alter 3er vor 1980 48 ps ab 2013 ?
servus gemeinde, vielleicht weiß hier einer bescheid, mein nachbar hat seinen führerschein vor 1980 gemacht, das heißt er darf 125er fahren. ich mein das in ner mopedzeitung stand wenn er 2013 eine praktische prüfung ablegt darf er bis 48 ps fahren. heißt das er darf dann auch mehr kubik als 125 fahren? die linke zum gruß jochen
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21 Antworten
ich habe 1971 den FS Klasse IV erworben und 1974 die Klasse3. Mit der fahre ich seit 8 Jahren ein Mottorrad bis 125cm. Im Zuge der Führerscheinreform soll mann nun mit dem FS A1 auch über 125ccm fahren dürfen. Gibt es hier schon genauere Informationen?
Grüße
Gisbert
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Es ist allgemein bekannt bzw. ist ja in der Klasse enthalten (IV müsste ja angegeben sein?). Aber: Im Ausland kann es zu Problemen kommen.Zitat:
Original geschrieben von boecki
wenn man Kl. 3 vor dem 1.4.80 gemacht hat darf man ja LKR (max. 11kW/125ccm) fahren.Auch wenn man noch den grauen Lappen hat oder muß der erst auf Karte getauscht werden?
Grüße, Martin
Der Unterschied ist, dass du die Klasse A1 mitfahren darfst. hast aber selbst keine Motorradklasse jemals gemacht.
Weiterhin gehst du nicht zur Fahrschule und machst die Prüfung. Sondern du wirst das komplette Programm in der FS machen. Dann kannst du auch gleich den Direkteinstieg machen.
Es ist zwar nachvollziehbar, dass man die neuen Möglichkeiten nutzen möchte. Jedoch sollte man man bedenken, dass der Schein in der Tasche kein "fahren können" gleichsetzt. Wer niemals ein ausweichmanöver mit Gegenlenkimpuls geübt hat, kann ganz schnell im Krankenhaus oder eine Etage tiefer landen. Und das muss nicht zwingend die schuld des Motorradfahrers sein.
Zitat:
Original geschrieben von yaman63
servus gemeinde, vielleicht weiß hier einer bescheid, mein nachbar hat seinen führerschein vor 1980 gemacht, das heißt er darf 125er fahren. ich mein das in ner mopedzeitung stand wenn er 2013 eine praktische prüfung ablegt darf er bis 48 ps fahren. heißt das er darf dann auch mehr kubik als 125 fahren? die linke zum gruß jochen
Erwerb der Klasse A2 mit der alten Klasse 3 und 4
Wer seinen PKW-Führerschein oder die Klasse 4 vor dem 01.04.1980 erworben hat, kann ab dem 19.01.2013 durch Bestehen einer verkürzten praktischen Prüfung die Klasse A2 (35kW/48PS) ewerben.
Schaut hier!: http://www.haensle.de/news/172
Gut gemeint - aber auch schon 1'000-fach hier und in anderen Foren erwähnt. 🙂
Grüße, Martin
hallo zusammen,
die führerscheinreform vom januar 2013 sieht einige änderungen vor. es geht hier im wesentlichen nicht mehr um hubraum und ps, sondern um leistungsgewicht.
absolut richtig ist, dass derjenige, der einen alten dreier besitzt, und bisher bis 125 ccm und max 15 ps fahren durfte, nur eine praktische prüfung ablegen muss, um zukünftig bis zu 48 ps fahren zu dürfen. wieviel hubraum man fhren darf ist abhängig vom gewicht des bikes, eben leistungsgewicht. je schwerer das bike, umso mehr hubrau, solange die 48 ps nicht übeschritten werden.
lg
pit
ps: zum thema ausland.
die änderungen sind aufgrund einer eu-richtlinie erlassen worden.
lg
pit
Zitat:
Original geschrieben von captainp60
ps: zum thema ausland.die änderungen sind aufgrund einer eu-richtlinie erlassen worden.
Ja - und zwar schon vor über 8 Jahren -> am 20. Dezember 2006. Wer sich die entprechenden Threads zum Thema anschaut weiß das schon länger. 😉
Jedoch schreibt diese Richtlinie 2006/126/EG den Ländern nicht alles vor. Und da Deutschland mal wieder 'ne Extrawurst haben musste gibt es nun für die Besitzer vom A2 im Ausland das ungeklärte Problem wenn die Maschine doch über 70 kW offen haben sollte.
Grüße, Martin