Ami aus EU-Land nach Deutschland importieren!!!!!!!!!!!!!!

Moin moin,

da ich mich mit der ganzen Import sache überhauptnicht auskenne, dachte ich mir ich frag mal hier nach.
Habe einen schicken Ami in Slowenien gefunden ( EU-Land ). Habe den verkäufer kontaktiert und der hat
mir alle dokumente die er hat zugesendet. Certificate of registration, Motor vehicle reg. cer., fracht rechnung und einen beleg ( rechnung aus rotterdam ) für den zoll.
Leider kann ich mit dem beleg aus holland nichts anfangen. verstehe die sprache nicht........
kann mir jemand bezüglich dessen weiter helfen?
und langen diese dokumente aus um in deutschland um die h-zulassung zu bekommen?

Bin für jeden tip dankbar.

Gruß

26 Antworten

Hallo,

@norske, @ Golf,

nein, wenn der Wagen in SLO zugelassen ist, wird kein §21 benötigt. Das folgt aus dem EU Warenaustauschgesetz oder so ähnlich. Du hast das Recht auf die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU schon zugelassen ist. Ich habe meinen Ami ebenfalls auf diese Weise zugelassen bekommen.

Du benötigst lt. Merkblatt meiner Zulassungsstelle:

- bisherige Fahrzeugpapiere

- Kennzeichenschilder

- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ODER technisches Datenblatt. In deinem Fall also das Datenblatt, das muss nicht so einfach sein, bekommt man aber in der Regel beim TÜV oder beim Ami-Spezialisten.
Vollgutachten o. ä. ist nicht notwendig, wenn Fahrzeug aus EU eingeführt wird.

- HU und AU -Bescheinigungen (du kannst auch mit den sloweniscen Schildern zum TÜV fahren)

- Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag beim ADAC runterladen, muss aber auf deutsch sein

- wie immer Versicherungsbestätigung und Einzugsermächtigung zur KfZ-Steuer

- Pass oder Personalausweis

Mit diesen Papieren ist alles kein Problem, hat bei mir 47,80€ gekostet bei der Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle stellt dann auch ein Papier für die slowenischen Behörden aus wegen Abmeldung.

Viel Erfolg
BV

Zitat:

Original geschrieben von Bottervogel


Hallo,

@norske, @ Golf,

nein, wenn der Wagen in SLO zugelassen ist, wird kein §21 benötigt. Das folgt aus dem EU Warenaustauschgesetz oder so ähnlich. Du hast das Recht auf die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU schon zugelassen ist. Ich habe meinen Ami ebenfalls auf diese Weise zugelassen bekommen.

Du benötigst lt. Merkblatt meiner Zulassungsstelle:

- bisherige Fahrzeugpapiere

- Kennzeichenschilder

- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ODER technisches Datenblatt. In deinem Fall also das Datenblatt, das muss nicht so einfach sein, bekommt man aber in der Regel beim TÜV oder beim Ami-Spezialisten.
Vollgutachten o. ä. ist nicht notwendig, wenn Fahrzeug aus EU eingeführt wird.

- HU und AU -Bescheinigungen (du kannst auch mit den sloweniscen Schildern zum TÜV fahren)

- Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag beim ADAC runterladen, muss aber auf deutsch sein

- wie immer Versicherungsbestätigung und Einzugsermächtigung zur KfZ-Steuer

- Pass oder Personalausweis

Mit diesen Papieren ist alles kein Problem, hat bei mir 47,80€ gekostet bei der Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle stellt dann auch ein Papier für die slowenischen Behörden aus wegen Abmeldung.

Viel Erfolg
BV

Wann hast Du das Auto importiert und zugelassen? Und wo nimmst Du bei einem im (europäischen) Ausland zugelassenen Auto die

deutschen HU- und AU-Bescheinigungen

her?

Meinen T-Bird habe ich im Oktober 2008 aus den Niederlanden importiert und im März 2009 hier in Deutschland zugelassen.

Umgebaut werden mussten die Scheinwerfer, da diese nicht über ein E-Prüfzeichen verfügten, Warnblinker mussten nachgerüstet, die sequentiellen Blinker hinten stillgelegt, Blinker vorne auf gelb umgerüstet und hinten Rückstrahler angebracht werden. Zudem brauchte ich ein Datenblatt für den Ford, das ich von Herrn Mangliers vom TÜV-Süd erstellen ließ. Erst nach diesen Umbauten und Vorlage des Datenblattes wurde die Fahrzeugprüfung nach

§ 21 StVZO

und die Begutachtung eines "Oldtimer"-Fahrzeuges nach

§ 23 StVZO

beim TÜV-Rheinland abgeschlossen. Ohne die bestandene § 21 StVZO und § 23 StVZO Prüfung und den entsprechenden Bescheinigungen hätte die hiesige Zulassungsstelle mein Auto sicher nicht zugelassen, die niederländischen Papiere (Kentekenbewijs Deel I und Deel III, Bedrijfsvoorraad Deel Ib und die Uitvoerverklaring) reichten für die Zulassung

nicht

aus!

Grüsse
Norske

Hallo, norske,

die HU und AU bekommst du eben an der Prüfstelle. Ganz normaler Prüfbericht. Die sollten das mit der EU-Regelung wissen. Wobei das bei mir über die Werkstatt ging. Die einzige Umrüstung, die ich machen musste, waren die Felgen, da diese leider nicht die originalen waren.

§21 habe ich nicht gebraucht, das war aber auch den Damen am ganz normalen Zulassungsschalter bekannt und steht ja auch auf dem Infoblatt der Zulassungsstelle. Zulassung war 2009.

Datenblatt braucht man tatsächlich, bei mir hatte der TÜV dieses nicht, ich konnte es aber über eine spezialisierte Firma erwerben.

Über die H-Zulassung kann ich nicht mitreden, meiner ist nicht so alt.

Grüße
BV

Moin moin,

super dann weiß ich ja schon mal bescheid und kann mich um alles weiter erkundigen.

Danke und gruß

Ähnliche Themen

Hi,

muß mich leider korrigieren. Der wagen ist leider nicht angemeldet. bin aber in kontakt mit dem
verkäufer ob der wagen überhaupt mal dort zugelassen war. der wagen wurde über rotterdam
verschifft. zoll und steuern sind bezahlt worden.

gruß

Hi leude,

war heute mal mit den ganzen unterlagen die ich vom verkäufer bekommen habe beim TÜV Hanse.
Der nette Herr hat sich alles angeguckt und sein ok für die begutachtung gegeben.
Lampengläser vorne, warnblinkanlage und für die hinteren lampen muß ein kabel verlegt werden
damit sie von einander getrennt funktionieren können. AU muß auch noch. Er sagte mir wenn das
alles erledigt würde und der wagen in einem weitestgehenden original zustand sei, stünde der
H-zulassung nichts im wege....Thourqe Thrust II felgen wären kein problem.
Was meint ihr dazu?????

Gruß

Hallo Golf,

ich würde sagen: sofort zugreifen. Gerade wenn unsicher ist, ob der Wagen in SLO zugelassen war (Ich denke eher nicht, denn eine Warnblinkanlage braucht man wohl auch dort), würde ich mich nicht wegen der drei Sachen groß streiten. Besonders wichtig auch die Aussage zu den Felgen.
Ich hoffe, du hast dir den Ansprechpartner gemerkt, selbst innerhalb einer Prüfstelle kann man schnell an den Falschen geraten bei US-Cars.

Zieh die Sache durch; Glückwunsch
BV

@Bottervogel

danke, danke. werde so schnell wie möglich nen termin machen und mir den wagen anschauen
gehen. hoffe nur der wagen ist auch so wie vom verkäufer auf den bildern und wie er ihn beschrieben
hat ( beide daumen drücken...;-) )

Gruß aus HH

Viel Glück,

vergiss nur in allem Übermut nicht, auch mal unters Fahrzeug und unter die Haube zu gucken bzw. ggf. jemanden mitzunehmen, der sich auskennt. Die Historie des Wagens ist ja u.U. nicht ganz unproblematisch.

Und berichte mal weiter
BV

Ein kumpel von mir wird mit kommen. der kennt sich mit den amis aus( fährt selber nen challenger)
werde berichten....

gruß

Also dann viel Glück!

und denke daran:
IMMER AUGEN AUF BEIM EIERKAUF!!

Falls du ihn kaufst stell bitte Bilder hier ein!

Danke,

werde bilder rein stellen wenn alles klappt....

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen