An Zaun angebrachtes Verkehrsschild gültig?

Mir ist heute etwas kurioses aufgefallen, als ich Essen abholen gegangen bin.

Da ist ein kleiner Zaun, wo mit Draht ein Halteverbotsschild angebracht wurde.

Ich hab mal ein Bild von Google Maps dazu gepackt, ne bessere Ansicht gibts leider nicht.

Ich kann mir nur ganz schwer vorstellen, dass das offiziell gültig sein soll. Hat jemand eine Ahnung wie die Rechtslage diesbezüglich aussieht:

Meine Vermutung: der Eigentümer des Grundstücks wollte wahrscheinlich einfach immer einen freien Parkplatz für sich 🙂

Verdächtiges Verkehrsschild
58 Antworten

Muss man in jedem Thema die Welt neu erklären? Parkplatz mit gelbem Klebestreifen umranden und in der Mitte mit ca. 1m Durchmesser das Haltverbotszeichen aus Farbe/Folien aufbringen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 26. Januar 2024 um 23:39:22 Uhr:


Daraus kann man doch überhaupt keine Rückschlüsse ziehen. Es gibt Gemeinden, die nie abschleppen lassen, da muss man schon tagelang auf einem Behindertenparkplatz stehen.

Halteverbot war angeordnet. Schild stand nicht ganz korrekt.
Auto stand im Weg.
Ordnungsamt wurde gerufen.
Ordnungsamt kam, schaute und zuckte mit den Schultern.

Wir haben mit der Anordnung der Behörde gewedelt… hat die nicht interessiert. Schilder standen nicht zu 100% so wie es die Behörden fordern.

Und wir hatten einen wartenden LKW mit einer Maschine, der genau da stehen sollte.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2024 um 23:45:21 Uhr:


Muss man in jedem Thema die Welt neu erklären? Parkplatz mit gelbem Klebestreifen umranden und in der Mitte mit ca. 1m Durchmesser das Haltverbotszeichen aus Farbe/Folien aufbringen.

Ja, tut mir leid, dass man manche Dinge öfter erklären muss. Gelbe Klebestreifen mit einem mittig aufgebrachten Haltverbotszeichen - das mag in manchen US-Bundesstaaten, in Australien oder in Japan zulässig sein, das weiß ich nicht so genau. Aber in Deutschland ist das keine zulässige Vorgehensweise.

§ 39 Abs. 5 StVO ... Markierungen sind auch bei uns Verkehrszeichen.

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Ja, sicher. Deswegen wären deine gelben Klebestreifen eine Parkflächenmarkierung (früher konnte man nur Leitlinien und Fahrstreifenbegrenzungen gelb ausführen, mittlerweile geht das bei allen Arten von Fahrbahnmarkierungen). Das Haltverbot muss aber eine allgemeine Regel oder ein Blechschild sein, ein aufgemaltes HV-Zeichen reicht nicht. Bei deinem Vorschlag entstünde also eine Parkflächenmarkierung, auf der man ganz legal parken dürfte.

Genau. Und das will der TE gerne haben. In Verbindung mit dem falsch angebrachten Haltverbotsschild würde der Verkehrsrichter da vielleicht ein wirksames Haltverbot draus machen (auf hoher See ...). Nur ist es beim TE nicht so und dann bleibt das Haltverbotsschild am Zaun montiert unwirksam. Somit kann man da parken. Ob man sich das geben will ist eine andere Sache. Dürfen dürfte man.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Januar 2024 um 00:35:55 Uhr:


Und das will der TE gerne haben.

Der fragte doch nur nach der Rechtslage.

Warum klingelt er nicht einfach mal bei dem Anwohner und fragt mal?

Zitat:

@ranitegar schrieb am 26. Januar 2024 um 22:07:24 Uhr:


Man kann es sich auch einfach verkneifen dort zu parken. Das vermindert das Risiko eines platten Reifens erheblich.🙂😁

r

Man kann es auch abbauen und bei sich zu Hause montieren, spart man Geld, so ein Schild kostet ja Geld.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 27. Januar 2024 um 08:09:20 Uhr:


Warum klingelt er nicht einfach mal bei dem Anwohner und fragt mal?

Er fand keinen Parkplatz. Überall Haltverbot. 😉

Also mal im Ernst... manche Beiträge hier sind ja schon etwas grenzwertig - angefangen davon, dass das Reifen-platt-machen angedacht wird bis hin zu "mal klingeln und nachfragen..."

🙄

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2024 um 22:52:50 Uhr:


Ein bestelltes Haltverbot (Sondernutzung) müsste auf mobilen Masten ausgeschildert werden.

Hier mag es Platzgründe geben. Der pseudogehweg ist ja nichtmal für ein "breites Kreuz" oder einen Kinderwagen ausreichend. ... Das Bild ist etwas "knapp" bemessen.

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 26. Januar 2024 um 23:21:29 Uhr:


Das Schild ist so falsch aufgestellt.

30cm über dem Boden?
Längs zur Fahrbahn?

Es gibt genaue Vorgaben von der Behörde.

😁 Du erinnerst gerade an einen anderen Thread wo das "aufgemastete" Schild doch in eienr "bösen Unmöglichkeit" endete weil man das ja so nicht sehen kann..

Ich sag's mal so. Wenn das Schild da aum Zaun hängt ist es gerad egal ob ich bei gleißendem Sonnenschein oder nachts bei Regen dort an die Kannte fahre .... wenn ich das übersehe bin ich wohl im Status der Fahrunfähigkeit. Spannend ist es dann nur wenn da ein Auto vorsteht und man 50m weiter parkt. Dann kann man es natürlich nicht sehen, und ist für mich dann auch hinfällig. Ansonsten würde ich es beachten. Da kommt vllt. der Möbelwagen, der Handwerker, der Müllwagen, was auch immer ...

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 27. Januar 2024 um 11:08:22 Uhr:


... manche Beiträge hier sind ja schon etwas grenzwertig - angefangen davon, dass das Reifen-platt-machen angedacht wird bis hin zu "mal klingeln und nachfragen..."

letzteres findest Du grenzwertig?

... das finde ich sehr grenzwertig

Es wurde nicht "Reifen platt machen angedacht".
Es wurde lediglich davor gewarnt dort zu parken damit genau so etwas nicht passiert.
Wo das Problem ist an der Haustür zu klingeln und eine Frage zu stellen verstehe ich auch nicht.

r

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