Anderer Geschwindigkeitsindex für Winterreifen?
Guten Morgen alle mit einander,
zur Zeit bin ich auf der Suche nach Winterreifen für mein neues Auto.
Anbei war eine Reifenfreigabe, die aber nur Y-Decken beinhalteten (300 km/h -> teeeuuueeer)!!!
Kann ich auch eine gewöhnliche V-Decke (240 km/h) fahren, oder gibts da schon direkt einen auf den Deckel?
Das ich dann nicht unbedingt schneller als 240 fahren darf ist mir klar und so schnell bin ich eh noch nie gefahren! 😁
Es gab/gibt da doch immer diesen schicken Aufkleber für den Innenraum, die einen Fahrer daran erinnern sollen, dass man eine bestimmte Geschwindigkeit nicht überschreiten sollte!?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Bei Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex ab V ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Tragfähigkeit bei Ausnutzung der Maximalgeschwindigkeit reduziert werden muss und dadurch diese u.U. zu gering wird (siehe z.B. hier auf S. 124) bzw. dass eine höhere Tragfähigkeit gewählt werden muss um die volle Maximalgeschwindigkeit des Reifens nutzen zu können.
Als Geschwindigkeit ist auch nicht einfach Vmax des Fahrzeugs zu verwenden (wäre ja zu einfach...), sondern es ist meines Wissens (wie auch unter o.g. Link angegeben) noch ein Sicherheitszuschlag von 1% + 6,5km/h draufzurechnen.
Bei eingetragenen 236km/h dürfte dann "V" eigentlich nicht auseichen.
23 Antworten
Doch, als Winterreifen.
Mußt halt nur den "Papperl" im Sichtfeld des Fahrers haben.
Praktisch kannst Du auch einen "Q" Winterreifen fahren, dann aber mit dem 160 Km/H Aufkleber.
Eigene Erfahrung im Umgang mit diesem Problem habe ich motorleistungsbedingt zwar keine, aber ich würde es so interpretieren, dass man einen Reifen "225/40R18 V92" bis 210km/h mit voller Tragfähigkeit benutzen kann (dann aber nur mit Aufkleber 210km/h) oder bis 240km/h (mit entsprechendem Aufkleber) wenn die dadurch auf 91% reduzierte Tragfähigkeit ausreicht.
Bei diesem Beispiel würde ich es so rechnen: Lastindex 92 bedeutet 630kg Tragfähigkeit. 91% davon sind 573,3kg was Lastindex 88 entspricht. Wenn also Lastindex 88 ausreicht, ist auch ein 240er-Aufkleber möglich, sonst nur 210. Alternativ könnte (falls es den gibt) ein Reifen "225/40R18 V96" mit 240er-Aufkleber verwendet werden wenn ein Lastindex von 92 erforderlich ist.
Der Aufkleber müsste wegen der einzurechnenden Reserve schon bei einer Höchstgeschwindigkeit ab ca. 232km/h erforderlich sein (232km/h+1%+6,5km/h ergibt ca. 240km/h).
Zitat:
Original geschrieben von Touchwood
Der Aufkleber müsste wegen der einzurechnenden Reserve schon bei einer Höchstgeschwindigkeit ab ca. 232km/h erforderlich sein (232km/h+1%+6,5km/h ergibt ca. 240km/h).
Vage Vermutung oder Tatsache?
In
§ 36 Abs. 1 StVZOsteht hiervon nichts geschrieben, zumindest nicht explizit.
Hallo,
dann möchte ich zur Sicherheit in meinem Fall nachfragen, ob ich auch einen Aufkleber mit max. 270 km/h benötige. Sonst wäre ich seit fast 2 jahren "illegal) unterwegs gewesen.
Ich fahre auf meinem gechippten S3 ( in den KFZ-Schein eingetragene Höchstgeschwindigkeit: 262 km/h) Winterreifen der Größe 225/40/R18 92 W. Mein Händler sagte mir auf Nachfrage, dass er solche Zettel mit dem hohen Index nicht habe und auch noch nie benutzt habe.
Gruß
Hans-Peter
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Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Doch, als Winterreifen.
Mußt halt nur den "Papperl" im Sichtfeld des Fahrers haben.
Praktisch kannst Du auch einen "Q" Winterreifen fahren, dann aber mit dem 160 Km/H Aufkleber.
Und was passiert wenn ich das "Papperl" nicht angebracht habe?
Zitat:
Original geschrieben von HPW37
Hallo,dann möchte ich zur Sicherheit in meinem Fall nachfragen, ob ich auch einen Aufkleber mit max. 270 km/h benötige. Sonst wäre ich seit fast 2 jahren "illegal) unterwegs gewesen.
Ich fahre auf meinem gechippten S3 ( in den KFZ-Schein eingetragene Höchstgeschwindigkeit: 262 km/h) Winterreifen der Größe 225/40/R18 92 W. Mein Händler sagte mir auf Nachfrage, dass er solche Zettel mit dem hohen Index nicht habe und auch noch nie benutzt habe.Gruß
Hans-Peter
Moin Hans-Peter,
da frag ich doch mal zuerst, was denn der amtlich anerkannte Sachverständige beim 21er Gutachten über die Leistungssteigerung zu den Reifen vermerkt hat. Er wird doch sicher nicht die W-Reifen explizit reingeschrieben haben? Desweiteren, aber das ist nur meine persönliche Meinung, finde ich derartige Geschwindigkeiten im Winter schlicht abartig. Wenn es wirklich Winter ist und Temperaturen unter Null sind, kann es auf Autobahnen immer mal eine glatte Stelle geben. Und dann wünsche ich einen guten Flug und hoffe, daß niemand Unbeteiligtes geschädigt wird.
Bei mir zumindest hätte ich bei Begutachtung eines solchen Chiptunings in jedem Fall Reifen mit einem höheren Geschwindigkeitsindex vorgeschrieben.
Grüße der Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von Touchwood
Eigene Erfahrung im Umgang mit diesem Problem habe ich motorleistungsbedingt zwar keine, aber ich würde es so interpretieren, dass man einen Reifen "225/40R18 V92" bis 210km/h mit voller Tragfähigkeit benutzen kann (dann aber nur mit Aufkleber 210km/h) oder bis 240km/h (mit entsprechendem Aufkleber) wenn die dadurch auf 91% reduzierte Tragfähigkeit ausreicht.Bei diesem Beispiel würde ich es so rechnen: Lastindex 92 bedeutet 630kg Tragfähigkeit. 91% davon sind 573,3kg was Lastindex 88 entspricht. Wenn also Lastindex 88 ausreicht, ist auch ein 240er-Aufkleber möglich, sonst nur 210. Alternativ könnte (falls es den gibt) ein Reifen "225/40R18 V96" mit 240er-Aufkleber verwendet werden wenn ein Lastindex von 92 erforderlich ist.
Der Aufkleber müsste wegen der einzurechnenden Reserve schon bei einer Höchstgeschwindigkeit ab ca. 232km/h erforderlich sein (232km/h+1%+6,5km/h ergibt ca. 240km/h).
Fast richtig gedacht.
Die Zu- und Abschläge sind immer im Zusammenhang von Tragfähigkeit, Geschwindigkeit und Luftdruck zu sehen. Ich habe beispielsweise bei grenzwertigen Situationen bei der Eintragung immer den dazugehörenden Mindestluftdruck vorgeschrieben.
Grüße der Gardiner
Nach meiner Meinung macht ein Aufkleber beüglich V max ja nur dann Sinn, wenn der WR für eine geringere Geschwindikeit als V max des Fahrzeuges ausgelegt ist.
WR als T (Aufkleber) da 190 km/h Original SR V 240 km/h
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
Vage Vermutung oder Tatsache?Zitat:
Original geschrieben von Touchwood
Der Aufkleber müsste wegen der einzurechnenden Reserve schon bei einer Höchstgeschwindigkeit ab ca. 232km/h erforderlich sein (232km/h+1%+6,5km/h ergibt ca. 240km/h).
In § 36 Abs. 1 StVZO steht hiervon nichts geschrieben, zumindest nicht explizit.
Die Frage ob für den Aufkleber auch die Zuschläge berücksichtigt werden müssen ist wahrscheinlich rein akademischer Natur. Wenn man die Zuschläge als erforderlich ansieht um die Serienstreuung der Höchstgeschwindigkeit zu beüksichtigen, dann wäre es eigentlich nur konsequent, für den Aufkleber auch die Obergrenze der Serienstreuung zu verwenden. Ist aber nur eine Vermutung.
Für die 1% + 6,5km/h würde mich aber auch die offizielle Quelle interessieren da ich diese nur in verschiedenen, aber nicht offiziellen Unterlagen gefunden habe.