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Opfer von Unfallflucht - was nun?

Hallo Gemeinde,

einen Freund hat es gestern auf dem Weg zu Arbeit zerlegt!
Gott sei Dank ist ihm persönlich nicht viel passiert.....
Das Auto ist allerdings Schrott (ein Golf III)!

Hergang (kurzgefasst):
Er wird von einem Wagen in die Leitplanke gedrängt (keine Berührung), dreht sich und bleibt angeschlagen liegen (Airbags haben ausgelöst). Steigt dann aus (das geht noch) um Gegenverkehr zu warnen - allerdings klappt das nicht mehr. Ein Fahrzeug kracht voll in die Fahrerseite des Golf und biegt den ganzen Wagen krumm wie eine Banane...

Es kam gottlob niemand ernsthaft zu Schaden....

Der Verursacher (der Abdrängler) entkam unerkannt ohne sich um den Unfall zu kümmern.
Da es 5 Uhr morgens und entsprechend finster war, konnten weder Typ, Farbe noch Kennzeichen des Flüchtenden erkannt werden.
Auch eine eingeleitete Suche der Polizei und Aufrufe via Rundfunk und Zeitung blieben bislang erfolglos.

Da der Golf nicht vollkaskoversichert war (und ohnehin vermutlich nicht mehr als 3 - 4 Tsd. Euro wert war) stellt sich nun eine existentielle Frage - wer kommt für diesen Schaden auf?

Der Verusacher ist weg!

Der Wagen wäre nach dem Dreher und der Kollision mit der Leitplanke ggf. noch reparierbar gewesen (vermutlich aber ein wirtschaftlicher Totalschaden)!

Der dritte Wagen erst zerlegte den Golf komplett (und war natürlich auch kaputt).

Hat da irgendjemand Geld von irgendwoher zu erwarten? Wie könne so ein Fall versicherungstechnisch ausgehen?

Tragisch bei dem ganzen: Der Kumpel ist beruflich auf das Auto angewiesen! Geld für ein "neues" ist eigentlich nicht vorhanden...

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25 Antworten

Hier mal ein Bild vom Wrack...

...und noch eins:

Leider eine schlechte Nachricht:

ZDF: Hilfe bei Fahrerflucht

Zitat:

Falls Ihnen der Unfallgegner nicht bekannt ist (Unfallflucht) oder dieser über keine Versicherung verfügt, können Sie sich an eine Einrichtung der Autoversicherer wenden - den Verein Verkehrsopferhilfe. Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge zahlt man bis zu 2,5 Millionen Euro für eine geschädigte Person, bis zu 7,5 Millionen Euro bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen sowie bis zu 500.000 Euro für Sachschäden. Unter Umständen wird auch Schmerzensgeld gezahlt.

Um eine missbräuchliche Inanspruchnahme dieses Entschädigungsfonds zu verhüten, werden Sachschäden an Kraftfahrzeugen nicht übernommen und "andere Sachschäden" etwa an Gepäck, Kleidung oder Ladung nur soweit sie über 500 Euro liegen.

Andere Einrichtungen die hier für Schäden am Fahrzeug aufkommen gibt es meines Wissens nicht.

Einzig möglicher Ratschlag ist es m. E. z.B. durch Inserate in der örtlichen Presse den Verursacher oder Zeugen zu finden.
Vielleicht fängt er sich ja, wenn der Schockzustand überwunden ist.

Leider...

Grüße
G.o.

P.S. Ich nehme mal an das der Golf nach überschlag schon Totalschaden war, somit ist von dem nachfolgend Unfallgeschehen auch nicht viel zu erwarten. Warscheinlich wird es so sein (wenn es keine Zeugen für das tasächliche Unfallgeschehen gibt), dass er sogar noch mit einer Haftpflichhochstufung rechnen muss.

Hi,

erst einmal muss man ja schon sagen: gut das alle Beteiligten ohne Personenschaden davongekommen sind. Insbesondere dein Bekannter hat durch das schnelle Verlassen des Wracks vor dem Zweitunfall sein Haut nachhaltig gerettet.

Leider ist das ganze wirtschaftlich nicht erfreulich:
-der (vermeintliche) Unfallverursacher ist weg. Vermeintlich deshalb, denn sebst nach Ermittlung wäre seine Schuld erst einmal zu beweisen. Da es nicht einmal "Feindkontakt" oder weitere Zeugen gab nahezu unmöglich.

Also bleibt es auf der Seite ggf. bei einer Anzeige gegen unbekannt und wahrscheinlich einer Verfahrenseinstellung. Geld gibt es aus der Richtung jedenfalls keins.

Aus der anderen Richtung muss man sehen. Da ist sicher entscheidend, wie übersichtlich war das ganze, war der Entgegenkommer zu schnell etc. u,U, gibt es da eine Schuldaufteilung. Auf jeden Fall ist der jeweils gegenüber aufgetretene Schaden (je nach Aufteilung der Schiuldanteile) eine Sache der Haftpflichtversicherungen.
bye

Für den eigenen Kfz-Schaden gibt es wegen des vom Abdrängler verursachten Schaden keinen Ersatz (VK Deckung besteht ja keine). Der Auffahrende muss mit- oder nicht mithaften, das wäre zu klären.

Man muss seine Ansprüche in so einem Fall hier anmelden:

Verkehrsopferhilfe

Wenden Sie sich an den

Verein für Verkehrsunfallhilfe
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel.: 040/30 18 0 0
Fax: 040/ 30 18 0 70 70

Grüße
G.o.

Wie - Verkehrsunfallhilfe gibt es jetzt auch schon, die residieren wohl im selben Objekt 😎

richtig:

Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel.: (0 40) 30 18 00
Fax: (0 40) 30 18 07 00
www.verkehrsopferhilfe.de

Hallo,
Danke erstmal für die Tips!

Der Gedanke mit der Verkehrsopferhilfe kam mir auch spontan - muß mich da mal näher informieren.

Allerdings glaube ich persönlich nicht, dass es da was zu erwarten gibt. Hier ist ja schließlich "nur" Blech kaputt gegangen! Da werden wohl eher (und das zu recht) diejenigen berücksichtigt, die es wirklich arg trifft (lebenslange Behinderung, Tod des Erziehungsberechtigten etc...).

@ pivili
Ja - der "Feindkontakt" ist spontan nicht nachweisbar! Ich weiß allerdings nicht genau wie die Zeugenlage ausschaut. Die Suche läuft jedenfalls - und vielleicht bekommt der Unfallflüchtige ja noch ein schlechtes Gewissen 🙄

Einfach ne Sauerei einfach abzuhauen!

@gutachteronline
Es gab keinen Überschlag! Der Wagen hat sich gedreht und ist auf der Gegenfahrbahn in die Leitplanke gerutscht. Da war's wohl noch ein möglicherweise reparabler Blechschaden!

Aber da ich nicht dabei war, ist das auch nur Spekulation!
Richtig zerlegt wurde der Wagen erst durch den folgenden Aufprall!

Aber da war der Kumpel Gott sei dank aus dem Auto raus!

Sonst hätte es wohl bös enden können...

Glück im Unglück gehabt und mit dem Leben davon gekommen!

Aus der Beschreibbung geht nicht hervor ob es überhaupt einen Zeugen für das Abdrängen gibt.

Wenn ja, dann gibt es nach meiner Kenntnis nur bei Personenschäden Opferhilfe.

Wenn nein, dann kann er nicht einmal beweisen, dass er am Unfall unschuldig ist.
Seine Haftpflichtversicherung muss dann die ganzen Drittschäden regulieren und er wird zurückgestuft.

Billige Möhre für 500 oder 1.000 EUR kaufen und weiterfahren bis ausreichend Geld vorhanden ist um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzuschaffen.

Re: Opfer von Unfallflucht - was nun?

Zitat:

Original geschrieben von Higgi


... stellt sich nun eine existentielle Frage - wer kommt für diesen Schaden auf?

Der Verusacher ist weg!

Der Wagen wäre nach dem Dreher und der Kollision mit der Leitplanke ggf. noch reparierbar gewesen (vermutlich aber ein wirtschaftlicher Totalschaden)!

Der dritte Wagen erst zerlegte den Golf komplett (und war natürlich auch kaputt).

Hat da irgendjemand Geld von irgendwoher zu erwarten? Wie könne so ein Fall versicherungstechnisch ausgehen?

Tragisch bei dem ganzen: Der Kumpel ist beruflich auf das Auto angewiesen! Geld für ein "neues" ist eigentlich nicht vorhanden...

Ich wundere mich ein wenig, dass noch niemand vorgeschlagen hat, die Versicherung des an der Kollision beteiligten Fahrzeug müsse für den Schaden aufkommen.

So wie ich den Bericht verstanden habe, hat sich die Kollision ereignet, nachdem das leicht (?) beschädigte Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn liegen geblieben ist und der Fahrer noch die Zeit hatte, auszusteigen. D.h. der Gegenverkehr ist mit einem stehenden Hindernis kollidiert. Das ganze hat in der Dunkelheit stattgefunden. War das Fahrzeug beleuchtet? Warnblinkanlage aktiviert?

Auch in diesem Fall hätte der Besitzer des Golf wohl nicht viel zu erwarten, da nach einer Kollision mit der Leitplanke und Auslösen der Airbags beim Golf wohl schon ein wirtschaftlicher Totalschaden war.

Noch eine Anmerkung zum Unfallhergang. Wo soll denn der eigentliche Unfallverursacher gefahren sein? In Fahrtrichtung des Golf oder in der Gegenrichtung? Da es keine bei der Begegnung weiteren Fahrzeuge in der Nähe gab, verstehe ich nicht, aus welchem Grund der Flüchtige den Golf abgedrängt haben soll. Falls es sich tatsächlich um einen selbstverschuldeten Unfall gehandelt hat, und es Deinem Freund nur peinlich ist, dies zuzugeben, macht er sich mit einem vorgeschobenen Unfallbericht strafbar (Vortäuschung einer Straftat).

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von o-sm


Ich wundere mich ein wenig, dass noch niemand vorgeschlagen hat, die Versicherung des an der Kollision beteiligten Fahrzeug müsse für den Schaden aufkommen.

@o-sm, in aller Bescheidenheit:

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Für den eigenen Kfz-Schaden gibt es wegen des vom Abdrängler verursachten Schaden keinen Ersatz (VK Deckung besteht ja keine). Der Auffahrende muss mit- oder nicht mithaften, das wäre zu klären.

Schutzbehauptung hin oder Schutzbehauptung her, unter Abdrängeln ist das Abdrängeln eines Fahrzeuges, in gleicher Fahrtrichtung fahrend, zu verstehen. Wäre es ein Fahrzeug des Gegenverkehrs gewesen, wäre sicherlich von Ausweichen berichtet worden. "Abdrängeln" allgemein ist ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr (Nötigung). Warum, wieso und weshalb im Fall geschehen?

Langsam Freunde, wartet doch erst auf eine Stellungnahme des TE.

Wenn er uns weitere Fakten zum Unfallhergang und zur Zeugensituation mitgeteilt hat, dann können wir auch mehr dazu sagen.

Der TE kann uns vielleicht daneben mitteilen, welche Schritte Polizei und Versicherung des Pechvogels weiterhin einleiten.

Die Sache mit dem " Abdrängler" wird ohne Zeugen und Berührungsspuren, nicht haltbar sein. Der Auffahrende könnte ev. eine Teilschuld bekommen. Aber das muß auch erst zu beweisen sein ( zu schnell, unaufmerksam )
Da kein Personenschaden , oder Alkohol im Spiel ist, hat der Staat nicht viel interesse.
Anzeige gegen unbekannt ? könnte nach hinten los gehen.
buba

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wenn nein, dann kann er nicht einmal beweisen, dass er am Unfall unschuldig ist.
Seine Haftpflichtversicherung muss dann die ganzen Drittschäden regulieren und er wird zurückgestuft.

Billige Möhre für 500 oder 1.000 EUR kaufen und weiterfahren bis ausreichend Geld vorhanden ist um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzuschaffen.

Drittschaden vermutlich aber nur, soweit es die Leitplanke betrifft. Der Fahrer des dritten Fahrzeugs hätte seine Geschwindigkeit so anpassen müssen, dass er vor dem Hindernis hätte stehen bleiben können (da es nicht unerwartet auftauchte, sondern der Fahrer schon Zeit hatte auszusteigen).

Nachzuweisen, dass erst dieses dritte Auto den Wagen vollstängig zerstörte wird unmöglich. Der hat halt Schrott zu grösserem Schrott gemacht 🙂.

Fazit: Ist ein Auto unbedingt erforderlich für den Gelderwerb gehört der Verlust des Fzgs zu den nicht tolerirbaren Riskien. Daher muss man entweder auch eine wertarme Möhre VK versichern oder die gesparten Beiträge in einen Topf zurücklegen, aus dem man im Schadensfall die oben genannte 1000 € Ersatzmöhre bezahlt.

Alex

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