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Am wann gilt die Umstellung vk > tk / unfall

Hallo.
Ich komme gleich mit einer blöden Frage..
Ich teilte meinem Allianz Berater vor ca zwei Wochen mit dass ich von Vollkasko auf teilkasko gehen will und sein Angebot soll er umsetzen(bekam ne pdf von ihm mit den neuen Beiträge n)
So jetzt passierte - Murphys law- gestern natürlich etwas..
Ich fuhr an einen Eckpfeiler in der Tiefgarage. Lack weg dellen es betrifft eine größere Fläche.. (vllt sollte ich umsteigen aufs rad :-) )Hatte vor einigen jahren so was schon.da wollte dieses eck auch nicht aus dem weg gehen..kostete 3000 weil die in der Werkstatt das komplette Seitenteil erneuern mussten.
Denke das es jetzt so ähnlich ist.
Nun meine Frage.
Ich rief heute bei dem Allianz schadennotruf an 080011223344 und die Dame sah in den Computer und da stand noch dass ich Vollkasko habe.
Gilt jetzt trotzdem teilkasko ab dem tag an dem ich die info an den berater schrieb?
Wenn JA wie könnte ich da trotzdem noch gut rauskommen ? Trick?
Ja ich weiss das ist blöd gelaufen Bitte also erspart mir blöde kommentare.ich ärgere mich sowieso schon genug. ..
Ich hoffe mein Problem ist irgendwie zu verstehen.
Danke im voraus.
Lg audifan
PS
natürlich erfahr ich das bal von der Allianz selber
sitz aber auf heißen kohlen.deshalb wäre ich froh wenn ihr es zeitnah wisst.

Beste Antwort im Thema

Dein jetzt entstandener Schaden wird über die Vollkasko abgerechnet und gut . Ab 01.01.2015 hast du dann nur noch Teilkasko. Wo ist dein Problem?

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Ja das es teurer wird ist mir klar.
Die Dame von Allianz sagte in fünf Jahren 230 €.
Aber der schaden ist wahrscheinlich mind. Um die 2000. Bei so einem hohen Wert ist es doch besser über die Versicherung abzuwickeln als alles selber zahlen??
Oder nicht.

Du brauchst ab 2015 die Vollkasko nicht, um den jetzigen Schaden abzuwickeln.
Wenn du aber für die Zukunft VK haben möchtest dann frage ich mich, wieso du überhaupt auf TK umstellen wolltest.

Zitat:

@Audifan353 schrieb am 15. November 2014 um 20:19:11 Uhr:


Aber der schaden ist wahrscheinlich mind. Um die 2000. Bei so einem hohen Wert ist es doch besser über die Versicherung abzuwickeln als alles selber zahlen??
Oder nicht.

Du hast doch hoffentlich deine Beiträge für 2014 brav bezahlt.

;)

Dann sollte der Regulierung alle VK-Schäden, die in 2014 auftreten nichts im Wege stehen. Ob du in 2015 Vollkasko versichert bist oder nicht ist dafür vollkommen egal.

Ja danke euch jetzt wirds klarer :-)

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