ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Anbau von Scheinwerfern fahrzeugklassenübergreifend zulässig

Anbau von Scheinwerfern fahrzeugklassenübergreifend zulässig

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 11:39

Zitat:

5.18. Für vierrädrige Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 typgenehmigte Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen gemäß den Absätzen 5.14 und 5.15 sind auch an Krafträdern zulässig.

UN-Regelung Nr. 53 — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2020/31]

https://eur-lex.europa.eu/.../?...

 

Zitat:

5.18. Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen, die für Krafträder typgenehmigt wurden und auf die in den Absätzen 5.16 und 5.17 Bezug genommen wurde, dürfen auch an Mopeds angebaut werden.

UN-Regelung Nr. 74 — Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L1 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen [2020/32]

https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Es ist niemand verpflichtet, mit schlechtem Licht herumfahren zu müssen; wenn es also für Krafträder typgenehmigte LED-Scheinwerfer hat, dürfen die auch an Mopeds angebaut werden; gleiches "gilt" für den Anbau von "Flutlicht" an Krafträdern.

Ähnliche Themen
59 Antworten

Das mag ja stimmen. Hab es jetzt nicht vollständig inkl der links gelesen etc.

 

Aber angenommen es is tatsächlich so, die passen niemals alle in andere Fahrzeuge. Ich meine Roller. Da muss dann quasi umgebaut werden damit die

 

A)

Festen Halt hat und sinngemäß die Straße erleuchten kann

 

B)

Das es nicht Katastrophal aussieht

 

Und letzteres wird schwierig, da doch fast alle Hersteller eine andere Form und Größe als Scheinwerfer benutzen.

Weiss er denn selber was er will?!

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 18:06

Zitat:

@Papstpower schrieb am 16. Januar 2020 um 13:21:09 Uhr:

Weiss er denn selber was er will?!

Immer, freilich; wenn Dir Festbeleuchtung entgegenkommt, kannst Du dieser immer nur mit eigener Festbeleuchtung wirkungsvoll begegnen, denn jeder Verkehrsteilnehmer hat zu jeder Zeit, an jedem Ort das Recht, den Verkehrsraum vor und neben sich ordentlich überblicken zu können; gerade bei Nacht und regennasser Fahrbahn ist das elementar notwendig, auch für den/die 50ccm-Fahrer/in.

Ja, und was willst du jetzt?

JEDER, der mal einen Führerschein gemacht hat, weiss dass man bauartgenehmigte Anbauteile gemäß STVZO anbringen und schalten darf! Nur bei deinen Fahrzeugen ist einfach mal keine Stromquelle vorhanden, die das mitstemmen kann. Wurde auch schon geklärt!

Dazu musst du keine UN Vorschriften kopieren, dazu musst du nur die STVZO zu rate ziehen.

Und wenn du mit deiner Funzel anfängst zu blenden, das bewusst, weil du etwa auf Fernlicht schaltest, dann gibt es Gesprächsbedarf. Und davon wirst du dich finanziell in den darauffolgenden Monaten nicht erholen. Und das ist keine persönliche Drohung, das ist: § 315c StGB

-->

Ursachen für eine Gefährdung des Straßenverkehrs

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

---> Grobes, rücksichtsloses und verkehrswidriges Handeln

Für die Versorgung von LED Scheinwerfern wird's meistens schon reichen. Zusatz LEDs mit eigener Halterung, das könnte von der zitierten Vorschrift fallweise gedeckt sein. Ersatz des bestehenden Scheinwerfers durch ein Fremdfabrikat wird meistens an der unterschiedlichen Form scheitern, wie oben bereits geschrieben.

Bei meiner Medley läßt sich nicht einmal der LED Scheinwerfer des aktuellen Modells in das Vorjahresmodell einbauen. Die Form der Scheinwerfer ist völlig unterschiedlich, die Verkleidung entsprechend ebenfalls ganz anders geformt. Das paßt dann hinten und vorne nicht.

Zitat:

@MENA-C schrieb am 17. Januar 2020 um 14:39:06 Uhr:

Für die Versorgung von LED Scheinwerfern wird's meistens schon reichen. Zusatz LEDs mit eigener Halterung, das könnte von der zitierten Vorschrift fallweise gedeckt sein. Ersatz des bestehenden Scheinwerfers durch ein Fremdfabrikat wird meistens an der unterschiedlichen Form scheitern, wie oben bereits geschrieben.

Bei meiner Medley läßt sich nicht einmal der LED Scheinwerfer des aktuellen Modells in das Vorjahresmodell einbauen. Die Form der Scheinwerfer ist völlig unterschiedlich, die Verkleidung entsprechend ebenfalls ganz anders geformt. Das paßt dann hinten und vorne nicht.

Ich habe jetzt von Harley einen Scheinwerfer gefunden mit Leistungsabgabe. 45watt! Wo bekommt er die Differenz her?

 

Zusatzscheinwerfer? Guter Ansatz. Ein 2. Hauptscheinwerfer ist nicht zulässig. Nebelscheinwerfer oder FernlichtScheinwerfer sind nur unter bestimmten Bedingungen einzusetzen. Auch da, wo bekommt er den Strom her?!

Zitat:

@MENA-C schrieb am 17. Januar 2020 um 14:39:06 Uhr:

Für die Versorgung von LED Scheinwerfern wird's meistens schon reichen. Zusatz LEDs mit eigener Halterung, das könnte von der zitierten Vorschrift fallweise gedeckt sein. Ersatz des bestehenden Scheinwerfers durch ein Fremdfabrikat wird meistens an der unterschiedlichen Form scheitern, wie oben bereits geschrieben.

Bei meiner Medley läßt sich nicht einmal der LED Scheinwerfer des aktuellen Modells in das Vorjahresmodell einbauen. Die Form der Scheinwerfer ist völlig unterschiedlich, die Verkleidung entsprechend ebenfalls ganz anders geformt. Das paßt dann hinten und vorne nicht.

Nur mit Umbau des Scheinwerfers nicht,aber Umbau der Verkleidung des neueren Modell`s an sich meistens schon. Die Anschraubpunkte sind meist identisch am Ramen.Alles eben nicht für 5€ zu machen,aber geht und wegen der Stromversorgung brauchst keine Sorge zu haben.

Speziell jetzt bei der Medley paßt auch die neue Scheinwerferverkleidung nicht an das bisherige Modell. Identische Schraubpunkte wohl schon, aber geänderte Form, die nicht zur alten Karosserie paßt. Da müßte man auch den neuen digitalen Instrumententräger und die fahrerseitige Verkleidung des Lenkers und des Beinschilds austauschen, also praktisch mehr Aufwand, als der Wechsel zum neuen Modell. Nur wegen des LED Scheinwerfers? Sicher nicht. Es paßt halt in diesem Fall nicht, und gut.

@MENA-C , das ist richtig,wem es nicht wert ist soll es auch lassen.

Es ist aber möglich ein Facelift durchzuführen wie auch bei vielen Autos gemacht wird und bei den meisten Rollern ist es nichts anderes.

Nebenbei bemerkt ist Plastik nachkaufen beim Roller/Motorrad der teuerste Spass den man sich leisten kann...

 

Trotzdem bleibt das Problem. Er hat nen 50er dessen Spannung beim Drücken der Hupe zusammenbricht...!

Zitat:

@Papstpower schrieb am 17. Januar 2020 um 23:23:38 Uhr:

Nebenbei bemerkt ist Plastik nachkaufen beim Roller/Motorrad der teuerste Spass den man sich leisten kann...

Trotzdem bleibt das Problem. Er hat nen 50er dessen Spannung beim Drücken der Hupe zusammenbricht...!

Mit dem Plastik gebe ich dir recht,könnte noch 2 Roller technisch auf die Straße bringen,lohnt aber nicht wegen Beschaffung der Verkleidung.

Aber wenn ich umrüste auf LED mache ich ein Schritt vorwärts mit wenig Energie,also warum soll er das nicht packen. Oder anders gibt es Leuchtmittel die heller sind mit der gleichen Wattzahl ,immer das nehmen was im möglichen Bereich liegt.

Zum Schluss bleibt immer ,die Geschwindigkeit so anpassen das man gefahrenlos durch die Gegend gondelt.

Mach doch Mal ein Beispiel mit weniger Energie... Ich gehe Mal davon aus, dass der TS max 35w vorn drin hat.

Wir suchen also ein als Abblendlicht zugelassenen Scheinwerfer, gern mit LED der max das gleiche verbraucht...

Gern um das Suchfeld zu erweitern lediglich einen Einsatz...

Nur als Beispiel:

Ein runder 7" LED-Hauptscheinwerfereinsatz Abblendlicht/Fernlicht zieht

ca. 20/20 W

https://www.ebay.de/.../323250549539?...

Na dann fröhliches Rollerbasteln...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Anbau von Scheinwerfern fahrzeugklassenübergreifend zulässig