Alufelgen für Anhänger - was sagt der TÜV?
Hallo Leute,
ich habe über den Winter mal meinen Anhänger renoviert. Da mir die rostigen Stahlfelgen nicht mehr gefallen haben, habe ich ein Paar Alufelgen (Kompletträder) gebraucht gekauft und montiert. Anbei mal ein Foto vom fertiggestellten Projekt.
Die Reifengröße ist bereits eingetragen. Die Alufelgen haben vom Lochkreis u. Durchmesser einwandfrei gepasst, allerdings habe ich bei der Montage festgestellt, dass der Felgenrand innen am Achsschenkel angestanden ist. Das passiert, wenn man beim Felgenkauf nicht auf die Einpresstiefe schaut. Also habe ich mir 5mm dicke Spurplatten und längere Schrauben besorgt, jetzt passt alles. Die Reifen werden auch von den Kotflügeln gerade noch so abgedeckt.
Für die Spurplatten habe ich eine ABE, allerdings für nen VW Golf und nicht für einen Anhänger. Die Alufelgen sind von DEZENT, dazu habe ich keine Papiere.
Daten:
Hersteller: Westfalia
Zulässiges Gesamtgewicht: 900 kg
Reifengröße: 175/70 R13
Nun ist der TÜV fällig. Bevor ich mich dort blamiere wollte ich Euch mal fragen, auf was ich achten sollte, damit der TÜV-Onkel das abnimmt. Hat jemand vielleicht schon Erfahrungen mit sowas?
Beste Antwort im Thema
Hallo, bin Sachverständiger beim TÜV. Die Alus müsstest du problemlos eingetragen bekommen, wenn: mindestens Festigkeitsgutachten für die Felge vorhanden ist, die maximale Radlast der Felge gleich/höher ist als die zulässige Radlast des Anhängers, die Festigkeit der Distanzscheiben ausreichend ist, Freigängigkeit und Radabdeckungen ausreichend sind, Abrollumfang des Rades sich nicht verändert bzw. verändert sich im Rahmen der Tolleranzen, die in der Bremsen-Zuordnung Berechnung vorgegeben sind, die Befestigungsschrauben bzw. Mütter ausreichende Länge haben (mindestens 6,5 Umdrehungen).
Für solche Begutachtung berechne ich persönlich 48 Euro. Da es sich dabei um eine Begutachtunge gem. §19(2) StVZO handelt muss man um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen diese Änderung unverzüglich von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Diese kostet auch paar Euro.
28 Antworten
Sodele, jetzt habe ich beim KBA angerufen und die haben mir erzählt, dass der Hersteller ALU DESIGN ist (DEZENT ist wohl nur ne Marke und kein Hersteller) und mir deren Telefonnummer gegeben (02241 1202122). Dort angerufen haben die mir gleich ein Gutachten (für VW/Audi) und ABE-Vordruck geschickt, kostenlos - super Service!
Nächsten Monat geht´s damit zum TÜV. Bin mal gespannt, ob die Eintragung klappt....
Ach ja: Radlast der Felge 495 kg, Reifen 475 kg. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 900 kg und somit sollte alles passen.
Zitat:
Original geschrieben von r19bastler
Sodele, jetzt habe ich beim KBA angerufen und die haben mir erzählt, dass der Hersteller ALU DESIGN ist (DEZENT ist wohl nur ne Marke und kein Hersteller) und mir deren Telefonnummer gegeben (02241 1202122). Dort angerufen haben die mir gleich ein Gutachten (für VW/Audi) und ABE-Vordruck geschickt, kostenlos - super Service!
Warum einfach > wenn´s auch umständlich geht 😛
> siehe mein Link von vorgestern 😰
Hallo,
und bei mir war es noch einfacher.
Auf meinem kleinen 500kg-Hänger einfach passende Alus drauf geschraubt. 😛
Bei den beiden letzten TÜV-Abnahmen hat das den Prüfer gar nicht interessiert. 😉
Er hat nur nach der Profiltiefe geschaut.
Felgengröße und Bereifung stimmten allerdings mit den Papieren überein.
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Hallo, bin Sachverständiger beim TÜV. Die Alus müsstest du problemlos eingetragen bekommen, wenn: mindestens Festigkeitsgutachten für die Felge vorhanden ist, die maximale Radlast der Felge gleich/höher ist als die zulässige Radlast des Anhängers, die Festigkeit der Distanzscheiben ausreichend ist, Freigängigkeit und Radabdeckungen ausreichend sind, Abrollumfang des Rades sich nicht verändert bzw. verändert sich im Rahmen der Tolleranzen, die in der Bremsen-Zuordnung Berechnung vorgegeben sind, die Befestigungsschrauben bzw. Mütter ausreichende Länge haben (mindestens 6,5 Umdrehungen).
Für solche Begutachtung berechne ich persönlich 48 Euro. Da es sich dabei um eine Begutachtunge gem. §19(2) StVZO handelt muss man um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen diese Änderung unverzüglich von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Diese kostet auch paar Euro.
Zwischenstand: Letzte Woche war im beim TÜV. Der Herr Inschenjör hat bei der Sichtprüfung zunächst gemeint, das sieht alles ganz gut aus und war auch froh, dass ich für Felgen und Distanzscheiben Gutachten dabei hatte, wo er die Daten abschreiben kann. Dann hat er 1 Rad abgenommen und gesehen, dass keine Staubkappe über der Achsmutter war und ausserdem die Felge nirgends zentriert war (Bremstrommel ist aussen plan, hat keine Felgenzentrierung). Er hat dann gemeint, dass ich unbedingt eine Staukappe drauf machen soll und dann einen anderen Zentrierring für die Felge besorgen muss, damit die Felge auf der Staubkappe zentiert. Ich also los zum Bremsenheini und Staubkappen besorgt (7,50€), dann zum Reifenhändler wegen der Zentrierringe. Der hat nur den Kopf geschüttelt und gemeint: "Seit wann zentriert man eine Felge auf der Staubkappe? So ein Quatsch!" Ich wieder zurück zum TÜV und den Prüfer gefragt, ob ich das auch richtig verstanden habe? Anwort: "Jawoll, Zentrierung auf der Staubkappe!". Er hat mir dann einen Reifenhändler empfohlen, der sich mit Tuning auskennt. Ich also dorthin, meine Geschichte erzählt und wieder nur Kopfschütteln geerntet ("Ich bin schon 35 Jahre in dem Geschäft aber sowas habe ich noch nie gehört!"😉. Der "alte Hase" hat mich aufgeklärt, dass bei Anhängern die Felgen fast immer nur über die Schrauben zentriert sind. Dann haben wir die Original-Stahlfelge des Anhängers (die ich im Kofferaum dabei hatte) angeschaut und festgestellt, dass dort auch nix zentriert. Jetzt hatte ich genug und fuhr nach Hause. Bei ebay dann nach Zentrierringen gesucht. Der kleinste Innendurchmesser, der zu bekommen war ist 52,1mm, die Staubkappe hat aber aussen 51,2mm. Egal - bestellt (4 Stück im Set für 8 Euro), geliefert und montiert. Heute werde ich den TÜV-Onkel wieder besuchen, mal schauen was er zu sagen hat.....Fortsetzung folgt.
Heute war ich wieder beim TÜV. Die Felgen sind eingetragen - Halleluja. Dass die (zu großen) Zentrierringe ihre eigentliche Funktion nicht erfüllen, hat der Prüfer nicht gemerkt. Er hat nur überprüft, ob Staubkappen drauf sind und Zentrieringe montiert, der Rest war egal. Eintragung und HU zusammen waren 88,50 €.
Jetzt werden noch Motorrad-Standschienen montiert und dann gehts Ende Mai ab in die Berge!
Hallo,
ich war gestern auch mit meinem Koch-Anhänger beim TÜV-Nord im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Ich habe sagenhafte 154,00 Euro bezahlt.
Wie ich fststellte wurde die Utersuchung nach $21 StVZO gemacht. Ist das überhaupt richtig? Wie ich jetzt gelesen habe reicht eine Untersuchung nach §19(2) StVZO.
Meine Frage ist jetzt ist die Untersuchung nach $21 StVZO überhaupt notwendig gewesen?
Sonst kann ich einmal beschreiben, wie es abgelaufen ist.
Ich hatte für die 15 Zoll Felgen und die Spurverbreiterung die nötige ABE (Bei beiden hatte ich auf die nötige Radlast geachtet.). Meine Schrauben habe ich so gewählt, dass sie genau soweit einzuschrauben sind, wie die der Stahlfelge (ca. 20mm).
1. Es wurden die ABEs überprüft und der Reifenabrollumfang berechnet.
2. Es wurde eine Schraube raus gedreht und dann die Windungen gezählt.
3. Es wurde die Radabdeckung des Kotflügels kontrolliert.
4. Der Prüfer wollte wissen, wie die Distanzscheibe zentriert wird. (ich hatte eine mit Mittelzentrierung besorgt)
5. Er überprüfte ob der Zentrierring eng an der Fettkappe sitzt.
6. Er machte Bremstests.
Ich werde den TÜV Nord einmal anschreiben, warum eine teure Untersuchung nach $21 StVZO und nicht nach §19(2) StVZO gemacht wurde. Die Antwort werde ich hier Posten.
Ich habe einmal Bilder von meinem Anhänger und der Rechnung angehängt.
Viele Grüße
Ulrich
Zitat:
@Luigi_1965 schrieb am 3. August 2017 um 01:14:34 Uhr:
Hallo,ich war gestern auch mit meinem Koch-Anhänger beim TÜV-Nord im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Ich habe sagenhafte 154,00 Euro bezahlt.
Wie ich fststellte wurde die Utersuchung nach $21 StVZO gemacht. Ist das überhaupt richtig? Wie ich jetzt gelesen habe reicht eine Untersuchung nach §19(2) StVZO.
Meine Frage ist jetzt ist die Untersuchung nach $21 StVZO überhaupt notwendig gewesen?
Wenn Dein Koch-Anhänger nicht in den (Verwendungs-)Gutachten zur ABE aufgeführt ist,
> ist eine Einzelabnahme nach §21 StVZO erforderlich🙁
Hallo,
dieses widerspricht aber den Erfahrungen von r19bastler mit seinen DEZENT die für VW zugelassen waren (wie auch meine) und es widerspricht auch der Aussage von Wibo40 der sachverständiger beim TÜV ist.
Insbesondere bei den Kosten. Diese haben nur ein drittel der Aufwendungen gehabt. Mich interessiert auch Primär wie solche Preisunterschiede zustande kommen.
Da der TÜV hier im Westen Deutschland ein Monopol hat, kann es doch nicht sein, dass hier willkürlich Preise für die selbe Leistung aufgerufen werden.
Wenn ich den Aufwand auf einen Stundenpreis hochrechne, kann ich nur feststellen, dass selbst die externen SAP-Berater günstiger sind.
Wann ist eine Untersuchung nach §19(2) und wann nach §21 notwendig.
Denn wenn der Koch-Anhänger in dem (Verwendungs-)Gutachten zur ABE aufgeführt wäre, würde ich ja gar kein TÜV-Gutachten benötigen.
Viele Grüße
Ulrich
Hallo QuattroRosso,
dein Beitrag ist leider nicht richtig. Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19(2) StVZO sind durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle durchzuführen.
Welche Organisation den Rechtstatus "Technischen Prüfstelle" hat, ist vom Bundesland abhängig. In den alten Bundesländern (West) ist es immer der TÜV, in den neuen Bundesländern ausschließlich DEKRA.
KÜS, GTÜ, TÜH, FSP sind lediglich als Überwachungsorganisation zugelassen.
Viele Grüße
Ulrich
Hab da mal ne frage.
Habe itra alufelgen von opel 15zoll mit 205/70 r15c decken die sollen auf meinen anhänger 1300kg Achslast bekommen ich die eingetragen? Ist ein Neuaufbau vom anhänger