Anfängerfrage: Beleuchtung im Wohnwagen bei Anschluss an Zugfahrzeug
Liebe hilfreiche Gemeinde, mir ist das schon reichlich peinlich aber ich muss meine Anfängerfrage loswerden? In unserem vor einigen Monaten erworbenen WoWa Avento (Bj.98) funktioniert alles tadellos, wenn wir ihn an 230 V angeschlossen haben. Wenn er aber nur am Zugfahrzeug hängt, auch bei laufendem Motor des Zugfahrzeugs, funktioniert weder die Innen- Beleuchtung noch die Wasserpumpe. Alles andere (Positionslichter u.s.w.) funktioniert einwandfrei. Einen "Umschalter" von 230 V auf 12V kann ich nirgendwo im Fahrzeug entdecken. Eine zusätzliche Batterie habe ich im WoWa nicht verbaut.
Ist das normal so ?
Ich glaube, ich hab kein Dauerplus an der Steckdose meiner AHK. Kann das daran liegen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Hans
Beste Antwort im Thema
Hallo,
wenn die Steckdose des Zugfahrzeugs nicht mit Dauerplus ab Werk ausgerüstet oder später nachgerüstet wurde, dann kann das nicht funktionieren.
Einfach messen:
http://www.anhaenger-ersatzteile.net/steckerbelegung.php
Liebe Grüße
Herbert
76 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
...
Das betrifft allerdings genau wie die Pflicht zur Gasanlagenprüfung nach G607 ausschließlich Wohnmobile. Bei Wohnwagen ist dies zu differentieren, und auch eine Sicherheitsprüfung nach G607 ist dort nicht vorgeschrieben.
Hallo Mark,
das ist so nicht ganz richtig.
Zwar ist für Wohnwagen bei der HU kein Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung nach G607 vorzulegen, in dem Augenblick, wo die Anlage in Betrieb genommen wird, darf dieses aber immer nur mit gültiger Sicherheitsprüfung nach G607 erfolgen.
Liebe Grüße
Herbert
Die Gasflaschen sind durch JEDEN der sie transportiert entsprechend zu sichern.
Bei OBI z.b. hängt ein grosses Schild bei der Gasausgabe dass die Flaschen im Strassenverkehr NUR mit Schutzkappe transportiert werden dürfen da ansonsten hohe Strafen drohen, zudem werden Flaschen ohne Kappe nicht angenommen.
In der Bedienungsanleitung zu meinem Adria aus 2013 steht:
Der Betrieb von Gasgeräten während der Fahrt ist untersagt. Der Druckminderer ist von der Flasche zu trennen und die Flasche mit entsprechenden Sicherungsmitteln zu sichern.
Beim TRUMA DUO-Control Gasregler sind grosse, gelbe Aufkleber dabei: BETRIEB DER GASANLAGE WÄHREND DER FAHRT VERBOTEN!
Hinweise entsprechend auch in der Bedienungsanleitung. Truma
Hinzu kommt dass die meisten Kühlschränke keinen Zündautomaten haben (nur die teuren), zudem ist, zumindest bei unserem Dometic 8er Serie laut Betriebsanleitung der Betrieb auf Gas während der Fahrt untersagt, sowohl im WoMo als auch im WoWa.
...und: Lass dich mal in CH, F, I oder E erwischen mit eingeschalteten Gasgeräten.... besonders bei der Fahrt durch den Gotthard....
Ausland ist ganz anderes Thema.
Das andere ist n Baumarktwisch, das kann jede Einzelhandelsfachpackerin schreiben, und das nächste was du schreibst ist die Herstellervorgabe zum Wohnwagengebrauch... Das ist noch was anderes und so m.E. nicht Rechtsverbindlich.
Sag mal, übernimmst Du für Deine finalen Merksätze auch irgendeine Haftung?😕😕
Es gibt keine "Einzelhandelsfachpackerin" und ja, der Hersteller darf verbindliche Aussagen zum Gebrauch seines Produktes machen und noch einmal ja, das sehen die Gerichte auch so!
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Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Ausland ist ganz anderes Thema.
Das andere ist n Baumarktwisch, das kann jede Einzelhandelsfachpackerin schreiben, und das nächste was du schreibst ist die Herstellervorgabe zum Wohnwagengebrauch... Das ist noch was anderes und so m.E. nicht Rechtsverbindlich.
Hallo Mark,
es stimmt, die Bestimmungen im Ausland sind ein anderes Thema, vor allem in Frankreich.
Der Rest ist aber falsch.
Man muß unterscheiden zwischen Transport von Gasflaschen in dafür vorgesehen Fahrzeugen und in nicht dafür vorgesehenen Fahrzeugen.
Bei Obi holen die meisten die Gasflaschen mit dem PKW ab und dann gelten andere Vorschriften als beim Transport im Gaskasten eines Wohnwagens oder Wohnmobils.
Lies mal hier:
http://www.berlin.de/.../merkblatt_gasflaschen.pdf?...
oder hier:
http://www.industriegaseverband.de/eiga/eigadocuments/TP_17_08_D.pdf
Herstellerangaben sind Bestandteil der Betriebsgenehmigung und daher zu beachten.
Beispiel: Eriba schreibt bei meinem Nova 490 eine max. Geschwindigkeit von 100 km/h vor, d. h. selbst wenn in einem Land 130 km/h erlaubt sind, dann darfst man mit meinem Wohnwagen trotzdem nur 100 km/h fahren.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
...
In der Bedienungsanleitung zu meinem Adria aus 2013 steht:
Der Betrieb von Gasgeräten während der Fahrt ist untersagt. Der Druckminderer ist von der Flasche zu trennen und die Flasche mit entsprechenden Sicherungsmitteln zu sichern.
Beim TRUMA DUO-Control Gasregler sind grosse, gelbe Aufkleber dabei: BETRIEB DER GASANLAGE WÄHREND DER FAHRT VERBOTEN!
...
Hallo Martin,
für dein spezielles Fahrzeug mag das stimmen, aber daraus kann keine Allgemeingültigkeit abgeleitet werden, daher nochmal der Link vom ADAC:
http://campingfuehrer.adac.de/.../...ahrzeugen-waehrend-der-fahrt-.php
Ansonsten gibt es auch noch Gasdruckregler für den Fahrbetrieb:
http://www.truma.com/de/de/gasversorgung/duocontrol-cs.php
Liebe Grüße
Herbert
meine Typgenehmigung ist von 2005, aber in der Bedienungsanleitung steht eben drin, dass ich den Gashaupthahn während der Fahrt absperren soll.
Dann lass ich eben auch das Heizen während der Fahrt.
Zitat:
Original geschrieben von navec
...
Dann lass ich eben auch das Heizen während der Fahrt.
Ich auch, aber ich mache auch kein Wintercamping 🙂
In meinem Wohnmobilgaskasten TRANSPORTIERE ICH NIEMALS eine Gasflasche. Ich führe Betriebsmittel mit.
In deinem PKW Kraftstofftank transportierst du auch kein Kraftstoff, sondern du führst ein Betriebsmittel mit, deswegen gelten für dich auch nicht die Sicherheitsvorschriften von Tanklastzügen...
Ich schweife ja selbst auch zu gern mal vom Ursprungsthema ab ... daher echt nur zur Erinnerung:
Das mehr oder weniger beantwortete Thema war
Anfängerfrage: Beleuchtung im Wohnwagen bei Anschluss an Zugfahrzeug
😉😉😉
Der derzeitige Lösungsansatz dazu:
Zwischenzeitlich per PN vereinbart: Hans kommt irgendwann mal mit seinem "Sternchen" W124 bei mir vorbei und dann lege ich ihm entsprechendes Betriebsmittel 😁 auf die Permanent +12V an der Anhängersteckdose.
Gruß
NoGolf
Das ist doch mal konstruktiv 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
...
Das mehr oder weniger beantwortete Thema war
Anfängerfrage: Beleuchtung im Wohnwagen bei Anschluss an Zugfahrzeug
...
NoGolf
Stimmt, aber nachdem der TE vor der Entscheidung steht, welche Verdrahtung er vornehmen (lassen) sollte, ist auch über den Betrieb des Kühlschranks nachzudenken.
Sollte der Kühlschrank über geschaltetes Plus und nicht über Dauerplus verdrahtet sein, dann ist ausschließlich Dauerplus nicht zu empfehlen, es sei denn, der Kühlschrank würde während der Fahrt mit Gas betrieben, was nicht überall erlaubt ist.
Ich würde immer Dauerplus und geschaltetes Plus empfehlen und während der Fahrt keinen Gasbetrieb favorisieren, außer für Heizung im Winterbetrieb.
Jungs, in meinen Minikühlschrank gehen nur drei Flaschen Bier. Ich schmeiß das Ding zuhause einen Tag vor der großen Fahrt an, stecke 230 V drauf und lass ihn kalt werden. Während der Fahrt kühl ich da nix. Und wenn ich dann da bin wo ich hin will, geb ich Gas für den Kühli.
Mir reichen ein paar Leuchten und die Spülung auf 12 V. Mehr brauch ich nicht.
Das Angebot von NoGolf nehme ich sowas von gerne an, vielen Dank nochmals !!!
LG an Alle !
Hans
Zitat:
Original geschrieben von Hans4661
Jungs, in meinen Minikühlschrank gehen nur drei Flaschen Bier.
...
Das nenne ich dann nicht Kühlschrank sondern Kühlfach, oder hast du so große Bierflaschen 😉
Herbert, ... der Mann ist Franke (zumindest wohnt er da). Wenn der Flaschen sagt, dann meint er FÄSSER!!!
😁😁😁