An Autos vorbeifahren, die Rettungsfahrzeugen Platz machen?
Hallo zusammen,
gestern hatte ich ein Erlebnis, nach dem sich mir eine rechtliche Frage stellte.
Ich fuhr mit gleicher Geschwindigkeit hinter einem Rettungswagen mit Sondersignal her, das ganze passierte auf einer zweispurigen Bundesstraße.
Der Rettungswagen und auch ich wollten an einem Kreuz über eine einspurige Abfahrt auf eine andere 2-spurige Bundesstraße wechseln. Im Regelfall fahre ich diese Abfahrt mit 80-90 km/h - mit dem Rettungswagen geht das natürlich nicht er fuhr ca. 60 km/h. Wäre ich vor dem RTW gewesen hätte ich auf die Tube gedrückt, damit ich weg komme um ihn nicht zu behindern.
Nun machte auf dieser Abfahrt ein Autofahrer Platz für den Rettungswagen und fuhr rechts ran. Da hinter mir keiner kam bremste ich sehr stark ab, um den Ausweicher wieder reinzulassen.
Was wäre gewesen, wenn ich ebenfalls vorbeigefahren wäre und es zu einem Unfall gekommen wäre. Was wäre gewesen, wenn mir einer hinten drauf gefahren wäre, ich aber problemlos an dem stehenden Fahrzeug vorbei fahren hätte können?
Grüße Philipp.
Beste Antwort im Thema
Ich denke mal, dass hier im Wesentlichen der § 1 der StVo greift hinsichtlich gegenseitige Rücksichtnahme. Dennoch sehe ich, wenn im Grundsatz die von Dir u. dem Einsatzfahrzeug gefahrene Geschwindigkeit problemlos machbar und erlaubt war, Du den Vorrang vor dem Fahrzeug hast, das rechts rangefahren ist und bereits stand. Das andere Fahrzeug muss sich mit der gebotenen Vorsicht wieder in den fließenden Verkehr einordnen und muss dann auch bei Bedarf Vorrang gewähren, wenn die Lücke zwischen dem Einsatzfahrzeug und Dir für ein gefahrloses Wiedereinfädeln nicht groß genug ist. Aber mal schauen, was die anderen sagen.
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Nein, dann ist man nicht der Doofe, sondern (mit) schuld. Und zwar aus den erläuterten Gründen.
Naja aber wenn:
1. Abbremsen um den wieder einscherenden Ausweicher nicht zu behindern/gefährden (§1) -> Auffahrunfall hinten -> Mitschuld
oder alternativ
2. Den nachfolgenden Verkehr nicht behindern/gefährden (§1) -> Auffahrunfall vorne -> Mitschuld
dann ist man schon irgendwie der Doofe, da keine Variante ohne Mitschuld übrig bleibt 😁
Im Regelfall wird man sowieso situationsbezogen verschieden entscheiden - und dann hoffentlich richtig.
Mich hätte nur interessiert, ob ausweichende Fahrzeuge aus anderen Gründen am Straßenrand haltenden Fahrzeugen gleichgesetzt sind und deshalb dem bewegten Verkehr Vorfahrt gewähren müssten. Dann wäre Variante 2 die rechtlich sicherere Lösung.
Leider reagieren viele Verkehrsteilnehmer reichlich seltsam, wenn hinter ihnen Sondersignal auftaucht...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das mag bei dir zutreffen, bei anderen wiederrum nicht - da funkkanäle je nach land unterschiedlich vergeben werden können!Zitat:
Original geschrieben von ph1
Funkkanal wäre übrigens 505GO gewesen 😉
Genau - Ist der Kanal vom Rems-Murr-Kreis, wo es war. "Mein" (ehrenamtlicher) Kanal ist 495GU - jetzt darfst Du raten wo 😁
Zitat:
Mich hätte nur interessiert, ob ausweichende Fahrzeuge aus anderen Gründen am Straßenrand haltenden Fahrzeugen gleichgesetzt sind und deshalb dem bewegten Verkehr Vorfahrt gewähren müssten. Dann wäre Variante 2 die rechtlich sicherere Lösung.
IMHO sind die gleichgesetzt - ein anderslautendes Gesetz o.ä. ist mir nicht bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von ph1
In der Rettungsgasse hinterherfahren ist logischerweise verboten -
Gilt das nur für Gassen von Rettungsfahrzeugen, oder für alle mit Sondersignal herumfahrenden KFZ? 😕 😁
Ich gestehe, dass ich nun schon mehrfach auf der AB mich direkt in den Windschatten gehangen habe.^^
Waren aber keine Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, ... , sondern große schwarze Limousinen (SEK? BKA? ...?), welche die AB nur benutzt haben, um schneller ans Ziel zu kommen, es fand also kein direkter Einsatz auf der AB statt.
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Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Gilt das nur für Gassen von Rettungsfahrzeugen, oder für alle mit Sondersignal herumfahrenden KFZ? 😕 😁Zitat:
Original geschrieben von ph1
In der Rettungsgasse hinterherfahren ist logischerweise verboten -
Nur im Stau, wenn die (Rettungs-)Fahrzeuge zwischen den (im Stau) stehenden Fahrzeugen durchfahren ist es verboten. Da musst Du leider weiter im Stau stehen bleiben 😉
Soweit ich weiß gibt es kein Gesetz dagegen dem Konvoi der Bundes-Angela mit 250 über die Autobahn hinterher zu fahren... vorausgesetzt Du hältst Dich an die sonst noch geltenden Vorschriften (Tempolimit, Abstand, usw. )