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Ampelschaltung: Grüner Pfeil vs. Vorfahrt

Hallo,
mir ist vor einiger Zeit etwas seltsames passiert, als ich bei einem Ampel-Grün-Pfeil (also Licht, nicht Blech) nach rechts abgebeogen bin und mir fast ein 180°-Linksabbiger-Wender, reingefahren wäre und mich noch mit Hurensohn, Hund, ... beschimpft hat. Von daher dachte ich auch, na ja, der wird eh schon bei Rot durchgefahren sein.
Aber dann ist mir gestern das gleich nochmal passiert. Ich hatte diesmal schon mehr Vorsicht walten lassen und war vorbereitet. Und dann habe ich mir auch mal die Schaltung angeschaut: Der 180°-Linksabbiger-Wender hat ebenfalls einen grünen Lichtpfeil!
Meiner Ansicht nach hat er das aber nur zum Linksabbiegen und nicht zum 180°-Wenden. Aber seht selbst:
<https://goo.gl/maps/6jzbWDy2RN62>
Die Ampel regelt den Verkehr der Kreuzung Humboldt-/Waldhofstraße.
Ich komme aus der Humboldtstraße und möchte nach rechts in die Waldhofstraße: <https://goo.gl/maps/s5gjYndd34F2> (auf dem bild kann man übrigens sehen, dass der "Gegner", hier ein blauer Van, auch Grün hat).
Mein "Gegner" kommt von Süden aus der Waldhofstraße und ordnet sich links Richtung Humboldstraße ein, um in die Waldhofstraße zu wenden. Er hat kein "Wenden verboten"-Schild: <https://goo.gl/maps/zMzDU3X5UpB2>
Beide bekommen zeitgleich (bzw. zumindest überlappend) einen Grünpfeil.
Meine Meinung: Der Grünpfeil des Gegners "endet" vor der Stelle, in der ich per Grünpfeil einfahre, er ist somit wartepflichtig. Meine Gegner verlassen sich aber offensichtlich darauf, dass der Grünpfeil für alles Abbiegen inklusive Wende gilt.
Oder ist die Schaltung nicht in Ordnung?
mfg, pgs

Beste Antwort im Thema

Dieser ist dann sozusagen Doppellinksabbieger, auch wenn er grün hatte so ist er immer noch linksabbieger und hat Dir als Rechtsabbieger die Vorfahrt zu gewären.

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Zitat:

@Bitboy schrieb am 29. Mai 2018 um 08:30:38 Uhr:


Böse Falle wenn der auf der Vorfahrtstr. ist und du als abbieger Vorfahrt achten hast wirds blöd.

Die Ampel ist in Betrieb. Damit gelten die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen nicht, die Regelungen zum Wenden aber schon.

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