man bedenkt, dass der Fahrer eine FSE nutzt.
Wenn er einen Sender sucht, ab CB-Funk spielt, eine Kamera rausholt, eine DVD vorspult oder eine Bemme auspackt, dann ist alles okay.

Wenn er aber ein Mobiltelefon in der Hand hält, und wenn er es nur von Schublade A nach Tasche B wirft, ohne es als eigentliche Funktion zu nutzen, dann geht's los.
So ein bisschen wie Religion. Falsch, das ist Religion.

das hat nichts mit Dämonisierung oder Religion zu tun, sondern mit der Tatsache, dass immer wieder schwere und schwerste Unfälle passieren, weil jemand während der Fahrt durch das Telefonieren oder durch ein anderweitiges Bedienen des Telefons abgelenkt war.

So mancher Verkehrsteilnehmer hat schon selber erkannt, dass er beim Telefonieren nicht vernünftig fahren kann und klemmt sich deshalb bei der Fahrt auf der Autobahn hinter einen LKW auf dem rechten Fahrstreifen, wenn er telefoniert.

Achte mal selber darauf, wenn Du wieder Autobahn fährst, wie viele von den PKW - Lenkern, die gemütlich hinter einem LKW her fahren, telefonieren, simsen oder anderweitig mit dem Handy in der Hand fahren.

In einem Punkt hast Du recht:

Es ist manchmal unverständlich, dass das Zeitunglesen oder ähnliche unverantwortliche Dinge während der Fahrt nicht sanktioniert werden können, das Telefonieren aber doch.

Im Gegensatz zu diesen Tätigkeiten hat man allerdings beim Handyverstoß einen einzelnen und vor allem einen konkreten Gegenstand, an dem man die Sanktionierung festmachen kann.

Bei anderen Dingen geht das nicht, denn wenn man das Zeitunglesen während der Fahrt verbietet, was ist dann mit dem Lesen eines Buches?

Verbietet man das Lesen generell, was ist dann mit dem Navi oder mit Verkehrszeichen?

So ist es mit den meisten anderen Dingen:

Verbietet man eins, muss man alle verbieten und das ist nicht praktikabel und auch gar nicht möglich.

Falsch ist allerdings, dass man das Handy nicht von einem Platz auf den anderen legen darf, denn dafür gibt es sogar ein Gerichtsurteil.

Zitat:

Natürlich können sich Beamte auch irren, ohne böswillig etwas zu unterstellen.
Und den Unmut des TE kann ich durchaus verstehen.

Beim Handyverstoß darf es m. E. eigentlich nicht den geringsten Zweifel geben, wenn jemand zur Anzeige gebracht wird, denn dieser Verstoß ist eindeutig zu erkennen oder er ist nicht zu ahnden.

Den einzigen Irrtum, den ich, wie schon beschrieben, gelten lasse, ist der, wenn der Betroffene im Nachhinein behauptet, dass das Gerät, das er in der Hand hielt, kein Mobiltelefon, sondern ein Rasierapparat, ein Meldeempfänger, ein IPod oder etwas in der Art war.

Wird der Betroffene vor Ort angehalten und mit dem Verstoß konfrontiert, und kann er dann tatsächlich so ein Gerät vorzeigen, ist im Zweifel auf die Anzeige zu verzichten.

Kommt er später mit dieser Version der Geschichte, liegt es am Richter, ob er diese glaubt oder nicht.

Aus eigener Erfahrung weiß ich allerdings, dass es immer wieder Holzköpfe gibt, die es darauf anlegen, Polizeibeamte vorzuführen und die so tun, als ob sie ein Handy in der Hand haben.

Wenn so jemand tatsächlich mal widerrechtlich ein Bußgeld und einen Punkt kassiert, hält sich mein Mitleid in Grenzen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


...
Hallo, gershX,

Zitat:

Original geschrieben von uhu110



Zitat:

Original geschrieben von gershX


so einen mist kann nur jemand erzählen, der nicht tagtäglich über unzählige stunden auf deutschen straßen unterwegs ist.
jemand, der 100.000 km im Jahr fährt, geht ohne Zweifel ein größeres Risiko ein, wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidirigkeit ein Bußgeld und damit auch Punkte zu bekommen.

Ein Handyverstoß kann dagegen nur vorsätzlich begangen werden, und bei einer vorsätzlichen Tat ist es uninteressant, wie viel man fährt: Wer vorsätzlich gegen geltende Gesetze verstößt, braucht sich nicht über die Sanktionen aufregen und er braucht genauso wenig Mitleid fordern.
...

....

Aus eigener Erfahrung weiß ich allerdings, dass es immer wieder Holzköpfe gibt, die es darauf anlegen, Polizeibeamte vorzuführen und die so tun, als ob sie ein Handy in der Hand haben.

Wenn so jemand tatsächlich mal widerrechtlich ein Bußgeld und einen Punkt kassiert, hält sich mein Mitleid in Grenzen.

Viele Grüße,

Uhu110

mitleid gibts umsonst.

meiner meinung nach gibt es genügend wichtigere dinge um die sich ein polizeibeamter kümmern kann als auf der lauer zu liegen ob ein brummi fahrer irgendwo drauftippt beim arbeiten.

aber das ist nur meine meinung.

und es gibt sehr wohl genügend polizisten (ich nenne sie ja eigentlich immer liebevoll bullen 😉 ), die die sache sehr mit augenmaß angehen können, wo man auch schonmal mit einer mündlichen verwarnung wegkommt, und sei der verstoß noch so geregelt.
ganz ohne mitleid
menschen halt.

@ uhu110

Komisch, ich kann nachts wunderbar filmen und mit einer anderen Optik auch die Laserstrahlen prima erkennen. Liegt vielleicht daran, daß ich mit entsprechenden Optiken und Filtern arbeite, die den jeweiligen Frequenzbereich rausfiltern, und elektronisch aufbereiten.

Auch nachts kann man auf größere Entfernung auf der BAB die Kennzeichen punktgenau anvisieren, wenn man die entsprechende Optik verwendet und wenn dann auch noch der für die Lasererkennung notwendige Filter mit dem passenden Frequenzbereich verwendet wird, kann man auf dem Video genau nachweisen, ob der Laser das Kennzeichen getroffen hat, oder daneben lag, oder ob ein anderer Umstand vorgelegen hatte, daß die Messung nicht ganz korrekt war. Nur will keiner das Geld dafür aufwenden.

Nun, meine Aus- und Weiterbildung machte ich damals im Bereich Feinmechanik-Optik in einer kleinen Firma, die Nivelliertgeräte und Theodoliten reparierte. Da habe ich sogar gelernt, auf einer Drehbank zu arbeiten, die neben dem Motor auch noch Fußbetrieb erlaubte. Das ging ganz schön auf die Beinmuskeln.

Mein Prüfungsstück war damals ein Theodolit und unsere Technik ist jetzt so prima fortgeschritten, daß sich der engagierte Hobbyastronom heute für preiswertes Geld die benötigten Bauteile beschaffen kann, um wunderbare opto-elektronische Geräte zu bauen, wenn er die notwendige Drehbank hat, oder wenn er einen freundlichen Meister mit Firma kennt, bei dem er in der Freizeit selber bauen darf. Schließlich hat man nicht gerade eine Fräse im Keller, oder eine 2m-Drehbank, wenn man da mal ein paar große Teile fertigen muß. Dafür wird dann mal im Urlaub ausgeholfen und so wäscht eine Hand die Andere. *g*

Wenn man dann alles beisammen hat, ist nur noch gute feinmechanische Arbeit notwendig.

Klar kann man das alles heute billig kaufen, doch gute Handwerksarbeit kann keiner ersetzen, denn wenn was nicht funktioniert, dann wird es richtig teuer und hat man das selber gebaut, dann weis man auch, wo der Fehler liegen kann und was zu reparieren ist.

Zitat:

Original geschrieben von gershX


wenn du 20.000 km im jahr unterwegs bist und hauptsächlich deine arbeitsstrecke im schlaf hin und zurück zuckelst ist die gefahr dass du punkte sammelst sehr gering. bei 100.000 eben nicht und wenn man dann noch einen job hat in dem es zeitlich oft eng ist schonmal garnicht.

dann von miesen ausreden zu sprechen wenn man wegen pipifax den lappen verliert ist frech.
naja. jeder hat halt seine meinung.

natürlich ist das Risiko bei 100.000 größer als bei 20.000, jedoch muss man doch trotzdem nicht wegen "Pipifax" seinen FS bzw. Job riskieren.

Du entscheidest doch ob du z.B. das Handy in die Hand nimmst oder absichtlich weit über Limit fährst.

Ich erinner mich da gern an ein Gespräch mit dem Schwiegervater meiner Schwägerin:
Er fährt locker seine 100.000 bis 120.000 km im Jahr. Er hält sich aber (außer er übersieht mal ein Limit) an die Geschwindigkeit. Zum telefonieren nimmt er die FSE. Und wenn ihm auffällt das er schneller fährt als die meisten anderen passt er einfach seine Geschwindigkeit nach unten an.
Der Mann hat übrigens seit der Wende keine Punkt wegen Geschwindigkeit gesammelt sondern lediglich mal welcher wegen Aufmerksamkeitsfehlern mit anschl. Unfällen.

Kann doch nicht so schwer sein, denk ich mal.

Ähnliche Themen

Natürlich ist das nicht schwer. Ich denke, die Meisten hier haben eine FSE, mich eingeschlossen, und die funktioniert wunderbar, ohne das Gerät in die Hand zu nehmen. Es geht doch darum, dass trotzdem irgendwer behauptet, es wurde ein Telefon in die Hand genommen.

Polizisten sind auch Menschen, die sich irren können.
Und ich find's schon irgendwie befremdlich, dass man da gleich unterstellt bekommt, man hätte vom Leugnen mehr Vorteile als der Beamte vom Tatvorwurf.

Ich fahre zum Beispiel nie unangeschnallt, ganz automatisch und aus Prinzip schon.
Alleine weil es schon ein reflexartiger Griff an den Gurt ist, würde mich das schon massiv stören, wenn dann einer behauptet, ich wäre ohne Gurt gefahren, obwohl das gar nicht hätte gesehen werden können, ob oder nicht.

Und es kann ja auch eine Visitenkartenbox für ein Telefon gehalten werden. Meine ist schwarz und geräumig und meinem Smartphone im Sperrmodus ohne beleuchteten Bildschirm zum Verwechseln ähnlich, von außen.

Das ist halt einfach nicht in Ordnung, und ziemlich hysterisch.
Sowas sollte man als Beamter vor Ort klären, auf die Gefahr der Ablenkung hinweisen und dann kann der Beamte meinetwegen ein Ordnungsgeld oder die mündliche Verwarnung durchführen bzw. anordnen.

Aber so wie das hier? Käse.

cheerio

Hallo, Harra02041958,

zugegeben, dass es tatsächlich möglich ist, mit einer Videokamera nachts auf z. B. 600 m festzustellen, ob der Laser das Kennzeichen getroffen hat, war mir nicht bekannt.

Wenn dem so sein sollte, frage ich mich als Laie, wie empfindlich solche Geräte sind, denn dann sind wir wieder bei dem Problem, dass irgendwelche Anwälte den Nachweis haben wollen, dass die Kamera im Zusammenspiel mit dem Lasergerät korrekt funktioniert hat und dass hier keine Abweichung vorliegen kann.

Wie sagte mal ein Anwalt so schön: Er selber hat gar keinen Zweifel an der korrekten Messung, aber er setzt alles daran, den Richter ins Grübeln zu bringen.

Hallo, gershX,

man muss gar nicht auf der Lauer liegen, denn Handyverstöße nimmt man ganz nebenbei im Rahmen der Streife mit, weil sie oft ganz eindeutig zu erkennen sind, wenn man an einem PKW oder LKW vorbei fährt.

Wenn man dann noch sieht, dass der LKW - Fahrer gleichzeitig auch noch mit knapp 20 m Abstand an seinem Vordermann klebt, weil er mehr auf sein Handy als auf den korrekten Abstand achtet, sind die Zeiten für belehrende Gespräche vorbei.

Abgesehen davon zeigt sich leider immer wieder, dass es Fahrer gibt, denen belehrende Gespräche am Allerwertesten vorbei gehen und die sich nicht mal von mehrfachen Anzeigen vom Telefonieren abhalten lassen.

Es gab schon Gerichtsverhandlungen (wegen anderen Delikten) in denen das Sündenregister verlesen wurde und in denen unter anderem mehrfache Verstöße gegen das Handyverbot aufgelistet waren.

Zu Deiner Visitenkartenbox:

Wie oft nimmst Du diese während der Fahrt in die Hand und wie oft hältst Du sie dabei an Dein Ohr und sprichst mit den Visitenkarten?

Viele Grüße,

Uhu110

Nun, da muß ich ihm recht geben - dem Gesetzgeber reicht teilweise schon das Aufheben...

Wie unterscheidest du Visitenkartensammlung von "auf die Uhr des Handys sehen" oder von SMS schreiben? 🙂

Zitat:

(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

wer mal was austesten will inwieweit die Rechtslage auf der "anderen" Seite dehnbar ist - also zugunsten des Autofahrers, der kann das hier ausprobieren.

http://www.tchibo.de/handy-telefonhoerer-p400009206.html

Rein nach dem Wortlaut wäre das nicht verboten.

Das wäre der Hörer eines Mobiltelefons. 😁😁😁
Nur der Hörer des Autotelefons ist verboten.

.............................................................................
Ich übernehme aber keine Haftung für diese Idee wenn ein Amtsrichter mal wieder seine allgemeine Lebenserfahrung rauslässt!
............................................................................

Genausowenig wie Funk.

Oder ein "Mobilteil" eines (normalen) Telefons - das durchaus in einem Umkreis von 200-x00 Meter auf öffentlichen Straßen um eine Firma funktionieren kann wenn die auf dem Gelände mit DECT (Richt)Stationen arbeitet. (verdammt wieviel um uns rum strahlt eigentlich?)

OT?
Also während ich mich heute früh im Auto geschminkt habe und dabei meinen Chai Latte auf dem Lenkrad balanciert habe ist mir während dem Abbeißen von meiner Honigsemmel doch wirklich meine Zigarette aus dem Mund gefallen. Während ich also schnell meine Visitenkartensammlung (die man nicht mit einem Handy verwechseln kann - ist viel größer) auf dem eingeschalteten Ipad auf dem Beifahrersitz abgelegt habe - naja egal, jedenfalls habe ich dann die Zigarette gesucht und als ich meine Augen wieder auf der Straße hatte war vor mir so ein Schleicher dem ich fast draufgefahren wäre!

Und was macht der? Fährt der mit 90 auf der Autobahn hinterm LKW und telefoniert mit Handy am Ohr!

So ein ... voll der Gefährder ey!!!1111elf

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


OT?
Also während ich mich heute früh im Auto geschminkt habe und dabei meinen Chai Latte auf dem Lenkrad balanciert habe ist mir während dem Abbeißen von meiner Honigsemmel doch wirklich meine Zigarette aus dem Mund gefallen. Während ich also schnell meine Visitenkartensammlung (die man nicht mit einem Handy verwechseln kann - ist viel größer) auf dem eingeschalteten Ipad auf dem Beifahrersitz abgelegt habe - naja egal, jedenfalls habe ich dann die Zigarette gesucht und als ich meine Augen wieder auf der Straße hatte war vor mir so ein Schleicher dem ich fast draufgefahren wäre!

Und was macht der? Fährt der mit 90 auf der Autobahn hinterm LKW und telefoniert mit Handy am Ohr!

So ein ... voll der Gefährder ey!!!1111elf

so siehts nämlich aus.

nutzt aber nix.

deswegen telefonier ich auch gern immer noch, so wie damals selig 92 als es noch erlaubt war 😁

ich pöser purche

Eben, es reicht schon das Aufheben eines - sagen wir es mal anders - Gegenstandes, der zum Verwechseln ähnlich ist.
Und gerät man an einen spitzen Beamten, war es das schon. Anscheinend.
Die pure Hysterie.

Am besten ist, man macht es wie zur Prohibition: Tüte drum und vorher 360° Blick, ob einer was sieht. 😁

Aber zum Glück darf man noch rauchen, essen, Einkaufschips suchen oder sich die Nägel machen. 🙄

Heute morgen auch wieder. Frau Ü40 mit typischer Helmfrisur in koreanischem Kleinwagen macht sich die Haare und fuhr mir bald hinten rein.

cheerio

Selbst mit FSE fahre ich dabei hinterm LKW. 😉

Das Gespräch selbst ist es das mich ablenkt - auch mehr als ein Gespräch mit Beifahrern, die sind leichter abzuschalten / sehen auch wenns gerade nicht geht.

Ob ich da jetzt statt dem Handy am Ohr einen Kaffee in der Hand habe während dem Gespräch - ich seh da den Unterschied nicht wirklich.

Ich sehe das Gespräch als das Problem...

Und viele Dinge die erlaubt sind während Handy sogar nur aufheben verboten ist.
Gut, es gibt ein, zwei Urteile die es erlauben es von Platz A auf Platz B zu legen - aber das sind Urteile eines Richters - die hätten auch anders ausgehen können - und wäre man nicht vor Gericht gegangen hätte man zahlen dürfen.

Aber wir kommen langsam/schnell ins OT - bin mal gespannt ob TE noch auftaucht und erzählt was der Richter nach seiner allgemeinen Lebenserfahrung interpretiert hat.

Tach!

Wer ernsthaft glaubt, das Handyverbot würde zur Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen beitragen, glaubt auch daran, dass man für die Aufgabe eines Landtagsabgeordneten eine 6.000 Eur Leica benötigt...

M. D.

Hallo, Archduchess,

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Wie unterscheidest du Visitenkartensammlung von "auf die Uhr des Handys sehen" oder von SMS schreiben? 🙂

die Sache ist eigentlich ganz einfach:

Kann ich nicht 100 % sicher sagen, dass jemand tatsächlich ein Handy in der Hand hatte, gibt es allenfalls ein belehrendes Gespräch, aber keine Anzeige.

Wie allerdings schon geschrieben, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass mich jemand von meinem Irrtum überzeugt, sehr stark, wenn er mir die Visitenkartenbox zeigt und behauptet, diese wäre es gewesen, die er ans Ohr gehalten und dabei gesprochen hat.

Zitat:

wer mal was austesten will inwieweit die Rechtslage auf der "anderen" Seite dehnbar ist - also zugunsten des Autofahrers, der kann das hier ausprobieren.

http://www.tchibo.de/handy-telefonhoerer-p400009206.html

Da gibt es schon diverse Urteile und Kommentare, die eindeutig belegen, dass es verboten ist.

Viele Grüße,

Uhu110

diverse? Schon mehr als eines die sich mit diesem Hörer eines Mobiltelefons beschäftigt haben?
Hast du da diverse Links?

Was ist mit dem "ich nehm nem Gummiband und häng mir das Handy ans Ohr? 😁

DECT (Mobilteile eines Telefons) gibt es übrigens Urteile die es erlauben.
Ist zwar nur ein paar hundert Meter funktional - aber man kann.
Und ich verwende das auch - wenn ichs ausversehen mitgenommen habe geh ich ran.

Adere Idee:
Das Händi in einem Waschlappen stecken und ans Ohr /Wange halten.
Wird man dann angehalten einfach nuscheln:
"Herr Bolischischt isch habe Schahnsssmerschen"
Nachteil: andere sehen das dolle Smartphon nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts


Tach!

Wer ernsthaft glaubt, das Handyverbot würde zur Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen beitragen, glaubt auch daran, dass man für die Aufgabe eines Landtagsabgeordneten eine 6.000 Eur Leica benötigt...

M. D.

Wenn sich dran gehalten wird, dann traegt es sicher bei. Hab schon genug Leute vor mir gehabt die einen seltsamen Fahrstil hatten. Mal viel zu langsam, dann ploetzlich wieder schnell und alles nicht ganz gerade aus. Und in 99% aller Faelle waren Leute mit so einem Fahrstil SMS schreiber oder Telefonierer. Erkennt man gut wenn man dahinter ist oder mal eine moeglichkeit hat zu Ueberholen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen