Ampelblitzer - 2 Meter hinter der Haltelinie gehalten, trotzdem Höchststrafe?
Folgendes ist passiert: die Ampel an der Kreuzung war beim Heranfahren gelb. ich überschätzte die Länge der Phase etwas, und fuhr (Herdentrieb ...) zunächst meinen Vorfahrern hinterher, entschied mich dann aber doch noch zum Abbremsen. Leider zu spät.
Ich kam 2 Meter hinter der Haltelinie zum Stehen, die Ampel war derweil auf Rot umgesprungen, und es blitzte.
Ich stand nicht so weit auf der Kruezung, dass der Gefahrenbereich betroffen war, ich also jemanden behindert oder gefährdet hätte, und der kreuzende Verkehr hatte auch noch lange nicht grün.
Der Hintermann hielt dann freundlicherweise soviel Abstand, dass ich vor die Haltelinie zurücksetzen konnte, derweil blitzte es noch weitere Male.
Nun bekam ich Post von der Stadt. "Sie missachteten das Rotlicht an der Lichtzeichenanlage ..."
Ich schilderte den Fall in der Stellungnahme so wie hier geschehen (noch etwas ausführlicher eben).
Drei Wochen später der Bußgeldbescheid: derselbe Textbaustein wie oben, 223,50 Euro und 4 Punkte.
Damit wäre eigentlich der Führerschein entzogen, aber aufgrund der "Tatumstände" - die jedoch nicht ausgeführt wurden - darf ich den Lappen trotzdem behalten.
Mir erscheint die Strafe sehr hoch, angesichts der Tatsachen, dass ich die Kreuzung weder bei Rot überfahren habe, noch im kreuzenden Bereich stand, und dass ich umgehend vor die Linie zurückgesetzt habe.
Die Tatsache, dass ich in 12 Jahren, die ich meinen Führerschein nun habe, noch nie geblitzt worden bin, ist dabei offenbar unerheblich. Es sei denn, das ist mit "besonderen Tatumständen" gemeint.
Wie beurteilen andere das? Wie hoch ist die Chance, hier Revision durchzusetzen?
Dass ich nicht ohne Bußgeld davonkomme, ist mir klar, aber der Höchtbetrag und 4 Punkte haben mich schockiert, und diese Ampel erzeugt neuerdings Schweißausbrüche bei mir, da sie sich seit eineinhalb Jahren auf meinem Weg zur Arbeit befindet, und der Lappen ja spätestens dann weg wäre, wenn mir Vergleichbares irgendwann noch einmal passiert.
Beste Antwort im Thema
Die besonderen Umstände werden wohl gewesen sein, dass du abgebremst hast und wieder zurück gefahren bist, das ist ja auf den Bildern ersichtlich. Nichtsdestotrotz hast du das Rotzeichen missachtet, wenn auch nur für ein paar Meter. Hinzu kommt dann noch die Dauer der Rotphase. Insgesamt sehe ich eigentlich nur, dass soweit erst mal alles korrekt gelaufen ist und du dich glücklich schätzen kannst, dass du deinen Führerschein behalten darfst... Warum man allerdings wegen einer Ampel Schweißausbrüche bekommen muss, ist mir schleierhaft, die Farben dürften deutlich und auch lange genug zu sehen sein, einfach nur vernünftig an die Ampel heranfahren...
37 Antworten
Insgesamt hat es vier oder fünfmal geblitzt. Während ich rückwärts setzte eben auch noch einige Male. Ich bin ja nicht zurückgeschossen, sondern musste erstmal schauen, ob der Platz noch da war.
Geschwindigkeit weiß ich nicht mehr genau. Bisher bin ich, wenn grün war, dort immer so um die 60 km/h gefahren.
Wer nicht mit vollem Bewußtsein durch die Gegend fährt, hat eigentlich keine Amnesty zu erwarten. Eventuell wär zahlen und drauss lernen sogar die bessere Maßnahme.
Zitat:
Original geschrieben von SeventhCat
Insgesamt hat es vier oder fünfmal geblitzt. Während ich rückwärts setzte eben auch noch einige Male. Ich bin ja nicht zurückgeschossen, sondern musste erstmal schauen, ob der Platz noch da war.
Geschwindigkeit weiß ich nicht mehr genau. Bisher bin ich, wenn grün war, dort immer so um die 60 km/h gefahren.
Einmal geblitzt hätte es wenn du wirklich nur kurz über die Haltelinie gefahren wärst ohne die in der Kreuzungsmitte befindlichen zweiten Innduktionsschleife ausgelöst hättest, könntest du noch Chancen haben, hier handelt es sich wohl sehr warscheinlich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit über 1 sec Rot. Das steht auch im Anhörungsbogen.
Wenn du nun berechnest das du mit 1 sec Rotzeit geblitzt worden bist so ist die Ampel von Gelb auf Rot umgesprungen wo du noch 16,66 m vor der Haltelinie warst ( bei 60km/h)
Bis zur Kreuzungsmitte bin ich definitiv nicht gekommen.
Das mehrfache Blitzen kam, während ich stand bzw. zurücksetzte.
Über 16 Meter vor der Haltelinie war ich beim Umspringen definitiv nicht.
Könnte dann doch nur mit der Geschwindigkeit zusammenhängen, oder es waren Messfehler im Spiel.
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§ 37 Abs. 2 Nummer 1 StVO schreibt vor, dass gelbes Licht der Wechsellichtzeichenanlage bereits anordnet, vor der Kreuzung auf das nächste Lichtzeichen zu warten. Die Höhe des Bußgeldes lässt erkennen, dass bereits länger als eine Sekunde rotes Licht angezeigt worden war. Wenn Du keine anderen Umstände mehr anführen kannst, wird Dir - nach meiner Einschätzung - jeder Verkehrsrichter attestieren, dass Du locker vor der Haltelinie hättest halten können. Ich denke, dass die Bußgeldbehörde nur aufgrund Deiner Einlassungen in Deiner Anhörung auf ein Fahrverbot verzichtet hat, weil Du halt noch gehalten hast und zurückgefahren bist. Gleichwohl steht es Dir offen, gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch zu erheben. Dann wird ein Verkehrsrichter entscheiden müssen. Aber insbesondere wegen der zeitlichen Abfolge (mehr als eine Sekunde rotes Licht) würde ich dem Widerspruch nicht so sehr viel Erfolg einräumen. Ich selbst würde das unter beim Pokern verloren abhaken und wüde bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von SeventhCat
Bis zur Kreuzungsmitte bin ich definitiv nicht gekommen.
Das mehrfache Blitzen kam, während ich stand bzw. zurücksetzte.
Über 16 Meter vor der Haltelinie war ich beim Umspringen definitiv nicht.
Wenn es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß ( ab 1 sek Rotzeit) gehandelt hat, so lgest du bei deiner genannten Geschwindigkeit von 60 km/h in einer sek. 60000m/3600 sek = 16,66m zurück. Folglich musst du bei umspringen von Gelb auf Rot=(Rotzeit Null sek) noch 16,6m von der Haltelinie entfernt gewesen sein.
War die Gewschwindigkeit geringer zb 45 km/h muss die Entfernung ca. 12,5 m betragen haben.
Der Anhalteweg bei 45 km/h beträgt m 14,9m ( Reaktionsweg 6,3m+Bremsweg 8,7m) du wärst also bei der Geschwindigkeit genau 2,4m in die Ampelkreuzung eingefahren, was deine Aussage bestätigt.
Ich habe dieses mit einer R zeit von 0,5sek und einer Bremsverzögerung von 9m/s² in das Rechenprogramm eingegeben.
Zitat:
@SeventhCat schrieb am 13. November 2011 um 21:49:10 Uhr:
Bis zur Kreuzungsmitte bin ich definitiv nicht gekommen.
Das mehrfache Blitzen kam, während ich stand bzw. zurücksetzte.
Über 16 Meter vor der Haltelinie war ich beim Umspringen definitiv nicht.Könnte dann doch nur mit der Geschwindigkeit zusammenhängen, oder es waren Messfehler im Spiel.
Hallo mir ist heute genau das und genauso passiert kannst du mir bitte bescheid geben ob du was da gegen unternommen hast.Danke