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Andere Felgen als abgesprochen

Themenstarteram 14. Mai 2024 um 22:57

Hallo,

ich habe zum ersten Mal ein Auto gekauft und auf 17 Zoll Alufelgen und Winterreifen probegefahren. Die Originalfelgen waren im Kofferraum.

Im Gespräch wurde erwähnt, dass wir nicht die 17 Zoll Felgen bekommen, sondern die Originalfelgen, aber mit neuen Reifen, weil die eigentlichen laut TÜV Gutachten kein Profil mehr haben. Der Verkäufer hat dem mündlich zugestimmt. Wir haben sogar noch über einen neuen Satz Winterreifen gesprochen, aber das war zu teuer. In der Anzeige werden auch die 19 Zoll genannt.

Jetzt hat der Händler das Fahrzeug aber auf die 17 Zoll Alufelgen gesetzt und in Mai auch noch mit Winterreifen. Im Kaufvertrag steht nichts, aber habe ich irgendwie Rechte, das Fahrzeug auf den originalen 19 Zoll Felgen zu bekommen, oder bin ich wirklich dumm gewesen? Ich freue mich auf euere Rückmeldung.

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24 Antworten

waren die originalen 19"-Felgen dann wenigstens mit dabei? ... immerhin lagen diese bei der Probierfahrt im Wagen (was ja an sich schon n Witz ist bei einer P-Fahrt), was dem Interessenten ja suggeriert, dass diese zum Angebot dazu gehören. Ob man im Mai einen Wagen noch mi Wi-Rfn ausliefern muss, ... ??? das zeugt auch von der "Klasse" des Autohauses.

Wenn da keine neuen Reifen drauf sind, hast du wirklich Pech, denn mündliche Nebenabreden sind halt nun mal null und nichtig, wenn sich der VK stur stellt. Um also kurz und bündig auf die Frage zu antworten: Ja, dass war du..! Allerdings sprichst du in der "wir"-Form: vielleicht kann sich deine Begleitung an das Gespräch erinnern und man kann den VK in einem 4er Gespräch mit seinem Vorgesetzen dran erinnern, dass das besprochen wurde. Allerdings bleibt das Geschriebene und vor allem das Unterschriebene das einzig Gültige.

Wie kommst du auf die Idee, mündliche Vereinbarungen seien nicht gültig?

 

 

(Erster Google Treffer

 

https://kanzlei-franz.com/.../?... )

Hast Du den (fehlerhaften) Kaufvertrag denn unterschrieben?

Denn dann könnte es selbst wenn Du Zeugen für die mündliche Nebenabrede hast schwer werden.

Aber in möglichst naiver Weise nachfragen wann Du die vereinbarten 19er abholen kannst (haste vor Freude auf die neue Karre komplett vergessen bei der Abholung) kann nicht schaden, wirbelt sehr wenig Staub auf und zeigt Dir direkt was der Verkäufer davon hält.

widerruf den Vertrag

Aus welchem Grund soll er widerrufen? Wegen der fehlenden 19" Felgen? Wenn er nachweisen kann, dass die zum Kaufgegenstand dazu gehören, kann er auch auf Lieferung der Felgen drängen.

Ein Wider-Ruf benötigt keinerlei Begründung.

Schon klar, nur ohne Widerrufsrecht reicht ein einfaches "hab keinen Bock mehr auf das Auto" im darauf folgenden Rechtsstreit ziemlich wenig.

Wurde es bei der Uebergabe beanstandet aber trotzdem das Fahrzeug mitgenommen?

Salve,

wenn das nirgends schriftlich niedergeschrieben wurde, dann warst Du "dumm". Kannst auf gut Glück nochmal vorsprechen aber wird vermutlich nix bringen.

Im Vertrag ist sicherlich eine Schriftformklausel drin, welche besagt das mündliche Vereinbarung ausgeschlossen sind und keine mündlichen Vereinbarungen bestehen.

Spätestens bei Abholung hättest Du handeln müssen, ich habe bisher immer Vorkaufsvertrag und erst bei Abholung einen Kaufvertrag gemacht. 1x musste ich den versprochenen Zweitschlüssel (FFB) monieren, da der Verkäufer ihn nicht mehr organisieren konnte, wurde die Rechnung für einen Ersatzschlüssel samt Programmierung übernommen.

Beim letzten Wagen waren 6 Jahre alte rissige Sommerreifen drauf, hier wurde schriftlich fixiert das mir 4 Neue Markenreifen kostenfrei zugesendet werden, dauerte zwar eine Weile, kamen dann halt schon die WR etwas früher drauf. Montagekosten habe ich übernommen.

Wenn die Verkäufer merken das man etwas Ahnung hat und keine überzogenen Forderungen stellt, findet man immer eine Lösung.

"hier wurde schriftlich fixiert"

denn nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen - und notfalls vor Gericht auch beweisen.

Mir hatte mal ein Verkäufer einen Unfallschaden schön geredet. Hab ihn dann gebeten, mir den Unfallschaden per Mail zu beschreiben, damit ich beim späteren Weiterverkauf den Schaden genau angeben könne. Hat er auch getan, nur wusste ich da bereits, dass seine Beschreibung ziemlich unvollständig war. Vor Gericht haben wir uns dann auf eine Minderung verständigt.

manche haben weder Nerv, Zeit oder Geld für einen Recht Streit.

als Käufer habe ich keinen Bock, dem Verkäufer hinterher zu laufen.

Manche Verkäufer versuchen, mit dem Satz Räder ihren Profit aufzustocken.

Wenn der Satz Räder Inhalt des Kaufes war ( sei es die mündliche Zusage oder die Räder waren bei der Probefahrt drauf ), ist es der plumpe Versuch den Käufer zu bescheißen.

ich und praktisch alle meine Bekannten wollen einen ehrlichen Deal - what you see is what you get...

Ähm... wenn die Räder bei der Probefahrt im Auto lagen, dann ist der Radsatz ein "suggerierter" Bestandteil des Kaufgegenstandes. Fertig.

Und auch dann muss man es im Streitfall beweisen. Daher ist schriftlich immer besser, als nur ein Gespräch.

@Superbernie1966 : Was nutzt es dem Käufer, wenn er keinen Bock auf einen Rechtsstreit hat? Der Verkäufer aber schon. Und spätestens wenn der Käufer aus mangelnder Lust am Objekt der früheren Begierde seinen Widerruf erklärt, wird ihm der Verkäufer mit seinen AGB und 15% Schadenersatz ankommen.

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