Alte Vespa oder Sfera auf 45km/h drosseln, als Anfünger?
Hi! Ich habe keine Ahnung von Rollern und nur einen normalen Autoführerschein.
Online habe ich gelesen, dass mein Roller daher maximal 45 fahren darf.
Alle schönen/älteren Roller fahren aber irgendwas zwischen 50 und 60.
Wie schwierig ist es einen Roller selbst zu drosseln und was kostet es dafür eine Eintragung zu bekommen? (Ich hab gehört bei manchen Kits liegt Papierkram mit bei der vom TÜV ausgefüllt wird und bei manchen nicht, was genau muss man da beachten?)
Ich würde sagen, dass ich durchaus handliches Geschick habe, aber jetzt auch nichts machen will vorbei ich Gefahr laufe etwas kaputt zu machen..
18 Antworten
Der Roller darf das fahren, was im Brief als Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist. Du musst also nichts umbauen.
Sicherlich nicht im Brief, den gibt es bei 50ccm Rollern nicht.
Betriebserlaubnis ist Ausschlaggebend bzw. COC Papier.
Hallo,
Entscheidend für eine FZG Gattung ist zum einen das Geburtsjahr, sowie das Alter beim Erwerb der Fahrerlaubnis. Jeder der die Klasse B hat, kann ein Fzg mit 125 ccm fahren, Gescheindigkeit ist Bauartbedingt. Fzg bis 50 ccm sind Versicherungsplichtig, kein TÜV notwendig! Fzg über 50 ccm sind TÜV und steuerpflichtig!
Gruß
Bis 2002 lag bei 50 ccm-Rollern die zulässige Höchstgeschwindig bei 50 km/h, die danach zugelassenen sind auf 45 km/h beschränkt. Die Roller aus den neuen Bundesländern (z.B. Simson Schwalbe) durften (und dürfen immer noch) 60 km/h fahren. Je nachdem was man kauft, sind die erlaubten Geschwindigkeiten also unterschiedlich.
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Haha
"Jeder der die Klasse B hat, kann ein Fahrzeug mit 125ccm fahren."
Können vielleicht, dürfen
ganz sicher nicht!
Zitat von Hru16 "Jeder der die Klasse B hat, kann ein Fzg mit 125 ccm fahren...." - können vielleicht schon, aber nicht unbedingt dürfen :-) Nur wer vor dem 01.04.1980 seinen Pkw-Führerschein erworben hat, hat den 125er (A1) includiert....
Zitat:@VIN20050 schrieb am 29. August 2025 um 13:01:57 Uhr:
Bis 2002 lag bei 50 ccm-Rollern die zulässige Höchstgeschwindig bei 50 km/h, die danach zugelassenen sind auf 45 km/h beschränkt. Die Roller aus den neuen Bundesländern (z.B. Simson Schwalbe) durften (und dürfen immer noch) 60 km/h fahren. Je nachdem was man kauft, sind die erlaubten Geschwindigkeiten also unterschiedlich.
Online steht als Voraussetzung:
1. maximal 50er
2. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45km/h
Von daher muss ich den Roller leider drosseln. Meine Frage wäre auch eigentlich nur, wie leicht ist es einen Roller zu drosseln und was muss ich beachten (was Bauteile o.Ä. Angeht)
Das steht da online immer so, da findest Du den aktuellen rechtlichen Stand. Aber es gibt Regelungen unter dem Thema "Bestandsschutz". Dazu Zitat Fahrlehrerverband Baden-Württemberg:
"Klasse AM
Kleinkrafträder mit
- Hubraum von maximal 50 ccm und
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h.
Bei Kleinkrafträdern, die vor dem 01.01.2002 erstmals in den Verkehr kamen, ist eine bbH von maximal 50 km/h zulässig."
Zitat:@VIN20050 schrieb am 29. August 2025 um 15:39:54 Uhr:
Das steht da online immer so, da findest Du den aktuellen rechtlichen Stand. Aber es gibt Regelungen unter dem Thema "Bestandsschutz". Dazu Zitat Fahrlehrerverband Baden-Württemberg: "Klasse AM Kleinkrafträder mit• Hubraum von maximal 50 ccm und
• bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 45 km/h.
Bei Kleinkrafträdern, die vor dem 01.01.2002 erstmals in den Verkehr kamen, ist eine bbH von maximal 50 km/h zulässig."
Super danke!!
Das war übrigens auch der Grund, warum man nach der Wiedervereinigung den "Ostrollern" (Simson), die vor dem 28.02.1992 zugelassen worden sind, weiterhin Ihre 60 km/h erlaubt hat. Aber die muss man ja nicht fahren (wollen/können) :-).
Zitat:
@leuchtturm86 schrieb am 29. August 2025 um 14:57:25 Uhr:
Hallo, leider darf man sogar mehr Fahren. FÜHRERSCHEIN UMSCHREIBEN LASSEN.
MFG
Mehr als was?
Kannst Du das irgendwie belegen?
Mit nach 01.04.1980 gemachtem Pkw-Führerschein, damals Klasse 3, darf man noch die 3-rädigen rollerähnlichen Geräte fahren.
Ein 125er Leichtkraftrad benötigt die B196-Erweiterung.
Hallo,
Du musst nix drosseln....
Das Fahrzeug ist mit 50 Km/h eingetragen und somit legitim....
Hast Du eine heisse Simson bis Anfang ´92 kannst Du mit 60 Km/h über die Landstrassen bügeln...
Also mach Dir keinen Kopf, alles Legal....
Gr.Rupert