An alle Stilo/Stilo MW-Fahrer!!!

Fiat

Hallöchen!

Ich fahre (heute den letzten Tag) einen Fiat Stilo MW JTD Dynamic - mehr schlecht als recht. Denn: Sobald es regnet, gibt das Auto selbstständig und ohne Zutun plötzlich VOLLGAS - teilweise tourt er dann auf 4500 U/min hoch und bleibt da, bis man wieder einkuppelt und losfährt!

Selbst 12 (!!!!) Werkstattbesuche (jedes Mal mit den Worten: "Es ist alles wieder in Ordnung) haben bis heute nichts geholfen. Nachdem ich die Karre nun verkaufen will, möchte ich ungern solche Mängel drin lassen. Hat jemand Tipps - oder kennt jemand diesen Fehler auch?

Leider bin ich in der Suche nicht fündig geworden!

18 Antworten

klar gibt es so ein doofes Gesetz, aber warum sollte ich jemand nicht beraten wie seine Rechte sind?

Klar gibt es das doofe Gesetz, aber ich denke es ist noch im Rahmen des legalen, wenn ich jemandem was erkläre, was er praktisch aus dem BGB nachlesen kann. ich müsste ihm nur die §§ nennen.

Und sollte doch einer auf die Idee kommen, würde ich sofort dieses Gesetz prüfen lassen, ob es verfassungskonform ist, da auch mein Handeln hier ein Stück "freie Meinungsäußerung" aus dem GG ist. Und kein Gesetz darf gegen das GG verstoßen.

Ebenso wurde gerade das Rechtberatungsgesetz überarbeitet, sodass nun auch versicherungsmakler etc. eine Beratung vornehmen dürfen. Und die werden ja dann wohl nicht so neutral sein wie ich beispielsweise ... aber das ist ne andere Baustelle.

Hier ist Motor-Talk und ich denke geht schon in Ordnung wenn jemand seine garantieansprüche wissen will.

Werde mir mal heute abend das RechtsberatungsG anschauen! 🙂

Inwieweit eine Klausel in den Garantiebestimmungen oder AGB zulässig ist, die einen Rücktritt ausschließt - weiß ich (noch) nicht, da ja eigentlich hier sehr toll in die Ansprüche aus dem BGB eingegriffen wird. Kenne einige Fälle, da wurde Mercedes per Gerichtsbeschluss zur Wandlung aufgefordert, naja, der Prozess ging über 2 Jahre!

Gruß

Moin!

Die allgemeine Darstellung der Rechtslage ist schon erlaubt. Das kann wirklich jeder aus dem BGB entnehmen. Man darf es (soweit ich weiß) nur nicht auf den Einzelfall beziehen. Ich dürfte also m. E. nicht genau den vorliegenden Sachverhalt unter die §§ fassen und genau darstellen, was zu tun wäre. Laß mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Was ich vom RechtsberatungsG halte: f**k!!!
Auch unter Rechtsanwälten, die das Gesetz ja schützt, ist es durchaus umstritten.

Das wird AndreBaumg leider aber nicht viel mit seinem Problem helfen 🙁

Hi!

Hab hier mal ein RechtsberG gefunden. also soviel ich gelesen habe ich nur verboten wenn man die Rechtsberatung berufsmäßig ausübt, ohne besondere Berechtigung wie z.B. Anwalt oder so.

Hier der Link (Einverständnis des Verfassers hab ich vorausgesetzt)
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/aktuell.html

gruß

Rechtsberatungs-Gesetz...

@all

Ich grüsse Euch!🙂

Da dieses Gesetz im Jahre 1934 unter der Regierung von Adolf Hitler und der NSDAP entstand, mit dem Hintergrund, jüdischen Advokaten die Existenz zu entziehen, fühle ich mich persönlich nicht an dieses Gesetz gebunden!!!
Ich bin aber auch kein Rechtsanwalt...🙂

Für meinen Geschmack ist dieses Gesetz lange überholt...😁

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen