Also, wenn es nicht in den Fahrzeugschein eintragen wird/werden muss, ist doch die Begründung, dass die Betriebserlaubnis erlöschen ist, weil es nicht im Fahrzeugscheinsteht hinfällig?
Wird morgen nachgetragen.
Das der Fehler bei mir liegt, ist mir ja auch bewusst, da ich es nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen hab, aber mich wurmt es schon noch etwas, dass es zuerst heißt wenn ich die TÜV-Änderungsabnahme nachreiche, es auch in Ordnung ist und dort dann ein anderer meint, dass es nicht geht weil durch den fehlenden Eintrag im Fahrzeugschein die Betriebserlaubnis erloschen war.
Und hier heißt es dann wieder, dass es ohnehin nicht in den Fahrzeugschein eingetragen werden muss...