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Anbau nicht im Fahrzeugschein - erloschene Betriebserlaubnis?

Themenstarteram 3. März 2016 um 15:24

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich hatte gestern Abend eine allgemeine Verkehrskontrolle, Auto war vom Vorgänger tiefergelegt worden. Hatte blöderweise nicht die Änderungsabnahme vom TÜV dabei und Fahrzeugschein stand auch nichts davon. Da ichs dann ja nicht beweisen konnte, gab es ne Verwarnung weil ich das Auto ohne Betriebserlaubnis gefahren bin und 50,-€ Strafe. Auf die Nachfrage ob ich die Änderungsabnahem nachreichen kann und es sich dann erledigt hätte, hieß es ja, dann wäre es okay und die Sache vom Tisch.

Heute dann den Zettel rausgekramt und zur Polizei gefahren. Dort meinte dann ein Kollege dass dadurch, dass es nicht im Fahrzeugschein steht, die Betriebserlaubnis erloschen ist und ich dennoch die Strafe zahlen muss.

Meine Frage nun: Stimmt das? Meiner Meinung nach wäre die Betriebserlaubnis ja durch die Änderungsabnahem vom TÜV bestätigt. Auto kam seitdem immerhin 2x durch den TÜV damit. Und als ich das Auto bei der Zulassungsstelle anmeldete und alles was es an Unterlagen gab dabei hatte, wurde es auch nicht eingetragen.

Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und kann weiterhelfen?

Grüße

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40 Antworten

Zitat:

@Philippder1 schrieb am 3. März 2016 um 16:24:46 Uhr:

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich hatte gestern Abend eine allgemeine Verkehrskontrolle, Auto war vom Vorgänger tiefergelegt worden. Hatte blöderweise nicht die Änderungsabnahme vom TÜV dabei und Fahrzeugschein stand auch nichts davon. Da ichs dann ja nicht beweisen konnte, gab es ne Verwarnung weil ich das Auto ohne Betriebserlaubnis gefahren bin und 50,-€ Strafe. Auf die Nachfrage ob ich die Änderungsabnahem nachreichen kann und es sich dann erledigt hätte, hieß es ja, dann wäre es okay und die Sache vom Tisch.

Offenbar hast du geglaubt, dass damit auch das Bussgeld nicht zu zahlen wäre. Das war aber ein Irrtum deinerseits. Dass die Sache vom Tisch ist, heisst nur, dass keine weiteren Massnahmen ergriffen werden.

Das Bussgeld ist davon unberührt, da es ja zum Zeitpunkt der Kontrolle rechtlich nichts dran zu rütteln gab. Du hattest Umbauten am Fahrzeug, welche du nicht belegen konntest.

Das wäre dann ein Verstoß gegen die Mitführpflicht nach §19(4), aber kein Fahren mit erloschener BE...

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. März 2016 um 18:59:37 Uhr:

Das wäre dann ein Verstoß gegen die Mitführpflicht nach §19(4), aber kein Fahren mit erloschener BE...

Tja, Auslegungssache. Für die Polizei war es erstmal Fahren mit ungültiger BE. Zumal der Umbau ja nicht mal eingetragen war. Dass der TÜV das abgenommen hat, könnte ja in dem Augenblick jeder sagen.

Dass zunächst ein Fahren ohne BE angezeigt wird ist naheliegend.

Wenn (!) aber eine gültige Anbauabnahme vorliegt sehe ich keine Grundlage mehr, diesen Vorwurf aufrecht zu erhalten (siehe §19(3): "Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht..."). Der Wortlaut der Vorschrift ist so eindeutig, dass es da nichts mehr auszulegen gibt.

Ich würde da in sinngemäßer Anwendung der Nummer 319000 davon ausgehen, dass die finanziellen Folgen sich für den Fahrer von 50 auf 10 Euro reduzieren (und für den ggf. abweichenden Halter von 50 Euro auf Null).

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. März 2016 um 22:14:32 Uhr:

.

Ich würde da in sinngemäßer Anwendung der Nummer 319000 davon ausgehen, dass die finanziellen Folgen sich für den Fahrer von 50 auf 10 Euro reduzieren (und für den ggf. abweichenden Halter von 50 Euro auf Null).

Kannst ihm ja nahelegen, das einzuklagen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 6. März 2016 um 09:21:05 Uhr:

Zitat:

@hk_do schrieb am 5. März 2016 um 22:14:32 Uhr:

.

Ich würde da in sinngemäßer Anwendung der Nummer 319000 davon ausgehen, dass die finanziellen Folgen sich für den Fahrer von 50 auf 10 Euro reduzieren (und für den ggf. abweichenden Halter von 50 Euro auf Null).

Kannst ihm ja nahelegen, das einzuklagen.

Bevor man klagen muss, kann man auch ersteinmal ganz easy einen Widerspruch einlegen, kostet ein paar Minuten Zeit und 1 A4 Blatt+Druckertinte + evtl. noch Briefumschlag mit einer Briefmarke;)

Diese Panikmache immer, warum also immer dieses Gefassel von Klage und Gericht?? Völlig unangebracht zum jetzigen Zeitpunkt!

bisher hat sich der TE ja noch nicht dazu geäußert, welche Art von Zettel er denn nun genau gefunden hat....

Sagt mal Leute, gilt das bisher hier Geschriebene überhaupt, wenn die verbauten Fahrwerksteile EG-Typgenehmigungen besitzen?

Zum Beispiel habe ich eine Sporttröte mit E-Prüfzeichen dran und bin mir sicher, daß die nicht eingetragen werden muß und auch kein Gutachten oder Ähnliches mitgeführt werden muß. Der kontrollierende Beamte muß im Zweifel unters Auto krauchen und die eingeprägten Zeichen selbst prüfen :).

Oder ist das bei Änderungen am Fahrwerk anders geregelt? Doch eigentlich wird durch die Tieferlegung weder die Fahrzeugart geändert, noch werden dadurch Verkehrsteilnehmer gefährdet oder das Geräusch- und Abgasverhalten negativ beeinflusst. Oder?

Mischkolino

(Ich frage nur nach, weil ich vor 10 Jahren ein ähnliches Problem wie der TE hatte)

Hier sind zwei Dinge zu unterscheiden:

Die BE erlischt bei Teilen mit E-Prüfzeichen dann nicht, wenn eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind (und natürlich im Fall eines ECE-Prüfzeichens Deutschland oder die EU der entsprechenden Regelung beigetreten sind). Eine Anbauabnahme ist bei Teilen mit internationalem Prüfzeichen grundsätzlich nicht vorgesehen (bis hier §19 Absatz 3 StVZO); Papiere müssen ebenfalls nicht mitgeführt werden (Absatz 4). Die Überprüfung der Zulässigkeit ist damit natürlich nur sehr eingeschränkt möglich...

Der andere Punkt ist die Änderung der Fahrzeugpapiere, hier gilt §13 der Fahrzeug-Zulassungsordnung. Wenn einer der Fälle von Absatz 1 vorliegt, ist die Änderung unverzüglich einzutragen. Völlig unabhängig von der Genehmigungsgrundlage für den Umbau. (z.B. relevant bei einer ECE-R115-Gasanlage)

Die Frage ob eine Fahrwerksänderung ein §19(2)-Fall ist (also im Zweifel die BE erlischt) dürfte durch den Beispielkatalog übrigens eindeutig mit "ja" beantwortet sein.

P.S.: Fahrwerksänderungen mit internationalen Prüfzeugnissen sind mir in der Praxis bisher übrigens noch nicht begegnet.

Danke @hk_do ,

dann bin ich seinerzeit wohl tatsächlich ohne BE herumgefahren.:eek: Hatte den Wagen tiefergelegt gekauft und erst bei der nächsten HU fiel die fehlende Eintragung auf. Ich ließ den Wagen wieder auf Serienfahrwerk zurückbauen, war für mich streßfreier als Papierkrieg.

Mischkolino

Sobald eine ABE für ein angebautes Teil vorhanden ist, eine Abnahme für den Pkw-Typ, können die dir gar nichts! Früher musste man z.Beispiel Anhängerkupplungen beim Tüv abnehmen u. eintragen lassen. Das ist heute Vergangenheit, man braucht nur die ABE und die Einbauanleitung mitführen, das reicht. Ich habe zig AHK,s eingebaut, den Wagen dann später zum Tüv vorgefahren, nie bemängelt worden.

ich würde denen schreiben: Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch ein, da ich eine ABE für die tieferlegung und das Fahrwerk habe, leider nur am Tag der Verkehrskontrolle nicht dabei hatte.

Hiermit reiche ich diese in Kopie anbei und hoffe die Angelegenheit hat sich damit erledigt.

Sollte ich bis zum 21.03. nichts anderweitiges von Ihnen hören, erkennen sie die Rechtmäßigkeit meines Widerspruches an.

Sollte dann immernoch eine Geldforderung kommen, hat man die Möglichkeit, den Betrag unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit zu überweisen.

Auf dem Überweisungsträger vermerken, das man unter Vorbehalt zahlt.

Der Behörde eine Frist setzen von ~2 Werktagen, Mutig:D:D

Zudem sollte man den Thread schon lesen...

Der TE hat wie geschrieben keine ABE, sondern eine TÜV-Änderungsabnahme. Und die muss in der Tat in die Papiere eingetragen werden.

am 16. März 2016 um 12:18

Ich habe eine Tüv Abnahme und eine ABE für meine Federn. Das reicht also im Prinzip?

Zitat:

@hydrou schrieb am 16. März 2016 um 10:13:46 Uhr:

Zudem sollte man den Thread schon lesen...

Der TE hat wie geschrieben keine ABE, sondern eine TÜV-Änderungsabnahme. Und die muss in der Tat in die Papiere eingetragen werden.

Mein Dekra Mann hat damals die Fahrwerks-Räder-Kombi so dokumentiert,

dass eine Eintragung "mit dem nächsten Befassen der Fahrzeugpapiere" zu erfolgen hat.

Habe aber die Abnahmebestätigung (und vieles mehr) immer in der Bordmappe im Auto.

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