An M8 Fahrer mit Driving Assistant Professional: fehlen Spurwechselassistent & Assisted Driving Plus

BMW

Hallo,

Ich habe vor Kurzem einen gebrauchten BMW M8 Competition GC (Baujahr 2024, 13500 Km) gekauft. Er ist unter anderem mit der Sonderausstattung „Driving Assistant Professional“ (SA 5AU) ausgestattet.

Da in der Bedienungsanleitung (speziell für das M8 Gran Coupé) Funktionen wie „Assisted Driving Plus“ (Seite 270) und „Spurwechselassistent“ (Seite 271) ausdrücklich erwähnt werden, war ich überrascht, dass ich keine dieser beiden Funktionen finden/aktivieren konnte. Tatsächlich funktioniert der Spurwechselassistent bei aktiviertem Lenk- und Spurführungsassistenten auf der Autobahn beim Antippen des Blinkhebels nicht, und es gibt keine Möglichkeit, „Assisted Driving Plus“ im Stau bei einer Geschwindigkeit unter 60 km/h zu aktivieren. Wo in der Bedienungsanleitung steht, dass der Spurwechselassistent unter CAR > Einstellungen > Fahrassistenz > Fahren > Lenkassistenz aktiviert werden soll, wird dort nur die Option „Rettungsgassenassistent“ angezeigt.

Die Funktionen Lenk- und Spurführungsassistent, Abstandsregelung, Geschwindigkeitsregelung, Kollisionswarnung, etc funktionieren ohne Probleme.

Ich habe beim BMW-Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe, nachgefragt, und dieser behauptet, dass die Funktionen Spurwechselassistent und Assisted Driving Plus für den M8 nie verfügbar gewesen seien. Ich finde das etwas schwer zu glauben, da diese Funktionen im Handbuch für dieses Modell ausdrücklich erwähnt werden. Im Konfigurator auf der BMW-Website hingegen wird keine dieser beiden Funktionen erwähnt, wenn man nachschaut, was „Driving Assistant Professional“ für den M8 beinhaltet.

Können M8-Besitzer bestätigen, ob diese Funktionen Teil des „Driving Assistant Professional“ sind oder nicht?

Danke im Voraus!

PS: anbei ein paar Bilder von meinem Schatz 😍

Bild1
Bild2
Bild3
22 Antworten
Zitat:
@Lexmaul23 schrieb am 10. Juni 2025 um 09:39:20 Uhr:
"Gebastel" - was auch immer das mit der PS-Klasse zu tun hat (muss wohl was besonderes sein, man möchte sich abgrenzen zum Pöbel...).

Damit meine ich, dass Käufer ab einer bestimmten Fahrzeugklasse eher daran gewöhnt sind, für mehr Features oder mehr Leistung einfach mehr Geld zu bezahlen, statt selbst Hand anzulegen. Erst wenn diese Fahrzeuge älter (=günstiger) werden, geraten sie in bastelfreudige Hände.

Bei BMW ist das offensichtlich oft schon in jüngeren Jahren der Fall.

Zitat:
@Lexmaul23 schrieb am 10. Juni 2025 um 09:39:20 Uhr:
BMW ist halt in Sachen Codierung ganz weit vorne dabei, lange vor MB, VAG etc. - warum wird das als Gebastl abgetan? Das sind schließlich alles Optionen, die im STG hinterlegt sind. Zudem ist es nicht mit Carly oder einem Schrott gemacht worden, sondern mit der originalen Software von BMW. Ob das Kabel von Amazon, Aliexpress oder sonst wo kommt, ist doch völlig egal - anders als bei Benz oder VAG muss man halt keine überteuerten Spezialkabel nutzen.

Absolut, aber das interessiert den Senfdazugeber nicht. Hauptsache rumstänkern. Der einzige Punkt, in dem ich ihm voll und ganz zustimme, ist, dass es meine Pflicht ist, den nächsten Besitzer (ich beabsichtige jedoch, diesen V8 so lange wie möglich zu behalten) über die Codierung zu informieren und das Auto auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen, wenn der neue Besitzer dies wünscht.

Wie in meiner ersten Nachricht in diesem Thread erwähnt, wird die Spurwechselassistent-Funktion im aktuellen Handbuch (version 2022, also für den LCI) speziell für das M8 Gran Coupé immer noch erwähnt.

Und was die Haftung betrifft, lade ich den guten Mann ein, die AGBs zum teilautonomen Fahren von BMW und jeder anderen Marke zu lesen: Dies sind Systeme, die den Fahrer lediglich unterstützen und ihn nicht im Geringsten von seiner Verantwortung entbinden, auf das Verkehrsgeschehen zu achten und jederzeit einzugreifen.

Ich kann nur für mich sprechen, aber ich schaue IMMER in den Spiegel, bevor ich den Spurwechselassistenten aktiviere. Ich würde dem System beispielsweise nicht zutrauen, ein Auto zu erkennen, das mit 250+ km/h auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung angeschossen kommt.

Und zu guter Letzt noch ein gutgemeinter BMW-Scherz: Sehen Sie es positiv: Normalerweise blinken wir BMW-Fahrer beim Spurwechsel nicht und mit dem Spurwechselassistenten bleibt uns nichts anderes übrig, als den Blinker zu setzen 🤣🤣.

Zitat:
@SL Teufel schrieb am 10. Juni 2025 um 15:10:59 Uhr:
Damit meine ich, dass Käufer ab einer bestimmten Fahrzeugklasse eher daran gewöhnt sind, für mehr Features oder mehr Leistung einfach mehr Geld zu bezahlen, statt selbst Hand anzulegen. Erst wenn diese Fahrzeuge älter (=günstiger) werden, geraten sie in bastelfreudige Hände.
Bei BMW ist das offensichtlich oft schon in jüngeren Jahren der Fall.

Was dann Deiner Theorie widerspricht :)

Für Geld bekommt man dieses Feature halt nicht, dann guckt der solvente Käufer halt neidisch in die Röhre…

Zitat:
@AGI39 schrieb am 10. Juni 2025 um 15:33:18 Uhr:
Der einzige Punkt, in dem ich ihm voll und ganz zustimme, ist, dass es meine Pflicht ist, den nächsten Besitzer (ich beabsichtige jedoch, diesen V8 so lange wie möglich zu behalten) über die Codierung zu informieren und das Auto auf die Werkseinstellungen zurückzusetzen, wenn der neue Besitzer dies wünscht.

Dann sind wir uns ja zumindest im wichtigsten Punkt einig. Ansonsten schrieb ich ja auch schon mehrfach, dass natürlich jeder tun/lassen kann, was er/sie mag. Ist ja Dein Auto. Und volljährig sind wir wohl auch alle...

Ähnliche Themen

@SL Teufel

So ganz egal ist nicht, da bei etlichen Eingriffen auch die Zulassung erlischt, gerade bei nicht korrekt zugelassenen Fahrassistenten, die zum Beispiel aufgrund der Lackierung offiziell deaktiviert wurden.

Nutzt man die dann trotzdem und baut einen Unfall, ist natürlich BMW schuld……

Aber das ist ja alles egal, solange man volljährig ist….

Zitat:
@Wyatt5812 schrieb am 10. Juni 2025 um 22:48:51 Uhr:
@SL Teufel
Aber das ist ja alles egal, solange man volljährig ist….

Wo schrieb ich, dass es egal sei?

Wer volljährig ist, ist auch voll straffähig und für seine Handlungen verantwortlich.

Wie/was im Einzelfall erlaubt/verboten ist und/oder die Unfallgefahr erhöht, müssen im Schadensfall Gerichte beurteilen (hoffentlich).

Es steht mir/uns jedenfalls nicht zu, darüber pauschal zu urteilen. Im Falle z.B. des Spurhalteassis hätte ich gar keine Idee, wie die Reaktivierung juristisch einzuordnen ist.

Und das muss ich auch nicht. Denn, falls Du meine Posts gelesen hast, müsstest Du ja mitbekommen haben, dass ich nicht an der Elektronik meiner Fahrzeuge rumfummele.

Um es noch klarer zu sagen: Mit Ausnahme von ESP und ABS bin ich überhaupt kein Freund von jeglichen Assistenzsystemen und habe den ganzen Klumpkram in meinen Autos sowieso immer zu 100% deaktiviert (sofern möglich).

Die Sachlage ist klar und über die ECE R79 geregelt. Soweit ich weiß gilt seit 1. April 2021 die verschärfte Version der Regelung, und die Hersteller müssen die dann nicht mehr ausreichend genügenden Funktionen in den betreffenden Fahrzeugen abschalten bzw. herauscodieren.

Was hat sich in der Regelung ab 2021 geändert?

Hersteller müssen seitdem detailliert ausweisen, unter welchen Bedingungen (z. B. Geschwindigkeit, Umwelt, Funktionen) die Spurwechselassistenz funktioniert und wie sie vom Fahrer übersteuerbar ist.

Werden diese Vorgaben nicht erfüllt – z. B. weil das System Spurwechsel automatisch oder ohne definierte Fahrerinteraktion initiiert oder technisch nicht ausreichend erfüllen kann – erhält das Fahrzeug keine Typgenehmigung.

Die Regelung ECE R79 fordert z.B.:

  • nur blinker-initiierte Spurwechsel innerhalb eines 3–5‑Sekunden‑Fensters
  • Begrenzung der Gesamtmanöverzeit auf max. 5 Sekunden
  • Nachweis, dass der Fahrer jederzeit durch Lenkradintervention oder Abschalten eingreifen kann, und zwar mit einer Übersteuerkraft ≤ 50 N
  • Sicherstellung der jederzeitigen Übersteuerbarkeit durch den Fahrer.

Fahrzeuge, die diese Anforderungen nicht strikt erfüllten, erhalten keine Typgenehmigung, sofern der Assistent aktiv bleibt.

Konsequenz: Solche Funktionen müssen deaktiviert („dekodiert“) werden, um die Typzulassung zu erhalten. Wenn jedoch das Fahrzeug die neue Regelung einhalten kann gibt es eine Freigabe, siehe z.B. BMW 5 ab 2023 mit aktivem Spurwechselassistenten.

Leider kenne ich das System im 8er nicht exakt im Detail, daher kann ich nicht nachvollziehen was genau der Grund war warum es dekodiert werden musste. Aber irgend ein kritischer Stolperstein existiert, und der ist offenbar nicht so leicht über Nachrüstung etc. kompensierbar, sonst hätte das BMW vermutlich gemacht.

Beim Wissen um den Grund könnte man dann auch abschätzen welches Risiko man bei der Nutzung des rückcodierten Systems eingeht. Abgesehen vom Erlöschen der Betriebserlaubnis bliebe es ja aus technischer Sicht interessant.

Ob es für einen selbst oder die anderen Verkehrsteilnehmer kritisch wird kann ich somit nur unzureichend einschätzen.

Vielen Dank für diese interessanten Hintergrundinformationen 👍.

Aus Sicherheitsgründen erscheint es mir wenig logisch, dass Fahrzeuge der 8er-Reihe, die vor der Gesetzesänderung ein Betriebserlaubnis erhalten haben, diese Funktion weiterhin nutzen können (insofern die Software nicht aktualisiert wird), obwohl sie über dieselbe „unzureichende“ Hardware verfügen. Beispielsweise verfügt mein Mercedes Kombi von 2017 noch immer über diese Funktion, wobei man ernsthaft daran zweifeln kann, ob sie der Gesetzgebung von 2021 entspricht, zumal selbst meine S-Klasse von 2021 (ebenfalls mit teilautonomem Fahren ausgestattet) nicht darüber verfügt.

Aus praktischer Sicht wäre es interessant zu sehen, bei wie vielen Unfällen durch Spurwechsel wo der Fahrer sich dummerweise blind auf die Technik verlasst hat, die Polizei so detailliert vorgehen würde, dass sie die Steuergeräten der betroffenen Autos auslesen würde (ich schätze: nahe Null, wenn nicht gleich Null) insbesondere wenn diese lediglich unterstützend sind und den Fahrer sowieso nicht von seiner Verantwortung entbinden, auf das Verkehrsgeschehen zu achten.

Unter Berücksichtigung all dieser Elemente steht meine persönliche Entscheidung fest: Ich behalte die Funktionen bei, die ich wieder hinzugefügt habe. Viel Spaß und Freude am Fahren!

Deine Antwort
Ähnliche Themen