anderes Auto auf meins aufgeschoben
Hallo Leute,
auf mein Auto wurde ein anderes Auto aufgeschoben in welches wiederum ein flüchtiger Fahrer fuhr. Das Auto hinter mir parkte ordnungswidrig, was leider von der Polizei nicht richtig erfasst wurde.
Nun die Frage: muss die Versicherung des hinter mir parkenden Autos den Schaden begleichen?
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14 Antworten
Also ich habe das so verstanden.
Dein Wagen parkte und hinter dir parkte auch ein Wagen und hierauf ist ein anderes Fahrzeug drauf gefahren der Fahrerflucht begangen hat....?? Ist das so richtig??
In diesem Fall zahlt der hinter dir Parkende Fahrzeug nicht, da er sich nicht von selbst selbständig gemacht hat. Ob dieser hier Ordnungswidrig geparkt hatte oder nicht, ist hier ohne Bedeutung.
In diesem Fall hat der Flüchtige Fahrer, falls er gestellt wird sich für die Schäden an beiden parkende Fahrzeuge zu verantworten. Falls er nicht gestellt wird, bleibt Ihr auf Eure Schäden sitzen.
@TE
Selbstverständlich kannst Du Deine Ansprüche bei dem Versicherer geltend machen, der das aufgeschobene Fahrzeug versichert hat und das unabhängig davon, wie es auf Dein Auto aufgefahren ist und auch unabhängig davon, ob es ordnungswidrig geparkt war oder nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
@TE
Selbstverständlich kannst Du Deine Ansprüche bei dem Versicherer geltend machen, der das aufgeschobene Fahrzeug versichert hat und das unabhängig davon, wie es auf Dein Auto aufgefahren ist und auch unabhängig davon, ob es ordnungswidrig geparkt war oder nicht!
Wird aber damit nichts erreichen, da das Fahrzeug den Schaden nicht verursacht hat. Was anderes wäre es wenn das Fahrzeug nicht Ordnungsgemäß abgesichert gewesen wäre und sich von alleine selbständig gemacht hätte.
Das gleich ist mir mal passiert.
Mein PKW hatte ich am Straßenrand auf einem Parkstreifen geparkt. Hinter meinem PKW und davor waren noch andere Fahrzeuge geparkt. An der Stelle wo mein PKW geparkt war gab es nach Links eine Abzweigung und hier bog ein Sattelzug links ab. Das Heck des Aufliegers schwenkte hier etwas aus und erwischte das Fahrzeug hinter meinem PKW und schob diesen auf mein PKW auf. Die Schäden an beiden Fahrzeuge musste natürlich von der Versicherung des LKWs reguliert werden, was auch so geschah.
Wie gesagt, habe ich die Beschreibung des TS nicht richtig verstanden und wenn aber das Fahrzeug den Schaden verursacht hat und sich hier nur der Fahrer verdünnisiert hat, muss natürlich die Versicherung des Fahrzeugs für den Schaden aufkommen. Denn es spielt hier keine Rolle wer das Fahrzeug gefahren ist. Das einzige was hier passieren wird ist, dass im Fall einer Fahrerflucht der Schaden zwar bezahlt wird, aber dann vom flüchtigem Fahrer zurück verlangt wird. Zudem wird dieses höher bestraft und wird mit 8Punkte in Flensburg wegen einer Straftat geahndet.
Auf ein Verschulden kommt es im Bereich KFZ-Haftpflichtversicherung nicht an, da hier die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung greift!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Auf ein Verschulden kommt es im Bereich KFZ-Haftpflichtversicherung nicht an, da hier die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung greift!
Welchen "Tatbeitrag" hat das "ordnungswidrig" abgestellte Fahrzeug hier in verkehrbeeinflussender Weise verursacht? Hätte es dort nicht gestanden, wäre dann das Fahreug des TE nicht beschädigt worden?
@TE
Natürlich kannst du Ansprüche gegen Jeden erheben, auch gegen den Versicherer des hinter dir abgestellten Fahrzeuges - ob es dir letztlich zum Schadenersatz hilft, halte ich für mehr als fraglich.
Danke euch beiden!
Die Gefährdungshaftung klingt nach einem plausiblen Ansatzpunkt.
Ich werde mal meinen Anwalt auf den Fall ansetzen...
@cpedv Deine Zusammenfassung ist genau richtig. In Bezug auf das Ordnungswidrige Parken gibt es nach einigen Urteiilen eine Teilschuld bis zu 50% (nachts, ohne Beleuchtung)
@xAKBx Das hinter meinem Auto stehende Fahrzeug stand auf der Einmündung einer T-Kreuzung. Ich vermute schon dass der Flüchtige ohne dieses "Hinderniss" die Kurve bekommen hätte.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Hätte es dort nicht gestanden, wäre dann das Fahreug des TE nicht beschädigt worden?
Weiss man es?
Ich sehe hier durchaus die Betriebsgefahr des "mittleren" KFZ gegeben!
@TE
Ist denn das auffahrende Fahrzeug und/oder der Fahrer bekannt? Ich bin Deiner Schilderung nach davon ausgegangen, dass das nicht der Fall ist, weshalb ich natürlich beim mittleren Fahrzeug meine Ansprüche geltend machen würde...
Zitat:
Original geschrieben von tmiller
@xAKBx Das hinter meinem Auto stehende Fahrzeug stand auf der Einmündung einer T-Kreuzung. Ich vermute schon dass der Flüchtige ohne dieses "Hinderniss" die Kurve bekommen hätte.
Ich bin selber 40Tonner Hängerzüge gefahren und war sogar auch im Schwertransport tätig und hier hatte ich des öfters die Situation wo jemand durch sein Parken mein durchfahren behinderte.
Es handelt sich hier nur um eine Behinderung und nicht um eine Gefährdung, da das Fahrzeug nicht mitten auf der Straße abgestellt war. Und nur weil jemand sein Fahrzeug so abstellt dass ich nicht mehr mit dem LKW durch komme, hatte ich nicht das Recht zu denken... selber schuld! ...und fahre einfach weiter. Für Schäden die hierdurch verursacht wurden musste ich auch Grade stehen. Ging es nicht musste ich hier die Polizei rufen oder durch klingeln an Haustüren den Eigentümer selber suchen um das Fahrzeug weg setzen zu lassen.
Natürlich kannst du dir alles möglich zurecht reden und manche Gesetze zu deinen Vorteilen verdrehen, aber alle die du hier bisher genannt hast werden in deinem Fall nicht greifen.
Aber du hast natürlich das Recht alles zu denken was du möchtest und auch alles verklagen was du möchtest.
Ich bin zwar kein Hellseher, aber hier wirst du vom Hintermann nichts bekommen.
@cpedv ich denke nicht dass ich hier etwas verdrehe. So erkennen viele Gerichte AGs und auch OLGs auf eine Teilschuld bei ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen, insb., wie in meinem Fall beim parken in der Kreuzung. An meinem parkenden Fahrzeug ist, zumindest m.E. mittelbar durch das ordnungswidrig parkende Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstanden.
Zitat:
Original geschrieben von tmiller
An meinem parkenden Fahrzeug ist, zumindest m.E. mittelbar durch das ordnungswidrig parkende Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstanden.
Eben nicht, weil sich das Fahrzeug nicht von alleine selbständig gemacht hat und der Schaden der hierdurch entstanden ist nicht von dem geparktem Fahrzeug eigenmächtig entstanden ist. Wie ich schon bereits sagte hätte der Fahrerflüchtige kein Schaden verursachen dürfen, auch wenn hier das andere Fahrzeug nicht Ordnungsgemäß geparkt war.
Aber mir musst du sowieso nichts beweisen, wenn du der Meinung bist ihm Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, ist dieses dein gutes Recht. Ob du hier am ende wirklich damit was bekommst, ist eine andere Frage.
Also dann viel Glück.😉
@TE
Kennst Du den Unfallflüchtigen nun oder nicht?
Bitte gib Bescheid, was dabei rausgekommen ist!
@Mimro
Sorry ich hatte die Frage übersehen. Die Antwort lautet nein. Sonst würden Sich m.E. die juristischen Klimmzüge erübrigen.
Ich bin zufällig mal auf dieses Thema gestoßen...
Opfer von Unfallflucht - was nun?
Hier wurde diese Stelle als Hilfe angegeben, vielleicht Hilft es dir weiter.
http://www.verkehrsopferhilfe.de
Habe mir allerdings nicht alles durchgelesen und mir ist hier nicht bekannt ob sie auch bei Blechschäden helfen.