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Ampelblitzer - 2 Meter hinter der Haltelinie gehalten, trotzdem Höchststrafe?

Themenstarteram 13. November 2011 um 13:22

Folgendes ist passiert: die Ampel an der Kreuzung war beim Heranfahren gelb. ich überschätzte die Länge der Phase etwas, und fuhr (Herdentrieb ...) zunächst meinen Vorfahrern hinterher, entschied mich dann aber doch noch zum Abbremsen. Leider zu spät.

Ich kam 2 Meter hinter der Haltelinie zum Stehen, die Ampel war derweil auf Rot umgesprungen, und es blitzte.

Ich stand nicht so weit auf der Kruezung, dass der Gefahrenbereich betroffen war, ich also jemanden behindert oder gefährdet hätte, und der kreuzende Verkehr hatte auch noch lange nicht grün.

Der Hintermann hielt dann freundlicherweise soviel Abstand, dass ich vor die Haltelinie zurücksetzen konnte, derweil blitzte es noch weitere Male.

Nun bekam ich Post von der Stadt. "Sie missachteten das Rotlicht an der Lichtzeichenanlage ..."

Ich schilderte den Fall in der Stellungnahme so wie hier geschehen (noch etwas ausführlicher eben).

Drei Wochen später der Bußgeldbescheid: derselbe Textbaustein wie oben, 223,50 Euro und 4 Punkte.

Damit wäre eigentlich der Führerschein entzogen, aber aufgrund der "Tatumstände" - die jedoch nicht ausgeführt wurden - darf ich den Lappen trotzdem behalten.

Mir erscheint die Strafe sehr hoch, angesichts der Tatsachen, dass ich die Kreuzung weder bei Rot überfahren habe, noch im kreuzenden Bereich stand, und dass ich umgehend vor die Linie zurückgesetzt habe.

Die Tatsache, dass ich in 12 Jahren, die ich meinen Führerschein nun habe, noch nie geblitzt worden bin, ist dabei offenbar unerheblich. Es sei denn, das ist mit "besonderen Tatumständen" gemeint.

Wie beurteilen andere das? Wie hoch ist die Chance, hier Revision durchzusetzen?

Dass ich nicht ohne Bußgeld davonkomme, ist mir klar, aber der Höchtbetrag und 4 Punkte haben mich schockiert, und diese Ampel erzeugt neuerdings Schweißausbrüche bei mir, da sie sich seit eineinhalb Jahren auf meinem Weg zur Arbeit befindet, und der Lappen ja spätestens dann weg wäre, wenn mir Vergleichbares irgendwann noch einmal passiert.

Beste Antwort im Thema

Die besonderen Umstände werden wohl gewesen sein, dass du abgebremst hast und wieder zurück gefahren bist, das ist ja auf den Bildern ersichtlich. Nichtsdestotrotz hast du das Rotzeichen missachtet, wenn auch nur für ein paar Meter. Hinzu kommt dann noch die Dauer der Rotphase. Insgesamt sehe ich eigentlich nur, dass soweit erst mal alles korrekt gelaufen ist und du dich glücklich schätzen kannst, dass du deinen Führerschein behalten darfst... Warum man allerdings wegen einer Ampel Schweißausbrüche bekommen muss, ist mir schleierhaft, die Farben dürften deutlich und auch lange genug zu sehen sein, einfach nur vernünftig an die Ampel heranfahren...

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am 13. November 2011 um 15:19

würde nicht bezahlen, kenne mehrere leute denen es schon passiert ist das sie über die haltelinie gefahren sind und geblitzt wurden. es kam in der regel nicht nal ein anhörungsbogen sofern sie nicht über die kreuzung gefahren sind.

Dürfte wohl darauf ankommen ob man gerade so über die Linie rutscht wenn die Ampel auf Rot schaltet oder ob sie schon länger als 1s Rot war wie beim TE. Davon mal abgesehen kommt es auch auf die Linie an die im jeweiligen Bezirk gerade angesagt ist. Da Ampeln für Viele nur noch unverbindliche Empfehlungen darstellen kann schon sein das man da mehr durchgreift.

 

@go-4-golf

Ob Anhörung oder nicht, da sie auf seine erste Einlassung nicht vom Bußgeldbescheid abgesehen haben dürfte ein Wiederspruch auch nicht viel bringen,ausser einen Termin vor Gericht.

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779

 

 

würde nicht bezahlen, kenne mehrere leute denen es schon passiert ist das sie über die haltelinie gefahren sind und geblitzt wurden. es kam in der regel nicht nal ein anhörungsbogen sofern sie nicht über die kreuzung gefahren sind.

Wenn man nichtmal einen Anhörungsbogen bekommt braucht man auch keine Strafe zahlen wie denn auch, allerdings ist das beim TE anders, der hat einen bekommen.

Kann es sein, dass Du irgendwas verwechselst? :confused:

Der AHB geht mit normaler Post raus und kommt gerne mal nicht an. ;)

Das, was Du meinst, wird der BGB sein.

am 13. November 2011 um 17:52

Herdentrieb ist ja auch eine tolle Ausrede. Ein Glück hast du kein Kind tot gefahren. Die Ausreden für unaufmerksames Fahren werden hier echt immer absurder.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Kann es sein, dass Du irgendwas verwechselst? :confused:

 

Der AHB geht mit normaler Post raus und kommt gerne mal nicht an. ;)

Die Verjährung wird bereits durch die Anordnung der Bekanntgabe des laufenden Verfahrens bewirkt, also schon durch die Anordnung der Anhörung. Daher tritt die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung selbst dann ein, wenn der Anhörungsbogen nicht bei dem Betroffenen eingeht. Der Eintritt der Unterbrechung der Verfolgungsverjährung kann somit nicht dadurch verhindert werden, dass der Betroffene bestreitet, den Anhörungsbogen tatsächlich bekommen zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Herdentrieb ist ja auch eine tolle Ausrede. Ein Glück hast du kein Kind tot gefahren. Die Ausreden für unaufmerksames Fahren werden hier echt immer absurder.

Hallo

Wie gut das es an der Stelle _____ KEINEN _____ Überweg gab, so sollte das Risiko spielender Kinder auf der Kreuzung recht gering gewesen sein !

Bitte nicht immer den Moralfinger in den Himmel richten ;)

Gruß Dirk

am 13. November 2011 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von dw1566

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg

Herdentrieb ist ja auch eine tolle Ausrede. Ein Glück hast du kein Kind tot gefahren. Die Ausreden für unaufmerksames Fahren werden hier echt immer absurder.

Hallo

Wie gut das es an der Stelle _____ KEINEN _____ Überweg gab, so sollte das Risiko spielender Kinder auf der Kreuzung recht gering gewesen sein !

Bitte nicht immer den Moralfinger in den Himmel richten ;)

Gruß Dirk

Ja und an der nächsten Ampel wo der TE pennt oder seinem "Herdentrieb" folgt und einfach mal bei Rot in den Kreuzungsbereich donnert ist dann mal ein Fußgängerüberweg und dann ist das Geschrei groß.

Hallo

Das kann aber jedem jederzeit und überall passieren, sogar dir.

Gruß Dirk

am 13. November 2011 um 18:39

Nein, da ich beim fahren aufs Wesentliche konzentriere. Ich bin noch nie im "Herdentrieb" über eine rote Ampel gefahren.

Themenstarteram 13. November 2011 um 19:00

Ich bin auch nicht in vollem Bewusstsein über eine rote Ampel, und schon gar nicht bei Rot über die Kreuzung gefahren, sondern ich habe die Gelbphase überschätzt, die dann sehr plötzlich bei Ankunft an der Haltelinie vorbei war. Wäre ich in dem Moment aufs Gas gestiegen, statt verspätet abzubremsen, hätte es möglicherweise gar nicht geblitzt. Darüber zu diskutieren, ist jetzt allerdings müßig.

Das passiert mir sicherlich nicht regelmäßig, sonst wäre ich, wie gesagt, nicht seit 12 Jahren blitz- und unfallfrei.

Diese Kreuzung ist ein schwieriger Fall. Sie befindet sich an einer zweispurigen Fahrbahn, an den Stadtgrenzen, kurz davor geht es 70 auf 50 km/h Begrenzung runter (es fährt dort aber in der Regel jeder schneller), und die Phasen sind unregelmäßig. Die Ampel schaltet zudem nur dann auf Rot, wenn von der Seite Autos kommen.

Insgesamt ist diese Ampel recht unberechnebar, daher das mit den "Schweißausbrüchen". Wenn sie beim Anfahren grün ist, ich aber nicht weiß, wie lange schon, ist mir seitdem ziemlich unwohl.

Gut, werde ich eben künftig nur noch sehr langsam an die Ampel heranfahren und sich die Hintermänner darüber wundern lassen, warum ich vor einer grünen Ampel abbremse. Noch mehr hoffe ich allerdings, dass diese künftig immer Rot ist, wenn ich ankomme.

Ich danke für die konstruktiven unter euren Antworten.

Einfach die Post abwarten, dann bist du schlauer. 

Themenstarteram 13. November 2011 um 19:10

Welche Post?

Ich habe jetzt eineinhalb Wochen um zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.

Kollegen von mir sind dort übrigens auch schon geblitzt worden, haben allerdings die Kreuzung auch überfahren, haben aber dennoch nie was von der Stadt gehört.

Selbst das Ordnungsamt kommentierte das auf meinen Anruf hin mit "das kann schonmal passieren", hatte aber ansonsten kein Einsehen.

Langsam glaube ich wirklich, es war ein Fehler von mir, mich auf diese Art regelrecht ins Blitzlicht zu rücken.

am 13. November 2011 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von SeventhCat

Welche Post?

Ich habe jetzt eineinhalb Wochen um zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.

Kollegen von mir sind dort übrigens auch schon geblitzt worden, haben allerdings die Kreuzung auch überfahren, haben aber dennoch nie was von der Stadt gehört.

Selbst das Ordnungsamt kommentierte das auf meinen Anruf hin mit "das kann schonmal passieren", hatte aber ansonsten kein Einsehen.

Langsam glaube ich wirklich, es war ein Fehler von mir, mich auf diese Art regelrecht ins Blitzlicht zu rücken.

Nimm dir einen Anwalt hier im Forum darf dir keine Rechtsberatung gegeben werden.

Zitat:

Original geschrieben von SeventhCat

Ich bin auch nicht in vollem Bewusstsein über eine rote Ampel, und schon gar nicht bei Rot über die Kreuzung gefahren, sondern ich habe die Gelbphase überschätzt, die dann sehr plötzlich bei Ankunft an der Haltelinie vorbei war.

Wie konntest du dann innerhalb von 2 m nach der Haltelinie anhalten?

 

Welche Geschwindigkeit fuhrst du?

 

Hast du nun einen oder zwei Blitze gesehen?

 

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