Als Privatperson ein Fahrzeug über Gewerbeleasing beziehen ?!
Moin
welche bedingungen müssen erfüllt sein, damit man als reine privatperson auch fahrzeuge über das firmen/gewerbeleasing beziehen kann? die mwst ist egal, es geht um die teilweise krassen leasingunterschiede zwischen privat/gewerblich. was für ien gewerbe ist notwendig, muss man das gewerbe auch nachgehen oder reicht eine postkastenfirma (einfach nur nen gewerbeschein) ohne umsatz?
Beste Antwort im Thema
Für die VW-Leasingbank ist ein Freiberufler auch selbständig. Den Begriff "Gewerbe betreiben" gibt es juristisch nicht unbedingt, insbesondere bei freien Berufen, die sogar 20 Angestellte ohne Gewerbeschein haben können.
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Mehr als den Nachweis der Gewerbeanmeldung wird im Regelfall nicht gefordert. Nur was sagt die Schufa-Auskunft? Und wie wird die Bonität eines gerade angemeldeten Gewerbe bewertet?
Es gibt Hersteller, die das Gewerbe als Haupttätigkeit vorschreiben. Da kann nur der jeweilige Händler helfen.
Als unsere Firma zum ersten mal bei VW einen Firmenwagen geleast hatten, mussten wir unter anderem auch zusätzlich noch eine betriebswirtschaftliche Auswertung vorlegen. Ob das jetzt aber überall Standard ist, weiß ich nicht. Und ist auch schon ewig her.
Ich war zum Zeitpunkt der Leasingvertrag-Unterzeichnung Freiberufler und demnach Gewerbetreibender. Ob die Schufa geprüft wurde, kann ich nicht sagen, jedenfalls hat denen ein Schreiben des Steuerberaters gereicht, auf dem stand, dass ich selbständig bin. Das mit dem Firmenstempel war schon schwieriger, weil so etwas bei Freiberuflern unüblich ist. Der Architektenstempel für Bauanträge war dann ok. 😁
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Zitat:
@Goify schrieb am 31. Juli 2017 um 12:56:34 Uhr:
Ich war zum Zeitpunkt der Leasingvertrag-Unterzeichnung Freiberufler und demnach Gewerbetreibender. Ob die Schufa geprüft wurde, kann ich nicht sagen, jedenfalls hat denen ein Schreiben des Steuerberaters gereicht, auf dem stand, dass ich selbständig bin. Das mit dem Firmenstempel war schon schwieriger, weil so etwas bei Freiberuflern unüblich ist. Der Architektenstempel für Bauanträge war dann ok. 😁
Wen du wirklich Freiberufler wärest, wüsstest du, dass du dann gerade KEIN Gewerbe betreibst. Wenn man keine Ahnung hat .....
Für die VW-Leasingbank ist ein Freiberufler auch selbständig. Den Begriff "Gewerbe betreiben" gibt es juristisch nicht unbedingt, insbesondere bei freien Berufen, die sogar 20 Angestellte ohne Gewerbeschein haben können.
Zitat:
@Goify schrieb am 1. August 2017 um 15:27:45 Uhr:
Für die VW-Leasingbank ist ein Freiberufler auch selbständig. Den Begriff "Gewerbe betreiben" gibt es juristisch nicht unbedingt, insbesondere bei freien Berufen, die sogar 20 Angestellte ohne Gewerbeschein haben können.
LOOOL - you made my day ;-)
Bevor du weiter alles durcheinander wirfst:
Für manche (eher: viele) selbstständige Tätigkeiten benötigt man ein Gewerbe - und oft auch noch Zulassungen oder Qualifikationsnachweise. Dafür gibt es Gewerbescheine, und das ist rechtlich / juristisch alles sehr genau geregelt, inklusive Gewerbesteuer usw.
Was die VW-Bank denkt, ist unerheblich. So herum wird ein Schuh draus: Angehörige freier Berufe dürfen selbstständig tätig werden und müssen dafür - richtig geraten - kein Gewerbe anmelden. Die Zahl der Angestellten ist unerheblich.
Wie gesagt, wärest du wirklich mal Freiberufler gewesen, ....ach lassen wir es.
Das ist nicht geraten, weil ich vor einem Jahr Freiberufler war. Und das reichte der Leasingbank eben in meinem Fall aus. Natürlich ist das juristisch genau geregelt, aber der klassische Gewerbeschein ist nur eine Möglichkeit, eine Selbständigkeit nachzuweisen. Gewerbeleasing richtet sich eben nicht nur an Gewerbetreibende (wahrscheinlich macht das nicht viel mehr als 50 % aus). Der Begriff Gewerbeleasing ist da etwas irreführend. Vielleicht sollten sie es an die Abführung von Mehrwertsteuer koppeln, was bedingt, dass man nicht nur nebenher, sondern hauptberuflich "einem Gewerbe" nachgeht (wie ich aktuell).
Zitat:
@Goify schrieb am 1. August 2017 um 16:31:04 Uhr:
... Vielleicht sollten sie es an die Abführung von Mehrwertsteuer koppeln, was bedingt, dass man nicht nur nebenher, sondern hauptberuflich "einem Gewerbe" nachgeht (wie ich aktuell).
Ich als Freiberufler bekomme gewerbliche Leasingkonditioben und kann keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Es gibt seit Jahrzehnten niemanden mehr, der in Deutschland eine Mehrwertsteuer ausweisen kann. Seitdem heißt sie nämlich Umsatzsteuer. Jedenfalls in Deutschland. Wenn hier schon gefachsimpelt wird...
Die Leasinggesellschaften meinen mit Gewerbeleasing streng genommen eigentlich das Leasing für Selbstständige. Das können eben Gewerbetreibende oder auch Freiberufler sein. Die Umsatzsteuerpflicht ergibt sich wieder aus ganz anderen Gesichtspunkten. Das führt hier dann doch zu weit.
Der TE sollte jetzt jedenfalls wissen, dass er nicht unbedingt einen Gewerbeschein besorgen muss, der ja Geld kostet, sondern vielleicht von Haus aus den richtigen Beruf hat. Manchmal reicht da schon eine Kammerzugehörigkeit, mit der man selbständig sein könnte. Bei freien Berufen könnte man ja jederzeit einen Auftrag annehmen oder eben ein Fahrzeug gewerblich leasen. Was man dann später daraus macht, ist der Leasingbank egal.
Holgernilson, schon mal auf mobile.de gewesen? Da gibt es ein Feld um ein Häkchen bei "MwSt. ausweisbar" zu setzen. Der Normalbürger versteht darunter das, was da unten mit den aktuell hierzulande 19 % auf der Rechnung steht.
Wer diese Steuer als Selbständiger nicht abführt, hat zwar Vorteile für seine Kunden, stößt aber irgendwann an Grenzen und kann eben nicht die Vorsteuer (nennen wir es der Einfachheit halber mal MwSt.) nicht ziehen.
Goify, es wurde gefachsimpelt und kluggeschixxxx. Daher kam mein Hinweis auf die oft falsch verwendeten Begrifflichkeiten. Du scheinst nicht besonders viel Ahnung vom Steuerrecht zu haben. So scheinst Du auch nicht zu wissen, dass es Branchen gibt, in denen keine Umsatzsteuerpflicht besteht.
Einmal mehr frage ich mich, warum es immer wieder User gibt, die sich zu Themen äußern, von denen sie keine Ahnung haben.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 1. August 2017 um 22:49:34 Uhr:
Einmal mehr frage ich mich, warum es immer wieder User gibt, die sich zu Themen äußern, von denen sie keine Ahnung haben.
Sie äußern sich zu Themen, weil sie der Meinung sind, von dem Thema Ahnung zu haben.
Wer weiss, dass er keine Ahnung hat, äußert sich hier auch nicht (davon gehe ich mal aus.)
O.